Inkasso + Mahnbescheid

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso + Mahnbescheid

Hallo,

ich habe am 28.08.2008 einen Brief der Inkassofirma "Universum Inkasso GmbH" erhalten, dass ich angeblich am 27.03.2008 beim Beate Uhse Versandhaus in Flensburg Ware im Wert von 59,62 Euro bestellt habe und der Zahlung nicht nachgegangen sei, zu jenem Zeitpunkt wollte die Inkassofirma dann auf einmal 189,16 Euro haben (Warenwert + Inkassogeld) was ich bis zum 11.09.2008 bezahlen soll.

Da ich ja oft im TV über derartige Betrugsfälle Reportagen gesehen habe wo es hieß "Man sollte sich auf so etwas nicht melden", habe ich mich auch nicht gemeldet.

Nun kam heute am 30.09.2008 ein Mahnbescheid vom Amtsgericht in Hünfeld, dass ich nun endlich der Zahlung nachgehen soll und es sind weitere Kosten entstanden (Kontoführungskosten, Anwaltskosten usw...), die Summe liegt nun bei 220,54 Euro...

So nun zu meiner Skepsis:
1) Habe ich noch nie im Leben etwas bei Beate Uhse bestellt

2) Wohne ich an der angegebenen Adresse schon einige Monate nicht mehr, es ist das Haus meiner Eltern, welche die Briefe erhalten haben.

3) Kam dort nie eine Rechnung,Mahnung oder Ware vom Beathe Uhse Versandhaus an, sondern sofort ein Inkassobrief!

4) Selbst wenn jemand auf meinen Namen etwas bestellt und nicht bezahlt hat, hätte ja die Rechnung bzw. eine Mahnung zum Haus meiner Eltern kommen müssen?

5) Ist in keinem Brief genau aufgelistet was ich genau bestellt habe oder wo die Ware hingeliefert wurde.

6) Steht im Mahnbescheid des Hünfelder Amtsgerichtes keine Telefonnummer, eine Straße ist in der Anschrift nicht angegeben und es gibt auf dem Schriftstück keine einzige Unterschrift, ebendso sieht der Stempel "kopiert" aus (als wäre der Brief eine Kopie).

7) Ist der zuständige Rechtsanwalt Peter M. J. Neumeyer und hat seinen Sitz genau wie die Inkassofirma in Frankfurt auf der Adam-Opel-Str 8, ebenfalls sind 3 weitere Inkassounternehmen an der Adam-Opel-Str 8 tätig und stehen alle in Verbindung mit dem selben Rechtsanwalt (habe mich erkundigt).

8) Im Inkassobrief so wie im Mahnbescheid stimmen die Postleitzahlen des Beate Uhse Versandhauses nicht überein, habe mich auf der Beate Uhse Seite nach den Filialien erkundigt.

Ist die ganze Sache einfach nur an versuchter Betrug? Mir wurde geraten zur Polizei oder zu der Verbraucherschutzzentrale zu gehen und ich solle erstmal keinen Widerspruch einlegen?

Was soll ich tun und was muss ich befürchten?

Danke im Voraus

Post vom Inkassobüro?

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

1) Habe ich noch nie im Leben etwas bei Beate Uhse bestellt
----------------------------------------------

Dem MB vollumfänglich und fristgem widersprechen ist die einzige Antwort

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#2
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2082
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@ thehellion, danke erstmal, habe heute den MB Widerspruch abgeschickt und was passiert nun?

@ Junior, ich habe den Zusammenhang von hanibals Beitrag "lustig, es funzt" eh nicht ganz verstanden aber na ja ich denke schon das die "Inkasso Menschen" hier rumstöbern, was solls...

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Die Gegenseite wird über Deinen Widerspruch in Kenntnis gesetzt und müsste dann die Klagebegründung auf den Tisch legen sofern an einer gerichtlichen Auseinandersetzung Interesse besteht bzw man sich gute Chancen ausrechnet. Möglicherweise wird der RA Dich auch auffordern den Widerspruch zurückzuziehen
Abwarten und wieder posten

lg

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#6
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

So!
Habe etwas rumgeforscht und ich habe leider im Jahr 2007 doch etwas bei Beate Uhse bestellt, ich konnte mich nciht mehr dran erinnern, da 1.Der Katalog nicht von Beate Uhse war, sondern einen anderen Name hatte aber mit dem Versandhaus Beate Uhse zusammenarbeitet.

2. Habe ich damals mehr oder weniger bei meiner Ex-Freundin gewohnt und wir hatten über den Katalog eine Ratenzahlung vereinbart von 3 Monatsraten für den Warenwert von 59,60 Euro, ich kann mich nicht recht erinnern aber ich meine das ich das Lastschriftverfahren für die Raten genommen habe, es wurde bisher nichts abgebucht??

3. Bevor die Ware überhaupt ankam, habe ich mich aus privaten Gründen von ihr getrennt, seitdem hatten wir keinen Kontakt mehr und sie hat laut ihrer Freundin die Rechnung und die Mahnungen sofort weggeschmissen und mir auch kein Bescheid gegeben. Wir hatten damals ihre Adresse angegeben und meinen Namen, weil sie hoch in der Schufa steht.

Meine Frage: Ich habe ja gegen den MB Widerspruch eingelegt, was soll ich nun machen? Ich würde wenn die Hauptforderung von 59,60€ Bezahlen aber auf keinen Fall die überhöten Inkassokosten (20€ Kontoführungsgebühr usw...), kann man das irgendwie hinbiegen das man dort einigermaßen günstig rauskommt weil durch den MB liegen die Kosten nun bei über 220€.

Das Problem ist, ich habe den Bestellcoupon des kataloges nichtmals ausgefüllt ich wurde nur gefragt ob sie das auf meinen Namen bestellen kann, weil sie ja in der Schufa steht und nichts mehr bestellen kann, sie hat natürlich auch die Ware zu hause, kann man da was rechtliches machen oder muss ich das alles bezahlen?

Die Ware so wie rechnung und Mahnung kamen an die alte Adresse meiner EX, ich war dort nochniemals gemeldet.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Liste mal die Positionen im MB auf

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#8
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hauptforderung: 59,96 Euro
--------------------------
Kosten wie Nebenstehende: 53 Euro (23 Euro Gerichtskosten, 25 Euro Rechtsanwalt/Rechtsbeistandskosten, 5 Euro Auslagen)
---------------------------

Kontoführungskosten: 10 Euro (im Inkassobrief 20?)
Mahnkosten: 57,18 Euro
Auskünfte: 14,88 Euro
Inkassokosten: 45 Euro
-----------------------------

Vom Antragssteller ausgerechnete Zinsen: 2,41 Euro (vom 23.03.08 - 18.09.08)

laufende, vom Gericht ausger. Zinsen: 0,08 Euro
-------
-------
Summe: 242,51 Euro

Das sind alle zahlen aus dem MB.

Danke im Voraus.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

ICH (!) würde folgendes begleichen wäre ich an Deiner Stelle :

Hauptforderung: 59,96 Euro
--------------------------
Kosten wie Nebenstehende: 53 Euro (23 Euro Gerichtskosten, 25 Euro Rechtsanwalt/Rechtsbeistandskosten, 5 Euro Auslagen)
Mahnkosten 20 €
Auskünfte: 14,88 Euro

Darüber den beauftragten RA in Kenntnis setzen

-----------------------------------------------

Kam die ware damals als versichertes Packet oder als Warensendung bzw Päckchen ?

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#10
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich nicht sagen, ich war bereits nicht mehr dort im Haushalt als die Ware dort ankam, meine Ex hat alles angenommen und dann wohl auch unterschrieben.

Ich denke aber eher es war eine Warensendung.

Soll ich also die oben aufgezählten Kosten begleichen und den RA benachrichtigen? Soll ich den MB zurückziehen oder bestehen lassen, wenn ich den MB bestehen lasse, soll ich auf den nächsten brief warten und dann bezahlen?

Und auf welches Konto geht das Geld dann, aufs Konto des Inkassobüros?

-- Editiert von gizz am 02.10.2008 23:40:02

-- Editiert von gizz am 02.10.2008 23:41:14

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Theoretisch könnte der Erhalt einer unversicherten Warensendung bestritten werden
ICH würde die ober aufgeführten Positionen begleichen und den RA darüber schriftlich in Kenntnis setzen
Den MB Widerspruch würde ich nicht zurückziehen
Das wäre meine Vorgehensweise - es gibt allerdings auch User hier im Forum die dies anders sehen

lg

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#12
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.
Können Sie mir eine Empfehlung eines angemessenen Schreibens posten?

Müsste ich die Kosten diesen Monat schon begleichen?

Bin eher jetzt schon nicht flüssig (Auto gekauft) und könnten erst nächsten Monat bezahlen oder in 2 Monatsrraten.

Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Ich würde nicht lange warten sondern schnell überweisen da die Gegenseite sonst die Klagebegründung auf den tisch legen könnte was mit weiteren Kosten verbunden wäre.

lg

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#14
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok werde ich machen, können Sie ungefähr posten wie ich einen Brief aufsetzen kann, wäre nett.

Muss es dann auf das angegebene Konto aus dem MB überwiesen werden (in dem Fall Inkasso)?



-- Editiert von gizz am 03.10.2008 00:09:29

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe jetzt eine angemessene Summe auf das Antragsstellerkonto überwiesen und schicke dem Anwalt Morgen ein FAX.

Beglichen sind damit die Hauptforderung + Zinsen, Gerichts/Anwaltskosten, Auskünfte und 1/3 Mahngebühr.

Und jetzt heißt abwarten und Tee trinken?

Muss ich noch was wegen dem Widersprochenen MB an Unanehmlichkeiten erwarten?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Der Anwalt wird auf Begleichung der Restkosten bestehen. Diese dürften jedoch kaum durchsetzungsfähig sein

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#18
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja ich habe die Inkassogebühr von 45,00 Euro und die 10 € Kontoführungskosten weggelassen und nur 1/3 der Mahnkosten bezahlt, d.h. damit fahre ich ganz gut @ alucard?

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#19
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

SO sehe dann mein Fax an den RA aus, wäre das so ok doer soll ich was weglassen oder hinzufügen?

Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx


Sehr geehrter Herr N.,

ich habe Ihnen eine Summe von 150,33 EURO auf das im Mahnbescheid angegebene Konto des Antragstellers überwiesen.

Mit dieser Summe lassen sich folgende Kosten begleichen:

Hauptforderung: 59,96 €
Gerichtskosten / Anwaltskosten / Auslagen: 53,00 €
Mahnkosten: 20,00 € (über 1/3 der gesamten Mahnkosten)
Auskünfte: 14,88 €
Zinsen (Hauptforderung): 2,41 €
Zinsen (Gericht): 0,08 €

Die Kontaktaufnahme per Telefon so wie die Weitergabe meiner Daten untersage ich gemäß dem BDSG.


(Eine Summe von 150,33 € wurde auf das Konto des Antragstellers am 03.10.2008 um 09:33 Uhr überwiesen)


-- Editiert von gizz am 03.10.2008 20:49:56

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx


Sehr geehrter Herr N.,

ich habe Ihnen eine Summe von 150,33 EURO auf das im Mahnbescheid angegebene Konto des Antragstellers überwiesen

Hauptforderung: 59,96 €
Gerichtskosten / Anwaltskosten / Auslagen: 53,00 €
Mahnkosten: 20,00 €
Auskünfte: 14,88 €
Zinsen (Hauptforderung): 2,41 €
Zinsen (Gericht): 0,08 €

Ktoführungsgebühren Inkassogebühren sowie xx € der Mahngebühren werden meinerseits nicht anerkannt
--------------------------------------------

lg

PRIVAT Meinung !


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen dank, ich denke mal die werden versuchen mir Mahnungen für die Inkassokosten danach zu schicken, einfach ignorieren und einen weiteren MB wiedersprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
quichotte
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Wollte eigentlich in dem Forum Nichts mehr schreiben, weil es total verseucht ist.
Auskunft von thehellion teilweise leider falsch.
Mahnkosten 20 € falsch !
6 € , mehr sind nicht zu zahlen !
Auskünfte 14,88 € falsch !
10,13 € (Schufa-Auskunft) mehr ist nicht zu fordern !
Auch Privatmeinung !
Gruß

-- Editiert von quichotte am 03.10.2008 22:51:35

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#23
 Von 
quichotte
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Mahnbescheid widersprechen nicht vergessen !!!
Solange noch keinen Vollstreckungsbescheid erhalten, kann widersprochen werden.
Ansonsten wird die Forderung des Mahnbescheides
tituliert und ein Widerspruch wird schwieriger
Was da schon bezahlt ist, spielt nämlich da keine Rolle,der Betrag kann dann nur von der Summe aus dem Mahnbescheid abgezogen werden, weil ja schon bezahlt. Den Rest müßtest Du dann bezahlen. Also wären die ganzen Anstrengungen umsonst gewesen ! Sollte inzwischen der VB gekommen sein, dem widersprechen. Frist von
14 Tagen einhalten !
Gruß

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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Mit den Auskunftskosten bin ich mir nicht sicher gewesen da das Paket ja an die Anschrift der Freundin ging und die Anschrift vom TE unbekannt war.
@quichotte : Weitermachen !

lg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
quichotte
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe nochmal oben nachgeschaut, nach Deinen Angaben MB erhalten am 30.09.08 also noch
gut in der Zeit für einen Widerspruch ! VB kommt erst frühestens am 14.10.08
Vom Rechner des Mahngericht Hagen:
Kosten des Mahnverfahrens
Streitwert: 60.00 EUR
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1110
23.00 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren
§ 13, KV 3305 RVG (1 Mandant)

25.00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG 5.00 EUR
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG 5.70 EUR
---------------------------- -------------------
Summe Kosten: 58.70 EUR
Dazu kämen die rund 60. EUR HF
und Nebenforderun 16,23
Also rund 135 € würde ich überweisen an den
Gläubiger, nicht an das IKU

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
quichotte
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Zinsen habe ich übersehen, die bezahl auch
wären dann 137,50 € .

