Inkasso Coeo trotz Zahlung klarna

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lena nowa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Coeo trotz Zahlung klarna

Hallo,

Super ärgerlich. Haben was bestellt und Zahlung über Rechnung bei klarna gewählt.
Mein Freund hat dann überwiesen. Leider ohne Verwendungszweck. Wurde dann zurück überwiesen. Nochmal gezahlt, WIEDER ohne Verwendungszweck. Natürlich wieder zurück. Dann haben wir uns mit klarna in Verbindung gesetzt. Aussage: zu spät. Ist schon beim Inkasso.
Jetzt kam dann der Brief mit einer Forderung von 218,56 Euro.
Rechnungsbetrag war 129,78euro der Rest sind Zinsen, Inkassovergütung, auslagenpauschale und Schadensersatz.
Wie soll ich denn jetzt vorgehen? Sehe nicht ein das zu zahlen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Lena nowa ):
Sehe nicht ein das zu zahlen.

Zahlen müsste man als Vertragspartner, zurückholen kann man sich das dann vom unfähigen Überweiser.

Es sei denn, es wäre auch ohne den Verwendungszweck möglich gewesen, die Zahlung zuzuordnen. Da sehe ich hier aber keine Möglichkeit.



Zitat (von Lena nowa ):
der Rest sind Zinsen, Inkassovergütung, auslagenpauschale und Schadensersatz.

Bitte mal genau auflisten, da sind immer Unfuggebühren dabei. Und Coeo und klarna gehören zusammen, da gelten nochmals andere Regeln.

Vermutlich schrumpft das auf ein paar EUR zusammen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lena nowa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen: Hauptforderung 129,78 Euro
Zinsen gem. Paragraph 288 BGB 1,03 Euro
1,3 Inkassovergütung gemäß Paragraph 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG 58,50 Euro
auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG
11,70euro
Schadensersatz aus Umsatzsteuer Ratenkauf 17,55 Euro

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dieser "Schadensersatz aus Umsatzsteuer Ratenkauf" ist schon mal frei erfundener Unsinn.
Frage: Gab es bei dir jemals eine Mahnung? Du hast außer der Rechnung nichts weiter erhalten?


Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Lena nowa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch 2 Mahnungen. Daraufhin ja festgestellt das es zurück überwiesen wurde und dann haben wir nochmal überwiesen.
Leider wurde da aber auch kein Verwendungszweck angegeben.
Zahle ich dann einfach ohne diesen Schadensersatz aus Umsatzsteuer Ratenkauf? Oder kann ich erst einmal sagen ich zahle nur die Hauptforderung?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ich würde die Hauptforderung überweisen und dazu 5 EUR für Zinsen und Auslagen.



Zitat (von mepeisen):
Gab es bei dir jemals eine Mahnung?

Ich wäre der Meinung das die 2 Rücküberweisungen wegen fehlender Zuordnungsmöglichkeit als Mahnung gelten würden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich verstehe ehrlich auch nicht, wie man das 2x(!) ohne Verwendungszweck überweisen kann, wenn es doch schon fett auf der Rechnung steht. Ist doch klar, dass bei so vielen Transaktionen das ganze maschinell überwacht wird wird.

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#7
 Von 
Lena nowa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ich verstehe ehrlich auch nicht, wie man das 2x(!) ohne Verwendungszweck überweisen kann, wenn es doch schon fett auf der Rechnung steht. Ist doch klar, dass bei so vielen Transaktionen das ganze maschinell überwacht wird wird.


Ich versteh das auch nicht wie man das so machen kann. Wie gesagt mein Partner hat überwiesen. und wir hatten schon ordentlich Diskussion. Es regt mich sehr auf, aber anscheinend überweist er nicht so oft Sachen. Da fragt man sich wie er ohne mich klar kam! jetzt sieht er seinen Fehler aber langsam auch ein.

Weiß halt nur nicht wie wir jetzt vorgehen sollen.

Ich denke ich werde die Hauptforderung überweisen und ein paar eure Mahn Gebühren/ Zinsen
Und gucken was passiert.
Muss ich dann ein Schreiben zu coeo senden??

-- Editiert von Lena nowa am 21.07.2019 10:06

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Müssen tust du es nicht. Aber man kann ein Schreiben hinschicken. Ich habe für so Situationen folgende Textvorlage:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Signatur:

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#9
 Von 
Lena nowa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hab ich Post von Monika Mumm die mir mit einem Mahnbescheid droht.

Muss ich da antworten? Und wenn ja, was?

Habe mich hier durch ein paar Beiträge gelesen und Coeo schickt anscheinend immer die selben Texte.
Bei den meisten Fällen hier ist es so das die Personen die Hauptforderung plus Zinsen dann an Klarna überwiesen hat. Ich habe diese nun an Coeo überwiesen. Die willkürlich hohen weiteren Beträge, die nun Monika Mumm fordert, jedoch nicht.

Wie handle ich denn nun? Und was kann schlimmsten falls passieren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nö. Du hast ja einmal schon hingeschrieben. Dass die lustige Anwältin um die Ecke kommt, ändert an allem nichts. Im übrigen ist das voll automatisiert. Da hat die Anwältin noch gar nicht über den Fall geschaut. Das macht die selbst nicht.

Zitat:
Und was kann schlimmsten falls passieren?

Dass Wald abgeholzt wird für die Briefe, die sie dir schickt. Sehr traurig.

Ggf. kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem man widerspricht. manchmal kommt dann nochmal ein Bettelbrief, den man ignoriert. Dann ist Ruhe.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lena nowa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sooo, nach Monika Mumm schreibt nun wieder Coeo folgendes:
Sehr geehrter Herr ...,
Anliegend überreichen wir Ihnen die gewünschten Unterlage(n) zu Ihrer Kenntnisnahme.

Wir hoffen Ihnen erläuternd weiter geholfen zu haben und erwarten nun den vollständigen Ausgleich des Forderungsbetrags inklusive Auslagen und der entstandenen Gebühren in Höhe von insgesamt 84,31 euro spätestens bis zum 04.11.2019.

Mit freundlichen Grüßen..

Im Anhang ist dann einmal eine Monats Rechnung von klarna vom 15.02. über 7,05 Euro, eine weitere vom 15.04. über 26,10 Euro und eine Kündigung des Klarna Ratenkaufs vom 29.05. mit einer Forderung von 130,12 euro.

Wie gesagt mein Freund hat 2x versucht die Rechnung damals komplett zu bezahlen. Leider immer ohne Verwendungszweck wegen Dummheit! Er wollte auch keinen Ratenkauf machen sondern einfach auf Rechnung kaufen. Keine Ahnung wie man sowas alles übersehen kann.

Jetzt meine Frage, muss ich Coeo darauf antworten ?



-- Editiert von Lena nowa am 03.11.2019 09:22

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Lena nowa ):
Jetzt meine Frage, muss ich Coeo darauf antworten ?

Sofern man das unter #8 geschriebene bereits geschrieben hat, sehe ich keine Notwendigkeit der Wiederholung.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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