Inkasso COEO da Zahlung von Klarna nicht zugeordnet werden konnte.

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso COEO da Zahlung von Klarna nicht zugeordnet werden konnte.

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand sagen, ob das Rechtens ist?

Ich habe im Internet ein Kauf auf Rechnung via Klarna getätigt. Die Bestellung wurde auf 2 geteilt.
1. Rechnung kam prompt und auch erste Lieferung war nach einer Woche da.
Paar Tage nach 1. Lieferung kam 2 Rechnung. Die 2. Lieferung kam über eine Woche nach Rechnungsstellung.
Nach Erhalt habe ich beide Rechnung auf einmal bezahlt. Dabei ist mir nicht aufgefallen, dass ich mit der 1.Rechnung bereits in Verzug war. Man bekommt ja nichts schriftliches und Mahnungen per Mail landen teilweise im Spamordner :/
Wieder ein Woche später bekam ich das Geld der 2. Rechnung minus die Mahngebühren der 1.Rechnung von 1,20 € zurück überwiesen. Dann habe ich direkt den zurückerhaltenen wieder überwiesen und daraus geachtet, dass beide Rechnungsnummern korrekt im Verwendungszeck stehen + Erläuterung in 2. Zeile des Verwendungszwecks.
Nach ca. eine Woche kam das Geld schon wieder zurück. Darauf bei Klarna angerufen (sehr unfreundlich) und Fall wie hier geschildert. Antwort von Klarna: Wir haben kein Geld erhalten und nun sind 2,40€ Mahngebühren fällig, doch es ging sowieso schon an Inkasso. Aber ich kann den Betrag inkl. Mahngebühren gerne wieder überweisen mit nur der 2 Rechnungsnummer im Verwendungszweck. Ich habe dem Herr mitgeteilt, dass ich den Betrag ohne Mahngebühren von beiden Rechnung überweisen werde. Dem Herr war es egal und sagte ich soll es mit dem Inkasso COEO klären und hat aufgelegt.
Ich habe an Klarna erneut überwiesen mit nur dem Verwendungszweck der zweiten Rechnung ohne 1,20€ Mahngebühren der 1 Rechnung und ohne Mahngebühren der 2. Rechnung. Also war bei Klarna nun 3,60 noch offen..
Die 3,60 € plus 71,98 € forderte nun das Inkasso von mir. Auch COEO habe ich es wie hier beschrieben per Mail erläutert. Keine Reaktion und wieder eine Zahlungsaufforderung. Nagut, dachte ich mir und habe widerwillig 3,60 € an Klarna überwiesen, damit bei Klarna die Rechnung endlich betriebswirtschlich abgeschlossen werden kann und habe es auch so COEO und Klarna per Mail mit geteilt. Und auch, dass ich die Mahngebühren eigentlich gar nicht zahlen müsste, aber es auch nun langsam mal abgeschlossen haben möchte,
COEO kam trotzdem 2mal mit einer Zahlungsaufforderung von deren Unkosten in Höhe von 71,98€. Habe beide ignoriert.
Heute kam ein Schreiben vom Rechtsanwaltskanzlei Monika Mumm mit Bitte um Begleichung von 71,98 € bis zum 03.10. Es wird mir sogar ein Ratenzahlung angeboten.

Wie verhält man sich nun? Ist Klarna und das Inkasso COEO in Recht?
Habe ich mich falsch verhalten oder hätte Klarna die Zahlung zuordnen können ( Ich sehe ja schließlich auch bei Klarna alle meine Rechnungen mit einem Login) und ich bin im Recht?

Vielen Dank

-- Editier von Jeinsager am 28.09.2017 14:34

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hi
Die kontonummer bei den beiden Retourüberweisungen haben gestimmt denn Klarna hat ja zurücküberwiesen
Im Verwendungszweck des Überweisungsträger hattest Du was eingetragen ?

Was konkret fordert coeo bzw mpnika mumm ? Nur die Inkassogebühren ?
Mir istr kein einziger Fall bekannt wo Klarna bzw coeo/mumm die Inkassogebühren eingeklagt hätten
Grund : Die Erfolgsaussichten wären zu gering denn bei Klarna handelt es sich um einen Onlinebezahldienst welcher keinerlei Hilfe eines Inkassobüros benötigt. Die Rechtsprechung ist ohnehin uneinheitlich : http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von thehellion):

Im Verwendungszweck des Überweisungsträger hattest Du was eingetragen ?

Was konkret fordert coeo bzw mpnika mumm ? Nur die Inkassogebühren ?


Bei der ersten Überweisung habe ich leider nur eine Rechnungsnummer angegeben. Bei der zweiten Überweisung habe ich beide angegeben.

Gefordert wird nun 70,20€ Inkassovergütung + 1,76€ Zinsen?

Bei Klarna steht ich habe die Rechnung beglichen.

Leider habe ich keine Rechtschutz und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Ich finde diese Gebühr halt nicht Rechtens und dieses Vorgehen unverschämt. Aber bin ich vorm Gesetz auch im Recht ???

Andernseits würde ich zahlen, bevor mehr Kosten auf mich zukommen. Ein Rechtsanwalt kostet auch nicht wirklich weniger.

Soll ich nachgeben oder für's Recht kämpfen?

So wie man im Netz liest ist ja auch eine gängige Praxis Klarna -> COEO -> RA Mumm.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH wurde nichts zahlen denn ICH weiß das die Geforderte Summe vor Gericht nicht mal ansatzweise Durchsetzungsfähig wäre.

Ausser dem gehört es zu den normalen Pflichten eines Kaufmanns die Geld Eingänge zu kontrollieren.

Ein Anwalt ist nicht nötig denn die wollen ja was von Dir und nicht umgedreht ;)

Ich würde auf den gerichtlichen mahnbescheid warten und , falls er kommt, diesem begrundungslos und vollumfänglich fristgerecht widersprechen.

Hast Du gegenüber Mumm die Forderung bereits zurück gewiesen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Hast Du gegenüber Mumm die Forderung bereits zurück gewiesen ?


Auf das Schreiben von Mumm habe ich noch nicht reagiert.

Ignorieren und auf Mahnbescheid warten, wenn einer kommt?
Oder reagieren? Aber wie?

Am Rande zu erwähnen: Das Schreiben von Mumm kam als normaler Brief. Also nicht als Einschreiben.

-- Editiert von Jeinsager am 29.09.2017 13:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

mach fax und email oder enschreiben

Sehr geehrte Frau Mumm,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen
gruß
Jeinsager

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe am 3.10. (also fristgerecht) geantwortet (per Mail und Fax), dass ich die Foderung zurückweise und habe auch aufgezeigt, dass ich ordentlich gezahlt hatte.

Nun bin ich mal gespannt, ob ein Mahnbescheid kommt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Seither ist ein Mahnbescheid ausgeblieben.
Dachte mir am vor paar Tagen, dass es nun endlich vorbei ist, da ich ja seit einem Monat nichts mehr hörte und heute ist ein Schreiben von COEO in der Post ( Nicht von RA Mumm ).
Darin wird mir eine Ratenzahlung nahegelegt, da ich bisher noch nicht an RA Mumm bezahlt habe und ich solle mich dafür an Ihre Hotline wenden. COEO wartet auf Rückmedung his 13.11.
Hä, dachte ich?!? War mein letztes Schreiben nicht eindeutig oder wurde es gar ignoriert.
Warum schreibt mir nun COEO und nicht der RA?

Ich werde darauf einfach nicht anrworten. Wie oft soll man den das selbe sagen?

Oder muss ich darauf antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Nicht antworten, vor allem nicht telefonisch. Das sind so die letzten Zuckungen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Warum schreibt mir nun COEO und nicht der RA?

Die Anwälten hat dir eh nie geschrieben. Das waren irgendwelche Textbausteine eines Sachbearbeiters, der einfach nur ihr Briefpapier verwendet hat. Stammt alles aus demselben Laden.

Unterm Strich ist es egal. Achselzucken und ignorieren. Wichtig ist nur Gerichtspost.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe vor paar Tagen wieder ein Brief von COEO bekommen, mit der Bitte um Zahlung. Den letzten Brief habe ich ignoriert. Diesmal war sogar ein Zahlschein für Rewe und Co dabei und natürlich wurde mir auch wieder eine Ratenzahlung angeboten.
Die sind echt hartnäckig.
Naja werden diesen Brief auch wieder ignorieren und poste hier, wenn wieder ein Schreiben reinflattert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jeinsager
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun seit Ende November 2017 nichts mehr von COEO oder RA Mumm erhalten. Also schon über 2 Monate kein Schreiben mehr.
Ich glaube es nun endgültig überstanden zu haben.

Danke für die hilfreichen Antworten! Ihr habt mir echt weitergeholfen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen