Inkasso Forderung der Firma Sedo GmbH

15. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
AnnyKey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Forderung der Firma Sedo GmbH

Hallo zusammen,

es geht darum das ich für nicht bezahlte Domain eine Gebühr in höhe von 50€ zahlen musste.

Am 4.6.2012 hatte ich eine Domain mit einer 0 mehr dahinter ausversehen gekauft, die habe ich natürlich nicht bezahlt, danach wollte ich das Sedo den Kauf storniert und wenn es möglich ist dann würde ich die Domain mit einer 0 weniger doch noch kaufen, jedoch bekam ich keine Antwort von Sedo auser die Zahlungsaufforderung nach paar Tagen später die 2. Erinnerung und danach die letzte, daraufhin habe ich nicht reagiert. Und gestern erhielt ich ein Schreiben von dem TESCHInkasso das Sedo beauftragt hat und ich soll bis 21.01.2013 einen Betrag in höhe von 117,30€ Überweisen.

Wie ich aus diesem Forum bereits entnommen konnte, wollte ich dem Inkasso eine E-Mail & FAX schreiben mit dem Inhalt: "Schicken Sie mir bitte die Vollmacht gemäss §§ 174 , 410 BGB zu.
Ich befinde und befand mich nicht im Zahlungsverzug. Ihre Inkassogebühren werden ich nicht begleichen. Diese müssten Sie über Ihren Vertragsanwalt vor Gericht einklagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür das ich bis zur Gerichtsverhandlung keinerlei Kommunikation mehr mit Ihnen führe."

Jetzt meine Frage, ist das der richtige Weg so zu handeln oder was könnte man in diesem Fall noch machen?

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-- Editiert AnnyKey am 15.01.2013 14:32

-- Editiert AnnyKey am 15.01.2013 14:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Ich befinde und befand mich nicht im Zahlungsverzug

Das ist zunächst mal sachlich falsch. Du hast Mahnungen erhalten.
quote:
Ihre Inkassogebühren werden ich nicht begleichen. Diese müssten Sie über Ihren Vertragsanwalt vor Gericht einklagen.

Das kann man wie folgt zusammenfassen: "Ich weise die Forderungen zurück." Sprachlich hat das einen kleinen Vorteil: Man verweigert nicht einfach so die Zahlung sondern sagt soviel wie "Ich sehe keine Grundlage sowas zu bezahlen". Ist aber eher ein feiner Unterschied. Das mit dem Klagen sollte man später erst formulieren.

quote:
Bitte haben Sie Verständnis dafür das ich bis zur Gerichtsverhandlung keinerlei Kommunikation mehr mit Ihnen führe
Zitat:

Sowas ist taktisch unklug. Einfach gar nichts dazu zu schreiben. Die Forderung ist nicht ganz so ungerechtfertigt, wie bei manch anderem. Und gerade um später dem Gericht zu sagen "Ich habe doch die Kommunikation vgar nicht verweigert, wieso ziehen sie vor Gericht? Die wollen doch nur Kostentreiberei machen.

Eine entscheidende Frage: Wann hast du an SEDO denn formuliert, dass du die Domain nicht haben willst? Ist die Domain schon auf dich umgetragen?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnnyKey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke schon mal für die Tipps.

Also die Zahlungsafforderung habe ich am 04.06.12 erhalten und musste die innerhalb von 5 Tagen bezahlen, die E-Mail habe ich denen erst nach 1. (07.06.12) oder 2. (10.06.12) Erinnerung geschickt, die E-Mail habe ich leider nicht mehr, da die sich automatisch nach halben Jahr löschen.

Zur Domainübergabe ist es nicht gekommen, weil ich Persönlichen Kontakt mit dem Domaininhaber hatte und die Person wollte die Domain für den Preis nicht verkaufen und somit entstanden danach am 13.07.12 die Kosten in höhe von 50€.

Bei dem abbruch habe ich dann folgende Meldungen gekriegt, beide am 13.07.12.


-------------------
Transaktion wurde von Sedo abgebrochen

Trotz mehrfacher Aufforderung haben Sie den Kaufpreis für die Domain nicht bezahlt. Da Sie Ihre aus dem Kaufvertrag entstehenden Pflichten nicht erfüllt haben, haben wir der Verkäuferpartei die von Ihnen gespeicherten Kontaktdaten zwecks Einleitung rechtlicher Schritte zum Vollzug des geschlossenen Kaufvertrages zur Verfügung gestellt.

Die Aussetzung des Transfers hat keinerlei Auswirkungen auf den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Sedo wird den Transfer so lange aussetzen, bis Sie diesen fortsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass Sedo mit Vertragsschluss ein Anspruch auf die Provision zusteht und wir diese gegen die vertragsbrüchige Partei einfordern können, sofern die Unterbrechung des Transfers nicht von Sedo verursacht wurde.

-------------------


Austehende Provisionsrechnung

Mit dem Kaufvertrag für domainname.de haben Sie diese Domain über unseren Online-Handelsplatz gekauft.

Trotz mehrfacher Nachfragen und angebotener Unterstützung haben Sie die für den Domaintransfer erforderlichen Schritte leider bis heute nicht durchgeführt. Die Transaktion konnte daher nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen wir nunmehr unseren Anspruch auf die noch ausstehende Provision geltend.

********************
Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

6.3. Folgen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien

Die Sedo GmbH hat das Recht, die Transaktion abzubrechen, wenn eine der Kaufvertragsparteien ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei dem Übertragungsvorgang auch nach zweimaliger Aufforderung durch die Sedo GmbH nicht nachgekommen ist (Scheitern der Übertragung).

Die Sedo GmbH hat in diesem Fall das Recht, die Zahlung der Provision von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt, Erfüllungsansprüche oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.
********************

Wir bitten Sie, die ausstehende Provision innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen. Die Zahlungsinformationen finden Sie unter "Mein Sedo - Rechnungen". Bis zur Begleichung dieser Rechnung bleibt Ihr Sedo Account für weitere Aktivitäten gesperrt. Nach Ablauf der genannten Frist beginnt automatisch das Mahnverfahren, ggf. werden wir ein Inkassobüro hinzuziehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
die E-Mail habe ich leider nicht mehr, da die sich automatisch nach halben Jahr löschen.

Sehr ungeschickt. So kannst du auch nicht beweisen, dass du das Ganze widerrufen hast.

quote:
Zur Domainübergabe ist es nicht gekommen, weil ich Persönlichen Kontakt mit dem Domaininhaber hatte und die Person wollte die Domain für den Preis nicht verkaufen und somit entstanden danach am 13.07.12 die Kosten in höhe von 50€.

Kannst du das denn nachweisen? Denn wenn der Verkäufer sowieso nciht verkaufen wollte für 50€ (lass dir das nochmal von ihm bestätigen), dann bist du saus dem Schneider. Ich würde insofern auf dieses Pferd setzen.

Oder auf gut Glück gegenüber dem Inkassobüro darauf hinweisen. Beispiel (dieses mal per Einschreiben):
quote:

Hallo.

Hiermit weise ich die Forderung zurück. Der Verkauf kam nicht zustande. Zum einen habe ich mehrfach ihre Mandantin informiert, wurde jedoch ignoriert. Zudem hat sich beim persönlichen Kontakt mit dem Verkäufer herausgesetllt, dass er die Domain gar nicht für den Preis verkaufen wollte.

Wenden Sie sich insofern an den Verkäufer, nicht an mich.

Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, beispielsweise Schufa-Einträge. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.




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