Inkasso Eos about you

17. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Eos about you

Hallo , ich habe eine Frage bitte . Leider habe ich vergessen eine Rechnung bei about you zu bezahlen . ( komplett mein Verschulden ) nun hatte ich von Eos Post im Briefkasten ( Summe 72€ Inkasso und meine Rechnung ist 65€ ) wenn ich jetzt schnell das Geld überweise , kann ich dann Vll die Inkassokosten auf Raten bei denen abbezahlen ? Ich kann nicht beides aufeinmal zahlen , da ich leider in SGBII ( Corona-Krise ) gerutscht bin. Über antworten wäre ich sehr dankbar . Lg

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Gab es denn Mahnungen seitens des Gläubigers?
Wenn ja wann genau?



Zitat (von Pinar20):
Summe 72€ Inkasso

Und die setzen sich wie genau zusammen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ja wann genau?


Ja die gab es . Vor ca 1,5 Wochen . Ich hatte um Aufschub gebeten aber wieder abgelehnt .

Die Kosten sind :

Mahnkosten : 4.80€
Und Inkassovergütung 42€
Zinsen 0,37€

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#3
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die setzen sich wie genau zusammen?


Ist ja meine eigene Schuld gewesen . Aber ich kann nicht alles aufeinmal zahlen . Das ich jetzt ins SGB 2 gerutscht bin , hatte sehr starke finanzielle Nachteile für mich . Kann ich auch bei Eos komplett eine Ratenzahlung beantragen ? Machen die sowas ?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Zitat (von Pinar20):
Ich hatte um Aufschub gebeten

Wann genau?



Zitat (von Pinar20):
aber wieder abgelehnt .

Mehrfach?


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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte um Aufschub gebeten aber wieder abgelehnt .

Die Ablehnung gut aufbewahren. Damit musst Du die Inkassoprovision nicht zahlen.

Wenn Du Geld hast -> Zahle nur die Hauptforderung zweckgebunden direkt an aboutyou.

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#6
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann genau?


Na als die 3 Mahnung kam .
Ich habe mehrere Mails geschrieben und dann kam nach einer Woche glaub ich eine , das mein Fall schon beim Inkasso liegt .

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#7
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Ablehnung gut aufbewahren. Damit musst Du die Inkassoprovision nicht zahlen.


Ok dann mach ich das so . Eine Frage habe ich da noch . Ich hab jetzt gerade mal im Forum ein bisschen gestöbert und da steht das about you , Ratepay ( an den geht die Zahlung ) und Eos mit Otto alle zusammen gehören , stimmt das ?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Ok, in dem Falle würde ich dem Vorposter zustimmen.

Der Gläubiger wusste von Deinen Problemen, insofern hätte er das Inkasso sparen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ok, in dem Falle würde ich dem Vorposter zustimmen.


Ok dann bezahle ich das direkt an Rate Pay , obwohl in dem Schreiben steht das ich es an Eos überweisen soll . Wohin am besten ?

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Rechnung bei about you


Du zahlst an die Bankverbindung, die bei der 1. Rechnung genannt wurde.

Zweckgebunden!, d.h. im Überweisungsbetreff schreibst Du u.a. "NUR HAUPTFORDERUNG".

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#11
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zweckgebunden!, d.h. im Überweisungsbetreff schreibst Du u.a. "NUR HAUPTFORDERUNG".


Ok vielen Dank

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Ergänzung: About You und EOS gehören beide zum Otto-Konzern. Inkassokosten sind daher ganz grundsätzlich frei erfunden und müssen nicht bezahlt werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#14
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ergänzung: About You und EOS gehören beide zum Otto-Konzern. Inkassokosten sind daher ganz grundsätzlich frei erfunden und müssen nicht bezahlt werden.


Hallo , das hatte ich vorhin auch gelesen . Aber haben die sich nicht getrennt ? About you ist der Händler und Rate pay dahin soll man zahlen ... gehört das alles zusammen ? Lg

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Zitat (von Pinar20):
Aber haben die sich nicht getrennt ? About you ist der Händler und Rate pay dahin soll man zahlen

Ja, die wollen mit dem Konstrukt den Vorwurf des Konzerninkasso umgehen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, die wollen mit dem Konstrukt den Vorwurf des Konzerninkasso umgehen ...


Also gehören die doch zusammen ? Mepeisen meinte das Inkasso kosten dann nicht durchsetzbar wären , wenn ich das richtig verstanden hab ? Lg

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

About-You und EOS gehören weiterhin zum Otto-Konzern. Dass die einen Zahlungsdienstleister dazwischen haben, ist komplett irrelevant, denn der darf keinerlei Gebühren fordern. RatePay darf man dieselben Vorwürfe machen, wie man sie dem Ursprungsgläubiger (About-You) machen darf.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#18
 Von 
guest-12302.06.2021 09:44:04
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
About-You und EOS gehören weiterhin zum Otto-Konzern. Dass die einen Zahlungsdienstleister dazwischen haben, ist komplett irrelevant, denn der darf keinerlei Gebühren fordern. RatePay darf man dieselben Vorwürfe machen, wie man sie dem Ursprungsgläubiger (About-You) machen darf.



Ah ok vielen Dank . Also kann ich denen schreiben das ich die Inkasso Kosten ablehne ? Na dann schau ich mal was die sagen und würde mich dann wieder melden . Danke für eure Hilfe

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#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Also kann ich denen schreiben das ich die Inkasso Kosten ablehne ? Na dann schau ich mal was die sagen und würde mich dann wieder melden .


Ok, die Ablehnung würde ich schriftlich und nachweisbar an EOS schicken. EOS wird diese Ablehnung entweder ignorieren oder Ihnen einen Bausteinbrief schicken, wonach die Inkassoprovision rechtmäßig sei. Von solchen Bausteinbriefen sollten Sie sich aber nicht beeindrucken lassen. Sie sollten danach die Kommunikation mit EOS einstellen. Sie müssen dann nur noch einem gerichtlichen Mahnbescheid, welches zur besten Weihnachszeit eintrudelt, mit einem Kreuzchen widersprechen.

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#20
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Erneutes Problem

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#21
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ok, die Ablehnung würde ich schriftlich und nachweisbar an EOS schicken. EOS wird diese Ablehnung entweder ignorieren oder Ihnen einen Bausteinbrief schicken, wonach die Inkassoprovision rechtmäßig sei. Von solchen Bausteinbriefen sollten Sie sich aber nicht beeindrucken lassen. Sie sollten danach die Kommunikation mit EOS einstellen. Sie müssen dann nur noch einem gerichtlichen Mahnbescheid, welches zur besten Weihnachszeit eintrudelt, mit einem Kreuzchen widersprechen.


Hallo , ihr lieben . Also ich hatte damals bezahlt und bis jetzt ist Ruhe. Ich habe jetzt allerdings mal eine andere Frage . Ich hab bei Amazon was bestellt und 2 Tage vor Fristablauf bezahlt . Jetzt kam Post von Paigo und die Nerven so hart ! Ich hab denen alles geschickt ! Kontoauszug und sogar den Chat Verlauf ! Die hören nicht auf und wollen weiterhin die Summe haben ! Es waren 10,27€ und die hab ich lange überwiesen . Kontoauszug alles geschickt . Jetzt sagen die das man die Kontonummer des Empfängers nicht sehen kann , aber da steht ja Amazon paymemts . Inkasso Kosten haben sie keine raufgebucht , nur 0,05 Cent Zinsen . Aber wieso soll ich das nochmal bezahlen wenn es bezahlt ist ?‘ in der Mail gestern bin ich sehr wütend geworden und heute kam von denen , das sie die nötigen Unterlagen benötigen ! Ich soll die bitte anrufen . Soll ich da anrufen ? Man sagt ja , nicht mit Inkassos telefonieren . Sie wollen rechtliche Schritte einleiten . Ich kann nicht mehr tun als den Kontoauszug schicken !
Hier mal die Mail von denen :

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir einen vollständigen Einzahlungsbeleg benötigen, damit wir zwecks Prüfung mit unserer Auftraggeberin Rücksprache halten können.

Dem Einzahlungsbeleg müssen wir folgende Informationen entnehmen können:

• die Bankverbindung des Auftragsgebers (Bankleitzahl, die letzten vier Ziffern der Kontonummer, Vor- und Nachname),
• die Bankverbindung der Empfängerbank (Bankleitzahl und Kontonummer),
• die Zahlungshöhe
• den Verwendungszweck
• das Zahlungsdatum

Ohne diese Angaben können wir leider keine Prüfung Ihrer Zahlung durchführen.


Ich bin bei der Sparkasse und hab denen einen normalen online Auszug geschickt . Was soll denn das ? Lg

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Zitat:
Aber wieso soll ich das nochmal bezahlen wenn es bezahlt ist ?

Weil es Betrüger sind? Schaue sicherheitshalber nochmal bei dir, ob das Geld zurückkam.

Ich würde hier zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht der Unterschlagung oder des gewerblichen Betruges gegen die Mitarbeiter dieses Paigo Dingens. Es kann ja nicht sein, dass die dein Geld verschwinden lassen. Das Geld muss angekommen sein und dass die dich nerven, dass du beweisen sollst, es überwiesen zu haben, ist Unfug. Die sehen auf ihren Konten das Geld.

Nein, auf keinen Fall anrufen. Ich würde denen nur schicken, dass du Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Paigo irgendwas eingereicht hast und dass sie die Details der Strafanzeige entnehmen. Wenn sie weiter nerven, würdest du zu einem Anwalt gehen und negative Feststellungsklage einreichen. Sie sollen sich einfach einen anderen Deppen für ihren Betrugsversuch suchen.

Signatur:

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#23
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Weil es Betrüger sind? Schaue sicherheitshalber nochmal bei dir, ob das Geld zurückkam.


Hallo , ich hab jetzt nochmal alles hingeschickt und jetzt kommen die mir das es sich um eine andere Bestellnummer handelt . Vorher war es ein Bausatz jetzt ist es was anderes was ich bestellt haben soll . Hab Amazon angeschrieben und die geben mir keine Auskunft ! Und das Inkasso sagt mir auch nichts mehr ! Ich weiß nicht um was es sich da für eine Bestellung handeln soll !!! Ich weiß nicht mehr was ich noch da machen kann ? Ich lass es jetzt einfach laufen ! ? Hab alles in der Mail das ich nicht weiß worum es geht und wenn die mir nicht sagen um welche Bestellung es geht kann ich ja auch nichts nach prüfen ! Man das nervt !

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Hast du diese andere Sache bestellt? Wenn nicht würde ich zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gegen Unbekannt. Entweder, das Inkasso lügt sich was zusammen oder irgendwer Fremdes hat auf deinen Namen bestellt.

Dem Inkasso würde ich nur noch schreiben, dass man Strafanzeige erstattet hat und Details sollen sie der Strafanzeige entnehmen.

-- Editiert von mepeisen am 13.06.2021 18:12

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#25
 Von 
Pinar20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du diese andere Sache bestellt?


Hallo Mepeisen , ich weiß ja nicht mal was das für eine Bestellung sein soll ! Die sagen mir ja nichts. Hab jetzt gestern nochmal ne Mail geschickt , dass ich wissen will was die Bestellung war und die mich sonst nicht mehr kontaktieren sollen . Kommt wieder keine Antwort , ignoriere ich alles ! Sollen die dann den Mahnbescheid schicken, widerspreche ich . Keine Auskunft , keine Prüfung , kein Geld ! So einfach . Ich hab alles bezahlt und weiß nicht was es sein könnte . Naja ich warte ab und melde mich dann nochmal. Danke erstmal für deine tollen Antworten hier . Lg

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Wie gesagt: Dann gehe einfach mal zur Polizei und erstatte Anzeige mit dem Argument, dass das wohl alles ausgedacht ist, nachdem die offenbar mitbekommen haben, dass da was schief gelaufen ist. Die wollen vermutlich mit dem ausgedachten Fall und mit der Verweigerung, dir Infos zu geben, irgendwie ihren Verdienst retten.

Sollen die doch der Staatsanwaltschaft erklären, wie das sonst zustande kommen soll.

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