Inkasso - Abgetretene Forderung

9. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tournesol90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Abgetretene Forderung

Hallo,
ich habe vergessen meine Fitnessstudiomitgliedschaft zu kündigen und dem Fitnessstudio meine neue Anschrift mitzuteilen. Am 01.03. hätte ich den Beitrag zahlen müssen. Bisher habe ich immer Bar gezahlt. Durch meinen Umzug habe ich keine Mahnung bekommen, sonst hätte ich die Forderung natürlich beglichen.
Jetzt kam ein Brief vom Inkasso, dass das Fitnessstudio die Forderung abgetreten hat und ich soll 367,13€ an das Inkasso überweisen.
Hauptforderung 274,80€, Mahnkosten 15€, Inkassokosten 58,50 + 11,70 = 70,20€, der Rest müssten die Verzugszinsen sein = 7,13€.
Ich bin bereit die Hauptforderung + 5€ Mahnkosten (2*2,50€) + Verzugszinsen zu zahlen. Die Inkassokosten möchte ich nicht zahlen.
Da ich gelesen habe, dass bei Factoring keine Inkassokosten erhoben werden dürfen, würde ich gerne alles ohne die Inkassokosten zahlen, bin aber verunsichert. Außerdem habe ich gelesen, dass es besser sei die Forderung an den Gläubiger direkt zu schicken und nicht an das Inkasso. Das Fitnessstudio wollte mir deren Bankverbindung nicht nennen, da das Inkasso zuständig sei. Daher habe ich das Fitnessstudio um die Zusendung der Mahnungen gebeten, um die Bankverbindung rauszufinden. Das wurde wegen des Inkassos abgelehnt. Ich konnte die Bankverbindung aber durch jemanden herausfinden.

Ich bin sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat zu meinem Fall geben kann.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
bin aber verunsichert.

Dafür gibt es keinen Grund. Der BGH war beim Factoring eindeutig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tournesol90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Wegen der Forderungsabtretung, besser die Überweisung an das Inkasso, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du kannst zu Deiner Entlastung auch an das Inkasso zahlen. Im Verwendungszweck genau angeben, mit welchen Posten zu verrechnen ist.
Hauptforderung + Mahnkosten  + Verzugszinsen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tournesol90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das werde ich jetzt erst mal machen. Jetzt hat mir jemand gesagt, Forderungsabtretung ist nicht gleich Factoring und bei der Abtretung müsste ich die Inkassokosten doch zahlen. Ist das richtig? Das Inkassobüro ist Becker Wuppertal.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nein, das ist nicht richtig. Die Inkassokosten müssen bei so einem Fall nicht gezahlt werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tournesol90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich hatte dem Inkassobüro erst per Email geantwortet. Da einige Zeit keine Antwort kam, habe ich noch einen Brief geschickt. Am selben Tag, als ich den Brief abgeschickt habe, kam dann der Brief vom Inkassobüro mit der gleichen Forderung, bzw. mit den Restbetragsforderung. Da ich den Brief allerdings am selben Tag abgeschickt hatte, habe ich den Brief als Antwort darauf gesehen. Das war am 15.7.

Den Text mit Abwandlungen hatte ich hier aus dem Forum, dieser lautete:
"Wertes Inkasso,
Ich weise die Forderung als frei erfunden zurück. Ich bestreite, dass Sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.
Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung, Zinsen und Mahnkosten überwiesen. Den Mahnkosten in Höhe von 15€ widerspreche ich und habe im Gegenzug angemessene 2,50€ pro Mahnung angesetzt. Wie Sie die 7,13€ Zinsen berechnet haben ist mir außerdem schleierhaft. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass ich seit dem 08.03.19 im Verzug bin. Ich habe mit dem 01.03.19 gerechnet wodurch ich mit 274,80€, 132 Tagen und einem Zinssatz von 4,12% auf 4,09€ komme. […] "

Jetzt kam ein erneutet schreiben
" […] bisher konnten wir um Nachgang zu unserem Schreiben vom 15. Juli 2019 noch keine Einigung erzielen, bzw. einen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass sich aus der weiteren Bearbeitung Ihrer Forderungssache erhebliche weitere Kosten, zum Beispiel bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, für Sie ergeben können. Daher fordern wir Sie auf, bis zum 7. Oktober 2019 die offene Forderung von 84,08€ zu zahlen. Wenn Sie aktuell nicht in der Lage sind, Ihre Forderung in einer Summe auszugleichen, melden Sie sich bitte bei uns."

Auf meine Forderung wurde überhaupt nicht eingegangen. Was kann ich darauf antworten?

Vielen Dank für jegliche Hilfe im Vorraus!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nichts. Es wurde alles gesagt was gesagt werden musste.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tournesol90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt, ich soll den Brief einfach ignorieren?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.562 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen