Inkasso Agentur für Arbeit

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
kyuubo01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Agentur für Arbeit

Mein Problem:
Ich habe eine Ausbildung seit 01.09.2014 und dies der Argentur (und meine Mutter sogar selbst) mitgeteilt, und ihn einer Bedarfsgemeinschaft(da eine Wohnungsgemeinschaft(hoffe,es heisst so richtig) abgelehnt wird, da ich unter 25 Jahre bin und selbst bei eigenen Einkommen und getrennten Kassen innerhalb der Gemeinschaft dies nicht möglich sei)
Ich habe vom Inkassobüro der Agentur ein Schreiben von ca. 700€ bekommen über Rückzahlung von unrechtrechtmäßger AllG 2 Leistung von 01.09-31.12.2014 bekommen .(inkl. Mahngebühren für die erste Mahnung).
Das Problem ist aber:
1. Ich habe bisher nur die Mahnung erhalten, keine vorherige Zahlungsaufforderung(und habe somit erstmal den Mahngebühren widersprochen)
2. Ich habe weder einen erneuten Antrag für Allg 2 gestellt, noch dieses Geld erhalten(bin erst durch dieses Schreiben aufmerksam geworden, das es Leistung gab)
Nach Nachfrage beim der Agentur sei es üblich dass meine Mutter(ohne mein Wissen) einen Antrag und dessen HGeld erhalten kann als Kopf der Bedarfsgemeinschaft, weil ich selber aber über 18 bin, würden Forderungen statdessen an mich ,nicht an sie gestellt.(somit könne sie Geld abgreifen,aber Schulden gehen direkt zu mir).
Ich habe dieser Forderung (und der Mahngebühr) widersprochen und a) Unterlagen sowie eine Auflistung der Forderung gestellt sowie b) (da ich weder selbst etwas unterschrieben, noch selbst Leistung bekommen habe) gefordert, sie sollen den die Forderung an denjenigen stellen, der Leistung(und den Antrag) bekommen hat.
Nun habe ich ein 2. Schreiben bekommen, wo mein Widerspruch ignoriert wurde und nun gedroht wird, man werde bei Nichtzahlung der Forderung(inkl. Mahngebühr) mich ins Schuldnerverzeichnis eintragen lassen und gerichtlich die Forderung einfordern( ein Mahnbrescheid ist aber bisher noch nicht von ihnen getätigt worden).
Auf den Vorschlag von der Argentur, ich solle zahlen und dies von meiner Mutter einklagen geht nicht, da sie nur Allg. 2 bekommt und dies nicht von mir einklagbar ist.( wir haben ein sehr schweriges Familienverhältnis und ich spare mein Geld, um endlich von dort auszuziehen).
Ich frage daher wie nun reagieren soll und ob ich mir Rechtsbeistand gegen das Amt holen soll.
Ich danke im Voraus für konstruktive Antworten



-- Editier von kyuubo01 am 28.05.2015 20:03

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das klingt kompliziert. Ich würde mir einen Beratungsschein abholen und mit diesem dann zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen. Kannst du nachweisen, dass der Argentur dein Beschäftigungsverhältnis mitgeteilt wurde?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kyuubo01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Nachweis ist dahingehend vorhanden, das die Mitteilung im System der Agentur vermerkt ist(und bisher nicht gelöscht wurde;) ).Genauso besitzt noch meine Mutter den Beleg, dass die Argentur ihres schriftlich angenommen hat(meine Mitteilung war hingegen mündlich und habe dafür keine schriftliche Bestätigung bekommen).
Werd mir aber beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen(hoffe, als außerbetriblicher Azubi kriegt man diesen).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen