Guten Tag
Folgende Frage
Sohn 17 Jahre alt 2024 geht ins Kino und bezahlt dieses mit der Bankkarte.Leider war das Konto nicht gedeckt und konnte so dem nicht abgebucht werden .Trotz 2 Mahnungen vom Kino Betreiber hat er es nicht bezahlt .
Das war 06/24 er ist nun im Nov /24 18 geworden und befindet sich in einer Ausbildung .Es kam seid dem 2x Inkasso schreiben .Gestern kam die Ankündigung zur Pfändung .
Frage
Er wohnt zuhause das meiste Inventar gehört uns.
Können die das Pfänden und wie ist es da er beim Vorgang unter 18 war könnte ich oder er da irgendwie erreichen die Hauptsumme zu bezahlen ohne die Inkasso Gebühren usw oder geht das nicht.
Ich weiss selber schuld usw das mir alles klar.Würde trotzdem mich freuen wenn wer was dazu sagen könnte dank
Inkasso Forderung bei Minderjährigen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatGestern kam die Ankündigung zur Pfändung . :
Bedeutet, er hat auch das Gerichtsverfahren und mindestens 2 Schreiben dazu komplett ignoriert.
ZitatKönnen die das Pfänden :
Ja.
Der Gerichtsvollzieher pfändet was pfändbar ist.
Sollten das eure Sachen sein, wäre das beim Besuch des Gerichtsvollzieher zu beweisen bzw. kann man im Nachgang noch Drittwiderspruchsklage erheben.
Zitatwie ist es da er beim Vorgang unter 18 war könnte ich oder er da irgendwie erreichen die Hauptsumme zu bezahlen ohne die Inkasso Gebühren usw oder geht das nicht. :
Nun ist ein rechtskräftiger Titel in der Welt, damit ist der Drops eigentlich gelutscht.
Man könnte noch versuchen das Ganze anzugreifen, wenn die Post vom Gericht nicht an die Erziehungsberechtigten zugestellt wurde. Aber der Erfolg wäre wohl selbst mit Anwalt überaus ungewiss.
ZitatGestern kam die Ankündigung zur Pfändung . :
Liegt denn schon ein Vollstreckungsbescheid vor? (= Gericht war bereits involviert)
Oder ist das "nur" eine allgemein Ankündigung / Drohung?
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Zitatohne die Inkasso Gebühren usw :
Dafür ist es wohl zu spät.
Die Gebühren werden inzwischen wohl die Hauptforderung (Kinokarte) deutlich übersteigen, schätze ich.
M.E. sollte Sohnemann die Suppe auslöffeln, die er sich eingebrockt hat. Wegen einer Kinokarte - ich fasse es nicht.
ZitatWegen einer Kinokarte - ich fasse es nicht. :
Ich fasse es auch nicht, dass man dann auch noch so:
ZitatKönnen die das Pfänden und wie ist es da er beim Vorgang unter 18 war könnte ich oder er da irgendwie erreichen die Hauptsumme zu bezahlen ohne die Inkasso Gebühren usw oder geht das nicht. :
einen Ausweg sucht.
ZitatSohn 17 Jahre alt 2024 geht ins Kino und bezahlt dieses mit der Bankkarte.Leider war das Konto nicht gedeckt und konnte so dem nicht abgebucht werden .Trotz 2 Mahnungen vom Kino Betreiber hat er es nicht bezahlt . :
Hier muss man erstmal zwei Dinge auseinanderhalten.
1) Der Kauf der Kinokarte. Der dürfte durch den "Taschengeldparagraphen" gedeckt sein (§110 BGB). Der 17jährige kann sich aus eigenen Mitteln wirksam eine Kinokarte kaufen.
2) Die Bank darf dem Minderjährigen keinen Überziehungskredit geben. Ein Überziehungskredit ist rechtlich ein Kredit, und dafür reicht nicht mal die Zustimmung der Sorgeberechtigten (Eltern), es muss zusätzlich auch noch das Familiengericht zustimmen, damit der Minderjährige einen (Überziehungs-)Kredit aufnehmen kann. Die Bank hätte also ein dickes Problem, das Geld einzutreiben, wenn sie der Kontoüberziehung zugestimmt hätte.
Hat sie aber offensichtlich nicht.
Der 17jährige hätte die Bankkarte bei fehlender Deckung übrigens nicht einsetzen dürfen, wusste er, daß die Deckung auf dem Konto fehlt, dem Kinobetreiber aber Zahlungsfähigkeit vorgegaukelt wurde, kann das m.E. den Tatbestan des Betrugs erfüllen.
Unabhängig davon hat der 17jährige die Forderung des Kinobetreibers zu erfüllen, nachträglich den Preis für die Kinokarte zu erstatten. Ignoriert er die Mahnungen, kann der Kinobetreiber schließlich das Mahnverfahren einleiten und die Forderung eintreiben - zuzüglich der Mahnkosten.
Pfänden lassen kann der Gläubiger in das Vermögen und das Einkommen des Schuldners, also die Ausbildungsvergütung. Natürlich nur unter Berücksichtigung von vor Pfändung geschützten Freibeträgen und Eigentumsgegenständen. (Tisch, Stuhl und Bett sind nicht pfändbar; ebenso auch Fernsehgeräter, Computer usw. Es kann aber unter Umständen bei besonders hochwertigen Gegenständen seitens des Gerichtsvollziehers etwas billigeres als Ersatz gestellt werden, also ein schlichter einfacher Fernseher statt das 5000-Euro-Plasma-TVs. Mal vereinfacht erklärt.)
Selbst mit allen Mahnkosten dürfte eine Kinokarte immer noch einen so geringen Schulden-Betrag erzeugen, daß dem nunmehr 18jährigen die Begleichung der Forderung aus dem Einkommen seiner Ausbildungsvergütung möglich sein sollte. Und dann hat er die Sache zügig vom Tisch.
Von wieviel reden wir hier denn eigentlich? 100 Euro? 200 Euro?
Die Eltern haften nicht für die Schulden ihres Sohnes,
ZitatIch fasse es auch nicht, dass man dann auch noch so: :
Zitat (von Mertens123):
Können die das Pfänden und wie ist es da er beim Vorgang unter 18 war könnte ich oder er da irgendwie erreichen die Hauptsumme zu bezahlen ohne die Inkasso Gebühren usw oder geht das nicht.
einen Ausweg sucht.
Die Fragen "Wieviel muss ich rein rechtlich betrachtet denn zahlen?" und "Welche Mahnkosten können in Rechnung gestellt werden, unter welchen Bedingungen, und welche nicht?" sind völlig legitime Fragen, zumal in einem Forum für Rechtsthemen.
Bekanntermaßen überdehnen nicht wenige Inkasso-Unternehmen auch schon mal ihre rechtlich tatsächlich bestehenden Ansprüche. Das muss sich der Schuldner genausowenig gefallen lassen wie der Gläubiger es sich gefallen lassen muss, daß seine berechtigte Forderung nicht erfüllt wird.
Zitatvöllig legitime Fragen :
Im Grunde schon; wenn denn gefragt würde, ob diese Gebühren x und y gerechtfertigt sind.
Das ist aber nicht der Fall: Die Eltern wollen im Kern wissen, ob sich die Zahlung nicht auf die Kinokarte reduzieren lässt, weil Söhnchen doch noch minderjährig.
ZitatDie Eltern wollen im Kern wissen, ob sich die Zahlung nicht auf die Kinokarte reduzieren lässt, weil Söhnchen doch noch minderjährig. :
Eigentlich geht es eher darum,ob wir dafür als Eltern haften müssen.Oder unsere Sachen auch gepfändet werden wenn diese im Zimmer genutzt werden.
ZitatLiegt denn schon ein Vollstreckungsbescheid vor? (= Gericht war bereits involviert) :
Oder ist das "nur" eine allgemein Ankündigung / Drohung?
