Hallo und guten Abend,
ein Jahr lang bezahlte ich einen monatlichen Betrag an ein Inkassounternehmen . Die Ratenvereinbarung wurde eingehalten und abgschlossen, eine Bestätigung durch o.g. Büro blieb bis heute aus.
Plötzlich verlangt ein anderes Inkassounternehmen für die bereits getilgte Schuld eine erneute Forderung.
Gibt es Erfahrungen mit solchen Vorgängen?
-----------------
""
Inkasso-Betrug ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Liste mal die Gebühren auf bzw verlinke hier
(Namen abdecken)
-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Wenn du die Forderung bezahlt hast, schreib das dem neuen Inkasso-Unternehmen (ggf. unter Angabe des Aktenzeichens des anderen Inkassobüros). Füge eine Kopie der Ratenzahlungsvereinbarung hinzu, wenn du die noch hast. Erkläre, dass du die vereinbarten Raten per Überweisung beglichen hast und dies durch die Überweisungsbelege nachweisen kannst.
Falls bereits mit der Meldung an die Schufa etc. gedroht wurde, schreib, dass eine Meldung an die Schufa oder andere Auskunfteien gem. § 28a BDSG
rechtswidrig ist, da du die Forderung hiermit ausdrücklich bestreitest.
Weitere Schreiben grds. ignorieren. Es sei denn, es kommt ein Mahnbescheid (dem widersprechen). Wenn wiederholt in rechtswidriger Weise mit der Schufa gedroht wird, erstattest du Anzeige an den Landesdatenschutzbeauftragten.
Ggf. handelt es sich um ein Versehen es Inkassobüros. Da diese Art von "Versehen" jedoch überraschend häufig vorkommt, wäre eine Anzeige an die zuständige Aufsichtsbehörde zu erwägen (sollte auf dem Mahnschreiben angegeben sein, ansonsten unter www.rechtsdienstleistungsregister.de).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke auch, dass Du heribei keine größeren Probleme zu befürchten hast. Du musst denen ledigich aufzeigen, dass Du die Forderung bereits beglichen hast. Dann dürfte es eigentlich keinen Ärger geben. Sollte das doch passieren, würde ich mir auch anwaltliche Hilfe besorgen.
-----------------
""
-- Editiert Gumbald am 01.11.2011 14:24
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
10 Antworten
-
14 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten