Inkasso - Bankgebühren aus 1996 - verjährt ??

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb529818-83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Bankgebühren aus 1996 - verjährt ??

Hallo, ich habe eine Schreiben eines Inkassounternehmens bekommen , das eine Abtretung einfordert , die wiederum Kontoüberziehungsgebühren aus 1996 einfordern will.
Ist das nicht schon verjährt nach 23 Jahren.
Abgesehen, das es keine offenen Forderungen gibt und die Bankverbindungen auch schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Hat da jemand Ahnung zu dem Thema ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Antwort lautet : Kommt drauf an.
Wenn es einen Vollstreckungsbescheid und Titel gibt, dann nicht. Dennoch kann es sein, dass Kosten und Gebühren und Zinsen durchaus verjährt sind.

Wird den in den Schreiben irgendwie ein VB erwähnt? Wenn nicht, dann ist die Forderung schon längst verjährt und es reicht ein kleiner Dreizeiler.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie wissen sicherlich, dass die Forderung schon verjährt ist. Wenn nicht, erinnere ich Sie nun freundlicherweise daran, indem ich die Einrede der Verjährung nun geltend mache.
Bitte sehen Sie von weiteren Bettelbriefen ab.

Mfg... "

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#2
 Von 
fb529818-83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo was ist gemeint mit
"Wird den in den Schreiben irgendwie ein VB erwähnt? "

VB = Vollstreckungsbescheid??
nein, den gab es nie bei mir


-- Editiert von fb529818-83 am 02.11.2019 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Korrekt, VB = Vollstreckungsbescheid.

Wenn nicht, dann mit o.g. Text antworten und einem MB widersprechen.

Sicherheitshalber erwähnen, dass man einer Weitergabe der Daten nach DSGVO an Auskunfteien widerspricht.

-- Editiert von Albarion am 02.11.2019 09:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb529818-83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort . Werde den Text als Brief schreiben mit Widerspruch und Hinweis auf DSGVO.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Melde dich nochmal, wenn sie die Verjährung abstreiten oder sonstwie ein Titel auftaucht bzw. benannt wird. Dann muss man ggf. anders vorgehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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