Nur ein Schreiben vom Inkasso und ein Mahnbescheid
1 Schreiben Kino 2te Inkasso dann ruhe und als er 18 Wurde Inkasso dann Mahnbescheid dann wieder Inkasso mit Ankündigung Vollstreckung
ZitatIch fasse es auch nicht, dass man dann auch noch so: :
Wir wussten leider von nix bis vor 3 Tagen
Und ich suche keinen Ausweg oder ausrede Es geht darum das ich für seine Dummheit so gesehen aufkommen soll
ZitatDer 17jährige hätte die Bankkarte bei fehlender Deckung übrigens nicht einsetzen dürfen, wusste er, daß die Deckung auf dem Konto fehlt, dem Kinobetreiber aber Zahlungsfähigkeit vorgegaukelt wurde, kann das m.E. den Tatbestan des Betrugs erfüllen. :
Zum genannten Kauf war Geld drauf.Aber es war etwas auch noch am abbuchen.So wurde erst das eine und dann die Kino Karte abgebucht .Darauf war dann für das zweite zu wenig .
ZitatVon wieviel reden wir hier denn eigentlich? 100 Euro? 200 Euro? :
Die Eltern haften nicht für die Schulden ihres Sohnes,
Kino Karte 47 Euro
Mit allen Kosten seid letztem Jahr stand heute 373,76 Euro
ZitatEs geht darum das ich für seine Dummheit so gesehen aufkommen soll :
Nach aussen hin ja, sozusagen
Aber dann muss man eben Sanktionen gegenüber dem Sohn aussprechen bzw. er macht einen Nebenjob und zahlt das Geld zurück o.ä.
Sprich: Erzieherische Maßnahmen sollten folgen
ZitatEs geht darum das ich für seine Dummheit so gesehen aufkommen soll :
Sie müssen jedenfalls nicht aufkommen. Ihr Kind ist volljährig.
Ob Sie es sollten hängt eher von weichen Faktoren ab: Moral, pädagogisches Empfinden, ...
ZitatNur ein Schreiben vom Inkasso und ein Mahnbescheid :
1 Schreiben Kino 2te Inkasso dann ruhe und als er 18 Wurde Inkasso dann Mahnbescheid dann wieder Inkasso mit Ankündigung Vollstreckung
D.h. es existiert ein Mahnbescheid, gegen den kein(!) rechtzeitiger Widerspruch eingelegt wurde?
Und der Mahnbescheid ist aus der Zeit nach dem 18. Geburtstag?
Wenn 2x Ja, dann sieht es mau aus ...
Zitat1 Schreiben Kino 2te Inkasso dann ruhe und als er 18 Wurde Inkasso dann Mahnbescheid dann wieder Inkasso mit Ankündigung Vollstreckung :
Als erstes sollte man mal herausfinden, wie denn nun der konkrete Verfahrensstand ist. Ist ein Titel in der Welt oder nicht?
ZitatSie müssen jedenfalls nicht aufkommen. :
Sollte was in der Wohnung gepfändet werden, kann das durchaus passieren, wenn die Eltern nicht ihr Eigentum belegen können.
Puh. Also die genannten 373€ kann ich bei einer Hauptforderung von 47€ nicht mal ansatzweise nachvollziehen. Ich komme da auf insgesamt so 150€ Maximum.
Und ja, der Sohn sollte das zahlen. Aber: Bei der jetzigen Forderung ist vermutlich viel Unfug des Inkassos dabei.
Ob man noch etwas machen kann, hängt jetzt vom aktuellen Stand ab.
Sofern nur Mahnbescheid kam, aber kein Vollstreckungsbescheid (oder Vollstreckungsbescheid vor weniger als 2 Wochen kam): Einspruch dagegen einlegen, auch wenn die Frist abgelaufen ist. Dann gibt es noch keinen Titel, und man kann mindestens die zu hohe Forderung noch angreifen - und vermutlich die gesamte Forderung, siehe https://www.vdi-nachrichten.com/wirtschaft/finanzen/girocard-ist-nicht-kindersicher/
Sollte es einen rechtsrkäftigen Titel geben (Vollstreckungsbescheid wurde vor mehr als 2 Wochen erfolgreich zugestellt), kann man nichts mehr machen, soweit ich das sehe.
Der Vollstreckungsbescheid muss an die Erziehungsberechtigten gerichtet worden sein.
Ansonsten kann der volljährige Schuldner die Einsetzung in den vorherigen Stand beim Mahngericht beantragen.
ZitatDer Vollstreckungsbescheid muss an die Erziehungsberechtigten gerichtet worden sein. :
Ansonsten kann der volljährige Schuldner die Einsetzung in den vorherigen Stand beim Mahngericht beantragen.
... oder nach dem 18. Geburtstag an den Schuldner gegangen sein (so liest sich das für mich hier) - oder?
Zitat... oder nach dem 18. Geburtstag an den Schuldner gegangen sein (so liest sich das für mich hier) - oder? :
So habe ich es auch verstanden, dass mit dem Mahnbescheid gewartet wurde, bis der Schuldner volljährig war.
ZitatAls erstes sollte man mal herausfinden, wie denn nun der konkrete Verfahrensstand ist. Ist ein Titel in der Welt oder nicht? :
So ist es.
Daran sollten die Eltern auch ein massives Eigeninteresse haben.
Denn im Falle einer Pfändung ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet (eigentlich nicht einmal berechtigt) zu prüfen, wem was gehört.
Danke erstmal
Nach langem hin und her folgender stand.
Kino Karte konnte nicht eingelöst werden.Kino Betreiber schrieb der Bank zweck Daten vom damals 17 Jährigem Sohn.
Dann eine Mahnung an den Sohn.
Als er dann 18 war,gab es ein Schreiben vom Delta Inkasso
1 Mahnung kam von Paij Service dann von einem Rechtsanwalt Namens NM Rechtsanwalt
Diese Vertritt Paij Inkasso und fordert nun die offene Summe
Mahnbescheid ist keiner sondern nur Ankündigung hab ich im Rausch falsch aufgefasst sorry.
Gezahlt werden soll nun an Delta Inkasso alles komisch.
Neue Auflistung
26.06.24 Kauf Rücklastschrift 23.08.2024 Was absolut falsch ist laut Kontoauszug
Inkasso Kosten und Auslagen für Schreiben von Delta,Paij und RA 91,83
Zinsen 0,40 Cent zusammen 120,03
Denke das dort schon mal alles ok ist.Er soll daraus lernen und bezahlen
Es ging mir persönlich ob wir haftbar sind danke
ZitatMit allen Kosten seid letztem Jahr stand heute 373,76 Euro :
Danke für die Rückmeldung.
Also alles nochmal in Ruhe und ganz entspannt und nüchtern gelesen...Aus 373,76 wurden nun 120,03.
Das kommt wohl hin bei der Ursprungsforderung von 47,- für Kinokarten im Juni 24.
Man sollte solche Post nie im Rausch lesen.

ZitatZitat (von eh1960): :
völlig legitime Fragen
Im Grunde schon; wenn denn gefragt würde, ob diese Gebühren x und y gerechtfertigt sind.
Das ist aber nicht der Fall: Die Eltern wollen im Kern wissen, ob sich die Zahlung nicht auf die Kinokarte reduzieren lässt, weil Söhnchen doch noch minderjährig.
Den Widerspruch in Ihrem Posting bemerken Sie aber selber, oder?
Die Eltern wollen wissen, ob die Forderung in dieser Höhe gerechtfertigt ist, oder ob sie sich auf den Preis der Kinokarte beschränkt.
Mit anderen Worten: völlig legitime Fragen, ob diese Gebühren x und y gerechtfertigt sind.
ZitatZitat (von blaubär+): :
Die Eltern wollen im Kern wissen, ob sich die Zahlung nicht auf die Kinokarte reduzieren lässt, weil Söhnchen doch noch minderjährig.
Eigentlich geht es eher darum,ob wir dafür als Eltern haften müssen.Oder unsere Sachen auch gepfändet werden wenn diese im Zimmer genutzt werden.
Eltern haften grundsätzlich nie für ihre Kinder.
Eltern haften ggf. für Schäden, die dadurch entstehen, daß sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Davon ist hier aber nichts zu erkennen.
Gepfändet werden kann immer nur Eigentum des Schuldners. Nicht das seiner Eltern, nicht das seiner Kinder, nicht das seiner Mitbewohner.
Berechtigt wären:
- 47€ Ursprungsforderung
- Die Bankgebühr für die Rücklastschrift (je nach Bank ca. 2-4€)
- Evtl. Adressermittlungskosten
- Ein paar Cent Zinsen
- 0,9 Gebühr nach RVG (27€+MwSt)
- Auslagenpauschale nach RVG (5,40€+MwSt)
Ich komme auf ca. 90-100€.
ZitatGepfändet werden kann immer nur Eigentum des Schuldners. Nicht das seiner Eltern, nicht das seiner Kinder, nicht das seiner Mitbewohner. :
Das ist ja nun nicht richtig.
Gepfändet werden kann das, was im Gewahrsam des Schuldners ist.
Das kann bei Mehrpersonenhaushalten blöd laufen.
Alles etwas durcheinander um hier wirklich was sagen zu können.
Bitte stell die Forderungsaufstellung (?) oder was auch immer das nun für ein Schreiben ist, anonymisiert hier ein.
Scannen / Abfotografieren / Namen, Aktenzeichen unkenntlich machen und bei einem Bildhoster hochladen und den Link hier einstellen.
Bitte darauf achten, dass nicht das Vorschaubild gepostet wird.
Denn das hier ->
ZitatNeue Auflistung :
.... Inkasso Kosten und Auslagen für Schreiben von Delta,Paij und RA 91,83
ließt sich auf den ersten Blick so, als ob hier Inkasso und Rechtsanwaltskosten gefordert würden.
Dem steht aber (bis auf eine Ausnahme die hier nicht vorliegt) § 13f Satz 1 und 2 RDG entgegen.
Bitte lesen, was inzwischen aufgelöst und von nichthaftenden Eltern entschieden wurde. #18ZitatDenn das hier -> :
ZitatEr soll daraus lernen und bezahlen :
Richtig so!
ZitatRichtig so! :
Aber doch keine unzulässige Kostendoppelung, nach der es hier ja riecht ...
ZitatBitte lesen, :
Bitte nachdenken, was das hier bedeutet:
ZitatDenke das dort schon mal alles ok ist. :
Zitatwas inzwischen aufgelöst und von nichthaftenden Eltern entschieden wurde. #18 :
Ich konnte nicht lesen, dass jemand auf die vermutliche Kostendopplung hingewiesen hat, ich konnte nicht lesen, dass dem TE bewusst ist, das vermutlich ein Teil der Forderung "nicht ok" ist, ich konnte nicht lesen, dass der TE sein Kind eine zumindest zum Teil unberechtigte Forderung bezahlen lassen will.
ZitatRichtig so! :
In Deiner Welt vielleicht, jedem rational und logisch denkendem Menschen erschließt es sich nicht, was an der Bezahlung unberechtigter Forderungen "Richtig so!" sein soll.
-- Editiert von User am 16. April 2025 11:23
Was schrieben die nichthaftenden Eltern?---> Er soll daraus lernen und bezahlen.ZitatAber doch keine unzulässige Kostendoppelung, nach der es hier ja riecht ... :
Das finde ich richtig. Nach ca 10 Monaten Ignoranz erst recht.
----------------------------------
Nö. Alles ist vom TE als Elternteil erklärt. Du kannst gern noch referieren, was sonst noch alles möglich oder unmöglich sei...wenn, falls, hätte...ZitatBitte nachdenken, was das hier bedeutet: :
Ansonsten: Keine Kontodeckung im Juni 24.... passiert mal. Dann aber fleißig und mehrfach ignorieren, dass Schulden entstanden sind, sollte nicht passieren.
Erst mit der Vollstreckungsankündigung zuckten auch die Eltern zusammen und fürchteten um ihr *Inventar*.
Die TE-Frage war, ob die Eltern haften und ob die Pfändung bedeute, dass die elterlichen Inventare in Gefahr seien.
Evtl. nachlesen?
ZitatAlles ist vom TE als Elternteil erklärt. :
Immer noch nicht verstanden, dass der TE bei dieser Aussage davon ausgegangen ist, dass die vorliegende Forderung so in Ordnung wäre?
ZitatErst mit der Vollstreckungsankündigung zuckten auch die Eltern zusammen :
Nur das es die nicht gibt....
Evtl. nachlesen?
ZitatDas finde ich richtig. :
Schön für Dich.
Ein Geisterfahrer? Hunderte!
-- Editiert von User am 16. April 2025 14:50
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