Inkaasso,Schufameldung rechtens?

27. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)
Inkaasso,Schufameldung rechtens?

Hallo,ich brauche dringend einen Rat und zwar gehts um folgendes:
Meine Tochter hat ein Schreiben vom Inkasso bekommen indem Sie aufgefordert wird für ein Abo(Scülerticket)noch eine Restforderung zu begleichen.Gestern kam erneit ein Schreiben,das das Inkasso am 11.08.08 eine Meldung zur Schufa weitergeben wollen.Ist das so korrekt?Ich dachte,das ein Inkasso nur dann eine Schufameldung machen darf,wenn ein MB oder VB vorliegt.Wir haben auch keine Mahnungen im Vorfeld erhalten,dazu kommt noch,das meine Tochter 17 Jahre war,als Sie das Ticket hatte.Wie könnten wir denn nun am besten vorgehen?Ich hoffe auf viele Ratschläge,gruss Kiwi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was für eine Restforderung wird geltent gemacht ?
Die Hauptforderung ist Strittig ?

lg

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)

Also,erstmal danke für deine Fragen,also die Auflistung sieht folgt aus:
Hauptforderung:39,40
Inkassokosten:18,00
Zinsen 5,00%:1,81
Insgesamt:59,40 zuzüglich Bearbeitungsvergütung in Höhe von :45,00,insgesamte Gesamtschuld:104,21
In dem Schreiben steht noch:Die obige Forderung ist an die AAR Treuhand Rechtsberatungsges. abgetreten worden,die Abtretung wurde angenommen,wir haben nunmehr den einzug dieser Forderung übernommen.
Also,ich habe meine Unterlagen nochmals nachgeschaut,die eigentliche Hauptforderung ist nicht strittig,wie schon geschrieben,lief dieses Abo aber auf meinem Namen ,meine Tochter war nur im Besitz des Tickets,es musste alles auf meinem Namen laufen,da meine Tochter zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre war,mittlerweile ist Sie 18.Also,was sollte ich nun am besten tun?,ich will nicht,das meine Tochter einen Schufaeintrag bekommt.Sollte ich mit dem Inkasso in Verbindung treten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das sind eigentlich 2 Frage:
1. Ist die Meldung bereits vor MB rechtens?
Dies kann mit einem klaren Ja beantwortet werden (siehe dazu auch Richtlinien des Düsseldorfer Kreises, Nov 2007 bzw. März 2008). Der 3. Entwurf für das neue BDSG sieht sogar noch niedrigere Anforderungen für die Einmeldung von Daten vor...
2. Was soll ich tun?
Je nun - die Forderung ist unstrittig und rechtmäßig?! Wie wäre es mit zahlen ... ? :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Hauptforderung ist unstrittig,und ich wollte die am Donnerstag direkt an die Stadtwerke überweisen,es gab KEINEN MB,deswegen wollte ich doch wissen,ob ein Inkasso eine Meldung an die Schufa geben darf,wenn keine Mahnungen,MB vorliegen.Wir haben seitens der stadtwerke keinerlei Mahnungen erhalten,bis nun dieses Schreiben vom Inkasso kam.Ich werde das am Donnerstag überweisen,sollte ich dann auf dem Überweisungsträger noch etwas vermerken?

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