Inkasso, Rechtsgrundlage - Übernahme der Schulden anderer Schuldner nach Insolvenz

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
TobiWan1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso, Rechtsgrundlage - Übernahme der Schulden anderer Schuldner nach Insolvenz

Guten Tag ,

bin mit diesem Beitrag hier zum ersten mal im Forum unterwegs also falls gewisse ich Dinge falsch mache (Beitrag erstellen, etc.) einfach drauf aufmerksam machen.

Zur Vorgeschichte:

Damals, ca. 25 Jahre her und einige Jahre vor meiner Zeit schloss meine Mutter mit ihrem damaligen Ehemann (mein Vater) einen Kaufvertrag für ein Haus ab was über einen Kredit der Sparda-Bank finanziert wurde.
Meine Mutter trennte sich einige Zeit später meinen Vater in einer Nacht und Nebel Aktion aufgrund einiger Vorfälle die ich hier nicht weiter erläutern werde. Meine Mutter hat sich zu diesem Zeitpunkt auch von unserem Vater scheiden lassen und das Haus ging in seinen Besitz über. Über eine Gerichtsbeschluss wurde damals auch festgehalten das mein Vater keinen Unterhalt an meine Mutter zahlen muss sofern er die Raten für den Hauskredit übernimmt, welche mein Vater eine gewisse Zeit zahlte bis das Haus daraufhin zwangsversteigert wurde da er der Verpflichtung nicht mehr nach kam. Meine Mutter hatte sich zu dieser Zeit mit der Bank auf eine 100€ Rate geeinigt die sie bis zu dem Punkt gezahlt hat, bis die Forderung nach weiteren Jahren (3-4) an ein Inkasso Unternehmen (ProCash) übergeben wurde. Mein Vater scheint zu dieses Zeit in Insolvenz gegangen zu sein und die Rate meiner Mutter wurde neu auf 300 € vereinbart. Vielleicht ist auch noch Interessant zu erwähnen das mein Vater bis dato nie Unterhalt gezahlt hatte obwohl das nicht den Themenbereich Inkasso betrifft aber etwas zu diesem Sachverhalt beisteuern könnte (Gerichtsbeschluss kann ich evtl. auch einigen Experten hier im Forum zeigen falls es hilft oder nötig ist)

Zur aktuellen Situation:

Die Summe die damals von meinen Eltern geteilt wurde, ist nun auf meine Mutter in vollem Betrag übergegangen. Da meine Mutter alleinerziehend mit 3 Söhnen ist und allgemein schon seit diesen Jahren unter voller Belastung steht ist diese ganze Sache für sie allein einfach nicht mehr zu bürden. Ich und meine Brüder welche den ganzen Sachverhalt über die Jahre leider nur dumm von der Seitenlinie betrachtet haben, wollen jetzt auch die Geschütze hoch fahren um unserer Mutter aus diesem Schlammassel rauszuhelfen und sie davor zu bewahren ausgenommen zu werden. Dies ergab sich nun auch wieder durch einen neuen Vorfall. Meine Mutter wurde nun gebeten, da ich mittlerweile aus dem Kindergeld rausfalle aber noch studiere und "meine Mutter mich noch weiter unterstützt", nun eine erhöhte Rate von 600 € zu zahlen (zur Zeit 300 €, noch einigermaßen zu zahlen, würde aber den Kredit nach aktueller Berechnung bis zu ihrem Tod zahlen und nur Zinsen bezahlt haben).

Der ganze Sachverhalt und die Forderungen kamen mir schon einige Zeit grob und ungenau vor, und da ich nun mittlerweile an der Rechtsgrundlage dieser ganzen Geschichte zweifele und meine Mutter bei diesem Betrag wahrscheinlich auch Insolvenz anmelden muss, mit fast 60 Jahren... und das als Beamtin beim Zoll... reicht es mir jetzt und ich möchte gerne die Grundlage und alle Verträge einfordern die mit diesem Fall zusammenhängen. Dafür benötige ich die Hilfe des Forums und hoffe auf eure Unterstützung.

Mein Plan und meine Fragen sehen wie folgt aus:

- Ist es möglich Schulden vom einen Schuldner auf den anderen zu legen wenn diese gemeinsam einen Kreditvertrag unterzeichnen (muss dies im Vertrag festgehalten werden oder ist dies gesetzlich geregelt?)

- Ich möchte gerne die Rechtsgrundlage für das ganze vorliegen haben und diese selber betrachten. Wo kann ich diese einfordern, bei der Sparda-Bank oder beim Inkasso Unternehmen? (dachte eigentlich an die Bank aber habe mich natürlich auch gefragt wie sinnig das alles ist, denn ich möchte nicht noch mehr Probleme verursachen und poste deshalb zuerst hier)

-> wenn ich diese Unterlagen im Besitzt habe kann diese in diesem Beitrag weiter erläutern

- Eventuell gibt es in diese ganzen Situation noch weiter Ungereimtheiten welche mir nicht bewusst sind. Wenn ihr mich darauf aufmerksam machen könntet wäre ich äußerst dankbar...

- Letztendlich ist mein Ziel eine vernünftige Rate zu erkämpfen und den Anteil meines Vaters den meine Mutter übernehmen musste zu entfernen. Falls dies nicht klappt, wäre eine Insolvenz dann die beste Möglichkeit?

Abschließend:

In diesem ganze Vorhaben haben wir vollste Unterstützung unserer Mutter, dadurch dürfte es denke ich auch zu keinem Problem beim einfordern jeglicher Dokumente geben.. Für jeden Rat, Hilfe oder Verweise auf Experten und andere Sachverhalte, prinzipiell alles was in diesem Fall hilfreich ist, bin ich unglaublich dankbar.

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6 Antworten
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#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Da meine Kenntnisse nicht weit genug reichen um alle Ihre Fragen zu beantworten nehme ich nur zu dem beabsichtigten Ziel Ihrerseits Stellung:

Zitat (von TobiWan1234):
Letztendlich ist mein Ziel eine vernünftige Rate zu erkämpfen und den Anteil meines Vaters den meine Mutter übernehmen musste zu entfernen. Falls dies nicht klappt, wäre eine Insolvenz dann die beste Möglichkeit?


Ein Schuldner hat keinen Anspruch auf Gewährung von Ratenzahlung. Wenn der Anspruch vollständig fällig ist, so ist dieser grundsätzlich als Einmalzahlung zu leisten.
Wenn der Gläubiger eine Rate akzeptiert ist das ein Entgegenkommen.

Grundsätzlich sehe ich ein Insolvenzverfahren als eine durchaus mögliche Lösung des Problems an. Die Zeit wird zwar nicht angenehm, aber man hat ein Licht am Ende des Tunnels.
Ich weise nur noch darauf hin, dass ein Insolvenzverfahren bei einem Beamten dienstrechtliche Konsequenzen haben kann, da Beamte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Frage, ob Unterhalt oder nicht, ist irrelevant. Denn sie betrifft ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Mann und Frau. Mehr nicht.

Zitat:
Die Summe die damals von meinen Eltern geteilt wurde, ist nun auf meine Mutter in vollem Betrag übergegangen

Korrekt, denn es gab von Anfang an ja zwei Kreditnehmer und sofern nicht im Rahmen der Scheidung irgendwie mit der Bank oder über das Gericht per Beschluss die Frau rausgekommen ist aus dem Kreditvertrag, dann darf sich die Bank im Prinzip aussuchen, wen sie zur Zahlung auffordert.

Wenn es untereinander einen Ausgleichsanspruch gibt, dann müssen Mann und Frau das miteinander regeln. Man trennt also gedanklich in das Verhältnis zwischen Bank + Ex-Ehepaar, sowie in Mann+Frau. Ob es einen Ausgleichsanspruch gibt, das könnte man vielleicht bejahen. Kommt auch drauf an, ob der Mann so schlau war, auch den Ausgleichsanspruch an die Frau mit in Insolvenz zu nehmen oder ob er durch seine Nicht-Zahlung der weiteren Raten nun doch (ggf. sogar rückwirkend) Unterhalt zahlen muss, weil er ja dem Scheidungsurteil nun nicht mehr nachkommt. Das könnte eine spannende Frage sein. Allerdings könnte hier (je nach Zeitablauf) auch einiges längst verjährt sein. Vielleicht eine spannende Frage für die anderen User hier bzw. als Spezialfrage/Teilfrage für die Bereiche hier, wo es um Unterhalt usw. geht.

Fragen: Gibt es bereits einen Titel? Also einen Vollstreckungsbescheid oder (bzgl. der Schulden) ein Gerichtsurteil gegen die Frau?
Wieso ging das damals zu einem Inkasso? Hat deine Mutter die 100€ Rate nicht mehr gezahlt? Wie lief das ab? Was sagen die Unterlagen zu der damaligen Einigung mit der Bank? Hat das Inkasso irgendwas an Gebühren erhoben bei der Geschichte?

Vielleicht kommt man auf so einem Wege nochmal ran an die Sache. Denn wenn die 100€ Rate, die mit der Bank vereinbart war, unbefristet war und sie stets bezahlt wurde, dann würde ich ganz am Anfang anfangen. Dann würde ich dem Inkasso erst mal deutlich machen, dass man dessen gesamte Gebühren ablehnt, da es eine wirksame Vereinbarung gab. Dass das Inkasso nun ein zweites Mal eine Einigung verlangt, weil es selbst willkürlich die Raten erhöht, das würde ich dann zurückweisen. Das macht es womöglich insgesamt nicht viel besser, aber so oder so ist es allemal besser, dem Inkasso erst mal Wind aus den Segeln zu nehmen.

Nächste Frage: Du schreibst, dass das Haus zwangsversteigert wurde. Was lief da? Wie hoch war der Erlös? Wurde von Bank und Inkasso dieser Erlös korrekt verbucht? Was ist also noch offen? Der Kredit war vermutlich höher als der Erlös bei Zwangsversteigerung. Aber auch hier nochmal kritisch prüfen. Denn nicht selten treiben die Banken und Inkassos hier Unfug und am Ende bezahlt man sich dusselig, obwohl viel zu viel gefordert wird.

Zitat:
Ich möchte gerne die Rechtsgrundlage für das ganze vorliegen haben und diese selber betrachten

Das ist der Kreditvertrag selbst bzw. falls es so etwas gibt, ein Urteil bzw. Vollstreckungsbescheid. Da erreichst du nichts, das anzuzweifeln.

Zitat:
Falls dies nicht klappt, wäre eine Insolvenz dann die beste Möglichkeit?

Wie mein Ballivus schon schrieb, ist das denkbar, ja.

Ich persönlich würde die gestellten Fragen erst mal beantworten. Möglichst aus den eigenen Unterlagen. Auch wenn das eine ausführliche Sachrecherche bedingt.

Die Frage ist: Wie viel zeit und Mühe stellt man in die Sachrecherche oder will man lieber den "einfachen" Weg gehen in die Privatinsolvenz. Ich würde das abhängig davon machen, wie dicht man vor der Rente steht, wie viel überhaupt pfändbar wäre. Ist man sowieso demnächst in Rente und hat dann eh nichts pfändbares dürfte eine Privatinsolvenz wohl der bequemere Weg sein. Müsst ihr entscheiden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TobiWan1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

zuerst einmal vielen Dank das ihr euch die Zeit genommen habt meinen Beitrag zu lesen und zu antworten :)

Ehrlich gesagt habe ich ein wenig mit dem gerechnet was Ballivus geschrieben hat. Die Informationen über den Beamtenstatus sind sehr hilfreich und letztendlich läuft es wohl auf die Privatinsolvenz hinaus. Der Gedanke von mepeisen die Privatinsolvenz zu beginnen wenn die Rente ansteht ist ein sehr guter Vorschlag.

Ich habe mich heute mit meiner Mutter zusammengesetzt und ihr eure Antworten vorgetragen. Es scheint so als würden wir der Situation am besten mit der Privatinsolvenz begegnen sobald meine Mutter die Rente erreicht. Bis dahin werden wir versuchen die Raten niedrig zu halten und Besitztümer auf unserer Seite anzusammeln. Wenn ich das richtig verstehe wären wir von der Pfändung ja komplett rausgenommen und können sozusagen unsere Mutter zu dieser Zeit beherbergen?

Zitat:
Wenn es untereinander einen Ausgleichsanspruch gibt, dann müssen Mann und Frau das miteinander regeln. Man trennt also gedanklich in das Verhältnis zwischen Bank + Ex-Ehepaar, sowie in Mann+Frau. Ob es einen Ausgleichsanspruch gibt, das könnte man vielleicht bejahen. Kommt auch drauf an, ob der Mann so schlau war, auch den Ausgleichsanspruch an die Frau mit in Insolvenz zu nehmen oder ob er durch seine Nicht-Zahlung der weiteren Raten nun doch (ggf. sogar rückwirkend) Unterhalt zahlen muss, weil er ja dem Scheidungsurteil nun nicht mehr nachkommt. Das könnte eine spannende Frage sein. Allerdings könnte hier (je nach Zeitablauf) auch einiges längst verjährt sein. Vielleicht eine spannende Frage für die anderen User hier bzw. als Spezialfrage/Teilfrage für die Bereiche hier, wo es um Unterhalt usw. geht.

Fragen: Gibt es bereits einen Titel? Also einen Vollstreckungsbescheid oder (bzgl. der Schulden) ein Gerichtsurteil gegen die Frau?
Wieso ging das damals zu einem Inkasso? Hat deine Mutter die 100€ Rate nicht mehr gezahlt? Wie lief das ab? Was sagen die Unterlagen zu der damaligen Einigung mit der Bank? Hat das Inkasso irgendwas an Gebühren erhoben bei der Geschichte?


In diese Richtung hab ich auch gedacht nur wusste ich leider nicht wie man dort am besten ansetzt. Danke dafür. Jetzt weiß ich zunächst mal was die richtigen Fragen sind und kann diesen nachgehen. Eventuell besteht ja die Möglichkeit meiner Mutter - ich denke die Insolvenz lässt sich nicht vermeiden - trotzdem noch etwas finanzielle Hilfe zukommen zu lassen die sich aus diesem Fall ergibt? Möglicherweise bringt dies auch nur etwas im Sachverhalt mit dem Kredit welcher sich zu Beginn der Insolvenz sowieso gelöst hat. Aber wir rechnen zunächst mal mit allem. Dadurch ist das auch kein Verlust wenn sich daraus nichts ergibt. Ein grober Plan für die Zukunft steht ja schon einmal.

Zitat:
Nächste Frage: Du schreibst, dass das Haus zwangsversteigert wurde. Was lief da? Wie hoch war der Erlös? Wurde von Bank und Inkasso dieser Erlös korrekt verbucht? Was ist also noch offen? Der Kredit war vermutlich höher als der Erlös bei Zwangsversteigerung. Aber auch hier nochmal kritisch prüfen. Denn nicht selten treiben die Banken und Inkassos hier Unfug und am Ende bezahlt man sich dusselig, obwohl viel zu viel gefordert wird.


Auch eine sehr gute Frage welcher ich wahrscheinlich nicht so nachgegangen wäre. Meine Mutter meinte das zu dieser Zeit alles in der Hand unseres Vaters lag und die Bank zu dieser Zeit mit ihm in Verbindung stand um das zu regeln. Welches Geld vom Erlös wo hingeflossen ist weiß bei uns niemand. Ich werde das nun bei der Bank anfragen. Meine Mutter müsste zu dieser Zeit gerade den Gerichtsbeschluss über die Raten vereinbart haben welche sie nebenbei immer bezahlt hatte. Man kann aus dieser ganzen Geschichte vielleicht auch rausnehmen das unsere Mutter leider mit allem überfordert war und in eine Situation kam in der sie Hilfe braucht, da sie sich von alleine nicht mehr wirklich wehrte oder die Kraft dazu hatte.

Trotz allem nochmal vielen Dank für die Antworten. Ich werde die Sache nun weiter verfolgen und einen weiteren Beitrag im Themenbereich für Unterhalt erstellen.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was meinst du mit "Besitztümer anhäufen". Wenn der Gedanke ist, dass deine Mutter Geld beiseite schafft und euch schenkt, das solltet ihr schnell vergessen. Denn das fliegt meistens auf und ist insbesondere, wenn irgendwann noch vor der Rente Pfändungen losgehen, keine gute Idee. Denn das könnte je nach Situation sogar eine Straftat darstellen.

Es steht und fällt etwas mit im Kern zwei wichtigen Fragen:
A) Wie hoch ist die Schuld aktuell, also was will das Inkasso eigentlich insgesamt?
B) Wie hoch ist die Schuld regulär, also was darf das Inkasso eigentlich nur fordern und was stünde ggf. von Seiten des Ex-Mannes zu (oder auch nicht)?

Wenn B ohnehin so hoch ist, dass man kaum eine realistische Abbezahlung hinbekommt verglichen mit den Pfändungen, dann ist die Privatinsolvenz in der Tat eine der Auswege. Das ist also ganz nüchtern betrachtet eine kaufmännische Gegenrechnung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TobiWan1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Was meinst du mit "Besitztümer anhäufen". Wenn der Gedanke ist, dass deine Mutter Geld beiseite schafft und euch schenkt, das solltet ihr schnell vergessen. Denn das fliegt meistens auf und ist insbesondere, wenn irgendwann noch vor der Rente Pfändungen losgehen, keine gute Idee. Denn das könnte je nach Situation sogar eine Straftat darstellen.


Hallo noch einmal und Danke für die Informationen. Keine Sorge hier wird nicht versucht eine Straftat auszuüben, sondern vielmehr ging es darum unsere Mutter beim abbezahlen der Schuld beizustehen. Nach sorgfältigem überlegen ist nun aber klar das es salopp gesagt sinnlos und überhaupt nicht wirtschaftlich für uns wäre. Dementsprechend werden wir unser Geld bei uns behalten und aufstocken.
Die Restschuld befindet sich im 6-stelligen Bereich...

Zitat:
A) Wie hoch ist die Schuld aktuell, also was will das Inkasso eigentlich insgesamt?
B) Wie hoch ist die Schuld regulär, also was darf das Inkasso eigentlich nur fordern und was stünde ggf. von Seiten des Ex-Mannes zu (oder auch nicht)?


a) um die 160.00 €
b) um die 60.000€

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann ist es eine einfache Frage: Wird man mit dem, was pfändbar ist, die 100tsd jemals abbezahlen können oder nicht? Wenn nicht, wäre am Ende der Weg in die Privatinsolvenz zur Klärung der Verhältnisse wohl der beste.

Dann fallen auch all die Folgefragen letztendlich weg.

-- Editiert von mepeisen am 29.10.2020 18:36

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