Inkasso Forderung berechtigt oder nicht ???

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkasso Forderung berechtigt oder nicht ???

Hoffe es verständlich zu schreiben.

Ich hatte ne Rechnung zu bezahlen, war etwas spät dran und habe dann das geld überwiesen. 2 Tage später meldet sich ein Ikassobüro telefonisch und fragte mich nach dieser rechnung, ich hatte dann erwähnt das diese rechnung schon bezahlt sei. Das Inkassobüro gab dann an, das Sie mich schon angeschrieben haben letzte Woche. Ich sagte auch das ich keinerlei Post bekommen hätte. Na jedenfalls kommt wieder ne Woche später ne Rechnung vom Inklassobüro, das ich zwa´r die besagte Rechnung bezahlt hätte, da sie aber schon vorher tätig waren müßte ich Ihre Gebühr nun bezahlen. Darauf habe ich schriftl Einspruch eingelegt auch mit der Bitte mir den angeblich vor meine Zahlung gesendeten Brief zu überlassen. Heute kam ein erneutes Schreiben, das Sie sich mit Ihren Auftragsgeber besprochen hätten aber nicht auf die Forderung verzichten und ich bezahlen solle da sonst ein gerichtl. Mahnverfahjren eingeleitet wird. Der besagte gesendetet Brief wurde mir nicht vorgelegt und so wie ich in Erfahrung bringen konnte scheunen die nicht vor gerichtl. Mahnverfahren.
Wie gesagt Hauptrechnung hatte ich überwiesen schon bevor mich das Inkassounternehmen angerufen hat. Was mach ich nun

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Inkassobüro fordert nur noch Inkassogebühren ?
Die Hauptforderung hast Du hoffentlich an den Gläubiger direkt überwiesen ?

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#2
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

Also nochmal der Sachverhalt.
Das inkassobüro meint es hätte mich schon vor bezahlen der Rechnung angeschrieben und somit wäre es tätig gewesen und kann die Gebühren verlangen.Rechnungshöhe war 68,25 was bereits bezahlt ist, das Inkassobüro macht 45,00 EUR Inkassogebühren geltend.
Hilft mir mal jemand dabei ??????????????????????

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#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Tja, was soll man sagen.

Wenn das Unternehmen beauftragt wurde, bevor Sie gezahlt haben und nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen war, haften Sie für die Kosten.

Dem Betrag nach verlangt das Unternehmen die Inkassokosten + 3 € Mahngebühren. Stimmt das ?

Wenn die ursprüngliche Rechnung von einem Unternehmen und nicht einer Privatperson stammte schulden Sie dem Inkasso insgesamt 42 € (39 € Inkassokosten + 3 € Mahnkosten).

Ob Sie das Zahlen oder darauf spekulieren, dass die aufgeben ist Ihre Entscheidung.

Zum Tonfall: Sie posten einen Beitrag, bekommen innerhalb von 2 Stunden eine berechtigte Nachfrage, schauen dann 4 Tage nicht mehr rein und beschweren sich anschliessend, dass Ihnen nicht sofort jemand geholfen hat ???

DAS nenne ich mal dreist.

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#4
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

Tonfall war doch nicht dreist, habe doch niemand verdächtigt, aber egal, habe aber da trotzdem noch ne Frage.
OK wenn das Inkassobüro schon tätig ist hätte es Anspruch auf Gebühren, die Hauptforderung wurde jedoch vor dem ersten Kontakt überwiesen, es soll ein Brief an mich gesendet worden sein, ist aber nie angekommen und auf Nachfrage wurde dieser mir nicht vorgelegt. Wie ist das eigentlich die Gebühr wird die fällig sobald der Auftrag beim Inkassobüro eingeht oder wenn das Inkassobüro den Gläubiger anschreibt, wenn das Inkassobüro jedoch das Schreiben nicht nachweisen kann???

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die gegenüber dem Inkassobüro Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen.
Bei mir ist es nach 2 bis 3 Briefen immer eingeschlafen
Die HF plus Mahngebühren sollten vom Tisch sein
Evtl sollte dem Ursprungsgläubiger noch z.b 5 € Mahngebühren überwiesen werden

quote:
Das Inkassobüro gab dann an, das Sie mich schon angeschrieben haben letzte Woche.

Was sollte der Call Agent auch sonst sagen ;)
Er vertritt NICHT Deine Interessen

lg

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#6
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

jemand hat mir gesagt, daß das Inkasso das erste Anschreiben nachweisen muß, vorher hätte die kenen Anspruch auf Zahlung. Es ginbt da unterschiedliche Meinungen. Wenn die Gebühr fällig wird nur weil ein Auftrag beim Inkasso reingeht das kann ja auch nicht sein, oder ????

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#7
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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