Inkasso, weil Händler kein Geld bekommen hat?

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
ShiMpanZeh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso, weil Händler kein Geld bekommen hat?

Hallo zusammen!

Ich habe eine kleine Frage. Und zwar geht es darum, dass ich vor etwa zwei Monaten ein Heft bestellt hatte. Leider versäumte ich die Zahlung, sodass ich die Rechnung inkl. Mahngebüren (15 Euro) bezahlt habe. Diese Zahlung betätigte ich am 15.08.16. Etwa eine Woche später, am 22.08.16 bekam ich vom Inkasso einen Brief in dem stand, dass ich bis am 05.09.16 die letzte Chance habe die gesamte Summe (60 Euro) einzuzahlen, bevor es eine Anzeige gäbe. Ich habe denen einen Bankbeleg geschickt in dem Bestätigt wird, dass ich diese Rechnung einbezahlt habe. Jetzt nach über zwei Wochen nach meinem Mail, bekam ich die Antwort, dass der Zeitschriftenhändler keine Einzahlung finden konnte und ich erneut einen Beweis senden soll. Ausserdem müsste ich den Inkassobetrag ebenfalls einzahlen da sie den Mahnlauf nicht aussetzen können.

Was eventuell auch noch von Bedeutung ist: Ich bin aus der Schweiz und die Firma aus Deutschland.

Nun frage ich mich ob ich dies wirklich muss? Meiner Meinung nach stehe ich auf der sicheren Seite. Ich habe alles richtig und rechtzeitig einbezahlt. Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, warum ich trotzdem den Inkassobeitrag bezahlen sollte. Wäre sehr Dankbar, wenn mir jemand sagen könnte ob ich mir wirklich keine Sorgen machen muss und wie ich am besten nun weiterfahren soll.

Freundliche Grüsse
ShiMpanZeh

-- Editier von ShiMpanZeh am 13.09.2016 07:23

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Beleg für die Überweisung ist ja vorhanden. Überweisung kam auch nicht zurück? Dann liegt kein Verzug vor, womit die Inkassogebühren grundsätzlich nicht gerechtfertigt sind. Selbst wenn dir ein Zahlendreher unterlaufen wäre und eine Zuordnung nicht möglich ist, muss dir das Geld umgehend zurück überwiesen werden.

Ich würde das einfach aussitzen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ShiMpanZeh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, das Geld kam nie zurück und ist 100% raus gegangen. Und ich denke auch, dass wenn ich eine falsche Zahl eingetippt hätte, sie dies durch den Beleg mit der Rechnung vergleichen und mir dies mitteilen hätten können. Vielen Dank für die rasche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Kontrolliere sicherheitshalber noch einmal, ob du vielleicht bei der Kontonummer einen Fehler gemacht hast und das Geld dadurch eventuell auf einem falschen Konto gelandet ist.

Das ist zwar recht unwahrscheinlich, aber immerhin möglich.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Schweiz nimmt an SEPA teil. Das Geld ist also auch nur einen Werktag unterwegs.

Wenn deine Kontrolle positiv ausgeht, würde ich zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verdachts des Betruges oder der Unterschlagung. Variante 1) Irgendjemand auf dem Zahlungsweg hat das Geld verschwinden lassen. Variante 2) Der Verlag und Inkasso lügen, um die Inkassogebühren aufrecht zu erhalten.

Dem Inkasso würde ich schreiben "Ich war soeben aufgrund ihrer Stellungnahme bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Die Ermittlungen werden zeigen, wer das Geld hat verschwinden lassen oder ob sie lügen. Im übrigen können Sie auf Inkassokosten bestehen, wie sie wollen. Ich habe bezahlt, bevor sie eingeschaltet wurden. Sollte jemand das Geld verschwinden lassen, wenden Sie sich an ihn als Schadensverursacher. Von mir sehen sie keinen Cent."

Damit sind die Fronten klar. Mehr muss man denke ich nicht tun.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Ist der Verwendungszweck denn auch korrekt? Da passiert es häufiger, das was schief läuft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen