Inkasso Bescheid , lebe im Ausland

12. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
hd1978
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Bescheid , lebe im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lebe seit vielen Jahren im Ausland ( ausserhalb der E.U.),nicht korrekt abgemeldet in Deutschland.

Ich hatte nach wie vor 2 Kreditkarten der LBB-Bank ( Amazon,Air Berlin) zur Verfuegung.

Ich habe im Dezember um eine beiderseits zufriedenstellende Loesung bei der LbbBank angefragt.
(monaliche rate nicht fristgerecht bezahlt).

Beide Karten wurden Mir gekuendigt und der
offene Gesammtbetrag von ca. Euro 7500 ( inkassokosten inklusive) an ein Inkassobuero abgetreten.

Die Schreiben( 1ste Mahnung) sind an Meinen ehemaligen Wohnort versandt worden , Adresse der Eltern.

Macht es Sinn die Inkassofirma zu kontaktieren und einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren oder ggf.
den Weg der Privatinsolvenz zu gehen.

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe vorab.






-- Editiert von Moderator topic am 13. Januar 2023 15:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6468 Beiträge, 1381x hilfreich)

Zitat (von hd1978):
Macht es Sinn die Inkassofirma zu kontaktieren und einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren oder ggf.
den Weg der Privatinsolvenz zu gehen.


Das kommt auf Ihre finanzielle Situation an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von hd1978):
Ich lebe seit vielen Jahren im Ausland ( ausserhalb der E.U.)

Rückkehr geplant?



Zitat (von hd1978):
nicht korrekt abgemeldet in Deutschland.

Bedeutet was genau?
Warum nicht?
Korrektur geplant?



Zitat (von hd1978):
Die Schreiben( 1ste Mahnung) sind an Meinen ehemaligen Wohnort versandt worden , Adresse der Eltern.

Warum hat man die Eltern angeschrieben und nicht Dich?



Zitat (von hd1978):
Macht es Sinn die Inkassofirma zu kontaktieren und einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren oder ggf. den Weg der Privatinsolvenz zu gehen.

Nun, je uneinbringlicher die Forderungen sind, desto besser für den Schuldner ...



Zitat (von hd1978):
der offene Gesammtbetrag von ca. Euro 7500 ( inkassokosten inklusive) an ein Inkassobuero abgetreten.

Tatsächlich abgetreten?

Die inkassokosten wären dann ebenfalls zu prüfen, bekanntermaßen passieren da ja regelmäßig "Versehen" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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