Inkasso Bünsch Forderungsmanagement

2. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Puch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Bünsch Forderungsmanagement

Meine Frau hat Anfang August einen Einkauf gemacht und mit EC-Karte bezahlt. Leider war der abzubuchende Betrag in Höhe von ca. 50€ nicht gedeckt und es folgte eine Rücklastschrift. Ich habe das Konto meiner Frau aufgestockt und auch mit dem Inhaber des Ladens gesprochen. Der meinte, das wäre kein Problem. Ich hatte geglaubt, das Geld würde dann erneut eingezogen. Am 15.10 sind wir in Urlaub gefahren und sind am 30.12 zurück gekommen. Bis zum 15.10. habe wir nichts mehr von der Sache gehört.

Zurück aus dem Urlaub habe ich einige Schreiben in meiner Post gehabt, einmal von Bünsch Forderungsmanagement vom 30.11.09, 8.12.09 sowie vom 14.12.09. Das erste Schreiben enthielt eine einleitende Anmerkung, dass die Bünsch Factoring AG die Forderung vom Gläubiger durch Ankauf erworben hat und beauftragt worden ist, die Ansprüche geltend zu machen. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung: ca. 50 €
Rücklastschrift: ca. 6 €
Ermittlungskosten: ca. 63 €
Zinsen ca. 1 €
Inkassokosten: ca. 31 €
Auslagenpauschale ca. 5 €
In Summe ca. 153 €

Ferner sagten Sie, dass der Gläubiger Bünsch beauftragt hätte, bei seinen Einzelhändlern eine Sperrung der ec-Karte zu veranlassen und diese jetzt gesperrt sei.

Die Folgebriefe enthielten jeweils Zahlungsaufforderungen, denen wir ja aufgrund unseres Auslandaufenthaltes nicht nachkommen konnten. Im zweiten Brief vom 8.12.09 hat sich der geforderte Betrag von 152,30 € auf 160,01 € erhöht, allerdings ohne irgendeinen Hinweis auf ein warum.

Vom 28.12.09 lag ein Schreiben von einer Bürogemeinschaft Foßredder im Briefkasten, in dem eine RA mit der Wahrnehmung der Interessen von Bünsch beauftragt wurde. Seltsam ist, dass der Name der Anwaltskanzlei identisch mit der Adresse von Bünsch in Hamburg ist, jedoch eine Telefonnummer von Görlitz angegeben ist. Auch die Postadresse ist identisch mit der von Bünsch in Hamburg. Der geforderte Betrag hat sich nun ohne Angaben von Gründen von 160,01 € auf 175,49 € erhöht.

Am 4.01.10 habe3 ich die Kanzlei angerufen und wollte mit Frau RA sprechen. Allerdings wurde mir ein Gespräch mit ihr mit dem Argument, sie sei nicht zu sprechen, verweigert.

Ich habe die Sachlage geschildert und habe erreichen können, dass man mir ein Vergleichsangebot auf Basis von 70% des geforderten Betrags machte. Ich habe mich damit mündlich unter der Voraussetzung, diesen Vergleich schriftlich oder per email bestätigt zu bekommen, einverstanden erklärt und eine entsprechende email an die Kanzlei geschickt. Allerdings wurde mir als email Adresse Sekretariat@buensch.com angegeben. Eine Antwort habe ich bis heute nicht bekommen.

Am 13.01.10 habe ich dann ein erneutes Schreiben von Bünsch bekommen, oder besser gesagt 3 Briefe gleichen Inhalts, jedoch einer mit den Belegen über den Einkauf. Einleitend wurde geschrieben: wunschgemäß übersenden wir Ihnen den Transaktionsbeleg".

Den habe ich aber nie angefordert. Auch die geforderte Summe lag nun bei 177,92 € mit Fristsetzung, also schon wieder ohne Begründung höher. Ich habe daraufhin versucht, die Dame, die für den Fall zuständig ist, anzurufen. Es scheint wohl so eine Art Call-Center vorgeschaltet zu sein, das die eingehenden Anrufe entgegen nimmt. Mein Wunsch mit meinem Ansprechpartner zu sprechen wurde mir mit den Worten: Frau xxx ist nicht zu sprechen, verwehrt. Ich habe selbstverständlich noch einmal nachgefragt, was denn nun mit dem Vergleich sei. Man vertröstete mich auf 14 Tage Wartezeit mit den Worten, dass man so lange brauchen würde, um den Fall zu bearbeiten. Wie in dem Schreiben der RA wurde auch hier schon mit Mahnverfahren gedroht.

Am 28.01.10 kam das nächste Schreiben von der gleichen Dame. Einleitend wurde gesagt, dass die Forderung bereits zu einem Teil beglichen wurde (verbucht nach §367 BGB ) und nun noch eine Restsumme vom 185,67 € ausstünde.

