Inkasso Brief von Creditreform

27. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
durmus89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso Brief von Creditreform

Sehr geehrte User und Helfer,

ich habe folgendes anliegen. Mein Vater ist seit dem Jahr 1996 leider Arbeitslos aufgrund einer Erkrankung.

Jedenfalls haben wir bisher der GEZ immer den Berfreungsantrag ausgefüllt zurückgeschickt.

Nun meinen die Typen aber unbedingt für einen Zeitraum Geld einzufordernm da diese kleinen Antrag haben. Jetzt haben die es an einem Inkasso Unternehmen gegeben. Eine rechung von 430 €, für einen arbeitlosen eine Menge Geld.

Wenn ich vor Gericht ziehe, habem wir Chancen auf Erfolg? Wir können immerhin belegen, dass mein Vater Arbeitslos war seit 1996. Die können doch nicht einfach behaupten, kein Antrag und her mit der Kohle, oder?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128475 Beiträge, 40994x hilfreich)

quote:
Die können doch nicht einfach behaupten, kein Antrag und her mit der Kohle, oder?

Doch.

Das Gegenteil muss der Antragsteller beweisen, sowohl den Zugang des Antrages als auch die Befreiung.

Wobei ein zugegangener Antrag alleine noch keine Befeiung auslöst, da ein Antrag immer der Genehmigung bedarf bevor er Gültigkeit erlangt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

Ist diese Form von konkreter Rechtsberatung - wie in diesem Beitrag praktiziert - denn überhaupt zulässig?!

So steht es in den AGB Nutzer dieses Forums: "Rechtsberatung im Einzelfall ist verboten. Fragen und Antworten sind allgemein zu halten. 123recht.net weist ausdrücklich darauf hin, dass Antworten im kostenlosen Leser-Forum nur generelle Informationen zu allgemeinen Problemen sein können, die auf gar keinen Fall eine professionelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ersetzen können. Dies gilt auch für etwaige Beiträge von Fachleuten / Rechtsanwälten im Forum."

Ggf. liegt auch ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor. Ich persönlich würde daher empfehlen, nicht direkt die Firmennamen etc. zu nennen und statt von sich selbst eher von einer hypothetischen Fallgestaltung (z.B. A gegen B etc.) sprechen...

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"Bässäwissä."

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