Liebe Inkasso-Experten,
ich habe ein Schreiben von Infoscore bekommen. Der Gläubiger hatte zuvor die Abgabe an ein Inkasso-Unternehmen angedroht. Ich hatte dann bezahlt, allerdings erst zwei Tage vor Eingang des Inkasso-Schreibens. Das habe ich Infoscore dann auch mitgeteilt. Nun haben die mir den Eingang der Zahlung bestätigt, wollen aber noch ihre Nebenforderung bezahlt haben.
Meine Fragen:
1. Muss ich die Inkasso-Kosten jetzt noch bezahlen?
2. Sind Inkasso-Kosten in Höhe von 45 Euro bei einer Hauptfoderung von 55 Euro berechtigt?
3. Darf ein Inkassobüro zusätzlich Kontoführungsgebühren von 18 Euro berechnen?
4. Soll ich überhaupt noch reagieren oder abwarten, was passiert?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Inkasso-Brief nach Bezahlung von Hauptforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
--- editiert vom Admin
An deiner Stelle würde ich nix mehr machen die schicken jetzt noch nen paar Briefe mit nen paar netten Drohungen und irgendwann ist ende im Gelände falls doch nen Mahnschreiben vom gericht kommt ohne Begründung widersprechen und aus die Maus...
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Meine Fragen:
1. Muss ich die Inkasso-Kosten jetzt noch bezahlen?nein
2. Sind Inkasso-Kosten in Höhe von 45 Euro bei einer Hauptfoderung von 55 Euro berechtigt? strittig, würde aber sagen ja
3. Darf ein Inkassobüro zusätzlich Kontoführungsgebühren von 18 Euro berechnen?
nein
4. Soll ich überhaupt noch reagieren oder abwarten, was passiert? Fdg auf jeden Fall widersprechen, da Infoscore auch Schufapartner und eigene Auskunftstei ist. Also schreiben, dass du der Weitergabe deiner Daten an Dritte widersprichst und ihnen den Rechtsweg anheimstellst. Also sie sollen doch MB machen. Diesem binnen 14 Tagen begründlos widersprechen.
Ich würde der kompletten Rest Forderung gegenüber Infoscore schriftlich und vollumfänglich widersprechen
quote:
Für Mahnungen per Brief dürfen Inkassobüros nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnen. Diese setzen sich aus Erstellung, Material und Porto zusammen. "Gerichte halten zwischen fünf und 15 Euro je Mahnung für angemessen", sagt Laske. Auf keinen Fall dürften Inkassobüros die Vereinbarung einer Ratenzahlung berechnen.
Hat das Büro bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt, sollte vor Gericht ein sogenannter Teilwiderspruch gegen zu hohe Gebühren eingelegt werden. "Das sollte man mit dem Hinweis tun, daß die Gebühren in keinem Verhältnis zur Schuldsumme stehen", rät Laske. Dann gäben sich die meisten Büros erfahrungsgemäß auch mit weniger Geld zufrieden.
Quelle: Hamburger Abendblatt v. 29.04.06
quote:
......Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Bußgeldforderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro. ....
02.05.2006 weltonline.de
-- Editiert von thehellion am 16.02.2009 22:23
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