Inkasso Atriga für Abellio

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Alex1234567
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso Atriga für Abellio

Schönen guten Tag,
Ich habe in einem Zug der Abellio mein Studierendenticket vergessen und habe dieses später per Mail nachgereicht. Ca. 2 Wochen später kam ein Brief von Atriga, in dem stand dass ich die 7€ innerhalb von 17 Tagen zuzahlen habe und ansonsten die Inkassoabteilung beauftragt wird... da ich umgezogen bin und selten bei meiner Familie bin, habe ich den Brief übersehen und das ganze etwas vergessen. Gestern kam dann eine sms die mich auf die Website von Atriga weiterleite bzw. zu einer Zahlungsaufforderung von ca. 98€.
Ich hab dann (also 8 Tage zu spät) einfach mal 7€ plus 3€ Verzug per direkt-Überweisung überwiesen. Heute kamen schon 2 sms und eine Mail, dass ich den restlichen Betrag von 88,45 zuzahlen habe.
Vielleicht hat jemand einen Ratschlag für mich... wegen 5 Banktagen 91€ drauf zuschlagen find ich ganz schön heftig...
danke schon mal :)

-- Editiert von Victor 123 am 07.04.2021 13:02

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Wie setzt sich die geltend gemachte Forderung denn zusammen?

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
Alex1234567
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Aus den 7€ bezüglich dem EBE-Vorfall wurden 15€ inklusive Mahngebühren, dann 63,70€ Inkassovergütung und 12,74 Auslagepauschale.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aus den 7€ bezüglich dem EBE-Vorfall wurden 15€ inklusive Mahngebühren

Gab es denn jemals eine Mahnung? Selbst wenn, sind 8€ Mahngebühr eher ein schlechter Witz.

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man erst mal einen Beweis fordert, wie sich die 15€ Mahngebühren zusammensetzen. Dann würde ich das Inkasso fragen, wieso das eine Inkasso (Atriga) ein anderes zu Hilfe rufen muss und ob sie nachweisen können, wie der Vertrag zwischen dem ersten und dem zweiten Inkasso aussieht. Ich würde auch ein ausführliches Arbeitsprotokoll fordern.

Normalerweise ist das Unfug, dass Inkassos sich gegenseitig beauftragen. Mit sowas sollten sie auch vor Gericht normalerweise nicht durchkommen. Wenn man sich entschieden wehrt, probieren die es normalerweise auch gar nicht erst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Victor 123):
wegen 5 Banktagen 91€ drauf zuschlagen find ich ganz schön heftig...

Interessant, das man hier mal eben die Wochen / Monate unterschlägt in denen man sich nicht gekümmert hat...



Zitat (von Victor 123):
Aus den 7€ bezüglich dem EBE-Vorfall wurden 15€ inklusive Mahngebühren,

8 EUR Mahngebühren müssten erst mal gerichtsfest begründet werden.
Wenn da nicht der berittenen Bote mit Fanfaren vor der Türe stand, dürfte das schwierig werden.
Pro schriftlicher Mahnung sind ca. 1 EUR anzusetzen, per E-Mail / SMS versendetet Mahnung sind mit 0 EUR anzusetzen.



Zitat (von Victor 123):
dann 63,70€ Inkassovergütung und 12,74 Auslagepauschale.

Mit viel Mühe und Wohlwollen könnte man da ein "Schreiben einfacher Art" sehen, maximal 20 EUR Vergütung wert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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