Hallo, ich habe eine Schreiben eines Inkassounternehmens bekommen , das eine Abtretung einfordert , die wiederum Kontoüberziehungsgebühren aus 1996 einfordern will.
Ist das nicht schon verjährt nach 23 Jahren.
Abgesehen, das es keine offenen Forderungen gibt und die Bankverbindungen auch schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Hat da jemand Ahnung zu dem Thema ?
Inkasso - Bankgebühren aus 1996 - verjährt ??
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Antwort lautet : Kommt drauf an.
Wenn es einen Vollstreckungsbescheid und Titel gibt, dann nicht. Dennoch kann es sein, dass Kosten und Gebühren und Zinsen durchaus verjährt sind.
Wird den in den Schreiben irgendwie ein VB erwähnt? Wenn nicht, dann ist die Forderung schon längst verjährt und es reicht ein kleiner Dreizeiler.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie wissen sicherlich, dass die Forderung schon verjährt ist. Wenn nicht, erinnere ich Sie nun freundlicherweise daran, indem ich die Einrede der Verjährung nun geltend mache.
Bitte sehen Sie von weiteren Bettelbriefen ab.
Mfg... "
Hallo was ist gemeint mit
"Wird den in den Schreiben irgendwie ein VB erwähnt? "
VB = Vollstreckungsbescheid??
nein, den gab es nie bei mir
-- Editiert von fb529818-83 am 02.11.2019 09:08
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Korrekt, VB = Vollstreckungsbescheid.
Wenn nicht, dann mit o.g. Text antworten und einem MB widersprechen.
Sicherheitshalber erwähnen, dass man einer Weitergabe der Daten nach DSGVO an Auskunfteien widerspricht.
-- Editiert von Albarion am 02.11.2019 09:40
Danke für die schnelle Antwort . Werde den Text als Brief schreiben mit Widerspruch und Hinweis auf DSGVO.
Melde dich nochmal, wenn sie die Verjährung abstreiten oder sonstwie ein Titel auftaucht bzw. benannt wird. Dann muss man ggf. anders vorgehen.
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