Inkasso, Insolvenz

23. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go455754-44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso, Insolvenz

Hallo.
Ich habe etwa vor einem Jahr einen Ratenkauf bei OTTO abgeschlossen, weil mein Bruder in Insolvenz ist. So und jetzt habe ich das Problem, dass er die Raten für den Fernseher nicht pünktlich oder gar nicht zahlt. Einige Mahnungen habe ich schon vom Inkasso-Büro erhalten!! Was soll ich machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Du hast den Vertrag eingegangen, also musst du auch bezahlen. Wie du dir das Geld von deinem Bruder wieder holst ist dein Problem, nicht das von Otto.

Wenn es sich beim Inkasso um EOS handelt oder ein anderes Inkasso, was Otto gehört, muss man die Inkassogebühren aber nicht bezahlen. Konzerninterne Inkassos haben keinen Anspruch auf Vergütung.

Auch bei anderen Gebühren trickst Otto recht gerne und übertreibt es gerne maßlos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du musst die Forderung wohl oder übel bezahlen (natürlich ohne Unsinnsgebühren).

Gib mal mehr Infos. Wurde die Ratenzahlung schon gekündigt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go455754-44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Es kam von EOS und ich hatte auch mal mehrere Rechnungen bekommen
von 9€ dann 120 € etc und habe die auch immer überwiesen jetzt kommt auch einmal eine rechnung in höhe von
ca 715€ auf
wie soll ich mich da jetzt verhalten ?


Zitat (von mepeisen):
Du hast den Vertrag eingegangen, also musst du auch bezahlen. Wie du dir das Geld von deinem Bruder wieder holst ist dein Problem, nicht das von Otto.

Wenn es sich beim Inkasso um EOS handelt oder ein anderes Inkasso, was Otto gehört, muss man die Inkassogebühren aber nicht bezahlen. Konzerninterne Inkassos haben keinen Anspruch auf Vergütung.

Auch bei anderen Gebühren trickst Otto recht gerne und übertreibt es gerne maßlos.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go455754-44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Dürfen die das ohne weiteres
Ihr Kundenkonto wurde an die Firma EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH abgetreten. Daher können wir Ihre Bestellung nicht entgegennehmen. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Firma EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH: Telefonnummer 040-285 00. Freundlich grüßt Sie Ihr OTTO-Online-Team

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go455754-44):
Daher können wir Ihre Bestellung nicht entgegennehmen.

Ja, können die.

Zum einen ist - bis auf wenige Ausnahmen - kein Unternehmen verpflichtet mit irgendjemanden einen Vertrag einzugehen.

Und Unternehmen trennen sich heutzutage relativ schnell von "Problemkunden", denn die Margen sind nicht mehr so üppig wie früher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Sie haben dir damit mitgeteilt, dass sie von dir keine Bestellungen mehr entgegennehmen, solange du "deine" Schulden nicht bezahlt hast.

Und ja, das dürfen die.

Bezüglich der Rechnung über die ca. 715€: Was steht da im Detail drin, für was die sein soll?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go455754-44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

den rest Betrag von Otto
zinsen
mahngebühren

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go455754-44):
den rest Betrag von Otto
zinsen
mahngebühren


Wie teilen sich die einzelnen Positionen von der Summe her auf (also z.B. 709€ Restbetrag, 1€ Zinsen und 5€ Mahngebühren) und sind die Mahngebühren welche von Otto oder Inkassokosten von EOS?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
von 9€ dann 120 € etc und habe die auch immer überwiesen

Ergänzende Frage: Wie oft hast du denn die Inkassogebühren bereits überwiesen?

Wie gesagt: Du musst den Inkasso-Gebührenirrsinn bei EOS nicht bezahlen-. Solltest du das getan haben, kann man ggf. das Geld zurückfordern bzw. eine andere Verrechnung verlangen. Auch nachträglich, denn vor Gericht einklagbar sind EOS-Inkassogebühren für Otto nicht. Warum? EOS gehört 100% zu Otto. Die beauftragen also quasi sich selbst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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