Inkasso+ Amtsgericht= Abzocke?

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso+ Amtsgericht= Abzocke?

Guten tag zusammen,

ich würde gerne Wissen, wie es zu solchen Kosten explosionen in kürzester Zeit kommen kann?

Ich , 20 Jahre alt und hole gerade mein Abitur nach. Zurzeit erwerbslos, also 0euro kommen im Monat.

Fall nr. 1

Hauptforderung 162euro, wurde im februar zu einem Inkasso Unternehmen weitergeleitet. Von da aus, ging es dann zum Amtsgericht und ist jetzt beim gerichtsvollzieher ;
----------------------------------------------------------------------------------
Hauptforderung- 162euro

jetzt kommen glaub ich die kosten für das Amtsgericht.
-------------------------------------------------------------------------------
Gerichtskosten- Gebühr _ 23euro
Rechtsanwaltskosten: Gebühr_ 25euro
Auslagen: 5euro

Das sind vermute ich die Kosten für das Inkasso unternehmen:
(sogenannte Nebenforderungen)
-----------------------------------------------------------------------------------
Mahnkosten_ 14euro
Inkassokosten_ 45euro
Kontoführung_ 5,40euro
-----------------------------------------------------------------------------------------------
ergeben insgesammt ca. 280euro

so jetzt habe ich ein Schreiben vom gerichtsvollzieher bekommen. Ich solle 318euro zuzüglich kosten und Zinsen begleichen. Ich habe ihn angerufen und er sagte mir es währen ca. 400 euro..........

Wie zum Geier ist das möglich?



Fall nr 2.

Hauptforderung 400 euro ging am April zum Inkasso büro und ist jetzt ebenfalls beim Amtsgericht:

Hauptforderung 400euro
Kosten für das Amtsgericht
Gerichtskosten 23euro
Rechtsanwaltskosten 25 euro

jetzt kommen die sogenannten "Nebenforderungen"
Inkassokosten 96 euro!!!
Kontogebühr 20 euro

insgesammt knapp 600 euro



Besteht für mich die möglichkeit für einen Ausgleich?
Falls ja, wie soll ich vorgehen.

Ist das wirklich alles korrekt was da abläuft?

Was ist das für ein Staat, der so etwas durchgehen lässt.




Ich bitte um Hilfe.

LG

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


Im Hinblick darauf, dass man knappe 570,-EURO Schulden macht und nicht bezahlt, ist mir die Frage

quote:
Was ist das für ein Staat, der so etwas durchgehen lässt.

nicht verständlich.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es geht mir nicht darum es jemanden in die Schuhe zu schieben. Es ist mir schon klar das, ich der verursacher bin. Ich will/wollte das auch nicht diskutieren.

Hat vielleicht einer ne Idee was ich tuen könnte.
Am Mittwoch hab ich den Termin bei den Gerichtsvollzieher.


LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Es bleiben ja nur zwei Möglichkeiten, nein, drei:

1. Alles sofort durch Vollzahlung erledigen.
2. Eine Einigung mit den Gläubigern finden, so dass diese die Vollstreckung einstellen.
3. Sich fruchtlos pfänden lassen.

Die nun beklagten Kosten sind ja den Gläubigern tatsächlich durch den Zahlungsverzug entstanden, teilweise sogar tatsächlich bezahlt an das Mahngericht und ggf. beteiligte Rechtsanwälte.

Wenn Du mein Sohn wärst würde ich dazu raten, eine Einigung mit den Gläubigern zu suchen und neben dem Abi einfach mal irgendwo jobben zu gehen, wie es Tausende andere machen. Und natürlich nur was zu kaufen oder bestellen, was man auch tatsächlich bezahlen kann.

Nicht selten wird der GV für den Fall der fruchtlosen Pfändung zugleich mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beauftragt und es ist nicht gut für die Zukunft, diese mit einer derartigen Eintragung zu beginnen.

