Inkasso Email mit Bedrohung von diagonal inkasso

27. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)
Inkasso Email mit Bedrohung von diagonal inkasso

Also Erstens Frage ich mich wo die zum teufel meine Email her haben.

Und Zweitens muss ich das Zahlen?

Machen die Ernst ?


> -----------------------------------------------
> Im Auftrag von: 010012 Telecom GmbH
> 11883 Auskunft oder 010012 Vorwahl vor der Vorwahl
> -----------------------------------------------
>
> MAHNUNG
>
> Sehr geehrte Frau xxxxxx,
>
> Sie haben unter Angabe Ihres Namen bei unserer Mandantin Waren bestellt, bzw. Dienstleistungen in Anspruch genommen. Die Forderung und/oder die daraus resultierenden Verzugskosten, wurden jedoch nicht beglichen.
> Auch auf diesseitige Mahnungen erfolgte keinerlei Reaktion. Nach Prüfung der Unterlagen unserer Auftraggeberin und der hiesigen Aktenlage, gehen wir nunmehr davon aus, dass in diesem Fall der Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB vorliegt.
>
> Sollten wir daher nicht bis spätestens zum 05.09.2013 einen passablen Regulierungsvorschlag Ihrerseits erhalten, werden wir unserer Auftraggeberin empfehlen Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen und umgehend die zivilrechtlichen Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens und der anschließenden Zwangsvollstreckung beitreiben zu lassen.
>
> Wenn es Ihnen nicht möglich ist den Betrag in voller Höhe einzuzahlen, setzen Sie sich bzgl. eines Ratenzahlungsplans bis zum vorgenannten Datum mit uns in Verbindung, damit diese leidige Angelegenheit abgeschlossen werden kann.
> Um eine genaue und zeitnahe Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir zudem um die Angabe Ihrer aktuellen Wohnanschrift.
>
>
> Bitte unbedingt angeben:
> Aktenzeichen: xxxxxxxxxx

> -----------------------------------------------
> 6,75 EUR Forderung
> 0,34 EUR Zinsen
> 69,50 EUR Inkassokosten
> 27,00 EUR Auslagenpauschale
> 0,00 EUR verauslagte Kosten
> 0,00 EUR abzgl. geleisteter Zahlungen
> -----------------------------------------------
> 103,59 EUR Zahlungsrückstand
> -----------------------------------------------
>
>
> Zahlungsempfänger: diagonal Inkasso gmbh
> Kontonr.:1383 133 392
> Bankleitzahl:200 505 50
> Kreditinstitut:Hamburger Sparkasse
> Betrag: 103,59 EUR
> Verwendungszweck:xxxxxxxx
>
> IBAN:DE28 2005 0550 1383 1333 92
> BIC/SWIFT:HASPDEHHXXX
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihr diagonal inkasso Team
> ------------------------------------------------------
> diagonal inkasso gmbh
> Bremer Str. 11, D-21244 Buchholz i.d.N.
> fon: 0180 / 50 600 28
> fax: 0180 / 50 600 21
> email: inkasso@diagonal.eu / www.diagonal.eu
> ------------------------------------------------------
> Registrierungsbehörde: LG Stade, registrierter Inkassodienstleister gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG , eingetragen im Handelsregister Tostedt, HRB 3535, Sitz der Gesellschaft: Buchholz i.d.N., Geschäftsführer: Barbara Höpfner, Peter Lembcke, UStID: DE154245201
> (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

-----------------
" "

-- Editiert Simone2013 am 27.10.2013 02:20

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf eMails würde ich zunächst gar nicht reagieren. Wenn die etwas wollen, dann werden die sich auch per Briefpost melden.

Ansonsten die erste Frage, ob du tatsächlich irgendetwas "bestellt" hast. wenn du dir sicher bist, nie etwas dort in Anspruch genommen zu haben, also auch hinsichtlich Vorwahlen oder ähnlichem, würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Dass die dir Betrug unterstellen, um dich zu einer Zahlung zu zwingen, ist nämlich ein hartes Stück.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

Naja die schreiben ja ich soll denen meine Aktuelle Anschrift mitteilen.

Bei Berichtigter Forderung würden die doch das ermitteln.

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" "

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ist offenbar ein Telefondienstleister. Der Betrag stand bestimmt irgendwann auf der Rechnung? Und wurde nicht bezahlt!
Frech, falls die einfach passende Emailadressen durchprobieren und nicht den richtigen Schuldner erwischen.

Die Emailadressen werden durch Preisausschreiben und aus anderen Quellen besonders systematisch von Gesellschaften der Bertelsmann (arvato, infoscore, bfs etc.) gesammelt und verknüpft.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, deswegen ja auch die Frage, ob man hier nicht Strafanzeige gegen den Laden erstattet.

Es ist bereits merkwürdig, dass die dich via eMail anschreiben und aber gleichzeitig deinen Namen mit Anschrift nicht kennen würden. Wenn du eine der Dienstleistungen in Anspruch genommen hättest, hätten die deine Telefonnummer und gerade nicht deine eMail-Adresse. Dann hätten sie eventuell nach Auskunft von deinem Telefonanbieter deinen Namen/Adresse und ebenfalls gerade nicht deine eMail-Adresse.

Also ich tippe auf:
A) Vorsätzliche Personenverwechslung, weil die den Schuldner nicht finden und dann einfach mal Leute mit ähnlichem Namen durchprobieren.
B) Betrugsversuch, weil die Forderung gar nicht existiert
Was anderes fällt mir gar nicht ein.
C) Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen, dein Telefondienstleister hat aber evtl. Drittanbieter gesperrt, wobei das merkwürdig wäre, denn die normalen Telefongebühren einer Auskunft/Vorwahl fallen nicht unter Drittanbietersperren. Also sehr fragwürdig, was das überhaupt für eine Dienstleistung gewesen sein soll.

Man kann es auch einfach ignorieren und abwarten, was noch kommt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.10.2013 13:41

-- Editiert mepeisen am 27.10.2013 13:42

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Machen die Ernst ?

IMO machen die Quatsch, wahrscheinlich sind sie auf Bauernfang. Bleibt nur die Frage, ob überhaupt eine solche Forderung gegen Dich bestehen könnte, aber selbst wenn, geht das so nicht.

Druck mal die Mail mal aus, mit dem kompletten Header, so lässt sich feststellen, ob z.B. der retourn-path überhaupt mit dem Absender übereinstimmt.

Sich dort melden, Daten herausgeben oder gar anrufen ist auf keine Fall eine gute Idee. Warte einfach ab, ob da noch was Anständiges, ein Brief z.B. kommt.
Für diesen (IMO unwahrscheinlichen) Fall, kannst du dann prüfen, was an der Forderung dran sein könnte. Aber auch hier gilt. Nicht anrufen! Ach ja, prüfen kannst du natürlich nur, wenn Du geeignete Unterlagen von denen bekommst - und eine Vollmacht, die die Legitimierung für den Vorgang ist ;-)

VG
Roland

Ergänzung
Bei stern-tv ab es anlässlich einer Sendung einen Chat. Folgende Aussagen passen zu Deinem Fall:


Carina: "Habe vor ca 6 Monaten eine E-Mail bekommen von einem Inkasso unternehemen. Bin darauf nicht eingegangen. Können die mir jetzt irgendetwas anhaben?"

Benedikt Klas: "Wenn das Inkassounternehmen nur Ihre E-Mail-Adresse hat und sonst keine weiteren Daten, können Sie unbesorgt sein."





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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 27.10.2013 15:51

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Komme aus der Branche
Die Inkassokosten wären bei einer unstrittigen Forderung selbst im Verzugsfall nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels WErfolgsaussichten nicht eingeklagt.

Die Drohung mit der Anzeige ist ebenfalls seltsam

Nicht (!) Darauf eingehen

Handelt es sich nicht um einen Lastschriftrückläufer ?

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
januskopf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo miteinander,

ich habe mit exakt derselben Formulierung etcetera auch eine solche Email von DIAGONAL INKASSO erhalten. Und ich betrachte die Androhung einer Strafanzeige und die Behauptung, dass ich eine Straftat (nämlich Eingehensbetrug) begangen haben soll, als Nötigung. Nämlich deswegen, weil damit ein Geldbetrag von mir gefordert wird, welchem schon lange per Einschreiben widersprochen worden ist. Es steht der DIAGONAL INKASSO doch frei, wenn sie Geld fordern, diese Forderung zu beweisen, zu mahnen, Mahnbescheid ergehen zu lassen, zu klagen und so weiter. Der gesamte Rechtsweg eben.

Stattdessen wird versucht, die vermeintlichen oder tatsächlichen Schuldner mittels Drohungen einzuschüchtern und zur Zahlung überhöhter Inkassogebühren zu bewegen. Die Masche wird übrigens nicht nur von DIAGONAL angewendet, sondern mit ähnlichen Formulierungen auch von z.B. HIT (Hanseatische Inkasso Treuhand).

Da ich mich durch solche Schreiben, sei es per Email oder auf dem Postweg, unter Druck gesetzt und genötigt fühle, habe ich jetzt in zwei solcher Fälle Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gestellt.

In beiden Fällen wird die Anzeige zurückgewiesen. Zum Beispiel mit der Begründung, es sei gerechtfertigt, einem Schuldner Druck zu machen, dies sei ein "legales Mittel."

Übersehen wird dabei, dass die Forderungen überhaupt nicht festgestellt sind - zumindestens nicht der Höhe nach. Sollte denn - wie zum Beispiel bei der DIAGONAL - fraglich sein, ob jemals überhaupt ein gültiger Vertrag vorlag.

Im Falle von HIT habe ich gegen den Widerspruch Beschwerde eingelegt. Es findet sich auch ein längerer Thread dazu hier auf dieser Plattform.

Zu DIAGONAL ist zu sagen, dass das Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft aus offensichtlichen Textbausteinen zusammengeschustert wurde. Im Betreff findet sich, ich hätte bei der Polizei Heidelberg Strafanzeige erstattet - und dies ist definitv nicht der Fall. Ebenso wird Bezug genommen auf einen Account, den ich angeblich bei www.treffpunkt18.de gehabt haben soll. Was ebenfalls garnicht stimmt.

Mein Fall ist ein anderer - aber das hat man in der Eile wohl übersehen.

Ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft sich aufgrund der Vielzahl der Anzeigen garnicht die Mühe macht, den Einzelfall anzuschauen, sondern alles nur noch wegbügelt. Dafür sprechen auch die langen Bearbeitungszeiten von in einem Fall 2 Monaten, im anderen Fall von 6 Wochen, nur um dann eine Absage aus Textbausteinen zu verfassen. Ich glaube - ganz ehrlich - nicht daran, dass man tatsächlich ermittelt. Wahrscheinlich stapelt sich stattdessen die Post.

Richtiger wäre es, ins Strafgesetzbuch zu schauen und zu erkennen, dass eine versuchte Straftat bereits strafbar ist. Und dass eine Geldforderung aufgrund falscher Angaben verbunden mit der Androhung eines empfindlichen Übels - nämlich einer Strafanzeige - eine Nötigung ist.

Und dass die Vielzahl der Forenbeiträge mit demselben Thema auf eine "berufsmäßige systematische" Ausübung dieser Vorgehensweise hindeutet.

Wenn eine Staatsanwaltschaft dies auf dem Servierteller präsentiert bekommt - mit Ross und Reiter - und dann keinen Grund findet, zu ermitteln, dann Gute Nacht Deutschland.

Selbstverständlich werde ich jedenfalls keine Ruhe geben - schon mal garnicht deswegen, weil im anderen Falle, das mit der HIT, welche nun tatsächlich geklagt hat (was die DIAGONAL wohl nicht tut), das betreffende Amtsgericht schon von Anfang an ungerechtfertigt hohe Gebühren des Inkassodienstleisters gerügt bzw. beanstandet hat. Also - Nötigung zur Zahlung ungerechtfertigter Gebühren - so verstehe ich das aus naheliegenden Gründen.

Muss man jetzt erst noch mit einer Erkenntnis des Amtsgerichtes der Staatsanwaltschaft klar machen, was zulässig ist und was nicht ?

Meine Empfehlung an alle Betroffenen: Genau prüfen und Ungerechtfertigtes nachweislich d.h. mit Einschreiben/Rückschein zurückweisen. Das kosten ein paar wenige Euro und sollte es einem Wert sein. Und es kostet einige Textzeilen, die man - einmal geschrieben - immer wieder verwenden kann ;-)

Bei versuchter Nötigung sofort Strafanzeige erstatten - gut begründet. Und Widerspruch einlegen bei allem, was nur weggebügelt wird. Es geht hier sowohl um das eigene Recht, wie letztendlich um das geltende Recht in Deutschland. Was nützen uns all die schönen Paragraphen, die genau regeln, was man darf und was nicht, wenn dann irgendwelche "schwarzen Schafe" hergehen und ungestraft treiben was sie wollen ?

Wer ungeprüft bezahlt, begeht wahrscheinlich eine Dummheit. Wer prüft und Fehler findet, sollte sich klar abgrenzen und widersprechen. Und wer dennoch genötigt und unter Druck gesetzt wird bzw. sich aus nachvollziehbaren Gründen genötigt fühlt, darf und sollte den empfohlenen Rechtsweg beschreiten und Anzeige erstatten.

Ganz konsequent.

Good luck !




-----------------
""

-- Editiert januskopf am 06.04.2014 15:08

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mein Fall ist ein anderer - aber das hat man in der Eile wohl übersehen.

Das wäre aber so oder so ein ganz triftiger Grund, hier Beschwerde einzulegen.

Wenn die Staatsanwaltschaften hier nicht einschreiten, dann vermutlich die Aufsichtsgerichte. Wenn die nicht einschreiten sollte man diesen Fall dem Bundesministerium für Justiz melden, am besten mit Bitte der Vorlage direkt an den Minister. Dort die Frage stellen, ob derartiges Erpressen bei nicht durchsetzbaren Forderungen über bewusst falsche Strafanzeigen hier nicht ein Einschreiten erfordert und wieso die Staatsanwaltschaften und Aufsichtsgerichte die Augen davor verschließen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb494998-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag habe auch zwei Inkasso schreiben bekommen einmal 112 Euro und 127 Euro ja ich hatte bei bodychange mal was bestellt 2016 nur was komisch ist es wurde mir geliefert zwei Kartons mit Inhalt aber ich dachte das es bezahlt war man kann mir nicht sagen das jetzt 2018 ich ohne eine Mahnung ein Inkasso unternehmen meldet was ist das. Kann mir das einer beantworten. Das Inkasso unternehmen heißt diagonal Inkasso GmbH find des eine frechheit .

-- Editiert von fb494998-75 am 10.07.2018 14:13

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Forderungen sind strittig oder nicht ?

Zitat:
112 Euro und 127 Euro

liste mal auf : Hauptforderung/ Kosten etc pp

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast also nicht bezahlt oder bist du dir unsicher? War das per Nachname?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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