Sehr geehrte User und Helfer,
ich habe folgendes anliegen. Mein Vater ist seit dem Jahr 1996 leider Arbeitslos aufgrund einer Erkrankung.
Jedenfalls haben wir bisher der GEZ immer den Berfreungsantrag ausgefüllt zurückgeschickt.
Nun meinen die Typen aber unbedingt für einen Zeitraum Geld einzufordernm da diese kleinen Antrag haben. Jetzt haben die es an einem Inkasso
Unternehmen gegeben. Eine rechung von 430 €, für einen arbeitlosen eine Menge Geld.
Wenn ich vor Gericht ziehe, habem wir Chancen auf Erfolg? Wir können immerhin belegen, dass mein Vater Arbeitslos war seit 1996. Die können doch nicht einfach behaupten, kein Antrag und her mit der Kohle, oder?
Danke
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Inkasso Brief von Creditreform
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



quote:
Die können doch nicht einfach behaupten, kein Antrag und her mit der Kohle, oder?
Doch.
Das Gegenteil muss der Antragsteller beweisen, sowohl den Zugang des Antrages als auch die Befreiung.
Wobei ein zugegangener Antrag alleine noch keine Befeiung auslöst, da ein Antrag immer der Genehmigung bedarf bevor er Gültigkeit erlangt.
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