Inkasso, seid 3 Jahren. Wurde an anderes Inkassounternehmen weitergegeben...

15. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
AndyTHL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso, seid 3 Jahren. Wurde an anderes Inkassounternehmen weitergegeben...

Hallo,
ein Inkasso Unternehmen aus Hamburg schreibt mich schon wieder an.
Das erste mal wurde ich 2021 angeschrieben.
Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Gebühren unzulässig sind.

Nach dem das eine Unternehmen erfolglos war 2021, wurde es 2022 an ein anderes Inkassounternehmen abgegeben.
Meine Einwände werden nicht korrigiert. :sad:

Bisher habe ich die Originalschuld, an den ursprünglichen Gläubiger und die Zinsen bezahlt.
Auch die 5€ Bearbeitungsgebühr.

Zitat:

Hamburg, den 12.08.2024


Ihre Teilzahlung





Guten Tag Herr XXX,

wir beziehen uns auf Ihre Teilzahlung von insgesamt 36,98 EUR zu der noch offenstehenden Forderung der DocMorris N.V. mit Rechnungs-Datum vom 01.04.2021.


DocMorris N.V.
offene Rechnung von DocMorris Rg.-Datum: 01.04.2021
Aktenzeichen: xxxx Kd.-Nr.: xxx

Warenlieferung 17,89 EUR
Verzugszinsen 3,52 EUR
Gläubigerkosten, Gläubigerauslagen 5,00 EUR
Inkassokosten gem. §§ 280,286 BGB 63,70 EUR
Geb. für Ratenzahlung/Vergleich 21,00 EUR
Auslagenpauschale gem. §§ 280,286 BGB 12,74 EUR
verauslagte Kosten -0,00 EUR
abzgl. geleisteter Zahlungen 36,98 EUR
_____________________________________________________________
Zahlungsrückstand 86,87 EUR


Ich habe nie eine Teilzahlung geleistet. :???:
Nur gesagt, dass ich unter Vorbehalt die einzelne Gebühr oder Zinsen bezahle.

Die Ursprungsschuld habe ich schon 2021 beglichen, trotzdem berechnet man mir ungerechterweise Zinsen.

Was kann ich nun tun? :augenroll:

Bisher wurde immer nur drohkulisse aufgebaut... nicht gehandelt.


-- Editiert von User am 15. November 2024 14:51

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125838 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von AndyTHL):
Ich habe nie eine Teilzahlung geleistet.

Zitat (von AndyTHL):
Die Ursprungsschuld habe ich schon 2021 beglichen

Finde den Widerspruch ...



Wann konkret gezahlt?
Was konkret gezahlt?
Wann konkret wurde das Inkasso beauftragt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
AndyTHL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube am 25.08.2021 wurde ich erstmalig von Diagonal angeschrieben. Am 13. Oktober habe ich die Originalschuld, 17,89, and Doc Morris überwiesen, mit dem Hinweis "Hauptforderung".

Später hab ich an Diagonal 33 Cent Zinsen überwiesen, und separat 5€ Gebühr(Gläubigerkosten/Auslagen).

Den Ausführungen der Rechnungen hab ich stets Widersprochen. :augenroll:

Ich denke das die 63,50€, Inkassogebühr nicht rechtens ist.

Nachdem ich bei Diagonal immer dagegen arbumentiert habe, hat man anfangs 2022, an DIS Hamburg abgegeben.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11327 Beiträge, 4313x hilfreich)

Zitat (von AndyTHL):
ch habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Gebühren unzulässig sind.

Und, sind sie es tatsächlich?
Zitat (von AndyTHL):
Ich denke das die 63,70€, Inkassogebühr nicht rechtens ist.

Ist erstens alles andere als sicher und zweitens irrt man sich damit.

Die Inkassokosten mit 63,70 € und die Auslagenpauschale zu 12,74 €, entsprechen exakt den zu dem damaligen Zeitpunkt geltenden 1,3 fachen Gebührensatz.


Zitat (von AndyTHL):
Was kann ich nun tun?

1.) Es drauf ankommen lassen und abwarten, ob demnächst ein Mahnbescheid eintrudelt und wenn diesem widersprochen wurde, Klage eingereicht wird und dann vermutlich verlieren.
2.)* Die Gebühren und Auslagenpauschale zahlen.

*Dabei gehe ich davon aus, dass man keine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben hat.

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#5
 Von 
AndyTHL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe keine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125838 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von AndyTHL):
Später hab ich an Diagonal 33 Cent Zinsen überwiesen, und separat 5€ Gebühr(Gläubigerkosten/Auslagen).

Schade, das durfte dann ein Anerkenntnis der Forderung darstellen.
Denn ich nehme nicht an, das man das im Verwendungszweck oder sonst wo entsprechend deklariert hat?


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