Inkasso Atriga GmbH

3. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
haveN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Inkasso Atriga GmbH

Hallo,

ich habe am 08.06.2013 bei ul.to (einem Filehoster Service) einen 48-stündigen Premium Zugang für 4,99€ Lastschrift getätigt. Dazu wurde auch ein Pin an meine Handynummer gesendet den ich eingeben musste.
Dieser Lastschrifteinzug wurde über Micropayment abgewickelt. Unglücklicherweise hatte ich bei meiner Kontonummer eine 0 am Ende vergessen, wodurch der Betrag nicht abgebucht werden konnte. Dies ist mir aber erst heute aufgefallen als ich alles nochmal geprüft habe.
Am 14.06.2013 erhielt ich per Email eine Mahnung dass der Betrag nicht abgebucht werden konnte und die Kosten stiegen von 4,99€ auf 11,49€ (unter Angabe dass eine Rücklastschrift erfolgt sei; was ich aber nicht verstehen kann, da ja meine Kontonummer falsch war. ) an und ich solle diese bis zum 24.06.2013 überweisen.
Ich habe diese Email total verschlampt und nicht überwiesen. Daraufhin erhielt ich am 02.07.2013 eine Email und eine SMS der Atriga Inkasso GmbH dass gegen mich ein Inkassoverfahren unter AZ xyz läuft und eine Email in der mir gesagt wurde dass ich 73,50 an die Atriga GmbH überweisen solle.
Heute bekam ich dazu noch einen Brief besagter Firma in der das gleiche stand inklusive einer Auflistung der Kosten (siehe Foto)
Die Hauptforderung von 11,49 (laut Email vom 08.06.2013) habe ich gestern überwiesen. Zusätzlich habe ich noch 7,50 überwiesen um die Hauptforderung von 18,99€ laut Inkassoschreiben komplett abgehakt zu haben.
Allerdings finde ich es absurd Inkassogebühren zu zahlen, die zusammengerechnet dem zehnfachen der ursprünglichen Hauptforderung zu zahlen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
haveN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6406x hilfreich)

Ich hätte nur die 11,49 überwiesen
Mehr ist nicht durchsetzungsfähig
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Bei onlinebezahlsystemen fallen diese Kosten ohnehin weg

http://www.gutefrage.net/tipp/iff--clickandbuy-inkassogebuehren-unzulaessig

An wen hast Du konkret überwiesen ?
Ans Inkasso ?


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 03.07.2013 14:30

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
haveN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Hab an Micropayment überwiesen.
Will eigentlich die Briefe der Inkasso ignorieren und darauf nicht antworten. Glaube auch nicht, dass sie es drauf anlegen und vor Gericht gehen.
Aber ich bin mir halt nicht sicher und hätte gerne noch andere Meinungen von Leuten die mit Fällen dieser Art schon Erfahrung haben.

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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6406x hilfreich)

Die Restforderung wird zwar mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt - ich würde trotzdem einmal gegenüber dem Inkassoladen die Forderung schriftlich zurückweisen ansonsten solltest Du Dich auf folgendes einstellen
( komme aus der Branche ) :

2 bis 3 nervende Briefe in welchem man Dir gegenüber versucht die rechtmäsigkeit von Inkassokosten als vom Schuldner zu tragenden Verzugsschaden zu begründen

Telefoninkasso durch Call Agent welcher erst aufhört wenn Du ausdrücklich darauf hinweist das Du derartige Anrufe untersagst

Evtl 1 oder 2 Anwaltsbriefe der Vertragskanzlei

Kommt auf Dein Nervenkostüm an

ICH empfehle - um das abzukürzen - wie folgt schriftlich zu retournieren :

"ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtl Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Kontaktaufnahme per telefon bin ich nicht einverstanden"

Aber auch hier kann es zu weiteren briefen kommen



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115996 Beiträge, 39197x hilfreich)

quote:
unter Angabe dass eine Rücklastschrift erfolgt sei; was ich aber nicht verstehen kann, da ja meine Kontonummer falsch war.

Eigentlich recht einfach, wenn die Bankverbindung nicht korrekt ist, geht die Lastschrift an den Einreicher zurück.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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