Inkasso-Betrug ?

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bache
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Betrug ?

:???: Hallo und guten Abend,
ein Jahr lang bezahlte ich einen monatlichen Betrag an ein Inkassounternehmen . Die Ratenvereinbarung wurde eingehalten und abgschlossen, eine Bestätigung durch o.g. Büro blieb bis heute aus.
Plötzlich verlangt ein anderes Inkassounternehmen für die bereits getilgte Schuld eine erneute Forderung.
Gibt es Erfahrungen mit solchen Vorgängen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Liste mal die Gebühren auf bzw verlinke hier
(Namen abdecken)

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Wenn du die Forderung bezahlt hast, schreib das dem neuen Inkasso-Unternehmen (ggf. unter Angabe des Aktenzeichens des anderen Inkassobüros). Füge eine Kopie der Ratenzahlungsvereinbarung hinzu, wenn du die noch hast. Erkläre, dass du die vereinbarten Raten per Überweisung beglichen hast und dies durch die Überweisungsbelege nachweisen kannst.

Falls bereits mit der Meldung an die Schufa etc. gedroht wurde, schreib, dass eine Meldung an die Schufa oder andere Auskunfteien gem. § 28a BDSG rechtswidrig ist, da du die Forderung hiermit ausdrücklich bestreitest.

Weitere Schreiben grds. ignorieren. Es sei denn, es kommt ein Mahnbescheid (dem widersprechen). Wenn wiederholt in rechtswidriger Weise mit der Schufa gedroht wird, erstattest du Anzeige an den Landesdatenschutzbeauftragten.

Ggf. handelt es sich um ein Versehen es Inkassobüros. Da diese Art von "Versehen" jedoch überraschend häufig vorkommt, wäre eine Anzeige an die zuständige Aufsichtsbehörde zu erwägen (sollte auf dem Mahnschreiben angegeben sein, ansonsten unter www.rechtsdienstleistungsregister.de).

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#3
 Von 
Gumbald
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich denke auch, dass Du heribei keine größeren Probleme zu befürchten hast. Du musst denen ledigich aufzeigen, dass Du die Forderung bereits beglichen hast. Dann dürfte es eigentlich keinen Ärger geben. Sollte das doch passieren, würde ich mir auch anwaltliche Hilfe besorgen.

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-- Editiert Gumbald am 01.11.2011 14:24

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