Inkasso Berechnung

24. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
123alex123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Berechnung

Hallo Leute ich hab eine Frage zur Berechnung meiner Inkassoforderung. Ich hatte eine Nachzahlung in Höhe von 628,94 die ich verpasst hatte zurückzuzahlen und ohne Mahnungen oder Aufforderungen wurde ein Inkassounternehmen auf mich angesetzt.

Hauptvorderung :628,94

Verzugszinsen 5%von 1.6-4.12.2020: 13,28

Geschäftsgebühr 1,3 : 104,00

Auslagenpauschale: 20

Umsatzsteuer 16% : 19,84

(Inkassokosten: 143,84)

Gesamtkosten : 786,06 €

Ich bin mir nicht sicher ob die Berechnung die die man mir zur Rechnung stellt so rechtsmäßig ist.

Laut eigenen Recherchen dürfte ich keine 143,84 € zahlen sondern mich in einem Bereich von ca 60€ bewegen. Somit wäre mein Gesamtbetrag den ich zu zahlen hätte bei ca 688,94

Danke euch schon mal im voraus.
Lg. Alex

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
ch hatte eine Nachzahlung in Höhe von 628,94

Was für eine Nachzahlung konkret? Stromnachzahlung o.ä.?

Ansonsten wäre die Frage, was exakt auf der Nachzahlung draufsteht. Insbesondere zu den Zahlungsfristen.

Zitat:
Verzugszinsen 5%von 1.6-4.12.2020: 13,28

Nö. Nur 5% über Basiszins gibt es erstmal. Das sind derzeit 4,12%.

Zitat:
Geschäftsgebühr 1,3 : 104,00
Auslagenpauschale: 20

Nur, wenn Verzug vorliegt. Dann aber auch nicht in dieser Höhe, insbesondere nciht beim Masseninkasso.

Zitat:
Umsatzsteuer 16% : 19,84

Nur bei ganz bestimmten Branchen etlaubt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ganz wichtig wäre zu klaren, ob Verzug vorliegt und wer diese Forderung stellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen