Inkasso - Brief Zahlungsaufforderung

10. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schnee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Brief Zahlungsaufforderung

Hallo erstmal.

Ich habe ein Problem und weiss nicht so recht was ich machen soll.

Habe heute eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso -Büro bekommen.
Ich soll am 09.04.004 bei der Firma ( R ) online einen Artikel bestellt haben.
Ich weiß davon aber nichts.
Der Artikel wurde nie geliefert. Es wird erst geliefert, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Die Firma ( R) hat den Artikel nicht verschickt.
Jetzt will die Inkasso den Betrag von 97 Euro haben.
Muß ich den Betrag bezahlen ?
Und muß ich den Artikel jetzt kaufen?
Was sind meine Rechte?

P.S Habe auch nie eine Mailbestätigung der Firma Rockfanshop über die Onlinebestellung erhalten.
Wie gesagt, die Ware ist noch bei der Firma Rockfanshop.

Würde mich über eine Antwort freuen.




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-- Editiert von Gune am 12.12.2004 11:15:08

-- Editiert von Schnee am 12.12.2004 11:24:01

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Schnee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

DANKE für die Info.
Es hat sich was geändert, meine Tochter hat bei der Firma R die Online bestellung gemacht.Ohne mein Wissen. Sie hat sich gedacht, wenn sie den Betrag ( Vorkasse )
nicht überweist, hat sich der Kauf dann erledigt.

Habe aber nie eine Bestätigung von dieser Firma erhalten. Auch keine Erinnerung oder Mahnung.

Erst 8 Monate später über die Inkasso.
Meine Frage, muß ich den Betrag von 97,44 Euro bezahlen. (Vorkasse)
Die Ware habe ich noch nicht erhalten:: und die kostet 51,59 Euro.
Was sind jetzt meine Rechte?
Ich bin ja bereit den Betrag von 51,59 zu bezahlen.
Aber nicht die 97, 44 die das Inkasso haben will.
Danke im Vorraus.
,

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ganz wichtig: Wie alt ist die Tochter?
Um was für einen Artikel handelt es sich?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Schnee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Tochter ist 18 Hahre .
Der besagte Artikel ist eine Mini Getarre.

Es war eine Online-Bestellung bei Vorkasse.

Also erst das Geld und dann die Ware.
Es ist aber kein Geld überwiesen wurden.
Also kam auch keine Ware.

Habe auch nie was von den Onlineshop gehört.
Werder Mail noch Mahnung.
Erst 8 Monate später über die Inkasso.
Wieso soll ich für was bezahlen, wo ich keine Ware von habe.
Verstehe ich nicht.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mann mußte sich bei diesem Onlineshop anmelden.
Das hat meine Tochter gemacht.
Mit meinen Namem.

Sie hat über meinen Namen eine Bestellung auf Vorkasse getätigt.
Die Vorkasse wurde aber nie überwiesen.
Also hat ja kein Kauf stattgefunden.
Habe auch nie eine Kaufgestätigung erhalten, oder eine Zahlungserinnerung.



Eigendlich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen,
ich habe keine Wahre erhalten und für nicht erhaltene Ware kann nicht gezahlt werden. Außerdem ist kein Schaden entstanden, da bei Vorkasse erst dann die Lieferung verpackt wird, wenn das Geld eingetroffen ist.





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#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nein, ihr tochter ist volljährig und hat einen wirksamen kauf abgeschlossen (zumindest wenn man - was aber inzwischen eigentlich als gesichert gilt - internet kaufverträge als wirksam ansieht).

es besteht ein anspruch der gegenseite auf zahlung des betrages zug um zug gegen herausgabe der minigigitarre.

einfach davon ausgehen, dass wenn man nicht überweist die sache erledigt ist halte ich auch für mehr als naiv. sollte ihre tochter das geschäft abgeschlossen haben als sie noch 17 war ist der vertrag schwebend unwirksam - sie können dann die zahlung verweigern und und ihn durch entzug der zustimmung unwirksam machen - sofern sie beweisen können, dass ihre tochter die bestellung vorgenommen hat.

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#8
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Tochter einen Schlag in den Nacken geben, und sie die Kosten übernehmen lassen! Natürlich ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen; er muss nur erfüllt werden... Zumal auch noch ein Identitäsklau vorliegt. Und eventuell ein Schufa-Eintrag mit allen seinen Folgen!

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#9
 Von 
Schnee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Bereitschaft zur Zahlung der Hauptforderung, aber keine Übernahme der Inkasso-Kosten.
.
Muß Ich die jetzt auch die Inkassokosten zahlen.?
Habe ja keine Mahnung, Zahlungserinnerung von dem Onlineshop erhalten.
Der Onlineshop hat die Vorderung erst 8 Monate später über der Inkasso gefordert.
Der Onlineshop hat ja meine Daten, warum hat er mich nicht zu erst angemailt.
Auf diese sofort reagiert hätte.
Den Artikel will ich ja auch bezahlen, aber nicht die Inkassokosten.



Was kann ich tuen!!!!!

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#10
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich glaube, dass nach 30 Tagen direkt eingefordert werden kann. Das werden aber die Experten hier noch mitteilen... :-) Zahlen sollte so oder so die Tochter!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mickymows
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber hallo deurotisch. jetzt aber mal langsam... wir sind schon ein Laienforum hier und wenn du nicht genau Bescheid weißt dann sag denen doch nihct gleich daß sie zahlen sollen.

Immerhin geht es hier um €100 und das, obwohl man gar keinen schriftlichen Vertrag hat, sondern nur eine Anmeldung in einem internet-Shop.
Wenn ich mich unter deinem Namen anmelde dann zahlst du bestimmt auch nicht.

Tut mir Leid daß ich ansonsten nichts zu der Sache an sich sagen kann.

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#12
 Von 
Schnee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Danke für die Info.
Ich werde auch nicht die Inkassogebühren bezahlen. Nur der Betrag des Artikels.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Bei Verträgen und Rechtsgeschäften per Fernabsatz muss es keinen Vertrag geben; es reicht der Mausklick. Das ist so...

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