Ich habe daraufhin noch einmal die Nummer in Görlitz angerufen um zu erfahren, was das denn jetzt zu bedeuten hätte, Denn bis jetzt stand keines der Schreiben korrespondierend zu meinen Anrufen oder den emails, die ich zeitgleich verschickt hatte. Wieder vertröstete man mich auf 14 Tage.

Am 01.02.10 habe ich ein neues Schreiben bekommen, in dem ich an die Restforderung erinnert werde und man ankündigte, das gerichtliche Mqahnverfahren einzuleiten. Mittlerweile wollen sie 193,38 € ohne Begründuing, wie die Kosten zustande kommen.

Ich hatte heute noch einmal angerufen und wollte mit der Dame sprechen, die als Ansprechpartner angegeben ist. Ich wurde recht grantig abgewimmelt, wieder mit den Worten, sie sei nicht zu sprechen.

Anschließend habe ich noch einmal in Görlitz angerufen, habe das Aktenzeichen durchgegeben und wollte Auskunft. Die DAme am Telefon sagte mir, dass das Aktenzeichen nicht vorliege. Ich habe angekündigt, dass ich erst einmal dei Summe aus dem Verglecih online anweisen wolle.

Mittlerweile habe ich allerdings Zweifel, dass das Handling, was Bünsch und Konsorten durchziehen wollen, rechtens ist. Es scheint nur darum zu gehen, Kosten zu produzieren, an einer Einigung mit dem Schuldner scheint man absolut nicht interessiert zu sein, die angewandte Verschleppungstaktik, die Unmöglichkeit mit dem Ansprechpartner zu sprechen, schein äußerst dubios und unseriös.

Im Moment weiß ich nicht weiter.
I

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Liste doch mal die Gebühren des aktuellen RA Schreibens auf (gerunded)

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi thehellion,

vom Anwalt habe ich nur einmal ein Schreiben bekommen, entsprechend der obigen Chronologie. In dem Schreiben vom Anwalt steht nur die Aufforderung, die offene Gesamtforderung in Höhe von €175,49 bis zum 4.1. zu bezahlen.

Gemäß der Kostenaufstellung im 1. Schreiben von exakt €152.30 hat sich der Betrag ohne weitere Begründung im zweiten Schreiben mit Verweis auf ein Forderungskonto auf €160,01 erhöht. Das 3. Schreiben war ein formales ohne weiteren Bezug auf die Forderung. Das Schreiben vom Anwalt weist ohne weitere Aufschlüsselung den o. g. Betrag aus.

Jedes Telefonat mit Bünsch war fruchtlos. Eine Gespräch mit der Ansprechpartnerin wurde stets verweigert. Das Angebot auf Vergleich in Höhe von 70% bezogen auf €175,49 wurde nie bestätigt. Jedes Telefonat endete mit: "Wir benötigen 14 Tage Bearbeitungszeit. Warten Sie bitte, Sie hören von uns." Jedes mal kam ein paar Tage später ein Brief ohne Bezug auf die geführten Telefonate oder das Vergleichsangebot und die Forderungen wurden ohne Begründung stetig in unregelmäßigen Beträgen erhöht.

1. Forderung: €152,30
2. Forderung: €160,01 Differenz: € 7,71
3. Forderung: €175,49 Differenz: € 15,48
4. Forderung: €177,92 Differenz: € 2,43
5. Forderung: €185,67 Differenz: € 7,75
6. Forderung: €193,38 Differenz: € 7,71

Die Aufstellung der Forderung laut dem 1. Schreiben ist wie folgt:

Hauptforderung € 48,52
Rücklastschrift € 5,50
Ermittlungskosten € 62,39
Zinsen € 0,61
Inkassokosten € 30,68
Auslagenpauschale € 4,60
In Summe € 152,30

Ich habe heute mal mit easycash telefoniert, die Firma, die die Überweisungen über die ec-Terminals verbucht. Die haben mir geraten mit der Geschäftsführung des Ladens zu reden, in dem meine Frau eingekauft hat. Sie sagten, dass die Möglichkeit besteht, den fälligen Betrag (Hauptforderung + Rücklastschrift) noch zu bezahlen. Ich habe bereits telefoniert und es erörtert. Wir werden also gleich vorbeigehen, um das zu regeln.

Wenn der Betrag erstattet wurde, existiert keine Hauptforderung, auf die Bünsch sich berufen kann. Da Bünsch die Forderung gekauft hat und nicht beauftragt wurde, dürfte es deren Geschäftsrisiko sein. Somit hoffe ich, dass diese unseriösen Typen auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Gruß

Puch

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Dann würde ich umgehend die HF plus Rücklastschriftgebühren begleichen
Die Anwaltsgebühren ( durchsetzungsfähig da Verzug) würde ich ebenfalls zweckgebunden an den RA begleichen
Nicht bezahlen würde ich natürlich Inkassogebühren (nicht zusätzlich zu den RA Gebühren durchsetzungsfähig) und Ermittlungsgebühren

-- Editiert am 03.02.2010 19:24

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