Inkasso DB-Bahncard

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
PeterLustig10555
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso DB-Bahncard

Hallo ...bin über die Deutsche Bahnn empört !

In Stichworten:

1. Habe angeblich von der DB im September meine 2. neue Bahncard erhalten.

Ich habe aber keine bekommen.

(Die einzige Erklärung: evtl. ist sie im Werbemüll mit untergegangen.

2. Jetzt bekomme ich von Süd-West-Inkasso eine Zahlungsaufforderung mit zusätzlich 31.- EUR Bearbeitungsgebühren.

3. Habe aber nie eine Erinnerung oder Mahnung erhalten. Bin bis zu der Inkassa-Forderung davon ausgegangen, dass die DB die Zusendung der neuen Bahncard verschusselt hat.

Habe jetzt eine neue Bahncard angefordert und bekommen, weil ich sie brauche. Bezahlen will ich sie- kein Problem, aber nicht die Inkassagebühren.

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Ich habe meinen Haushalt wirklich im Griff, will sagen: -- Dass mir zweimal im Hause Post von der DB verloren geht, ist völlig ausgeschlossen --

Ich gehe davon aus KEINE Erinnerung o.ä. erhalten zu haben, ich will auch nicht rumtricksen, um einer berechtigen Zahlungsaufforderung zu entgehen, aber es kann doch nicht angehen, dass ich ohne etwas von der DB in der Hand zu haben (keine Bahncard, keine Rechnung, keine Erinnerung/Mahnung) einer Zahlungsaufforderung vom Inkasso nachkommen muss.

So könnte ja jedes Unternehmen ohne den Nachweis einer Lieferung oder einer Mahnung Geld über ein Inkasso-Unternehmen eintreiben.


Gruss

Peter

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zahl einfach die KArtenkosten und ignoriere die Inkassorechnung.
Wenn sich die Inkassoleute noch mal melden Vollmacht anfordern und anschließend Eingang einer Rechnung(Kartenlieferung) verneinen.
Das wars dann.

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#2
 Von 
PeterLustig10555
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mr. Cool - Danke für die schnelle Antwort.

Ich werde es mal so versuchen, Problem ist allerdings, dass ich nie eine Rechnung gesehen habe und demzufolge keine Bankverbindung zum Überweisen habe.

Die neue (Ersatz?)Karte wurde ohne Rechnung geschickt. Damit soll wohl erreicht werden, dass man eben die Rechnung nicht mehr begleichen kann, weil man den Fall an die Inkasso abgegeben hat.

Die "Service"-Hotline hat sich schon so geäussert.

Habe schon gegoogelt, um an die Bankverbindung heranzukommen, aber bin nicht fündig geworden. Da muss ich mir noch etwas einfallen lasssen.

Vielleicht hat ja ein Forumsteilnehmer die Bankverbindung parat, das würde mir weiterhelfen.

Das war mit Sicherheit meine letzte Bahncard.

Gruss

Peter

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alternativ :

Zahlung ans Inkassobüro (Hauptforderung ohne Inkassogebühren) mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung.

Dies dem Inkasso nochmal per email UND fax mitteilen :

Mit der Verrechnung Deiner Überweisung gem 367 BGB bist Du NICHT einverstanden und verweist wg der Inkassogebühren auf den Rechtsweg. Du untersagst dem Inkasso die Kontaktaufnahme per Telefon und Aussendienst und widersprichst der Speicherung und Weiterverwendung Deiner Daten gem BDSG
lg
thehellion
-------------
BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05 ).


Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.


---------
Die DB müsste die Zusendung der Card nachweisen - dürfte schwer sein - da kein Einschreiben


-- Editiert von thehellion am 11.01.2007 22:12:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mach es so wie der unsterbliche Profi thehellion beschrieben hat. Wenn du direkt an DB zahlen willst, kann ich dir evtl. nächste Woche helfen.

Man kann übrigens auch mit der Zusendung von Verrechnungsschecks zahlen
:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PeterLustig10555
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

werde es so machen wie "thehellion" vorgeschlagen hat und vielen Dank für euren Einsatz für die "gerechte Sache".

LG Peter

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HansKaese
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich weiß, das Thema ich bereits sehr alt, aber bei der Menge an Themen zu dieser Inkassogeschichte möchte ich nur ungern eine neues öffnen.

Mir ist was ähnliches passiert. Ich habe nur vermutlich meinen Umzug zu spät bei der Bahn gemeldet. Habe also weder Bahncard, noch eine Rechnung bekommen. Vor ein paar Tagen ging dann ein Brief der allseits beliebten Universum Inkasso bei meinen Eltern ein. Obwohl ich innerhalb der gleichen Stadt verzogen bin, konnten sie nur meine Eltern finden (wieso auch immer..).

Nun zur Frage: Ich habe niemals eine Rechnung erhalten, also auch keine Rechnungsnummer zur Angabe bei der Bahn für meine Überweisung der HV.

Prinzipiell würde ich gerne die HV an die Bahn überweisen, dann einen Brief an die Inkasso schicken, dass die Forderung nicht besteht und das Ganze dann ggf aussitzen, bzw wie im Thema (http://www.123recht.net/DB-Bahncard-Inkassobuero-Universum-__f488310.html) behandeln.

Geht das denn gut? Oder soll ich die HV zweckgebunden (wie erklärt man eine Zweckgebundene Überweisung eigentlich?) an die Inkasso überweisen und alle weiteren Forderungen zurückweisen?

Vielen Dank,
HansKaese

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