Inkasso Brief von Creditreform - wie verhalten

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
go512243-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso Brief von Creditreform - wie verhalten

Hallo zusammen, folgedes:
ich bin im August 2006 umgezogen (war Untermieter und nicht im Guten gegangen)
An Gründonnerstag dieses Jahr bekam ich einen Brief von Creditreform ich möge sie wegen einer dringenden Angelegenheit anrufen.
Das hab ich dann auch am Dienstag nach Ostern getan, eine sehr unfreundliche Dame am Telefon die mir nichts sagen wollte oder konnte ausser mich nach Geburtsdatum zu fragen um zu verifizieren das ich es bin. Sie sagte dann nur noch ich schicke ihnen Unterlagen zu sagen kann ich nix und sie wollte auch nicht, das hat man gemerkt.
Nun kam dann gestern ein Brief:
Vollstreckungsbescheid vom 28.8. 2006
Blablub Kopie des zum Einzug stehenden Titels steht alles in der Anlage. Wir erwarten Stellungnahme bis zum 28.4..
es geht um eine Versicherungsprämie aus 05 betrag ursprünglich 45,56 zuzüglich gebühren im Bescheid 180,18€.
Auch wenn das sicher jeder sagt, ich wusste nicht das da noch was offen war aber auch egal ist eben so.
Ich habe von August 2008 bis Ostern 2020 nichts gehört, keine Anmahnung kein Bescheid nichts mehr.
Nun sind natürlich so ein paar Dinge mehr in ihrer Liste. In ihrer Auflistung sind 29 Positionen.
der Vollstreckungsbescheid wurde lt Kopie am 30.8. an die Adresse an der ich da schon nicht mehr wohnte zugestellt. Bis dahin sind in der Liste 5 Positionen die sicher ok sind und gezahlt werden sollten.
Dann gehts aber munter weiter
Nov. 2006 und Feb. 2011 jeweils Gerichtskosten / GVZ
dann 7 mal sonstige belegbare Auslagen zwischen 2006 und 2014
dann 2 mal Schreibkosten 2017 und 2020 - wem mögen die geschrieben haben?
dann 12 mal Adressermittlungskosten zwischen 2014 und 2020 - an meiner jetzigen Adresse wohne ich seit 2008
und eine Pos. laufende Zinsen 91,65 ohne zu wissen wofür genau.
ergibt dann eine Gesamtsumme von 603,43€

Lt. der Übersicht ist die Hauptforderung 46,56€ und Gerichtskosten (tituliert) 82,19€ und 51,12€, halt der Mahnbescheid.

Wie sollte ich mich nun verhalten?
Muss ich das alles zahlen?
Müssen die ihre Kosten auch belegen? Kann ich das verlangen?
Leider überhaupt kein Plan wie man bei sowas vorgeht.
Lohnt für sowas ein Anwalt (leider kein Rechtsschutz) oder ist das vergebenes Geld?

Für Tips bin ich dankbar.

Liebe Grüsse

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

1. Titelkopie beim Amtsgericht (welches den Titel damals ausgestellt hat anfordern)*
2. Sobald das Ding eintrifft und auch dort eine falsche Adresse draufsteht, umgehend Einspruch wegen Falsch- / Nichtzustellung erheben, möglichst mit Meldenachweis.

* Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Punkt 1 noch notwendig ist, da dir eine Titelkopie ja vom Inkasso vorliegt, also möglicherweise direkt mit Punkt 2 fortfahren.

3. Wenn das getan ist, dem Inkasso mitteilen, dass der Titel damals nicht rechtswirksam zugestellt wurde und Du nun die Einrede der Verjährung erhebst.

Zitat (von go512243-41):
Muss ich das alles zahlen?


Wenn der Titel damals tatsächlich an eine falsche Adresse ging, musst Du gar nichts mehr zahlen.

Man kann jetzt noch anfangen diverse Unfuggebühren und verjährte Zinsen etc. aus der Aufstellung zu streichen, macht bei obigen Vorgehen aktuell aber keinen Sinn.

P.s.
Jetzt nichts schleifen lassen, da Du nun Kenntnis vom Titel hast Du nur 2 Wochen Frist dagegen vorzugehen.

-- Editiert von spatenklopper am 16.04.2020 15:30

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#2
 Von 
go512243-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

2. Sobald das Ding eintrifft und auch dort eine falsche Adresse draufsteht, umgehend Einspruch wegen Falsch- / Nichtzustellung erheben, möglichst mit Meldenachweis.

Wo ? beim Inkasso oder beim ausstellenden Gericht?
Meldenachweis hab ich natürlich nicht, weder eine Abmeldung noch eine Anmeldung an die damalige neue Wohnung die nicht die jetzige ist, dazwischen lag noch eine.
?? Mehr Fragen als vorher??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du kannst den Titel angreifen - darauf wollte der Vorschreiber hinaus - wenn du an der Adresse an der er zugestellt wurde - nachweisbar nicht mehr gemeldet warst.
Allein der vorherige Wegzug reicht da nicht aus, denn es kommt auf die Ummeldung an.

Zitat (von go512243-41):
Muss ich das alles zahlen?


Aktuell würde ich davon ausgehen das Du die Forderung aus dem VB, die nicht verjährten Zinsen und die Kosten der Vollstreckungsversuche zahlen musst.

Zu allen anderen Sachen solltest Du Nachweise anfordern.

12 mal Adressermittlungskosten ist happig wenn Du Dich damals jeweils rechtzeitig umgemeldet hast.
Da würde ich es nicht nur bei der Forderung nach der Kostennote belassen vielmehr auch die Anfrage samt Antwort anfordern.
Bei den Kosten für 2 mal Schreiben kann es sich nur um Mahngebühren handeln.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Allein der vorherige Wegzug reicht da nicht aus, denn es kommt auf die Ummeldung an.

Etwas konkreter: Es kommt darauf an, dass man beweisen muss, dort nicht mehr gewohnt zu haben. Das kann auch beispielsweise dadurch geschehen, dass die Wohnung gekündigt war und die Übergabe bereits erfolgt war. Selbst wenn die Ummeldung dann erst wenige Tage später erfolgt war.

Zitat:
Bei den Kosten für 2 mal Schreiben kann es sich nur um Mahngebühren handeln.

Was aber Quatsch ist ab Titulierung.

Also zur Aufstellung:
Zitat:
dann 7 mal sonstige belegbare Auslagen zwischen 2006 und 2014

Solche "sonstigen belegbare Ausgaben" sind im Regelfall frei erfunden. Es gibt im Grunde nichts, was da ersetzbar wäre.
Zitat:
dann 2 mal Schreibkosten 2017 und 2020 - wem mögen die geschrieben haben?

Frei erfunden. Selbst wenn die Briefe geschrieben haben, gibt es dafür keinerlei zu erstattende Gebühren.
Zitat:
dann 12 mal Adressermittlungskosten zwischen 2014 und 2020 - an meiner jetzigen Adresse wohne ich seit 2008

Dann ist das auch nur maximal exakt ein mal erlaubt. Denn dann war es mit einer Adressermittlung beim Meldeamt getan. Die 12 Adressermittlungen sind auch mehr oder minder frei erfunden.

Du kannst dir vom Meldeamt eine erweiterte Meldeauskunft geben lassen. Da ist dann deine Ummeldung verzeichnet. Du musst nicht das original haben. Du hattest dich hoffentlich damals im August 2006 korrekt umgemeldet?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go512243-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Dann ist das auch nur maximal exakt ein mal erlaubt. Denn dann war es mit einer Adressermittlung beim Meldeamt getan. Die 12 Adressermittlungen sind auch mehr oder minder frei erfunden.

Du kannst dir vom Meldeamt eine erweiterte Meldeauskunft geben lassen. Da ist dann deine Ummeldung verzeichnet. Du musst nicht das original haben. Du hattest dich hoffentlich damals im August 2006 korrekt umgemeldet?


Danke das ist etwas erklärender gewesen :-)
umgemeldet hab ich mich, weiss allerdings nicht ob im August oder ob es schon September war...
Na ich muss mal sehen was das Meldeamt sagt.
Nun hab ich ja auch eine Frist bekommen, kann man die in der aktuellen Situation verlängern (lassen), da ja wegen Corona nicht so viel auf hat, oder man ggfs sogar als Risikogruppe lieber drinnen bleiben sollte?

Lieben Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go512243-41):
das ist etwas erklärender gewesen :-)


Mag sein, allerdings teile ich die Einschätzung nicht in allen Punkten, bzw. so lange nicht wie man nicht mehr weiss. Frei erfunden ist mir dann doch zu pauschal, zumal bei Creditreform, die nicht grade als große Abzocker bekannt sind.

Zitat (von go512243-41):
Nun hab ich ja auch eine Frist bekommen, kann man die in der aktuellen Situation verlängern (lassen), da ja wegen Corona nicht so viel auf hat, oder man ggfs sogar als Risikogruppe lieber drinnen bleiben sollte?


Die 14 Tage stellen eine Ausschlussfrist dar, und mir ist kein Verfahren bekannt, in dem sie verlängert wurde. Auch nicht aus früheren Krisenzeiten. Muss aber nichts heißen.

Das Meldeamt kann man auch kontaktieren ohne die Wohnung zu verlassen.

Außerdem: was versprichts Du Dir davon, wenn du den VB jetzt noch angreifen kannst. Dein erfolgreicher Angriff versetzt Dich und den Antragsteller dann nur in den Stand von damals.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Außerdem: was versprichts Du Dir davon, wenn du den VB jetzt noch angreifen kannst. Dein erfolgreicher Angriff versetzt Dich und den Antragsteller dann nur in den Stand von damals.


Mit dem feinen Unterscheid, dass die ganze Angelegenheit nach erfolgreicher Anfechtung verjährt ist.
Dann braucht man sich weder mit der Ursprungs-, noch mit der Inkassoforderung auseinandersetzen.

Zitat (von Sir Berry):
Frei erfunden ist mir dann doch zu pauschal, zumal bei Creditreform, die nicht grade als große Abzocker bekannt sind.


Naja....

Zitat (von go512243-41):
dann 12 mal Adressermittlungskosten zwischen 2014 und 2020 - an meiner jetzigen Adresse wohne ich seit 2008


Und,

Zitat:
und eine Pos. laufende Zinsen 91,65 ohne zu wissen wofür genau


wobei man der Creditreform zugestehen muss, das es ja nicht verboten ist verjährte Zinsen zu fordern, solange man nicht die Einrede der Verjährung erhebt.

Zudem fehlt ganz offensichtlich eine detaillierte Forderungsaufstellung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mag sein, allerdings teile ich die Einschätzung nicht in allen Punkten, bzw. so lange nicht wie man nicht mehr weiss. Frei erfunden ist mir dann doch zu pauschal, zumal bei Creditreform, die nicht grade als große Abzocker bekannt sind.

Was soll es denn sonst sein? Meinetwegen kann man über meine Wortwahl streiten und statt "frei erfunden" stattdessen "unsinnig" schreiben.

Ändert unterm Strich ja nichts.

Verjährte Sachen zu fordern, ist erst mal keine Abzocke. Halt bei einem aufgeklärtem Schuldner auch sinnlos, aber nicht so wie die anderen "frei erfundenen" Positionen.

Signatur:

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