Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hatte ich mal Ärger mit einem Versandhaus, wegen Unstimmigkeiten in der Rechnung. Obwohl ich (um meinen guten Willen zu zeigen) einen Teilbetrag bezahlt habe, wurde der "Fall" einer Inkasso-Firma übergeben, was ich nebenbei bemerkt schon mal als eine Riesensauerei betrachte, da zum Einen das Problem beim Versandhaus lag und ich zum Anderen im ständigen Dialog mit dessen Buchhaltung stand, um den korrekten Rechnungsbetrag herauszuarbeiten. Wie auch immer. Neulich - etwa 8 Monate später - bestellte ich bei einem anderen Versandhaus Ware. Mir wurde mitgeteilt, dass man in MEINEM Falle nur per Nachnahme liefern könne. Auf Nachfrage, was dahinter steckt, erhielt ich die Information, dass man von einen Partner (nämlich die Firma Infoscore) über ein Inkasso-Verfahren informiert worden sei.
Und jetzt die große Frage: Dürfen diese Daten überhaupt - ohne mein Einverständnis - weitergegeben werden? Wenn ich einen Kredit beantrage, oder Ähnliches, muss ich mein schriftliches Einverständnis für eine Schufa-Abfrage geben.
Inkasso-Firma gibt Daten weiter
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Soweit ich weiß, informiert die Firma Infoscore in ihren Briefen darüber, dass, wenn man nicht bis zum gesetzten Termin alle Forderungen begleicht oder sonstig reagiert, dies der Schufa gemeldet wird.
Wenn Du dann bei dem Versandhaus bestellst, gibst Du mit dem Akzeptieren der AGB's automatisch das Einverständnis, eine Schufa-Auskunft einzuholen (wo dann dieser Vermerk steht).
Das ist mein Wissensstand. Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob das Vorgehen von Infoscore rechtmäßig ist.
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"- Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig -"
Bei einem Kauf verhält sich das meines Wissens nach anders. Wir veranlassen auch Schufa Einträge bei unseren säumigen Zahlern.
Ohne Schufa Klausel.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
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Die Infoscore hat ihre eigene Datenbank, ähnlich wie die Schufa. Bei Infoscore sind alle Mahnverfahren gespeichert. Die Datenbank erhält halt Meldungen von Gerichten und Vertragspartnern.
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"Clara26"
Die Datenbanken werden ja möglicherweise benötigt um Adressen an "befreundete" Inkassofirmen weiter zu verscherbeln
Eigentlich dienen die Datenbanken zur Absicherung von potentiellen Gläubigern.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Ja Mahnman - so steht es zumindest in den Inkasso Werbebroschüren
Ich könnte mir vorstellen das Adressen von "Kunden" die nicht gezahlt haben gegen Prov gerne an andere Inkassobüros weiterverkauft werden .
Dies dürfte doch eigentlich nicht angezweifelt werden !?
Warum sollte der Adressenhandel ausgerechnet bei Inkassofirmen nicht stattfinden ?
-- Editiert von thehellion am 20.05.2005 20:00:53
Aha. Und was sollen die Inkassofirmen mit den "Beschäftigungsfeldern" ihrer Kollegen anfangen?
Denkst Du, Inkassobüro A verkauft nach der Zahlung die Adresse an Inkassobüro B, damit diese dem Kunden auhc einen Brief schreiben können?
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Nein natürlich nicht wäre ja unlogisch..
es gibt aber einen ganzen Sack voll Adressen die trotz Inkassodrohungen nicht bezahlt haben
/ bzw nicht reagiert haben die werden weitergegeben.
Nach dem Motto : Versuchs Du mal !
Dies wird Überall so gemacht !
Hast Du mal was bei Beathe Uhse bestellt und dann bestellst Du nichts mehr bekommst Du nach z.b 2 bis 3 Jahren Post von einem / oder mehreren "Mitbewerbern."
Das ist aber normal. Warum sollten Inkassofirmen hier anders reagieren ?
Wollen doch auch Kohle verdienen ?
Tote Adressen bringen nichts , bei weiterverkauf besteht immerhin die Möglichkeit das der "Schuldner" auf Grund neuer Drohrethorik einknickt.
"Dann gibts Kick Back"
Schau Dir doch mal die Forenbeiträge hier an !!
Da "fighten" teilweise mehrere verschiedene Inkassofirmen in geringen
zeitlichen Abständen um die selbe Forderung !
-- Editiert von thehellion am 21.05.2005 10:14:00
Na klar.
Wir nutzen die Datenbank der Creditreform und die ist in den meisten Fällen sehr hilfreich.
Natürlich lassen wir unsere faulen Kunden dort auch eintragen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Auskunft einholen ist ok aber hier gehts um die mögliche Weitergabe von adressen.
Im Warentermingeschäft bzw unter Brokern ist das ein offnes geheimnis das adressen von Zockern (auch die die verloren haben ) weiterverkauft werden.
Das würde man natürlich nicht zugeben.
Wie sollen die Auskünfte denn erstellt werden, wenn keine Daten gesammelt werden?
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