Inkasso Auftrag

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Darkwolf9
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Auftrag

Hallo zusammen,

Ich hatte über einen Onlinehändler (Sehr bekannt) ein Paar Spiele gekauft (Per Rechnung)
Die Ware war allerdings nicht im beschriebenen Zustand und ein Teil der Ware fehlte.

Also habe ich mein Widerrufsrecht genutzt, und dies dem Händler via Mail mitgeteilt.

Ich erhielt umgehend die Antwort das der Widerruf Akzeptiert wurde, und ich die Ware Retournieren soll, in der Selben Mail wurde der DHL Retouren Link angeben.

Ich füllte das Label mit der Bestellnummer und meinen Daten aus und Klebte es auf die Retoure.

am nächste Tag lieferte ich das Paket in der Post ab.

über einen Monat später habe ich ein Inkasso schreiben erhalten, in dem mit Gerichtlichen Schritten und weiterem gedroht wird, da ich die Waren nicht bezahlt hätte.

Ich rief umgehend bei dem Inkasso an, und schilderte die Situation, ich sollte den Original Sendebeleg per Post senden. (Das habe ich Natürlich nicht gemacht) Ich sende Per Mail die Kopie davon.

Zeitgleich kontaktierte ich den Händler damit, unter an gebe der Bestellnummer, und der Verfolgungsnummer so wie den Verfolgungslink.

Es kam über eine Woche keine Antwort, ich rief beim Händler an, dieser bestand darauf das ich das anliegen nochmals schriftlich mitteilte, da die Mitarbeiterin am Telefon nicht machen könnte. Ich schrieb das Anliegen wiederholt:


"Bestellnummer XXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wiederholt teile ich mit !

Wie ich von ihrem Inkasso mitgeteilt bekommen habe, haben sie eine Rechnung zur Einforderung weitergeleitet.

Die Waren habe ich bereits am XXXXXX um XXXX uhr an die Zurückgesendet.

Hier der Link: XXXXXXXXXX
Sendungsnummer: XXXXX

Ich bitte sie den Auftrag zu Korrigieren, bei Rückfragen stehe ich ihnen gerne unter: XXXXXXXX

zur Verfügung.

Mit Freundlichen Grüßen: XXXXXXX"




dann kam eine Mail:

"Guten Tag XXXXXX,

gern möchten wir Ihnen helfen. Leider verstehen wir Ihre Anfrage nicht ganz.

Bitte seien Sie so gut und erklären noch einmal kurz, was wir für Sie tun können.

Herzliche Grüße,
HXXXX SXXXXX
Ihr XXXXX Kundenservice"



Was ich nicht verstehe, habe ich mich nicht richtig ausgedrückt ?
oder hat der Händler keine Lust das Anliegen zu Bearbeiten ?



Ich schrieb wiederholt das Anliegen, jedoch bleib die Antwort wieder aus.

Nach einem Erneuten Anruf wurde mir nur mitgeteilt, das die Firma XXXXX Nichts mehr damit zu tun hat, das Inkasso sei zuständig.

Das Inkasso wiederum unternimmt nichts ohne den Orginalbelg (So die Aussage des Inkassos) auf weitere Emils wird auch nicht geantwortet.

Selbstverständlich habe ich alle Emil´s, Belege und die Online Verfolgung ausgedruckt.



Was kann ich nun machen ?
Wie geht es weiter ?



-- Editiert von Darkwolf9 am 08.10.2019 16:54

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Originalbeleg einscannen & die Kopie per Post verschicken.
Schilderst einfach in einem normalen Ton nochmal die Lage, schreibst die Sendungsnummer rein & wartest.

Es wäre m.M.n. dumm einen Originalbeleg einfach herauszugeben.
Eine Kopie bzw. ein eindeutiger Nachweis reicht hier vollkommen aus zum Sendungsbeleg.

Nicht verunsichern lassen, einfach cool bleiben. Du hast das gemacht was der Händler wollte, wenn der zu unfähig eine Retoure richtig zu bearbeiten, ist es sein Problem. Das Paket ist auch beim Verkäufe angekommen?



-- Editiert von DStein am 08.10.2019 21:34

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf9):
Was kann ich nun machen ?

Nichts. Außer die Forderungen des Inkasso erst mal zu ignorieren.



Zitat (von Darkwolf9):
Wie geht es weiter ?

Das inkasso wird weiter nerven und Drohkulissen aufbauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Darkwolf9
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, ja der Händler hat die Retoure 2 Tage nach dem einsenden erhalten. Dies zeigt auch die Zustellbestätigung der DHL. (Sicherheitshalber auch Ausgedruckt)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Gut so. Damit hast du ja alle Karten in der Hand.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das Paket ist auch beim Verkäufe angekommen?

Unwichtig. Für Verluste auf dem Transportweg haftet der Kunde doch nicht. Das sollte auch bei einer Retoure gelten.

Und ansonsten stimme ich auch zu. Wenn das Inkasso weiter nervt würde ich sogar überlegen zur Polizei zu gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten gewerblichen Betrugs und wegen Verdacht der Beihilfe gegen das Inkasso.

Die Antwort, die du oben kopiert hast, ist in meinen Augen extrem dreist. Und auch dieses ständige so tun, als würde man dich nicht verstehen. Auch das Inkasso weiß längst, dass die Retoure dort eingegangen ist. Offenbar weigern die sich absichtlich, das korrekt zu bearbeiten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen