Hallo,
2017 änderte sich mein Nachname. Das Fitnessstudio wurde über die Namensänderung informiert, jedoch wurden die Daten anscheinend nicht von den Mitarbeitern aktualisiert.
Ende Herbst änderte sich meine Bankverbindung. Diese Info wurde richtigerweise mit meinem neuen Nachnamen unterzeichnet. Beiträge konnten nicht abgebucht werden. Es wurden zudem zwei falsch adressierte Mahnungen verschickt, die nie zugestellt wurden.
Somit kündigte mir das Studio zum Herbst 2018 und trat die Forderung (Jahresbeitrag, Mahngebühr, Rücklastschriftgebühr, drei halbjährliche Trainerpauschalen) an Inkasso Becker Wuppertal ab. Das Schreiben erhielt ich Ende Frühjahr 2018.
Der Jahresbeitrag, sowie zwei Trainerpauschalen wurden von mir direkt an das Studio überwiesen. Diese waren korrekt.
Jedoch möchte nun das Inkasso nach 6 Monaten die Inkassogebühr, die Rücklastschrift- und Mahngebühren des Studios, sowie die dritte Trainerpauschale, obwohl lediglich zwei pro Jahr zu zahlen waren.
Wie soll ich nun vorgehen?
Inkasso Becker Wuppertal - cleverfit Fitness
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Das Fitnessstudio wurde über die Namensänderung informiert,[…]Ende Herbst änderte sich meine Bankverbindung. Diese Info wurde richtigerweise mit meinem neuen Nachnamen unterzeichnet.
Hast du dafür irgendeinen Beleg?
Zitat:Zitat:Das Fitnessstudio wurde über die Namensänderung informiert,[…]Ende Herbst änderte sich meine Bankverbindung. Diese Info wurde richtigerweise mit meinem neuen Nachnamen unterzeichnet.
Hast du dafür irgendeinen Beleg?
Der Hinweis bzgl. der Namensänderung erfolgte vor Ort. Das Geld wurde dennoch einige Zeit bis zum Kontowechsel problemlos abgebucht. So kann ich als Verbraucher davon ausgehen, dass die Daten aktualisiert worden sind.
Bezüglich der aktualisierten Bankverbindung - hier liegt mir ein Nachweis vor, dass meine Info zugestellt worden ist.
PS: die Schreiben des Inkassos sind auf meinen alten Namen adressiert und wurden dennoch im Gegensatz zu den Mahnungen des Studios zugestellt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:So kann ich als Verbraucher davon ausgehen, dass die Daten aktualisiert worden sind.
Nicht wirklich. Der Name ist bei Lastschriften schon seit vielen Jahren nicht mehr wichtig.
Zitat:Bezüglich der aktualisierten Bankverbindung - hier liegt mir ein Nachweis vor, dass meine Info zugestellt worden ist.
Sehr gut. Damit müsste ja auch spätestens dann der Name aktualisiert worden sein. Ich würde mich dann auf diesen Nachweis konzentrieren. Die neue Adresse war in der Benachrichtigung wegen Kontowechsel dabei?
Was ist dein Ziel? Da noch weiter zu trainieren oder nur mit möglichst wenig Kosten aus der Nummer raus kommen?
-- Editiert von mepeisen am 09.11.2018 22:56
Die Adresse änderte sich nicht. Der Hinweis bzgl. der neuen Bankverbindung erfolgte per E-Mail.
Das Ziel ist es diese Sache zu beenden. Mittlerweile bin ich bei einem neuen, besseren Studio.
ZitatHast du dafür irgendeinen Beleg? :
Richtige Frage, die allerdings nicht zufriedenstellend beantwortet wurde.
Deshalb von mir die Ergänzung Beleg=Nachwies=Beweis (ja oder nein reicht).
Wie genau sieht dieser Nachweis aus.ZitatBezüglich der aktualisierten Bankverbindung - hier liegt mir ein Nachweis vor, dass meine Info zugestellt worden ist. :
Spekulation:
Die erste Info zur Namensänderung gibt es nicht oder wird bestritten. Dann ist immer noch Lieschen Müller im System als Vertragspartner.
Nun kommt eine Info von Lieschen Maier in der die Änderung der Bankverbindung mitgeteilt wird.
Ein Vertragsverhältnis mit Lieschen Maier gibt es aber nicht, folglich kann die Änderung so nicht durchgeführt werden.
Gibt es allerdings in der Info ein weiteres Identifikationsmerkmal wie z.B. die Mitgliedsnummer, würde dies nebenvertragliche Pflichten (hier die Pflicht zur Nachfrage) auslösen. Ein lapidares Ignorieren würde also nicht mehr reichen.
Hinsichtlich der dritten Trainerpauschale musst Du sehr genau selbst prüfen ob Deine Zahlungen ausreichend waren und auch, ob sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nicht hinsichtlich der möglw. separaten Trainerpauschale noch eine Forderung ergibt.
Was hier richtig ist, ist wegen einiger noch ungeklärter Detailfragen m.E. noch nicht zu beantworten.
Berry
Bezüglich der Bankverbindung - ja, es liegt ein Nachweis vor. Der Erhalt meiner Info wurde auf meine Frage als das Inkasso eingeschaltet worden war, vom Studio bestätigt.
Mein Problem ist jedoch, dass ich auf die Info der Kontoänderung nicht meine Mitgliedsnummer notiert hatte. Das war mein Fehler...
Bezüglich der dritten Pauschale - eigentlich fällt diese nicht an, da eine Forderung für das komplette Jahr bestanden hat. Demnach wären nur zwei Pauschalen zu bezahlen. Oder soll ich die dritte an das Studio überweisen, um meine Ruhe zu haben?
Zitat:Mein Problem ist jedoch, dass ich auf die Info der Kontoänderung nicht meine Mitgliedsnummer notiert hatte. Das war mein Fehler...
Na und? Die konnten dich doch trotzdem irgendwie zuordnen.
Zitat:Oder soll ich die dritte an das Studio überweisen, um meine Ruhe zu haben?
Wieso sollte man erfundene Forderungsteile bezahlen? Solange man nicht weiß, warum die gefordert wird, würde ich einen Teufel tun und mehr bezahlen, als sich aus dem Vertrag ergibt.
ZitatNa und? Die konnten dich doch trotzdem irgendwie zuordnen. :
Nein, eben nicht.
ZitatDiese Info wurde richtigerweise mit meinem neuen Nachnamen unterzeichnet. :
Berry
Berry, ich glaube du verstehst mich falsch. Erst mal stur auf den Standpunkt stellen, dass man sehr wohl die Namensänderung mitgeteilt hat und die geänderte Bankverbindung. Dass das Studio selbst Schuld ist, wenn es da die Daten nicht aktualisiert und das alles in die runde Ablage wirft.
Und auch stur schreiben, dass man das auch gerne nachweisen wird vor Gericht. Das man um Entschuldigung bittet, weil die Mitarbeiter des Studios hier Unfug angestellt haben. Sicheres Auftreten.
Dann sieht man weiter, je nachdem, wie das Inkasso reagiert und ob das alles abgestritten wird oder nicht.
@TE: Hatte das Studio zufällig deine eMail-Adresse von Anfang an? Dann war selbst ohne die Namensänderung die Zuordnung über die eMail-Adresse möglich. Hattest du gar die alte Kontoverbindung dort benannt (ändert sich von XXXX auf XXXX)?
Davon abgesehen: Das Studio trifft aus meiner Sicht eine Mitwirkungspflicht. Wenn sich jemand per Mail meldet, dass er Mitglied sei und sich die Bankverbindung für die Lastschrift geändert habe, ich aber nicht so ganz weiß, wohin damit, dann frage ich höflich nach mit der Kundennummer statt es in die Ablage P zu stecken und dann Inkassos einzuschalten... Als Kunde kann und darf ich davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt, wenn das Studio meine Mail erhält, dann aber nicht antwortet und nachfragt. Und genau bei dieser Mitwirkungspflicht würde ich ansetzen.
Es mag sein, dass hier auf beiden Seiten Fehler passiert sind, wenn man unterstellt, die Namensänderung sei nie mitgeteilt worden. Aber der Fehler auf Seiten des Studios bleibt ja trotzdem bestehen.
-- Editiert von mepeisen am 12.11.2018 16:52
Hallo,
man sollte noch bedenken mit wem man es hier zu tun hat: https://www.123recht.net/forum/inkasso/Seltsame-Forderung-von-Inkasso-Becker-Wuppertal-FitnessKing-Lowell-Investment-GmbH-__f529970.html
Stefan
Ok. So weit hatte ich gar nicht gedacht.
ZitatEs mag sein, dass hier auf beiden Seiten Fehler passiert sind, wenn man unterstellt, die Namensänderung sei nie mitgeteilt worden. :
Ja, es sind Fehler auf beiden Seiten passiert. Wie soll man nun hier vorgehen?
Einfach die Pauschale an das Studio überweisen? Was ist mit den Mahngebühren (die falsch adressierten Mahnungen kamen nie an) und der Rücklastschriftgebühr?
Wie gesagt steht und fällt es damit, ob die erst mal jeden eigenen Fehler abstreiten und ob sie damit durchkommen.
Ich habe ja geschrieben, wie ich vorgehen würde. Erst mal einen deutlichen Brief ans Inkasso, dass man Namensänderung und Änderung der Bankverbindung nachweisbar (!) mitgeteilt hat, deswegen nur die Hauptforderung (außer die dritte Trainergebühr) anerkennt und bezahlt, alles andere zurückweist.
Natürlich ist die Hauptforderung wohl berechtigt und die sollte man natürlich irgendwie überweisen, um dem Inkasso den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Die HF (Jahresbeitrag), sowie zwei halbjährliche Pauschalen, wurden Ende Frühjahr an das Studio nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens überwiesen.
(s. Eingangsposting)
OK, kann mir nicht alles merken. Dann halt nur gegenüber dem Inkasso zurückweisen :-)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
30 Antworten
-
7 Antworten
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten