Inkasso Creditreform Forderung nahezu verdoppelt - Bitte um Hilfe / Tipps

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fasty2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso Creditreform Forderung nahezu verdoppelt - Bitte um Hilfe / Tipps

Hallo,

ich wende mich an euch in diesem Forum weil ich keinen Weg mehr weiß und finanziell schlecht da stehe. Viel habe ich hier gelesen und bin irritiert, wahrscheinlich zu viel gelesen.

Rechnung vom Inkasso Creditreform:
276 € Hauptforderung vom Mieterbund (01.01.2016)
5,75 € Zinsen vom 01.01.2016 - 30.06.2016 - 4,12%
3,38 € Zinsen 01.07.-17.10. - 4,12%
10,00 € Recherchekosten = Auslagen 11,90 €
58,50 € Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG = Inkassokosten 69,62 €
7,50 € Mahnkosten Gläubiger
7,50 € Nebenforderungen
13,92 € Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung 18.10.
1,04 € Zinsen 18.10. bis 20.11. - 4,12% aus 276 €
80,32 € Einigungsgebühr 67,50 + Auslagen
9,88 € Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung 21.11.

Gesamt: Auslagen 116,02 + Inkassokosten 69,62 + Nebenforderungen 7,50 + Zinsen 10,17 + Hauptforderung 276,00

Aus 276 Euro sind so 479,31 Euro geworden.

Vor 1 Woche waren es noch 374 Euro.

Ich hatte den Mieterbund angeschrieben nach dem Inkassoschreiben, in dem ich erklärte, dass ich vor ca. 3 Jahren meine Arbeit verloren hatte und mir die Beiträge nicht mehr leisten konnte / kann. Das teilte ich denen mit was zu dem Zeitpunkt quasi eine Kündigung war. Die teilten mir mit, dass sie den Brief nicht in den Unterlagen hätten und ich mich mit dem Inkassobüro auseinanderzusetzen habe. Ich Dussel habe den damals nicht per Einschreiben und zu der Hauptstelle nach Berlin geschickt, hatte eben Vertrauen zum Mieterbund. Ab und zu kam mal ein Brief vom Mieterbund in den 3 Jahren, 3 mal glaube ich. Hatte es für Werbung gehalten, ungeöffnet beiseite gelegt (wie so einige andere) und war außerdem überfordert wegen Krankheit, Arbeitsplatzverlust, viele Schreiben, man fällt in ein tiefes Loch. Meine Krankheiten möchte ich hier nicht auch noch schildern. Mit allen hatte ich mich geeinigt, bei denen ich in der Schuld stand, aber hiermit habe ich nicht gerechnet.

Ich Idiot habe dann auch beim Inkasso letzte Woche angerufen, dass ich über kein Einkommen verfüge und es nicht in einer Summe zahlen kann, die geforderten 374 Euro. Mir wurde gesagt, dass man mir eine Ratenzahlung anbietet mit mindestens 50 Euro je Monat, die allerdings auch sehr viel für mich sind. Wir, 2 Kinder, leben vom Gehalt meiner Frau was auch nicht üppig ist.

Es kam ein Schreiben von denen mit einer Forderung von plötzlich 479,31 Euro. 50 Euro je Monat und etwas zurück schicken soll, in dem ich diese Forderung anerkenne.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Rechnung einwandfrei ist, dass aus 276 Euro mal eben 479,31 Euro werden. Geld für einen Anwalt habe ich nicht. Die denken sich, da ruft so eine "arme Sau" an, da schlagen wir mal eben nochmal 100 Euro drauf, denn letzte Woche wollten die 374 Euro, vor dem Anruf meinerseits.

Die haben weder mal angerufen noch vorher geschrieben, diese 374 Euro war der erste Brief von denen, der Zweite eben mit 479,31 Euro. Was sollen es dann demnach für Auslagen sein?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten



Post vom Inkassobüro?

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25 Antworten
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#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo fasty,

ich hoffe du hast bis auf den Anruf, was schon ein Fehler war, dich nicht weiter bei denen gemeldet geschweige den irgend etwas anerkannt. Die gute Nachricht: Die Kosten in der oben genannten Mahnung sind übertrieben hoch und nicht gerichtlich durchsetzbar. Die andere gute Nachricht ist, du kannst dir einen Anwalt auch mit geringen Einkommen leisten. Das ganze wird dann über die PKH (Prozesskostenbeihilfe) abgewickelt. Ein Anwalt wird dir das alles noch mal genauer erklären :)

Nun zur Mahnung an sich.
== 276 € Hauptforderung -- Woraus sind diese Entstanden? Miete nicht gezahlt?
== Recherchekosten -- Die „Auskunftskosten" sind nur dann zulässig, wenn der Schulder zb. umgezogen ist und dieses dem Hauptgeläubiger nicht mitgeteilt hat. Trifft dies nicht zu. so ist weder §280 BGB noch § 286 BGB gegeben, und die Kosten unzulässig und zudem Nachweispflichtig.
== 58,50 € Geschäftsgebühr -- UNZULÄSSIG !!! maximal 15 Euro da die HF unter 500 € beträgt.
== Mahnkosten -- Die Obergrenze für Mahnspesen betragen 2,50 €, und dürfen nicht höher sein als die Manspesen des Hauptgläubigers
== 7,50 € Nebenforderungen -- Nebenforderungen wovon? Nachweispflichtig!
== 13,92 € Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung -- UNZULÄSSIG !!! Da nur Gebühren von 20% zzgl. zu den Inkassogebühren verlangt werden können für Schreib- oder Portoauslagen. In diesem Fall maximal 3 €. Gebühren für Telefon-Inkasso sind unzulässig. -- ob einmalig bin ich mir nicht 100% sicher.
== 80,32 € Einigungsgebühr 67,50 + Auslagen ??? Worüber und wo ist der Nachweis?
== 9,88 € Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung --> siehe oben! Unzulässig.

5,75 € Zinsen vom 01.01.2016 - 30.06.2016 - 4,12%
3,38 € Zinsen 01.07.-17.10. - 4,12%
1,04 € Zinsen 18.10. bis 20.11. - 4,12% aus 276 €

Zu den Zinsen kann ich nichts sagen ob die so okay sind. Einzig nur dass sie sich innerhalb der 5% Basiszinssatz sind. Würde da jetzt mehr als 5% stehen, wäre das unzulässig. Bei mehr als 10% erst recht.

Ich würde erstmal folgendes schreiben.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr unzulässiges Mahnschreiben zur im Betreff genannten Aktennummer im Auftrag von der [HAUPTGLÄUBIGER] erhalten,
und muss Ihnen leider mitteilen dass ich dieser Forderung in vollem Umfang widerspreche und nicht anerkenne.

Zunächst weißt Ihre Forderung unzulässige und gerichtlich nicht durchsetzbare Kostenforderungen auf.
Bei Hauptforderungen bis 500 € sind einmalig Inkassogebühren von 15 € zulässig. Gemäß der beigefügten Kostenaufstellung Ihres Schreibens erheben Sie jedoch eine Gebühr von 58,50 € welche nicht zulässig ist.
Außerdem verlangen Sie zzgl. Manspesen i.H.v. 7,50 € die ebenfalls unzulässig sind.
Die Obergrenze für Mahnspesen betragen 2,50 €, und dürfen nicht höher sein als die Manspesen des Hauptgläubigers, welche in diesem Fall 2,50 € betragen haben.
Sie berechnen und fordern außerdem 13,92 € sowie 9,88 € für eine Post-Telekomm.-Pauschale. Diese ist ebenfals unzulässig, da nur Gebühren von einmalig 20% zzgl. zu den Inkassogebühren verlangt werden können für Schreib- oder Portoauslagen. In diesem Fall einmalig maximal 3 €. Gebühren für Telefon-Inkasso sind unzulässig.
[ACHTUNG !!! diese Passage entfernen wenn du es nicht dem HG mitgeteilt hast !!] Die von Ihnen geforderten „Auskunftskosten" sind nur dann zulässig, wenn der Schulder zb. umgezogen ist und dieses dem Hauptgeläubiger nicht mitgeteilt hat.
Da dies nicht der Fall ist und weder §280 BGB noch § 286 BGB zutrifft, sind diese Kosten unzulässig und zudem Nachweispflichtig.

Aus diesem Grund widerspreche ich somit Ihrer unzulässigen Forderung in vollem Umfang.

[HIER GGF. NOCH DEINEN PERSÖNLICHEN TEXT EINFÜGEN / ERKLÄRUNG ETC.
oder einfach mit dem Ende weiter machen]

[Diese Passage nur drin lassen wenn die Mahnung KOMPLETT (inkl. Hauptforderung) unrechtmäßig ist!]

Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen! Ich warne unter Hinweis auf § 28a BDSG eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten
an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB
sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten. Sie haben mir den Zugang des Schreibens (dieser Email) sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben
in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum [DATUM EINFÜGEN] notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle
sowie werde ich einen Rechtsanwalt einschalten und sämtliche Kosten sind dann selbstverständlich von Ihnen zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen,

[DEIN NAME]



ggf. auch Empfehlenswert mal reinzuschauen: http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

-- Editiert von DStein am 02.12.2016 11:59

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 758x hilfreich)

Zitat:
58,50 € Geschäftsgebühr -- UNZULÄSSIG !!! maximal 15 Euro da die HF unter 500 € beträgt.


Unzulässig ist die Gebühr nicht. Das entspricht sogar dem rechtlichen Rahmen, der durch das RDGEG gesetzt wurde. Passender wäre, das ganze "nicht durchsetzbar" zu betiteln

Zitat:
Die Obergrenze für Mahnspesen betragen 2,50 €, und dürfen nicht höher sein als die Manspesen des Hauptgläubigers


Korrekterweise müsste hinzugefügt werden, dass es das Maximum ist was bislang gerichtlich als pauschale Mahngebühr durchgewunken wurde. Wohlgemerkt aber pro Brief

Zitat:
80,32 € Einigungsgebühr 67,50 + Auslagen ??? Worüber und wo ist der Nachweis?


Diese Gebühr fällt an, sollte der TE so blöd sein und auf das Ratenzahlungsangebot eingehen. Dann wäre das auch durchsetzbar

@TE Gibt es weitere Schulden bei dir? Ist denn Arbeit absehbar? Wurde denn mittlerweile ordnungsgemäß gekündigt?

Mit einer Ratenzahlung beim Inkasso steigen deine Schulden weiter, daher ist das kein guter Weg.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:
Miete nicht gezahlt?

Gebühr beim Mieterschutzbund, schrieb er ja. Da er die Kündigung nicht beweisen kann, ist es halt schwierig. Kann man kaum was sinnvolles dazu sagen, wenn er keine Beweise für die Kündigung hat und danach geschwiegen hat. Hätte er gleich die erste Mahnung geöffnet und dann reklamiert, wäre es womöglich billiger gewesen.
Dieses "Kopf-in-den-Sand-stecken", dass leider viele Schuldner in ihrer Überforderung befällt, macht es leider immer schlimmer.

Stimme ansonsten zu.
die grob überschlagenen 300-310€ sollte man so schnell wie möglich zweckgebunden zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)


Zitat:
Zitat:
58,50 € Geschäftsgebühr -- UNZULÄSSIG !!! maximal 15 Euro da die HF unter 500 € beträgt.

Unzulässig ist die Gebühr nicht. Das entspricht sogar dem rechtlichen Rahmen, der durch das RDGEG gesetzt wurde. Passender wäre, das ganze "nicht durchsetzbar" zu betiteln

Na gut dann ersetzen wir Unzulässig zu "nicht durchsetzbar", was ja an sich auf das selbe hinaus läuft.

Zitat:
Zitat:
Die Obergrenze für Mahnspesen betragen 2,50 €, und dürfen nicht höher sein als die Manspesen des Hauptgläubigers

Korrekterweise müsste hinzugefügt werden, dass es das Maximum ist was bislang gerichtlich als pauschale Mahngebühr durchgewunken wurde. Wohlgemerkt aber pro Brief


Korrekt. Etwas Blöd ausgedrückt. Allerdings erst ab der 2. Mahnung soweit mir bekannt "in Ordnung"

Zitat:
Zitat:
80,32 € Einigungsgebühr 67,50 + Auslagen ??? Worüber und wo ist der Nachweis?

Diese Gebühr fällt an, sollte der TE so blöd sein und auf das Ratenzahlungsangebot eingehen. Dann wäre das auch durchsetzbar


Ich hoffe er hat es nicht gemacht :/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:

Na gut dann ersetzen wir Unzulässig zu "nicht durchsetzbar", was ja an sich auf das selbe hinaus läuft.

Das kommt am Ende auf den Richter an und auf die Gesamtsituation.

Es zählt für die Beurteilung, was durchsetzbar ist, laut BGH zunächst einmal, was vertraglich zwischen Gläubiger und Inkasso vereinbart wurde. Deswegen empfehle ich bei solchen Fragen auch immer gerne, dass man mal das zwischen Gläubiger und Inkasso geschlossene Vertragswerk in Kopie anfordert. Und dass man einen Kontoauszug o.ä. beantragt, auf dem die Überweisung der Inkassogebühren vom Gläubiger an das Inkasso auftaucht.

Bekommt man beides nie zu sehen und meiner Meinung nach kann man dann auch mit den Achseln zucken "Tja, wenn vertraglich keine Dienstleistung beauftragt wurde oder abgerufen wurde, die eine volle 1,3 Gebühr Wert ist, dann kriegt ihr das auch nicht."

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fasty2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die viele Arbeit in den Antworten! Der Mieterbund ist jetzt offiziell gekündigt mit Bestätigung von denen zum Ende diesen Jahres. Die andere kann ich leider nicht beweisen und damit muss ich mich abfinden.

@fm89 Es gibt weitere Schulden aber nur mit meiner Bank und die haben ihre geregelte Abzahlung. Im Gegensatz zu vielen anderen die weit höhere Schulden haben sind meine gering mit 7000 Euro. Für mich schwer zu bewältigen mit kleinen Raten aber es läuft und da ist Ruhe. Was Arbeit angeht, habe ich unzählige Bewerbungen in den letzten Jahren verschickt. Mit meinen Krankheiten und in meinem Alter mit 58 will mich wohl niemand. Eine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt vor 4 Jahren, eine Berufsunfähigkeit als Netzwerkadministrator wurde mir bescheinigt aber sie schrieben, dass ich noch irgendwie Arbeit finden könnte. Ob es für mich eine passende Stelle gibt, den Krankheiten entsprechend, haben die nicht zu prüfen.

Ein Klage vor dem Sozialgericht war mir zu viel, obwohl die Chancen angeblich gut stehen würden (Anwalt). Wenn ich so manche sehe, die eine Erwerbsminderungsrente bekommen, kann ich nicht das tun, was einige zu leisten vermögen. Ich wollte in den letzten Jahren eine Risikolebensversicherung zur Absicherung meiner Familie. Alle Anfragen bei verschiedenen Versicherern wurden abgelehnt. Wollte ich nur schreiben, bevor ihr nach Details fragt, das würde den Rahmen hier sprengen. Ich habe eben nur Pech.

Zu dieser Sache. Was wenn ich dem Gläubiger die 279 Euro + Mahnkosten direkt überweise, was schreibe ich der Creditreform oder einfach links liegen lassen? Ob und in welcher Zeit ich das schaffe muss ich schauen. Auch ohne Weihnachten wäre es nicht einfach.

Und / oder sollte ich erst das zwischen Gläubiger und Inkasso geschlossene Vertragswerk in Kopie anfordern? Ich nehme an vom Inkasso oder doch beim Gläubiger?

Ich habe mit der Creditreform keine schriftliche Vereinbarung für Ratenzahlung getroffen. Es war bisher nur 1 Anruf, nichts schriftliches. Eine schriftliche Vereinbarung für Ratenzahlung soll ich ja unterschreiben und zurück senden unter Anerkennung der gesamten Forderung, was ich auf keinen Fall tun werde. Telefonisch ging es ja um 100 Euro weniger (374 Euro). Mit dem Schreiben waren es 100 Euro mehr. Ich glaube nicht, das die das Gespräch aufgezeichnet hatten, 1. hatte ich angerufen und 2. dürfen die ja nicht ohne meine Zustimmung heimlich aufzeichnen so viel ich weiß.

Nochmal vielen Dank für eure Mühe und Entschuldigung für die erneuten Fragen!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Bei dieser Antwort handelt es sich um meine persönliche Meinung. Sie soll keine rechtliche Beratung darstellen.

1.) Preisfrage: Haben Sie vom damaligen Kündigungsschreiben noch eine Abschrift?

2.) Vom Inkassounternehmen haben Sie nur das Angebot für eine Ratenzahlungsvereinbarung und vor einer Woche eine Mahnung erhalten? Keine weiteren Inkassoschreiben?

Zitat (von fasty2003):
Rechnung vom Inkasso Creditreform:
276 € Hauptforderung vom Mieterbund (01.01.2016)


2.) Um welchen Mieterbund handelt es sich?
3.) Wann sind Sie Mitglied geworden?
4.) Und seit wann zahlen Sie keine Beiträge mehr? Seit Beginn des Jahres 2013?

Im Grunde müsste man hier einen kurzen Blick in die Satzung und in die Beitragsgeschäftsordnung werfen (in den Satzungen finden sich teils Ausschlusskriterien, ab einen bestimmten Beitragsrückstand).

Zitat:
5,75 € Zinsen vom 01.01.2016 - 30.06.2016 - 4,12%


Das ist rechnerisch nur korrekt, wenn man 5 %-punte + Basiszinssatz p. a. rechnet.

Mit den verlangte 4,12 % p. a. liegt ein Rechenfehler zu Ihrem Nachteil vor: 5,69 €

Zitat:
3,38 € Zinsen 01.07.-17.10. - 4,12%


rechnerisch richtig

Zitat:
10,00 € Recherchekosten = Auslagen 11,90 €


5.) Sind Sie in den letzten Jahren umgezogen (ohne den Mieterbund zu informieren und ohne Nachsendeauftrag)?

Scheinbar ist der Mieterbund entweder von der MwSt. befreit, was ich jetzt nicht verstehe, oder es handelt sich um einen sehr kleinen Ortsverein, der die Kleinunternehmer-Regelung nutzt (weil offensichtlich MwSt. anfällt).

Die Kosten müssten nachgewiesen werden.

Zitat:
58,50 € Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG = Inkassokosten 69,62 €


Wenn überhaupt dann max. eine 0,5-Gebühr = 22,50 € + 4,28 = 26,78 €.

Die verlangte 1,3 Gebühr kommt nur bei einer durchschnittlichen Tätigkeit zum Tragen. Und da sehe ich diese Tätigkeit nicht.

Zitat:
7,50 € Mahnkosten Gläubiger


Ob diese so berechtigt sind, müsste man aus Satzung/Beitragsgeschäftsordnung ersehen. Nur wenn pauschalisiert vereinbart könnten diese je nach zuständigem OLG-Bezirk noch OK sein.

Ansonsten müsste nachgewiesen werden, wobei es dann um die Kosten für Papier, ausdrucken, Umschlag und Briefmarke geht (jeweils pro Mahnung).

Zitat:
7,50 € Nebenforderungen


Für was?

Zitat:
13,92 € Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung 18.10.


Auf 1,3 gerechnet korrekt; auf 0,5 ergeben sich 5,36 € (die Höhe bezieht sich auf die Geschäftsgebühr).

Zitat:
1,04 € Zinsen 18.10. bis 20.11. - 4,12% aus 276 €


rechnerisch richtig

Zitat:
80,32 € Einigungsgebühr 67,50 + Auslagen


Rechnerisch korrekt (Rundungsfehler zu Ihren Gunsten von 0,01 €). Diese Gebühr verdient sich das Inkassounternehmen, wenn Sie der Einigung mit dem Mieterbund, also der Ratenzahlungsvereinbarung, zustimmen.

Zitat:
9,88 € Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung 21.11.


rechnerisch ursprünglich korrekt

Da die Deckelung bei 20.- € liegt ergeben sich 16,07 € (inkl. MwSt.).

Fällt nur bei Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung an.

6.) Können Sie die Hauptforderung 276.- € auf einen Schlag überweisen? Oder bis wann wäre das realistisch möglich (im Januar wird wieder die Autoversicherung fällig)?

Zitat:
Ich glaube nicht, das die das Gespräch aufgezeichnet hatten, 1. hatte ich angerufen und 2. dürfen die ja nicht ohne meine Zustimmung heimlich aufzeichnen so viel ich weiß.


Das spielt keine Rolle, weil diese aufgezeichneten Gespräche nicht verwendet werden dürfen (es sei denn Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt).

Man könnte jetzt folgendes machen (wobei das auch von der Beantwortung der oben genannten Fragen abhängt): schriftliche Antwort an das Inkassounternehmen (Entwurf):

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

fasty2003
Str. Nr.
PLZ Ort

Inkassounternehmen
Str. Nr.
PLZ Ort

Ort
, 05.12.2016

Aktenzeichen
Mieterbund ./. fasty2003

Ihre Schreiben vom Datum und Datum
WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche der Forderung Ihrer Auftraggeberin weil ich diese so nicht zuordnen kann. Ich widerspreche ausdrücklich den von Ihnen aufgestellten Kosten und Zinsen. Ich werde keine Kosten und Zinsen zahlen, weil diese unberechtigt sind. Ich war bis zum Erhalt Ihre Schreibens nicht im Verzug. Eine Mahnung habe ich zuvor nicht erhalten. Ihr Angebot über eine Ratenzahlungsvereinbarung ist unannehmbar.

Ich fordere Sie hiermit auf im Detail darzulegen, wie sich die Hauptforderung zusammensetzt und mir dabei eine Abschrift der Satzung und der Beitragsgeschäftsordnung Ihrer Auftraggeberin vorzulegen - und zwar in den Fassungen, die für den Erhebungszeitraum jeweils gültig waren.

Diese Aufforderung stellt keine Anerkenntnis der Hauptforderung dar, denn die Mitgliedschaft wurde von mir mit Schreiben vom Datum, Abschrift anbei <-- Nicht vergessen!, unter Einhaltung von Form und Frist, wirksam gekündigt.

Weitere Schreiben Ihrerseits ohne konkrete Darlegungen und/oder Vorlage geeigneter Nachweise werde ich nicht beantworten. Einem Mahnbescheid würde ich nach heutigem Kenntnisstand in vollem Umfang widersprechen.

Vorsorglich untersage ich Ihrem Unternehmen die telefonische Kontaktaufnahme zu mir bzw. zu meiner Familie und erteile Ihren Mitarbeitern Hausverbot. Diese Regelungen gelten ab sofort und bis auf Widerruf. Sie erstrecken sich auch auf weitere von Ihnen bevollmächtigte Rechtsbeistände.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Die andere gute Nachricht ist, du kannst dir einen Anwalt auch mit geringen Einkommen leisten. Das ganze wird dann über die PKH (Prozesskostenbeihilfe) abgewickelt.


Beratungshilfe.

Zu beantragen beim örtlich zuständigen Amtsgericht (oder beim Rechtsanwalt erfragen), falls entsprechende Bedürftigkeit vorliegt (scheint mir gegeben zu sein).

Allerdings wird diese in der Regel als Darlehen gewährt, welches in den nächsten vier Jahren zurück zu führen ist und nur wenn das nicht klappt wird der Rest erlassen.

Zitat:
== 58,50 € Geschäftsgebühr -- UNZULÄSSIG !!! maximal 15 Euro da die HF unter 500 € beträgt.


Scheinbar ist der Gläubiger nicht Vorsteuerabzugs berechtigt, daher sind alle Beträge mit MwSt.

Ich kann mir mittlerweile schon vorstellen, dass ein Gericht auch mehr anerkennt, wenn man davon ausgeht, dass das Inkassounternehmen voll umfänglich beauftragt wird (dann kommt es zur 0,5-Gebühr). Die 1,3-Gebühr, so wurde bereits vom BGH entschieden, kommt bei einer durchschnittlichen Tätigkeit zum Tragen, wobei der Anspruchsteller diese auch darlegen muss. Und auch dass 1,3 bei Inkassoverfahren zu viel ist.

Zitat:
Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistung -- ob einmalig bin ich mir nicht 100% sicher.


Es dürfen außergerichtlich insgesamt nicht mehr als 20.- € bei pauschaler Abrechnung verlangt werden (insofern auch angefallen), Wenn schon bei der Mahnung 11,70 € angefallen sind und bei der Ratenzahlungsvereinbarung 13,50 € anfallen würden, wird das zusammen bei 20,00 € gedeckelt.

Gerichtlich darf die Pauschale erneut verlangt werden.

Zitat:
Zu den Zinsen kann ich nichts sagen ob die so okay sind. Einzig nur dass sie sich innerhalb der 5% Basiszinssatz sind. Würde da jetzt mehr als 5% stehen, wäre das unzulässig. Bei mehr als 10% erst recht.


Zinsrechner der Mahngerichte: http://www.mahngerichte.de/scripts/zinssatz.php

Wenn höhere Zinsen verlangt werden, müsste es dafür einen besonderen Grund geben (weil sich der Gläubiger das fehlende Geld selbst leihen musste).

Zitat (von DStein):
Korrekt. Etwas Blöd ausgedrückt. Allerdings erst ab der 2. Mahnung soweit mir bekannt "in Ordnung"


Entscheidend ist Fälligkeit und Eintritt des Verzuges. Im konkreten Fall scheint mir das aber auch nur durch eine Mahnung möglich zu sein. Da es auch Ausnahmen gibt, macht ein Blick in die Satzung und die Beitragsgeschäftsordnung Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Ganz ehrlich? Aufgrund deiner Gesamtsituation würde ich

A) Mittels Beratungsschein und PKH die Rente einklagen.
Die Chancen stehen von außen betrachtet wirklich nicht schlecht.
Ein einfacher deinen Fähigkeiten entsprechender Schreibtischjob, dafür bist du berufsunfähig. Das ist so und das anzufechten wird kaum gelingen.
Meine Mutter hat ähnliches durch: Die Kasse hat dann Gutachten gefordert und dann zwei mal das eigene Gutachten angefochten, bis es dem Richter zu blöd wurde und er in überdeutlichen Worten den Kassenanwalt zurecht gestutzt hat. Das mag bei dir nicht so laufen, aber die Kassen wheren oft erst mal ab um die vielen, denen es gar nicht so schlecht geht, auszufiltern. Also die, wo der Schmerz nicht zu hoch ist.

B) Nichts mehr zahlen, an keinen Gläubiger und die Privatinsolvenz einleiten. Wenn nichts pfändbar ist, kümmert man sich nur maximal um die Verfahrenskosten. Da kann man immer so grob mit ungefähr 2000€ rechnen. Also ab zur Schuldnerberatung oder vielleicht sogar gleich über Beratungsschein den Anwalt mit erledigen lassen, der auch die Sache gegen die Kasse betreut. Der kann geschwind einen Null-Plan an die übrigen Gläubiger vorlegen, die Berufsunfähigkeitsbescheinigung in Kopie dabei legen und dann die PI einleiten.
Dann hast du für die nächsten jahre geregelte Verhältnisse und kannst dich auf das Wichtige im Leben konzentrieren.

Nur meine persönliche Meinung.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
B) Nichts mehr zahlen, an keinen Gläubiger und die Privatinsolvenz einleiten. Wenn nichts pfändbar ist, kümmert man sich nur maximal um die Verfahrenskosten. Da kann man immer so grob mit ungefähr 2000€ rechnen. Also ab zur Schuldnerberatung oder vielleicht sogar gleich über Beratungsschein den Anwalt mit erledigen lassen, der auch die Sache gegen die Kasse betreut. Der kann geschwind einen Null-Plan an die übrigen Gläubiger vorlegen, die Berufsunfähigkeitsbescheinigung in Kopie dabei legen und dann die PI einleiten.
Dann hast du für die nächsten jahre geregelte Verhältnisse und kannst dich auf das Wichtige im Leben konzentrieren.


Nichts überstürzen, sondern dies mit einem seriösen Schuldnerberater besprechen.

In der angefragten Sache auf jeden Fall gegen den Mieterbund wehren, meines Erachtens liegt die Chance gut um die Inkassokosten herum zu kommen.

-- Editiert von Xipolis am 06.12.2016 14:35

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:
Nichts überstürzen, sondern dies mit einem seriösen Schuldnerberater besprechen

Sry, meine Wortwahl war schlecht.
mit "geschwind" meinte ich nicht überstürzt. Ich meinte damit eher, dass man es entsprechend zeitnah einleitet. Die anerkannten und öffentlichen Schuldnerberater der Caritas usw. haben sowieso lange Wartelisten, da macht es Sinn, zeitnah einen Termin zu erfragen, auch wenn man es sich bis dahin noch einmal anders überlegt.

Alles andere halt so machen, dass es folgender Prio-Liste entspricht:
1. Miete, Nebenkosten Strom
2. Lebensmittel
3. Sprit bzw. Monatskarten u.ä., je nach Mobilitätsvariante
4. Telekommunikation und aller notwendigste Verträge
Dann kommt lange nichts
Erst wenn dann was übrig bleibt, kann man sich auch ggf. bis zum Termin mit Schuldnerberater um die Zahlungen kümmern, um gewisse Zeit seine Ruhe zu haben.

Der Punkt war eher: Dauerhaft bekommt man das womöglich nie abbezahlt und wenn man mit Berufsunfähigkeit und auch mit dem Alter irgendwann aus der Chance raus ist, noch einen machbaren Job zu finden, der jemals über der Pfändungsfreigrenze liegt, ist das wohl eher wie ein Lottogewinn. Da muss man irgendwann ganz realistisch sein finde ich.

Du kannst dich ggf. auch mal hier hin wenden:
http://forum.f-sb.de/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme
Da sind auch Schuldnerberater unterwegs (Forumsrang Praktiker) und einige, die ihre Schuldnerkarriere hinter sich haben oder mitten drin sind. Da bekommst du auch den ein oder anderen brauchbaren Hinweis.

Signatur:

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#12
 Von 
fasty2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@Xipolis

1. Keine Abschrift mehr vorhanden, war auf einer ehemaligen Festplatte des PC´s gespeichert, Daten waren nicht wieder herstellbar.

2. Vom Inkasso als erstes ein Schreiben mit der Forderung 279 Euro + 100 Euro Kosten mit sehr kurzer Frist und Drohungen, wie man es kennt. Dem deutschen Mieterbund (www.mieterbund.de) geschrieben. Die anworteten, dass sie keine Kündigung in ihren Unterlagen haben und Berlin (Hauptstelle an die ich schrieb) es an die hier vor Ort weiter geleitet hätten. Ich soll mich an das Inkasso wenden. Nach einem dummen Anruf beim Inkasso meinerseits kam eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Anerkennung der gesamten Forderung, die ich zurück schicken soll. Habe ich aber nicht. Seit dem kein Schreiben von denen, wird aber diese Woche kommen denke ich.

Es handelt sich um deutschen Mieterbund.

3. Mitglied seit 2010, 100% weiß ich es nicht mehr. Kann auch 2009 gewesen sein. Bis zu meinem Kündigungsschreiben 2013 an die hatte ich bezahlt. Seit dem nicht mehr, für mich war das erledigt. Die hatten sehr selten geschrieben, ich meine 3 oder 4 Briefe in den 3 Jahren bis Januar 2016. Habe ich nicht beachtet weil mit meiner gesamten Situation überfordert und ich hasse Werbung, also ungeöffnet beseitigt. Dummheit ich weiß. Mittlerweile bin ich nicht mehr extrem Depressiv aber immer noch in einem Tief. Das kommt zu allem (Krankheiten, Arbitsplatzverlust etc.) noch dazu. Wenn jemand am Boden liegt, wird von fast allen Seiten noch nachgetreten, so kenne ich das.

4. Seit 2013, ja.

5. Ich bin nicht umgezogen

6. Bis Januar eventuell möglich zu zahlen. Autoversicherung ist bis Ende März bezahlt. Ich könnte jemanden fragen wegen auslegen und er es dann wieder bekommt, aber sehr sehr ungerne. Wenn ich es dem Gläubiger überweise, was ist dann mit dem Inkasso?

Gegen den Mieterbund kann ich mich wohl kaum wehren. Ich habe keinen Beweis für die Kündigung. War meine Dummheit das nicht per Einschreiben mit Rückschein gesendet zu haben. Das die das mit Absicht verneinen glaube ich nicht. Das ist irgendwie verloren gegangen. Ich hatte an die Hauptstelle in Belin geschrieben, das weiß ich noch. Die Kündigung ist aber bei beiden nicht in den Unterlagen, weder in Belin noch hier vor Ort.

@mepeisen

Wie ich schon geschrieben hatte, bin ich meiner Meinung nach nicht hoffnungslos überschudet. Meine Hausbank hatte alles was so bei anderen an Schulden war bezahlt. An die zahle ich meine kleinen Raten immer regelmäßig, das ist also geregelt, noch ca. 7000 Euro.

Diese 279 Euro, mit Inkasso 479 Euro, machen mir Probleme, außerdem möchte ich denen nicht das Geld in den Rachen werfen. Ich müsste es beim Essen einsparen oder jemanden fragen der es auslegt, was für mich eigentlich nicht in Frage kommt. Eine Privatinsolvenz kommt da bestimmt nicht in Frage. Wenn ich jemanden etwas schulde, habe ich es immer beglichen und konnte mich immer mit allen einigen. Ich bin nicht jemand der einfach den Kopf in den Sand steckt. Durch das ganze drumherum fällt mir alles schwer.

In der Vergangenheit hatte ich bereits ca. 4 mal mit Inkassos zu tun (außer mit der Creditreform). Bei denen habe ich nie reagiert und sofort an den Gläubiger inklusive deren Kosten überwiesen. Die schrieben und drohten weiterhin und schraubten ihre Forderungen immer weiter nach unten, dass sei deren Angebot. Ich reagierte nie, bei allen ist es im Sande verlaufen. Seit ca. 2 Jahren keine Schreiben mehr von denen.

Diese eine Sache hier, die liegt mir quer im Magen. 1. Weil ich die Hauptforderung von 279 Euro nicht schnell zahlen kann 2. weiß ich nicht, was sich gesetzlich eventuell geändert hat bezüglich Inkasso. Das die ihre "Kosten" / Forderung doch einklagen könnten oder überhaupt ein Teil davon

Darum stellte ich hier die Frage und erläutere die Situation.

Soll ich wirklich wegen 279 Euro einen Schuldnerberater aufsuchen? Oder eine Privatinsolvenz? Ich glaube, die würden mich auslachen. Oder ist vielleicht alles zusammen mit meiner Hausbank gemeint? Damit ist ja alles geregelt.

Ich will eigentlich nur wissen, welche Rechte hat das Inkasso Creditreform. Bei meinem Rechtsempfinden ist die Forderung viel zu hoch, dass würde nicht mal ein Anwalt fordern wenn der deutsche Mieterbund einen beauftragt hätte oder liege ich da falsch?

Wenn ich die 279 Euro schnell hätte, würde ich an den Gläubiger zahlen und das Inkasso links liegen lassen und hätte auch niemals dort angerufen. Es ist nicht so, dass ich nicht zahlen will.

-- Editiert von fasty2003 am 06.12.2016 19:12

-- Editiert von fasty2003 am 06.12.2016 19:18

-- Editiert von fasty2003 am 06.12.2016 19:41

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:
und Berlin (Hauptstelle an die ich schrieb) es an die hier vor Ort weiter geleitet hätten

Stopp.
Die Hauptstelle bestätigt dir, dass es eine Kündigung gab? Und die sei also offenbar auf dem Postweg zwischen Hauptstelle und Filiale verschwunden? Habe ich dich da gerade richtig verstanden?
Wie ist der genaue Wortlaut an dieser Stelle? Vielleicht hast du Glück und sie haben dir deine Kündigung damit bestätigt. Wenn die dann intern m Mieterschutzbund verloren geht, ist das am Ende egal. Du brauchst nur ein Beweis, dass die Kündigung beim Mieterschutzbund einging.

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#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
und Berlin (Hauptstelle an die ich schrieb) es an die hier vor Ort weiter geleitet hätten

Stopp.
Die Hauptstelle bestätigt dir, dass es eine Kündigung gab? Und die sei also offenbar auf dem Postweg zwischen Hauptstelle und Filiale verschwunden? Habe ich dich da gerade richtig verstanden?
Wie ist der genaue Wortlaut an dieser Stelle? Vielleicht hast du Glück und sie haben dir deine Kündigung damit bestätigt. Wenn die dann intern m Mieterschutzbund verloren geht, ist das am Ende egal. Du brauchst nur ein Beweis, dass die Kündigung beim Mieterschutzbund einging.


Siehe in Antwort #12 weiter unten.

Zitat (von fasty2003):
Gegen den Mieterbund kann ich mich wohl kaum wehren. Ich habe keinen Beweis für die Kündigung. War meine Dummheit das nicht per Einschreiben mit Rückschein gesendet zu haben. Das die das mit Absicht verneinen glaube ich nicht. Das ist irgendwie verloren gegangen. Ich hatte an die Hauptstelle in Belin geschrieben, das weiß ich noch. Die Kündigung ist aber bei beiden nicht in den Unterlagen, weder in Belin noch hier vor Ort.

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#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fasty2003):
1. Keine Abschrift mehr vorhanden, war auf einer ehemaligen Festplatte des PC´s gespeichert, Daten waren nicht wieder herstellbar.


Das ist natürlich schlecht, weil sich die behauptete Kündigung dann noch mehr wie eine Ausrede anhört...

Zitat:
2. Vom Inkasso als erstes ein Schreiben mit der Forderung 279 Euro + 100 Euro Kosten mit sehr kurzer Frist und Drohungen, wie man es kennt.


OK, das ist dann erstmal die Mahnung eines Rechtsdienstleisters.

Zitat:
Dem deutschen Mieterbund (www.mieterbund.de) geschrieben. Die anworteten, dass sie keine Kündigung in ihren Unterlagen haben und Berlin (Hauptstelle an die ich schrieb) es an die hier vor Ort weiter geleitet hätten.


Und in Berlin, so haben Sie unten geschrieben, liegt auch keine Kündigung vor.

Zitat:
Ich soll mich an das Inkasso wenden. Nach einem dummen Anruf beim Inkasso meinerseits kam eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Anerkennung der gesamten Forderung, die ich zurück schicken soll. Habe ich aber nicht. Seit dem kein Schreiben von denen, wird aber diese Woche kommen denke ich.


Das ist das Angebot auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Zitat:
Es handelt sich um deutschen Mieterbund.


Es gibt mehrere. Bei uns ist das der Mieterbund Darmstadt Region Südhessen e. V. Jeder Bund hat seine eigene Satzung und entsprechende Geschäftsordnungen und Verordnungen.

In Darmstadt führt bspw. ein Verzug mit einem kompletten Jahresbeitrag zum Ausschluss. Wenn das bei Ihnen auch so geregelt ist, kann die Hauptforderung schon mal gar nicht so hoch sein.

Zitat:
3. Mitglied seit 2010, 100% weiß ich es nicht mehr. Kann auch 2009 gewesen sein.


OK. Die Frage zielte darauf ab, weil die Mieterbünde in der Regel eine Mindestmitgliedschaft von 24 Monaten vorgeben. Die ist dann aber bei Ihnen bereits erfüllt gewesen.

Zitat:
Bis zu meinem Kündigungsschreiben 2013 an die hatte ich bezahlt. Seit dem nicht mehr, für mich war das erledigt.


Da in der Regel der Austritt nur zum Jahresende (und unter Einhaltung der Kündigungsfrist) möglich ist, müsste es sich (vermutlich) bei der Hauptforderung um die Jahresbeiträge für 2014, 2015 und 2016 handeln.

Zitat:
Die hatten sehr selten geschrieben, ich meine 3 oder 4 Briefe in den 3 Jahren bis Januar 2016. Habe ich nicht beachtet weil mit meiner gesamten Situation überfordert und ich hasse Werbung, also ungeöffnet beseitigt. Dummheit ich weiß. Mittlerweile bin ich nicht mehr extrem Depressiv aber immer noch in einem Tief. Das kommt zu allem (Krankheiten, Arbitsplatzverlust etc.) noch dazu. Wenn jemand am Boden liegt, wird von fast allen Seiten noch nachgetreten, so kenne ich das.


Vermutlich handelte es sich dabei um Mahnungen, die Sie leider ignoriert haben.

Ich müsste ihnen im Grunde ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt und dann mit einem guten Psychotherapeuten empfehlen, ich kann da allerdings nicht wirklich Rat geben, da ich in dem Bereich keine Kenntnisse habe.

Zitat:
4. Seit 2013, ja.


Siehe oben.

Zitat:
5. Ich bin nicht umgezogen


Dann sind auch die Kosten der Recherche nicht gerechtfertigt.

Zitat:
6. Bis Januar eventuell möglich zu zahlen. Autoversicherung ist bis Ende März bezahlt. Ich könnte jemanden fragen wegen auslegen und er es dann wieder bekommt, aber sehr sehr ungerne. Wenn ich es dem Gläubiger überweise, was ist dann mit dem Inkasso?


Ich sehe das so: Ohne etwas zu zahlen, werden Sie hier nicht rauskommen. Es wäre also hilfreich, hier bis Mitte Januar ca. 300.- € aufzutreiben, ob die 300.- € komplett benötigt werden, weis ich nicht mit den bisherigen Schilderungen noch nicht.

Wenn Sie an den Gläubiger etwas überweisen, dann bitte immer so, dass er unter ihrer alten Mitgliedsnummer die Zahlung zuordnen kann und dann immer angeben: "nur HF"!! (HF = Hauptforderung). Wenn Sie diese Verrechnung nicht bestimmen, wird die Verrechnung kraft Gesetzes immer erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann erst auf die HF gerechnet.

Zitat:
Gegen den Mieterbund kann ich mich wohl kaum wehren. Ich habe keinen Beweis für die Kündigung. War meine Dummheit das nicht per Einschreiben mit Rückschein gesendet zu haben. Das die das mit Absicht verneinen glaube ich nicht. Das ist irgendwie verloren gegangen. Ich hatte an die Hauptstelle in Belin geschrieben, das weiß ich noch. Die Kündigung ist aber bei beiden nicht in den Unterlagen, weder in Belin noch hier vor Ort.


Wichtig wäre erstmal, dass Sie mitteilen, welcher Mieterbund es ist und vom Inkassounternehmen eine genauere Aufschlüsselung der Hauptforderung verlangen.

Kommunizieren Sie mit dem Inkassounternehmen auf dem Weg, den dieses gewählt hat, also schriftlich über die Deutsche Post.

Ich würde schriftlich antworten an das Inkassounternehmen (angepasster Entwurf).

Auf Zinsen und Kosten würde ich zunächst nicht eingehen. Sobald klar ist, welcher Teil der Hauptforderung berechtigt ist, sollte dieser gezahlt werden. Bezüglich Verzug und Zinsen sollten dann nochmals konkrete Nachweise über die Höhe einerseits aber auch über die Notwendigkeit andererseits verlangt werden.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

fasty2003
Str. Nr.
PLZ Ort

Inkasso Creditreform
Str. Nr.
PLZ Ort

Ort
, 07.12.2016

Aktenzeichen
Mieterbund ./. fasty2003

Ihre Schreiben vom Datum und Datum
WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche der Forderung Ihrer Auftraggeberin weil ich diese so nicht zuordnen kann. Ich widerspreche ausdrücklich den von Ihnen aufgestellten Kosten und Zinsen. Ich werde keine Kosten und Zinsen zahlen, weil diese unberechtigt sind.Das ich bereits vor Erhalt Ihrer Mahnung im Verzug war, bestreite ich mit Nichtwissen.

Ich weise Sie daraufhin, dass die Mitgliedschaft von mir, unter Einhaltung von Form und Frist, wirksam zum Ablauf des Jahres 2013 gekündigt worden ist.

Ihr Angebot über den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, selbst bei Berechtigung der Hauptforderung, zu diesen Konditionen mehr als unannehmbar.

Ich fordere Sie, wenn Sie an der Forderung festhalten, hiermit auf, im Detail darzulegen, wie sich die Hauptforderung zusammensetzt und mir dabei Abschriften der Satzung und der Beitragsgeschäftsordnung Ihrer Auftraggeberin vorzulegen - und zwar in den jeweiligen Fassungen, die für den Erhebungszeitraum jeweils gültig waren.

Weitere Schreiben Ihrerseits ohne konkrete Darlegungen und/oder Vorlage geeigneter Nachweise werde ich nicht beantworten. Einem Mahnbescheid würde ich nach heutigem Kenntnisstand in vollem Umfang widersprechen.

Vorsorglich untersage ich Ihrem Unternehmen die telefonische Kontaktaufnahme zu mir bzw. zu meiner Familie und erteile Ihren Mitarbeitern Hausverbot. Diese Regelungen gelten ab sofort und bis auf Widerruf. Sie erstrecken sich auch auf weitere von Ihnen bevollmächtigte Rechtsbeistände.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:
Siehe in Antwort #12 weiter unten.

Ich habe den Satz schon gelesen. Aber ich wollte mal wissen, ob die Hauptstelle wörtlich schrieb, dass man den Brief weitergereicht habe oder ob der TE sich das nur selbst so herleitet. Sprich: Hat die Hauptstelle bestätigt, einen Brief erhalten und weitergereicht zu haben. Ob der Brief dann verloren gegangen ist, spielt (je nach Formulierung) vielleicht gar keine Rolle, denn wenn er einmal im Machtbereich des Mieterbundes war, dann verloren geht, ist er ja trotzdem mal dort gewesen.

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#17
 Von 
fasty2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@mepeisen

Ich hatte den Mieterbund hier vor Ort angerufen und gesagt, dass ich eine Kündigung zur Hauptstelle in Berlin schickte. Worauf die gesagt haben, dass wenn ich dort hin geschrieben hätte, die es nach hier weiter geleitet hätten. Dann wäre der Brief / die Kündigung in den Unterlagen hier vor Ort. Was ich alles am Telefon sagte wollten die nochmal schriftlich, was ich auch tat. Aus Berlin kam hier nichts.

@Xipolis

Vielen Dank für so viel Arbeit, für mich nicht selbstverständlich und ist mir schon peinlich. Ich bin in dauerhafter Behandlung. Schon alleine wegen der Diabetes, ständigen mehr oder weniger starkem Dauerschmerz und Herz- Venenkontrollen. Hausarzt, Fachärzte und Psychotherapeut (dieser nicht mehr).

Ich werde dem Inkasso unter Berücksichtigung ihres Entwurfes schreiben, auch dafür vielen Dank.

Der Mieterbund ist dieser:

http://www.mieterbund-owl.de/mitgliedschaft/satzung.html

Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V.

In deren Satzung steht leider nichts von Ausschluss wenn man mit einem Jahresbeitrag in Verzug ist.

Meinen Sie, ich könnte 129 Euro jetzt und 150 Euro bis spätestens Mitte Januar an den Gläubiger überweisen? Oder ist nur komplett ratsam. (mit dem Vermerk Hauptforderung)? Alleine schaffe ich das nicht, dann müsste ich mich überwinden und jemanden fragen, komme ich wohl auch nicht drumherum. Nur dann versuche ich die komplette Hauptforderung zu begleichen und nicht in 2 Teilen.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:
Aus Berlin kam hier nichts.

Schade. Und die telefonische Aussage (die man eh nicht beweisen kann) enthält auch ein paar Konjunktive zu viel.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fasty2003):
Ich werde dem Inkasso unter Berücksichtigung ihres Entwurfes schreiben, auch dafür vielen Dank.


Das Inkassounternehmen wird dann auch in irgendeiner Form reagieren. Wichtig ist, dass Sie ihre Post lesen und dann zeitnah reagieren.

Zitat:
Der Mieterbund ist dieser:

http://www.mieterbund-owl.de/mitgliedschaft/satzung.html

Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V.

In deren Satzung steht leider nichts von Ausschluss wenn man mit einem Jahresbeitrag in Verzug ist.


In der Satzung steht zum einen, dass die schriftliche Kündigung nur zum Jahresende mit einer Frist von einem Jahr möglich ist. Wenn Sie also im Jahr 2013 gekündigt haben, wäre also in jedem Fall noch der Beitrag für 2013 und auch für 2014 zu zahlen gewesen, da Ihre Mitgliedschaft erst zum 01.01.2015 endete. Den Beitrag für 2013 - so habe ich Sie verstanden - haben Sie noch bezahlt, den für 2014 - so mein Eindruck - nicht mehr.

Da die Satzung zuletzt am 10.11.2014 geändert wurde, könnte die ältere Fassung zumindest für das Jahr 2014 eventuell von Interesse sein.

Laut der aktuellen Beitragsordnung gibt es drei Beitragsgruppen 1, 2 und 3.

1) Beitrag 96.- pro Jahr
2) Beitrag 63.- pro Jahr
3) Beitrag 42.- pro Jahr

Die Unterschiede ergeben sich aus dem Leistungsumfang.

In welcher Beitragsgruppe waren Sie?

http://www.mieterbund-owl.de/mitgliedschaft/beitragsordnung.html

Hier müsste man dann auch noch prüfen wie die Beiträge in den Vorjahren waren.

Zitat:
Meinen Sie, ich könnte 129 Euro jetzt und 150 Euro bis spätestens Mitte Januar an den Gläubiger überweisen? Oder ist nur komplett ratsam. (mit dem Vermerk Hauptforderung)? Alleine schaffe ich das nicht, dann müsste ich mich überwinden und jemanden fragen, komme ich wohl auch nicht drumherum. Nur dann versuche ich die komplette Hauptforderung zu begleichen und nicht in 2 Teilen.


Wichtig ist auf jeden Fall bei der Überweisung immer anzugeben, dass die Zahlung nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung ist und dass Sie direkt an den Mieterbund OWL überweisen.

Natürlich mindern auch Teilzahlungen die Schuld und sie sparen ein, zwei Euro Zinsen ein, im ihrem Fall würde ich aber zunächst noch die Antwort des Inkassounternehmens abwarten, denn dieses sollte den genauen Grund und die Zusammensetzung der Hauptforderung müssen diese darlegen.

Also legen Sie die vorhandenen 129.- € erstmal sicher beiseite.

Ich kann nicht in die Zukunft schauen, aber ich vermute, dass Sie eine Antwort noch vor Weihnachten bekommen werden. Bei der hängt es dann davon ab, wie gut oder schlecht die Sachbearbeitung des Inkassounternehmens war. Darauf werden Sie dann antworten und dann geht es erstmal ins Neue Jahr.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Aus Berlin kam hier nichts.

Schade. Und die telefonische Aussage (die man eh nicht beweisen kann) enthält auch ein paar Konjunktive zu viel.


Das macht auch meines Erachtens wenig Sinn, da weiter aktiv nachzufragen, da sich nach der Zeit auch Berlin sicher keiner mehr erinnern wird.

-- Editiert von Xipolis am 08.12.2016 15:33

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann es in Ihrer Situation auch Sinn machen, Beratungshilfe zu beantragen. Wird Ihnen dann ein Beratungsschein ausgestellt können Sie sich auch für eine Zuzahlung von max. 15.- € von einem Rechtsanwalt in dieser Sache beraten lassen.

Beratungshilfe beantragen Sie über das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Dabei ist entscheidend, dass Sie neben Ihrem Rechtsproblem (der Mahnung des Inkassounternehmens) auch Ihre Bedürftigkeit nachweisen durch Einkommensnachweise, Kontoauszüge etc. Der Antrag kann vor Ort auf der Rechtsantragsstelle gestellt werden, dort erklärt man Ihnen den Ablauf und hilft beim Ausfüllen bzw. informiert Sie welche Nachweise sie vorbringen müssen.

Der Antrag kann auch über den Rechtsanwalt gestellt werden, das sie Beratungshilfe benötigten sollten Sie hierbei gleich vorab besprechen.

Beratungshilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt (unabhängig von Ihrer Bonität) und es wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart. Bei der Höhe der monatlichen Raten wird Ihre Einkommenssituation berücksichtigt. Sollte nach vier Jahren noch eine Restschuld vorhanden sein, wird diese erlassen.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fasty2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo und ein frohes neues, erfolgreiches 2017!

Die Creditreform hat nach dem Brief von mir am 16.12.2016 nicht geantwortet, sondern es an den Mieterbund geleitet die mir eine Aufstellung der Vorderung geschickt haben. Die Hauptforderung setzt sich wie folgt zusammen: Jahresbeitrag 2014 84,00 Euro, Jahresbeiträge 2015 und 2016 je 96 Euro ( ab Anfang 2015 wurde der Beitrag erhöht). Alle Mitglieder wurden darüber informiert. Dazu kommen 4 Euro Mahngebühren. Also zusammen 280 Euro.

Demnach müsste ich 280 Euro an den Mieterbund direkt überweisen, richtig? Oder noch Zinsen dazu, ich sage mal 290 Euro. Im Verwendungszweck natürlich der Hinweis auf die Hauptforderung.

Was ist dann mit der Creditreform? Die werden mit Sicherheit noch Geld haben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Maximal 18 € wären zu zahlen (15 € Inkassokosten plus 3 € Auslagenpauschale)http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fasty2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hoffe, das liest noch jemand. Wie zuvor geschrieben hatte ich 290 Euro an den Mieterbund mit dem Vermerk Hauptforderung überwiesen.

Jetzt kam ein Schreiben von der Creditreform, deren Inhalt:

Ihre Zahlung direkt an den Gläubiger wurde gemäß §367 Abs. 1 BGB verrechnet. Weil Sie sich mit ihrer Zahlung eindeutig in Verzug befanden, sind Sie allerdings gesetzlich verpflichtet, den den entstandenen Verzugsschaden unseres Auftraggebers zu erstatten (§§ 286,288 BGB ). Sie haben also offenbar die Verzugs- und Verfahrenskosten nicht berücksichtigt.

Deshalb steht jetzt noch ein Restbetrag i.H. v. 97,55 Euro offen.

Hierunter die übliche gerichtliche Androhung nach Ablauf einer Frist von 1 Woche. Nach Abllauf wollen die dem Auftraggeber gerichtliche Schritte anraten.

Weiter haben die mich angerufen obwohl ich, wie im Beispiel hier stand, eine telefonische Kontaktaufnahme untersagte. Ich habe einfach aufgelegt.

Wenn die Creditreform dem Mieterbund gerichtliche Schritte wegen den 97,55 EUR anraten will, müsste ja der Mieterbund das ja noch fordern. Von denen kam aber diesbezüglich nichts. Die forderten 280 Euro wie ich schrieb und ich habe einfach 10 Euro mehr überwiesen, eventuell Zinsen etc.. Danach kam von denen kein Schreiben mehr.

Ich nehme an, dass die Creditreform diese 97,55 EUR haben will. Nach dem Post hiervor von thehellion mit Link zu Schickner könnten die ja nur max. 18 Euro fordern.

Das Problem was ich hier jetzt noch habe ist, muss ich noch auf das letzte Schreiben eingehen bei der Creditreform?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 229x hilfreich)

Du musst nicht unbedingt auf das Schreiben der Creditreform eingehen. Insbesondere, wenn du dir da unsicher in der Formulierung bist, würde ich das an deiner Stelle bleiben lassen.

Du hast thehellion offenbar falsch verstanden. Fordern dürfen die ihre Gebühren. Ob sie sie auch bezahlt bekommen, ist eine andere Sache. Im Masseninkasso sind wenn überhaupt üblicherweise maximal die 18 Euro für ein Schreiben einfacher Art durchsetzbar. Die müsstest du, wenn du das Inkasso tatsächlich bezahlen willst, denen anbieten.

Das mit dem Auflegen beim Anruf war klug von dir.

Die Verrechnung gemäß §367 Abs. 1 BGB ist unzulässig, wenn du im Verwendungszweck der Überweisung "Nur Hauptforderung" angegeben hast. Das musst du, wenn du es über den Verwendungszweck nachweisen kannst, nicht klarstellen. Also auch deswegen keinen Kontakt mit dem Inkasso aufnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Ich würde denen maximal folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso.
Die absichtlich falsche Verrechnung meiner Überweisung trotz Bestimmung des Verwendungszweckes weise ich aufs Schärfste zurück. Sie zwingen mich hier, mich beim Aufsichtsgericht zu beschweren, wenn sie weiterhin diesen Unfug treiben.. Des Weiteren zwingen sie mich, Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten, wenn sie sich weiterhin über mein Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme hinweg setzen.
Ansonsten werden sie mir erst mal umgehend einen Kontoauszug vorlegen, der beweist, dass ihre Mandantin jemals die von ihnen erhobenen gebühren bezahlt hat. Daneben werden sie mir das vollständige zwischen Ihnen und ihrer Mandantin geschlossene Vertragswerk vorlegen, sowie einen Arbeitsnachweis und Tätigkeitsprotokoll zu der hier geltend gemachten Forderung. Das alles brauche ich, um ggf. per Anwalt die Korrektheit und vor allem die Höhe die Gebühren prüfen zu lassen und um zu prüfen, ob sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbracht haben."

Deutliche Worte aber ich finde, dass Inkassos so etwas abkönnen müssen. Ob man mit der Meinung, dass man die Verträge usw. einsehen will, wirklich am Ende durchkommt, kann ich nicht sagen. Vor Gerichten wird das irgendwie nie zur Sprache gebracht. Ich kenne nur einen Fall, wo der Richter die Verträge sehen wollte und da hat das Inkasso die Klage direkt abgebrochen bzw. zurück gezogen, sogar auf berechtigte Hauptforderungen verzichtet. Bisher habe ich noch nie gehört, dass einem wirklich die Masseninkasso-Verträge jemals vorgelegt wurden.

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