-- Editiert am 11.10.2010 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, vielen dank.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Leider gabs Deinerseits im Vorfeld keine Gegenwehr
(Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid)
Du hättest Dir ne Menge Gebühren einsparen können
Wenn alles schon tituliert ist besteht kaum noch eine Cahnce da mit einem blauen Auge rauszukommen


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, ich hätte vom ersten Inkasso bescheid an Einspruch einlegen sollen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hättest Du beim Erhalt des 1 Inkassobriefens hier gepostet wären Dir viele Kosten erspart geblieben

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Was ist das für ein Staat, der so etwas durchgehen lässt.

Der Staat bietet genug Möglichkeite zur Gegenwehr. Nur wenn der Beklagte alles durchgehen lässt und am Ende alles tituliert ist, ist das nicht die Schuld des Staates ....


Anwalts- und Inkassokosten zusammen geht in der Regel gar nicht.
Man sollte also den Inkassokosten widersprechen, die werden dann vom Richter normalerweise rausgerechnet
Macht man das nicht, muss der Richter davon ausgehen das man auch die unberechtigten Inkassokosten akzeptiert. Dann hat man alles an der Backe.

Durch den Gerichtsvollzieher wird alles nochmal teurer, dann dann kommen noch Vollstreckungskosten hinzu.







-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

oh, okay vielen dank.Das muss man erstmal Wissen. Das heißt es währe mein gutes recht gewesen die inkasso kosten einzuklagen. Am besten dann komplett widersprechen oder dann nur die Inkasso kosten? Die Anwaltskosten sind dann berechtigt oder?

ich würd das gern noch wissen, dann kann ich evt auch bekannten helfen.

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also fall Nr. 2 ist noch nicht beim gerichtsvollzieher nur halt der Mahnbescheid Amtsgericht mit den obenaufgelisten kosten... theoretisch bedeutet das doch, das es noch nicht tituliert ist oder? Also könnte ich dort die 96 euro vom externen Inkassobüro widersprechen oder vielleicht sogar noch mehr?


Lg ,freue mich auf weitere Antworten.

-----------------
""

-- Editiert am 12.10.2010 18:26

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wie bereits gesagt, gegen Mahnbescheid kannst du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen (aber beim zuständigen Mahngericht, auf keinen Fall beim Gläubiger oder seinem Inkasso oder Anwalt!!!)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Den Inkassokosten und den Kontoführungsgebühren kann man widersprechen.

Kosten für Anwalt, Zinsen, Verfahrensgebühren sind durchsetzbar



Hauptforderung 400euro => wenn berechtigt durchsetzbar
Kosten für das Amtsgericht
Gerichtskosten 23euro => durchsetzbar
Rechtsanwaltskosten 25 euro => durchsetzbar

jetzt kommen die sogenannten "Nebenforderungen"
Inkassokosten 96 euro!!! => normalerweise nicht durchsetzbar
Kontogebühr 20 euro => normalerweise nicht durchsetzbar




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Leider ist aber der andere Fall anscheinend schon beim Gerichtsvollzieher. Es ist viel einfacher, präventiv gescheit was bei der Fallbearbeitung machen zu können, damit Sachen nicht so heftig werden. Nur leider kennen sich viele Leute nicht aus, wissen nicht, wen sie fragen sollen und machen unnötige Fehler und versäumen Widerspruchsfristen und kümmern sich nicht rechtzeitig um Lösungsansätze (auch jobben und / oder die gewünschten nicht so ganz billigen Sachen dann kaufen, wenn es finanziell reinpasst, wäre z.B. ein möglicher präventiver Lösungsansatz), und dann kann es leider echt schwierig werden, was man so mitkriegt.

quote:
: Leider gabs Deinerseits im Vorfeld keine Gegenwehr
(Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid)


Zitat:
: Hättest Du beim Erhalt des 1 Inkassobriefchens hier gepostet...


Zitat:
: Der Staat bietet genug Möglichkeiten zur Gegenwehr. Nur wenn der Beklagte alles durchgehen lässt und am Ende alles tituliert ist, ist das nicht die Schuld des Staates ....


Ja, wie bereits gesagt, an der Stelle hat man dann echt ein Problem. Wie sieht es denn mit Möglichkeiten für eine Ratenzahlung oder so aus, Osyrian? Versuch doch mal, mit dem Gerichtsvollzieher und den Gläubigern zu reden und wegen einem Zahlungsplan zu kucken. Falls man was wegen einem Teil der Kosten machen könnte, wäre das ja wohl schon besser als nichts, oder? Was mir an der Stelle auch noch einfällt: Falls erforderlich: Versuch, den Damen und Herren zu verklickern, dass eine fruchtlose Kontopfändung (aus Trietzerei oder so, also eine "sadistische" fruchtlose Kto.pf. - greif aber nicht auf die Formulierungen zurück, die ich jetzt in Klammern genannt hab, sondern sage besser "fruchtloser Versuch, vom Konto zu pfänden") denen nichts bringen würde außer Kosten, da bei dir nichts zu holen ist (Einkommensnachweise, Amtsbescheide, Kontoauszüge, Pfändungsfreigrenze, Selbstbehalt, Existenzminimum), aber dass Du z.B. jetzt eine Rate in Höhe von z.B. 50 Euro per Überweisung an den Gläubiger (oder bar an den Gerichtsvollzieher zur Abwendung der Vollstreckung) und dann pro Monat eine Rate von z.B.10-20 Euro pro Dauerauftrag (oder wenn möglich gern auch mehr) an den Gläubiger zahlst. Ist echt besser für alle Beteiligten, auch dein Banksachbearbeiter freut sich darüber ungemein, also das macht allen Beteiligten viel weniger Arbeit und Ärger und es ist echt auch viel besser für deinen Dispo -)

Thehellion, Harry_van_Sell und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sieht es mit Vollstreckungsschutzmaßnahmen aus, wäre Vollstreckungsgegenklage an dem Punkt in dem besagten Fall auch schon so quasi rum ums Eck, oder würdet ihr da noch eine Möglichkeit sehen?





-- Editiert am 12.10.2010 20:15

-- Editiert am 12.10.2010 20:24

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
wie sieht es mit Vollstreckungsschutzmaßnahmen aus, wäre Vollstreckungsgegenklage an dem Punkt in dem besagten Fall auch schon so quasi rum ums Eck, oder würdet ihr da noch eine Möglichkeit sehen?



Vollstreckungsschutzmaßnahmen gibt es: den Pfändungsfreibetrag (derzeit fast 1000 EUR)


Die Vollstreckungsgegenklage (korrekt: Vollstreckungsabwehrklage) geht gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung an.
Aus den hier gemachten Schilderungen kann ich keine Grundlage dafür erkennen ...




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

die Sache ist die, dass Fall Nummer Zwei ein Aufgelöstes Dispo Konto war. Ich hatte bis vor kurzem noch einen Nebenjob und konnte somit mir ein neues Konto bei einer anderen Bank Filiale eröffnen. MIt dem Job konnte ich zum Glück noch weitere Schulden abschmerttern. Die zwei sind leider noch über.


Eine weitere Frage bei Fall nr.2. Der mahnbescheid kamm so mitte August. Die Zwei Wochen sind schon lange verstrichen, kann ich immernoch widerspruch einlegen?

Noch ist kein weiterer Bescheid gekommen.


lg, danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
:Vollstreckungsschutzmaßnahmen gibt es: den Pfändungsfreibetrag (derzeit fast 1000 EUR)


Die Vollstreckungsgegenklage (korrekt: Vollstreckungsabwehrklage) geht gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung an.
Aus den hier gemachten Schilderungen kann ich keine Grundlage dafür erkennen ...


Danke. Schade, aber wie ich auch bereits gedacht hab'. Sonst hätte man ja schon an der Stelle die Sachen zur Prävention von Kontopfändung und zur Suche nach einer vernünftigen Lösung mit unterbringen können, und das wäre viel besser gewesen -)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Eine weitere Frage bei Fall nr.2. Der mahnbescheid kamm so mitte August. Die Zwei Wochen sind schon lange verstrichen, kann ich immernoch widerspruch einlegen?

Noch ist kein weiterer Bescheid gekommen.


Also gegen den Mahnbescheid nicht mehr. Das ist rum ums Eck, Frist abgelaufen und ich sehe keinerlei Ansatzpunkt für Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Wenn du wieder einen neuen Bescheid bekommst iS Fall 2, kannst du gegen den Einspruch einlegen. Also wenn du einen Vollstreckungsbescheid im Fall 2 kriegst, gegen den kannst du dann schon noch Einspruch einlegen.

Nochmals Harry_von_Sell, thehellion und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie lange ist die Frist für den Einspruch bei einem Vollstreckungsbescheid?

Osyrian, aber parallel kuckst du auch im Fall 2 weiterhin nach einer Lösung im Sinne eines Ratenzahlungsplans. Das ist echt wichtig und zwar gehst du das Problem am besten baldmöglichst an und zwar nach Möglichkeit, bevor die dir auch noch einen VB schicken (oder sonst halt parallel dazu). Also sobald Fall 1 einigermaßen geregelt ist, kümmerst du dich um Fall 2. Das heißt: Du kontaktierst die Bank, sagst, es tut dir leid wegen all den Problemen und du möchtest eine Lösung suchen und mit ihnen wegen einem Ratenzahlungsplan sprechen. Leg deine Situation dazu mit Nachweisen offen. Die müssen verstehen, was Sache ist, okay? Auch keine Bank hat was davon, wenn sie von dir gar nichts kriegen können, okay? Aber sie haben was davon, wenn sie von dir wenigstens bald pro Monat 10 oder 15 (oder sobald es weniger eng ist, also Fall 1 abbezahlt ist oder es bei dir job- und geldmäßig wieder etwas herzerfrischender aussieht, auch 20 oder 30 oder 40 Euro) kriegen können.

Aber zuerst und vorrangig kuckst du wegen einem Ratenzahlungsplan im Fall 1, wo's ja schon echt total heftig geworden ist und kurzfristig Abhilfe braucht, damit es nicht noch härter, unangenehmer, ätzender und nachteiliger wird (siehe oben).
Fall 1 hat jetzt erstmal Vorrang, sonst geht bald noch total der Punk ab, und danach machst du mit Fall 2 weiter.

Diese fruchtlosen Kontopfändungen bringen echt überhaupt nichts. Das macht nur eine Menge unnötige Arbeit für Bank, Gericht und sogar Gerichtsvollzieher (siehe Pfändungsobergrenze, wie auch Harry_von_Sell geschrieben hat), das muss einfach sowas von ätzend für die Betroffenen sein, wie ich so gehört und gelesen hab, also da würde ich auf jeden Fall immer sagen, vorab präventiv abwenden (und zwar immer sobald wie möglich, aber in deinem Fall muss ich ja wohl sagen, besser spät als nie -)

Und hoffentlich verdienst du bald wieder was, so dass es weniger eng ist und auch mit Raten und so bald wieder mehr drin ist -)

Alles Gute!




-----------------
""

-- Editiert am 12.10.2010 22:49

-- Editiert am 12.10.2010 22:52

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Den Teil-Widerspruch würde ich sofort absenden, er wird dann automatisch als Einspruch gehandhabt.
Nicht das wieder eine Frist versäumt wird.

Die Einspruchsfrist bei einem Vollstreckungsbescheid beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids (nicht verlängerbar).




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Osyrian
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also fall nr.1 werd ich Morgen Komplett abezahlen (das Geld leiht mir ein bekannter)
Und bei fall nr.2 werd ich persöhnlich zur Bank gehen und um einen Ratenzahlplan bitten.

okay , vielen dank. Ihr habt mir sehr geholfen.





LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Den Teil-Widerspruch würde ich sofort absenden, er wird dann automatisch als Einspruch gehandhabt.
Nicht das wieder eine Frist versäumt wird.


Danke, sehr gut!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Also fall nr.1 werd ich Morgen Komplett abezahlen (das Geld leiht mir ein bekannter)
Und bei fall nr.2 werd ich persöhnlich zur Bank gehen und um einen Ratenzahlplan bitten.

okay , vielen dank. Ihr habt mir sehr geholfen.


Freut mich -)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12314.10.2010 10:10:18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.638 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen