Hallo liebe 123rechtler,
ich habe ein Inkassoverfahren von Universium Inkasso erhalten.
Ich hatte mir die Probebahncard 25 bestellt per App, diese hat sich automatisch verlängert. Bin dann umgezogen, und Post lag bei meiner Oma (und alten Meldeadresse). Dann kam eine Mahnung
der DB, und dann das Inkassoverfahren.
Hauptforderung: 55,70
Mahngebühren: 2,50
Zinsen: 0,17
1,10 Geschäftsgebühr analog § 4 Abs. 5 etc. : 49,50
Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG: 9,50
HF inkl. Mahngebühren und Zinsen sind inzwischen an die DB überwiesen.
Wie lege ich jetzt korrekt Widerspruch gegen das Inkassoverfahren ein? Der Fall mit der Bahncard gab es ja schon häufiger.
Soll ich ohne Begründung widersprechen? Gibt es die Möglichkeit, Corona als Grund anzugeben, dass ich meine Briefe nicht abholen konnte?
Umzug 15.05
Zahlungserinnerung 02.06
Mahnung 22.06
Inkassoverfahren 16.07
Soll ich diese Vorlage von einem anderen Thread verwenden?
Zitat:Vielen Dank für Ihr Schreiben vom XXX mit dem Aktenzeichen: YYY.
Die Hauptforderung von xx,- €, sowie die 2,50 € und die Zinsen von ZZZ wurden bereits an Deutsche Bahn Vertrieb GmbH bezahlt.
Hiermit weise ich ausdrücklich darauf hin, dass meinerseits zu keiner Zeit und nie bewusst eine Inanspruchnahme Ihrer Dienstleistung getätigt wurde. Gegen Ihre Zahlungsforderung lege ich hiermit vollumfänglich Widerspruch ein.
Weiterhin bitte ich um Begründung Ihrer Forderung in Höhe von xxx € und Zusendung einer Abtretungsurkunde gem. §410 BGB oder einer Bevollmächtigung der Deutschen Bahn gem. §174 BGB .
Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, bis zum DATUM + 3 Wochen:
(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) sämtliche in Ihren Datenbeständen gespeicherten Daten über meine Person zu löschen und bitte um schriftliche Bestätigung dieser Löschung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ich widerspreche ebenfalls der Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB beantworten.
Liebe Grüße,
Lukas
-- Editiert von lukas1992 am 29.07.2020 12:19
-- Editiert von lukas1992 am 29.07.2020 13:00