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
quichotte
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Thehellion,hat mir auch Spaß gemacht, hier auf dem Portal mitzumachen, zumal ich einen interessanten, nicht alltäglichen Beispielsfall schildern konnte. Aus diesem liesen sich viele Fragen stellen, deren Beantwortung evtl. von allg. Interesse wäre.
Ich habe Nichts dagegen, wenn Vertreter der IKU
hier für Pro und Kontra sorgen, daß ist sogar
notwendig, denn nicht alle IKU´s sind unseriös.
Bei berechtigter Gegenrede wird hier auch dem
Zweifelnden geholfen.Schon im Interesse der
eigenen Kundschaft. Fehler können überall
passieren und werden in der Regel auch beseitigt.Man kann aber nicht alle Schuldner in
einen Topf werfen. In der Regel bezahlen 85 %
der Säumigen spätestens nach Erhalt des MB
die HF und die Kosten, die daraus entstehen.
Evtl. wenden sie sich bei größeren Summen an
den Gläubiger, wegen der Bezahlung der berechtigten Schuld. So ist zu überlegen, ob
bei einem IKU als Privatunternehmen, diesem
die Kosten, die einem Säumigen aus einem
Mahnverfahren anfallen würden, zu bezahlen.
Ich befürworte daß (bei einer berechtigten
Forderung )Aber IKU + MB bei zahlungswilligem
Kunden,das ist wohl nicht zu unterstützen.
Den Grenzfällen, wo Leuten wegen z.B. 1,58 €
mit horrenden Summen das Leben schwergemacht
wird,(in den meisten Fällen wußten sie garnichts davon, weil vielleicht der Gläubiger aus irgentwelchen Gründen keinen
Zugang mehr zum Konto des Schuldners hatte
oder so ähnlich-da gib es zig Gründe)
Diesen Machenschaften gilt Paroli zu bieten.
Ich persönlich würde konkrete Rechtsfragen
an die Anwälte des Portals stellen, die für
einen kleinen Betrag Auskunft geben.Habe ich selber ausprobiert.
Ein Forum ist eigentlich dazu gedacht, das
ähnlich Betroffene ihre Meinung sagen und aus ihrer eigenen Erfahrung dem Ratsuchenden helfen. Die Rechtskundigen sollen den Meinungsaustausch unterstützen, das wäre der Idealfall. Läßt sich aber in der Praxis leider oftmals nicht umsetzen, gibt aber viele positive Ansätze hier auf dem Portal.
Ich muß mich doch leider verabschieden, weil
ich nicht zu den Letzteren gehöre und nur
gutgemeinte Ratschläge von ein und dem selben
User mit der Zeit langweilen.
Möchte aber nochmals hervorheben, daß es mir
viel Freude gemacht hat, hier zu streiten
und mich bei allen Gesprächspartnern bedanken
Halte nun nach neuen Windmühlen Ausschau, habe gehört, in Holland stehen noch ein paar.
Gruß

-- Editiert von quichotte am 04.10.2008 00:50:03

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
gizz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Tipps
Das Problem ist, ich habe jetzt schon ca. 150€ auf das Konto des RA´s überwiesen, wiederspruch habe ich schon diese Woche Mittwoch per Brief abgeschickt (also nur einen Tag später).

Ich konnte halt kein Konto des Gläubigers finden, im Internet findet man nur das Konto aus den Niederlande, weil Beate Uhse dort ihren Sitz hat und vom Flensburger Versandhaus habe ich wie gesagt keine Infos.

Im MB stand auch das ich das Geld auf das Antragstellerkonto überweisen soll, in dem Fall ist der Antragsteller das IK und der Bevollmächtigte der RA, unten Rechts im MB steht, früherer Gläubiger: Beate Uhse



-- Editiert von gizz am 04.10.2008 11:54:44

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
quichotte
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Du hast das Problem gut beseitigt, die paar €
mehr kannst Du verschmerzen.Aber mehr zahl nicht und laß Dich nicht einschüchern.
So, nun haue ich aber endgültig ab ;)
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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