Inkasso / Fahrpreisnacherhebung

8. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Antoinette
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso / Fahrpreisnacherhebung

Hallo Zusammen,

Ende des letzten Jahres wurde ich in der S-Bahn kontrolliert und erfuhr, dass ich eine Station über den Gültigkeitsbereich meines Job-Tickets gefahren war. Da ich die Gültigkeitsgrenzen des Jobtickets nicht gekannt hatte, da sie weder an Haltestellen noch vom Arbeitgeber erklärt wurden, empfand ich die volle Fahrpreisnacherhebung in Höhe von DM 60,-- unangemessen hoch. Der Kontrolleur riet mir, bei der Credidata (InFoScore) Einspruch einzulegen. Dies tat ich noch am selben Tag, wobei ich in meinem Schreiben die Bereitschaft zur Begleichung einer angemessenen Nachzahlung äußerte. Leider erhielt ich weder von der DB noch von der Credidata ein Antwortschreiben. Im Januar kam dann die erste Mahnung. In der Annahme, mein Einspruchschreiben sei auf dem Postweg verloren gegangen, sandte ich ein weiteres Einspruchschreiben - diesesmal per Einschreiben - an die Credidata. Wieder erhielt ich keine Antwort. Anfang März kam dann zu meiner Überraschung die zweite Mahnung. Auf meine telefonische Nachfrage hin erklärte mir eine CallCenter-Dame von Credidata, die DB hätte mir ein Nachlassschreiben zugesandt, in dem eine Zahlungsfrist gestellt worden war. Ich solle in einem erneuten Schreiben darlegen, dass ich dieses Nachlassschreiben nicht erhalten habe und somit die Frist nicht einhalten konnte. Dies tat ich noch am selben Tag - wiederum per Einschreiben an die Credidata. Und wieder bekam ich keinerlei Antwort. Gestern nun erhielt ich ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, in dem ich zur Zahlung von inzwischen 63 EUR aufgefordert wurde. Als ich heute Morgen entrüstet bei dem Inkassounternehmen anrief, erklärte mir die Dame, von der DB wären insgesamt drei Nachlassschreiben an mich gesandt worden. Eigenartigerweise habe ich keines dieser Schreiben erhalten - lediglich die Mahnungen kamen stets an. Dies kann auch mein Mann bezeugen. Hätte ich mir ansonsten die Mühe gemacht und das Geld für Porto und Einschreiben investiert, um den Nachlassbescheid zu erhalt? Das ist doch absolut widersinnig!!! Nachdem mir die Dame des Inkassounternehmens nicht weiterhelfen konnte oder wollte, rief ich bei der DB an und erklärte dem zuständigen Mitarbeiter meinen Sachverhalt. Doch dessen Einstellung war: Wir haben mit der Forderung nichts mehr zu tun, das ist jetzt Sache des Inkasso-Unternehmens. Nun habe ich heute noch einmal ein Schreiben verfasst und den Sachverhalt dem Inkasso-Unternehmen schriftlich dargelegt. Jedoch zweifle ich nach den bisherigen Erfahrungen an dem Erolg.
Was kann ich tun, wenn das Inkasso-Unternehmen auf seine Forderung besteht? Ich komme mir absolut auf den Arm genommen vor :( = ! Kann mir jemand einen passenden Rat geben?

Vielen Dank im voraus

Antoinette

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1 Antwort
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Im Rahmen des von Ihnen in Anspruch genommenen Job-Tickets obliegt es Ihnen sich über Gültigkeit und Reichweite rechtzeitig zu informieren. Fakt jedenfalls dürfte sein, das Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein hatten.
Eine Pflicht die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls zu berücksichtigen gibt es weder für die Bahn noch für das beteiligte Inkassounternehmen. Es steht mir nicht an zu beurteilen, ob es aus Sicht der Bahn kulant bzw. kundenfreundlich ist.

Inkassokosten werden von den Gerichten regelmäßig nur insoweit anerkannt, als sie die gesetzlichen RA-Gebühren gemäß BRAGO nicht übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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