Infosocre Amazon

31. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andylito
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Infosocre Amazon

Hallo zusammen,
Ich hatte bei Amazon im Dezember zwei Sachen bestellt und leider die Rechnung verpennt zu bezahlen. Wollte das diese Woche machen, aber leider zu spät.
Nun habe ich Post von Infoscore bekommen.sie wollen nun gesamt 257,50 Euo.
Die bestellungen waren 90,87 und 101,70 Euro.
Nun kommen inkassokosten von 58,50 und Auslagen 11,70 dazu.

Nach der Anfrage ob es in 3 raten gezahlt werden kann , sollen nochmal 75,80 dazu kommrn als Einigungsgebühr.

Was kann ich da machen ?
Weiß das es mein Fehler qar aber ist das alles so korrekt?

Danke für eure hilfe

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du eine Mahnung von Amazon bekommen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Einmal wolltest du diese Woche, also vermutlich mit dem Gehaltseingang und/oder Sozialleistungseingang bezahlen und jetzt geht plötzlich nicht mal das?

Eine Einigungsgebühr bei einer Ratenzahlung ist in jedem Fall zu zahlen.

Über die Inkassokosten kann man streiten ob Amazon den Forderungseinzug nicht selbst machen könnte, aber da eine Zahlungsbereitschaft bei ja trotz wahrscheinlicher Mahnung per Mail nicht gegeben war erübrigt sich die Frage der Notwendigkeit. Offenbar war es notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Offenbar war es notwendig.

Diese Argumentation löst aber keinen Verzug aus. Oder wurde das BGB geändert?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Andylito):
Weiß das es mein Fehler qar aber ist das alles so korrekt?


Die Kostenforderung ist grundsätzlich korrekt, wenn Du bereits im Zahlungsverzug warst. Das ist aus Deinem Beitrag nicht zu erkennen.

Die Höhe der einzelnen Kostenpositionen müsste geprüft werden.

Berry

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