Infoscore/schon bezahlt

18. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)
Infoscore/schon bezahlt

Hallo,

ich habe einen netten Brief von Infoscore bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, den Betrag von 72,67€ zu zaheln (32,30€ Hauptforderung, 0,07€ Verzugszinsen, 10€ bisherige Mahnauslagen und 30,30€ Inkassokosten)

Ich habe es ehrlich gesagt verschlampt, die Rechnung zu bezahlen. Nun habe ich allerdings die Hauptforderung schon an den eigentlichen Gläubiger überwiesen. Und zwar genau an dem Tag, an dem das Schreiben von Infoscore kam. Ich hatte bloss noch nicht in den Briefkasten geschaut.
Hört sich vielleicht nach einer Ausrede an. Ist aber wirklich so.

Was kann ich denn jetzt tun?
Muss ich den Rest auch zahlen? An Infoscore? Ich finde es sowieso ziemlich dreist, Gebühren in Höhe von 30.30€ bei einer Hauptforderung von 32.30€ zu verlangen.
Es ist ja nun nicht so, dass ich die Hauptforderung nicht aufbringen konnte, habe es einfach nur verschlampt und bin mir eigentzlich nicht mal sicher, ob ich für den Betrag jemals eine Mahnung bekommen habe.

Kann ich da noch irgendwas tun?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
caja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

mir ist das gleiche passiert ...zahlung verschwitzt und bevor der brief der inkasso bei mir ankam bezahlt ...

den rest durfte ich dennoch bezahlen.

ebenfalls knapp 30€ für einen betrag von 13€

-----------------
"Die Frage nach Aufklärung beginnt dort ,wo die Grenzen für das Verständnis erreicht sind!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Durftest du trotzdem bezahlen?

Sagt das deutsche Recht oder sagt Infoscore?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
caja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich mußte dennoch bezahlen...sonst hätten die mich bis vors Gericht gezerrt und die Kosten wärennoch höher gewesen.
Das ich zahlen muß haben die mir gesagt am Telefon.

Normalerweise bekommt man doch eine Mahnung.wenn Du den Betrag bezahlst bevor sie da ist oder es sich überschneidet dann gibt es doch den netten vermerk den sie darunter setzen.Vielleicht kannst Du auch eine Kopie der angeblichen Mahnung anfordern von der Gesellschaft an die Du bezahlen musstest um ganz sicher zu gehen.

-----------------
"Die Frage nach Aufklärung beginnt dort ,wo die Grenzen für das Verständnis erreicht sind!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Na ja, dass die sagen, du musst das bezahlen und dass sie sagen, dass sie vor Gericht gehen werden, ist schon klar.
Mich würde aber die rechtliche Seite daran interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wasiss
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Am 01.05.2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Das Gesetz ändert die Verzugsvoraussetzungen für Geldforderungen und soll die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv machen und die Möglichkeiten, fällige Ansprüche zügig gerichtlich geltend zu machen, verbessern.

Bisher geriet der Schuldner außer im Falle von besonderen Vereinbarungen nur dann in Verzug, wenn aufgrund einer Mahnung ein Zahlungstermin nach Kalender bestimmt wurde oder eine nach dem Kalender bestimmte Fälligkeit festgesetzt wurde.
Informationen zu Fälligkeit und Verzug

Nach dem neuen Gesetz kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei Forderungen aus wiederkehrenden Geldleistungen wird der Verzug weiterhin durch eine nach dem Kalender bestimmte Fälligkeit festgesetzt.

:( soll heißen es bedurfte seitens des Rechnungsstellers keinerlei Mahnung (mehr). Der Verzug ist bereits eingetreten, wenn das Geld nicht bis zum angegebenen Termin zur Überweisung bei der Bank eingereicht wurde und somit ist auch der Anspruch von Infoscore gerechtfertig. Sorry hätte dir lieber etwas anderes mitgeteilt ;-).

-----------------
"Wasiss??"


-- Editiert von Wasiss am 20.09.2004 14:11:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.902 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen