Inkasso Forderung für alte Rechnung

22. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marcusz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso Forderung für alte Rechnung

Hallo liebe Gemeinde :)

Ich habe heute ein Schreiben von Real Solution Inkasso bekommen. Es geht um eine Hauptforderung für eine damalige Handy Versicherung (Chubb European Group, früher ACE, gebucht über die Telekom) über 5,95 Euro. Das angegebene Rechnungsdatum war der 31.07.2015.
Dies ist über 3 Jahre her (so wie ich gelesen habe, verjährt die Förderung aber erst am Ende des Jahres nach 3 Jahren - soweit also scheinbar rechtens).
Ich habe das große Problem, dass ich keine Kontoauszüge mehr von diesem Zeitraum besitze und die Sache nicht nachvollziehen kann (selber Schuld ja...). Ich weiß, dass ich damals für mein altes Handy monatlich 5,95 Euro an die Versicherung gezahlt habe. Abbuchung vom Konto erfolgte durch Lastschrift. Ich weiß auch, dass ich in dem Zeitraum kurzfristig finanziell etwas eingeschränkt war und es durchaus sein kann, dass Buchungen damals vor meinem Gehaltseingang wegen Nichtdeckung des Kontos zurückbucht worden sind. Ich habe in solchen Fällen die Beträge aber nach Gehaltseingang immer direkt überwiesen. Kann mich aber wirklich nicht so weit zurück erinnern und habe wie gesagt auch leider keine Nachweise mehr darüber.
Was mich richtig ärgert ist, dass ich - falls ich die Zahlung wirklich versäumt haben sollte - niemals irgendeine Art von Erinnerung oder Mahnung erhalten habe. Aber auch dies scheint gesetzlich nicht verpflichtend zu sein. Dann aber nach über 3 Jahren ein Inkasso Unternehmen damit zu beauftragen finde ich schon grenzwertig.
Falls ich wirklich in Vergessenheit geraten bin damals, will ich dies nicht entschuldigen.
Also soweit scheint die Sache ja rechtlich trotzdem in Ordnung zu sein (wenn nicht bitte ich um Einwände).

Auflistung Inkassoschreiben:
- Hauptforderung... 5,95 Euro
- Nebenforderungen der Auftraggeberin (Verzugsschaden)... 10,40 Euro
- Inkassovergütung analog 0,5 Gebühr 2300/7001/7002 VV RVG.... 27,00 Euro
== 43,35 Euro ==
[Zahlung binnen 7 Tagen nach Erhalt des Schreibens].

Jetzt ist meine Frage, was würdet ihr tun bzw. was würdet ihr mir raten?
Ich habe mich bereits im Internet ein wenig informiert, die allgemeinen Tipps unterscheiden sich aber stark.
- Soll ich das Schreiben ignorieren und hoffen dass es nicht zur Klage kommt aufgrund der niedrigen Summe?
- Riskiere ich einen negativen Schufa-Eintrag?
- Soll ich einen Widerspruch einlegen? Verlängert sich beim Widerspruch die Zahlungsfrist ohne Zusatzkosten)
- Soll ich Nachweise verlangen wie Abtretungserklärung und Rechnungsnachweis des Auftraggebers?
- Sind die Nebenforderungen im Rahmen?
- Und vor allem, sind die Inkassogebühren berechtigt? Das Verhältnis von Hauptforderung zu Gebühren ist ja völlig irrational.

Wenn das so rechtens ist, werde ich in den sauren Apfel beißen und zahlen. Mir scheint das aber irgendwie alles unverhältnismäßig und fragwürdig, vor allem nach den ganzen Jahren. Bin mir auch unsicher, ob es sich lohnt, bei einer solchen Summe einen Anwalt einzuschalten.

Über eure Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schonmal herzlich!!! =)

Lieben Gruß
Marcus

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77 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und deine Bank kann dir auch nicht weiterhelfen mit den Kontoauszügen?

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#2
 Von 
Marcusz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und deine Bank kann dir auch nicht weiterhelfen mit den Kontoauszügen?


Könnte sie sicherlich. Allerdings sind die Kosten für eine Anforderung archivierter Kontoauszüge ziemlich hoch, vor allem wenn diese älter als 3 Jahre sind.
Pro Auszug zahle ich zwischen 11 und 14 Euro. Bei Anbetracht des möglichen Zeitraums des Geldtransfers müsste ich 2 oder 3 Auszüge beantragen, also 30 bis 40 Euro investieren - die Kosten wären dann annähernd so hoch wie die Inkassogebühren.

Ich befürchte dass die Forderung nicht aus dem Nichts erfunden wurde - entweder habe ich es tatsächlich schlichtweg vergessen oder eventuell einen Zahlendreher bei der Überweisung verursacht. In beiden Fällen wäre die Forderung also wohl rechtens.

Die Frage ist nun also, ist das Vorgehen rechtlich einwandfrei in Ordnung?
Ist eine Erinnerung oder Mahnung in dem Fall wirklich nicht nötig?
Ist das Beauftragen der Agentur ohne Vorwarnung nach über 3 Jahren legitim?
Sind die Kosten für Nebenforderung und Inkassogebühren im Rahmen des legalen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Also akzeptierst du, dass es nicht gezahlt wurde. OK, deine Sache.

Ich würde die ursprüngliche Hauptforderung bezahlen und dem Inkasso erst mal senden, dass man den Rest mangels Verzug zurückweist.

Zu deinen Fragen: Bei einer Rücklastschrift sieht es eventuell etwas anders aus. Aber meiner Meinung nach liegt hier auch ein Fall von sogenanntem "Überfallinkasso" vor. Bedeutet: Die hätten drei Jahre lang Chance gehabt, dich auf die fehlende Überweisung hinzuweisen und dann ohne Vorwarnung ein Inkasso, das halte ich nicht für in Ordnung. Abgeleitet aus BGB Treu und Glauben.

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#4
 Von 
Connyhilli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

habe genau das selbe Schreiben erhalten. Klingt für mich nach Betrug, wie soll ich nun vorgehen?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das hat nichts mit Betrug zu tun, wenn diese Beiträge wirklich nicht bezahlt wurden. Und ob dem so ist, kann dir hier im Forum niemand beantworten.

Ansonsten einfach mal lesen, was ich dazu geschrieben habe. Ich habe 0 Bock, mich ständig zu wiederholen.

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#6
 Von 
Connyhilli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, vllt hätte ich schreiben sollen, dass bei mir immer alles per Lastschrift ordnungsgemäß lief, wie kommt dann eine offene Forderung, ohne Rechnungen bzw. Mahnschreiben zustande?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nochmals: Das kann dir hier niemand beantworten. Schau auf deine Kontoauszüge. Wenn dort in den Monaten, von denen die Rechnung stammt, korrekt abgebucht wurde, dann frage das Inkasso (schriftlich), wie es auf diese Idee kommt, weil ordnungsgemäß bezahlt wurde.

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#8
 Von 
Connyhilli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau das war ja meine Frage, wie reagiere ich darauf, da es ja definitiv nicht gerechtfertigt ist. Aber egal, hier wird ja scheinbar nicht geholfen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eik123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo markusz und connyhili

ich habe gestern auch das selbe schreiben bekommen. werde morgen erstmal bei ace anrufen und mir bestätigen lassen das es eine offene forderung gibt bzw diese an ein inkasso übergeben wurde. da ich schon vor über zwei jahren diesen vertrag gekündigt hatte.

dann der nächste step

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Aber egal, hier wird ja scheinbar nicht geholfen...

Deine Frage war bisher, ob die Forderung Betrug ist. Und die Antwort hast du bekommen. Du musst jetzt nicht sauer sein.

Wenn du anhand der Kontoauszüge sicher sagen kannst, dass es keine offenen Rechnungen gibt, dann schreibt man dem Inkasso einmalig (!) exakt das. Beispielsweise "Wertes Inkasso. Ich habe sämtliche Kontoauszüge geprüft. Es gibt hier keinerlei offene Forderungen. Offenbar wurden sie fälschlicherweise beauftragt. ich erwarte ihr Erledigt-Schreiben."

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#11
 Von 
Marcusz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Also akzeptierst du, dass es nicht gezahlt wurde. OK, deine Sache.

Ich akzeptiere nichts, außer die Tatsache dass ich es nicht mit Bestimmtheit sagen kann. Ich habe doch ein Recht auf einen schriftlichen Nachweis (offene Rechnung oder wie auch immer)?!

Zitat (von mepeisen):
Aber meiner Meinung nach liegt hier auch ein Fall von sogenanntem "Überfallinkasso" vor.

Ich weiß es leider nicht. Ich lese im Internet aber immer wieder, dass man sofort in Verzug gerät wenn man eine Zahlung mit bestimmtem datierten Zahlungsziel versäumt. Bei Versicherungen die monatlich zu zahlen sind ist dies ja nun mal der Fall. Sollte die Förderung berechtigt sein, ist dies rechtlich scheinbar im Rahmen des möglichen.

Zitat (von Connyhilli):
habe genau das selbe Schreiben erhalten.

Zitat (von eik123):
ich habe gestern auch das selbe schreiben bekommen.

Ich bedanke mich vielmals dass ihr euch über das Forum gemeldet und geäußert habt - Ich bin froh, nicht der einzige mit diesem Problem zu sein!!!


Ich habe heute meine gesamten Dokumente im Online Banking gecheckt. Dort sind alle Kontoauszüge und Bewegungen bis einschließlich September 2015 gespeichert. 3 Jahre kostenloses Archiv scheint Standard bei den Banken zu sein. Schon ein merkwürdiger Zufall dass gerade nach diesem Zeitraum ein Inkasso Brief eingeht.
Interessant wäre zu erfahren, ob bei euch ebenfalls über 3 Jahre ab der Haupt Forderung vergangen sind.

Laut meiner Rechnung muss der geforderte Versicherungs Betrag der letzte des damaligen Vertrags gewesen sein (im Juli oder August endete mein Vertrag). War das bei euch auch der Fall?

Mir kommt es sichtlich komisch vor, dass gerade jetzt im gleichen Zeitraum mehrere Personen dieses Schreiben erhalten.
Und während ich nicht mit Bestimmtheit meine Zahlung von damals nachweisen kann, sieht dies bei den anderen scheinbar anders aus :)
Allgemein hat Real Solution nicht gerade einen positiven Ruf (aber den haben wohl die wenigsten Inkasso Unternehmen...).
Würde ein solches Unternehmen aber tatsächlich so einen offensichtlichen Betrugsversuch unternehmen?

Ich hoffe, dass die anderen mit dem gleichen Problem, uns auf dem Laufenden halten!!! =)

Ich persönlich werde morgen ebenfalls bei der ACE European Group anrufen und erfragen ob der Auftrag erteilt wurde.
Sobald ich etwas in Erfahrung bringe, werde ich es berichten!!!

Jetzt nochmal eine wichtige Frage...
Angenommen ich lege nun Widerspruch beim Inkasso Unternehmen ein und fordere Nachweise und zweifle die Geschichte erst einmal an. Was passiert dann? Kann ich nach Ablauf der 7 Tage mit weiteren Aufforderungen, Konsequenzen und weiteren Kosten rechnen??? Oder wird dieses Zahlungsziel dadurch erstmal bis zur Klärung der Sache "pausiert"?

LG Marcusz

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Marcusz):
Angenommen ich lege nun Widerspruch beim Inkasso Unternehmen ein und fordere Nachweise und zweifle die Geschichte erst einmal an. Was passiert dann? Kann ich nach Ablauf der 7 Tage mit weiteren Aufforderungen, Konsequenzen und weiteren Kosten rechnen??? Oder wird dieses Zahlungsziel dadurch erstmal bis zur Klärung der Sache "pausiert"?


Dass entscheidet allein der Gläubiger. Wie eingangs von Dir beschrieben, wurde die Forderung so benannt, dass Du sie nach Erhalt des Schreibens bereits nachprüfen kannst.

Da Du trotz konkreter Informationen dazu nicht mehr in der Lage bist, musst Du Dir selbst zuzurechnen.

Richtig ist; dass eine geplatzte Lastschrift Verzug auslöst, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Das Inkasso könnte also nach Ablauf der Dir eingeräumten Frist einen Mahnbescheid beantragen.
Große Korrespondenzorgien würde ich bei der doch recht geringen Forderung nicht erwarten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
ist dies rechtlich scheinbar im Rahmen des möglichen.

Google mal nach dem Stichwort "Überfallinkasso". Selbst die sonst eher inkassofreundliche Literatur lehnt das eher ab.

Zitat:
Würde ein solches Unternehmen aber tatsächlich so einen offensichtlichen Betrugsversuch unternehmen?

Du würdest dich wundern, was vermeintlich halbwegs seriöse Firmen so machen. Wir haben hier im Forum einen relativ großen und sehr klar erkennbaren gewerblichen betrugsfall gehabt vor einigen Wochen. Stichwörter Fittnessking und Forderungen auf längst gekündigte Verträge (teilweise vor 8 Jahren gekündigt). Heutzutage scheint da in vielen Fällen einfach keine Scham mehr zu existieren, Straftaten zu begehen. Solange, bis man erwischt wird...

Aber es hilft ja nichts. Du kannst nur dann sicher gehen, wenn du dir deine Kontoauszüge besorgst. Natürlich könntest du es einfach mal versuchen. Dem Inkasso schreiben, dass du keine Ahnung hast, was die wollen. Dass es all die jahre nie eine Mahnung gab und du gar nicht in Verzug bist, dir auch keine offene Forderung bekannt ist. Vielleicht ist das sogar verwirkt. Wer weiß.

Davon ausgehend, dass das wirklich willkürliche Forderungen sind (also mehr oder minder frei erfunden) lassen sie dich dann vielleicht in Ruhe. Vielleicht auch nicht.

Sollte geklagt werden, musst du spätestens dann deine Kontoauszüge beibringen.

-- Editiert von mepeisen am 24.09.2018 07:24

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Connyhilli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

scheinbar habe ich den Vertrag damals gekündigt. Die letzte Abbuchung erfolgte am 05.08.15, der angebuchte Betrag wurde mir am 06.08.15 wieder gut geschrieben, es war die letzte Abbuchung hierzu.

War es bei euch auch so?

Wie formuliere ich ein Schreiben hierzu und an wen?

-- Editiert von Connyhilli am 24.09.2018 18:38

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#15
 Von 
Connyhilli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, ich Ruder zurück. Scheinbar wurde der Betrag zurück gebUcht. Warum kann ich nicht mehr nachvollziehen...
Ich habe meine E-Mail durchsucht und eine Mahnung gefunden, vllt solltet ihr auch nochmal forschen...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcusz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, kleines abschließendes Update:
Ich habe heute mit der Versicherungsagentur ACE European Group telefoniert, diese haben mir dann mitgeteilt, dass die Lastschrift damals am 03.08.15 zurück gebucht wurde.
Eine nachträgliche Zahlung wurde nicht durchgeführt.
Angeblich wurde 4 Wochen später eine Mahnung per E-Mail an mich gesendet. Ich habe erklärt, dass ich eine solche Mail definitiv nicht erhalten habe. Daraufhin sagte die Dame am Telefon, dass die Mails auch gerne mal im Spam-Ordner landen.
Aufgrunddessen wurde dann jetzt ein Inkasso Unternehmen beauftragt.

Alles im Allem war das alles etwas unglücklich, allerdings muss ich meine Schuldigkeit an der Situation natürlich zugeben.

Also werde ich nun in den sauren Apfel beißen und die Rechnung begleichen.

Aus Fehlern lernt man...
Ich bedanke mich bei Allen die hilfsbereit waren und mir informative Antworten gegeben haben :)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin sagte die Dame am Telefon, dass die Mails auch gerne mal im Spam-Ordner landen.

Nicht dein Problem. Der Gläubiger hat nachzuweisen, dass er diese Mahnung versandt hat und sie in deinem Postkorb gelandet ist. Kann er bei eMails aber nicht.

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#18
 Von 
guest-12321.10.2018 21:30:01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, auch ich habe ein Schreiben von Real Solution bekommen. Jedoch habe ich die Versicherungen bereits im April 2017 per Post gekündigt und nach wiederholter Mahnung im Oktober 2017 noch einmal per Email gekündigt. Seitdem kam nie wieder eine Mahnung. Nun kam am Samstag das Inkassoschreiben. Komisch daran ist, da es sich bei mir um zwei verschiedene Versicherungen in meinem Namen handelte, ein Schreiben davon an meinen Sohn addressiert war. Glücklicherweise habe ich den ganzen Schriftverkehr dazu abgespeichert. Diesen werde ich nun an dieses Inkassounternehmen schicken und dann abwarten, was passiert.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Donna3108
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe auch ein schreiben von Real Solution bekommen mit Haupt- und Nebenforderung für die CHUBB European Group den Betrag für eine Handyversicherung von 2016 einzuziehen.
Damals hatte ich das Unternehmen Angeschrieben das sich meine Kontaktadresse sowie Bankverbindung für den Bankeinzug geändert hat. Daraufhin habe ich eine Antwort bekommen das aufgrund Nichtzahlung meinerseits der Vertrag unwiderruflich geschlossen ist und das auf Kosten und Gebühren verzichtet wird.

Als ich jetzt das schreiben im Briefkasten hatte, wusste ich erst mal nicht was die da wollen, bis mir das mit der Versicherung wieder eingefallen ist und ich mal in meinen Unterlagen geblättert habe. Kundennummer und Police Nummer in der Forderung sind identisch mit dem schreiben und dem Vertrag von 2016.

Meine Frage ist jetzt einfach wie ich mich Verhalte. Frag ich bei der CHUBB nach ob und wieso man das jetzt an ein Inkassounternehmen weitergegeben hat obwohl man mir schriftlich bestätigt hat das die Police unwiderruflich geschlossen ist. Oder Kontaktiere ich das Inkassounternehmen direkt mit den Fakten?

Oder ist die Forderung Rechtens da die Police aufgrund Nichtzahlung meinerseits geschlossen wurde, der Betrag aber immer noch offen ist? Allerdings steht halt auch im schreiben von 2016 das auf weitere Gebühren und Kosten verzichtet wird, was ja mit den Nebenkosten, Verzugszinsen etc. die jetzt gefordert werden dann nicht richtig wäre solche zu fordern.


Danke schon einmal im Voraus

Gruß Donna3108

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Donna3108):
Daraufhin habe ich eine Antwort bekommen das aufgrund Nichtzahlung meinerseits der Vertrag unwiderruflich geschlossen ist und das auf Kosten und Gebühren verzichtet wird.


Was soll das bedeuten? Kopie an das Inkasso, dass keine Forderungen bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Donna3108
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Was soll das bedeuten? Kopie an das Inkasso, dass keine Forderungen bestehen.


Wie Beschrieben, meine Kontaktdaten sowie die Bankverbindung für den Bankeinzug hat sich geändert, ich habe die per Mail angeschrieben die Daten neu einzupflegen. Darufhin kam dann die Antwort das aufgrund Nichtzahlung meinerseits der Vertrag unwiderruflich geschlossen ist und das auf Kosten und Gebühren verzichtet wird.
Meintest du das mit was soll das bedeuten?
Du schreibst Kopie an das Inkasso, was ist da deiner Meinung nach der beste weg? Mail weil es einfach schneller geht oder Postversand mit Rückschein weil man sich sicher sein kann über den Eingang des schreiben?

-- Editiert von Donna3108 am 20.10.2018 21:16

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das per Einschreiben senden. Einwurfeinschreiben. Mit einem Begleitbrief: "Wertes Inkasso. Offenbar hat weiß ihre Mandantin nicht, was sie da tut. Ihre Mandantin hat seinerzeit auf alle Forderungen verzichtet. Kopie des Schreibens anbei. Ich erwarte von Ihnen binnen 14 Tagen ein Erledigt-Schreiben. Andernfalls zwingen Sie mich, die Angelegenheit vor Gericht zu klären (negative Feststellungsklage)."

Signatur:

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#23
 Von 
Donna3108
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Offenbar hat weiß ihre Mandantin nicht, was sie da tut. Ihre Mandantin hat seinerzeit auf alle Forderungen verzichtet. Kopie des Schreibens anbei. Andernfalls zwingen Sie mich, die Angelegenheit vor Gericht zu klären (negative Feststellungsklage)."


Danke schon mal für die schnellen Antworten und das am Samstag Abend!

Dazu habe ich noch mal Fragen. Woher weiß ich bzw. du das es eine Mandantin ist? Nicht das ich da irgendwie damit den Falschen anspreche?
Ob ich da gleich mit Gericht drohen würde, weiß ich jetzt auch nicht, ich glaube dafür fehlt mir die Erfahrung gleich damit zu drohen.
Das Schreiben von 2016 mit Verzicht auf Kosten und Gebühren ist noch im Auftrag von servicebyphone GmbH ACE European Group Limited ausgestellt. Die Forderung jetzt aber von der CHUBB European Group, ich gehe von aus das man das im Laufe der Zeit gewechselt hat, aber immer noch die selbe Firma ist oder? Eine Handschriftliche Unterschrift ist da auch nicht drauf, nur Mit freundlichen Grüßen Ihr Handyversicherung Kundenservice, inwieweit ist das damit Rechtskräftig?

Gruß Donna3108

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Inkassos sind Rechtsdienstleister. Deren Auftraggeber sind "Mandanten". Das passt vom Wortlaut her schon.

Ansonsten empfiehlt sich immer eine klare Sprache und ein deutliches "Ich lasse mich nicht einschüchtern". Wenn man bei klaren Sachlagen all zu höflich ist oder auch zu unsicher wirkt, versuchen die dich einzuschüchtern. Im Masseninkasso funktioniert es immer mit Datentöpfen. Wenn du im Datentopf "Lässt sich nicht verarschen" landest", dann hört das Inkasso sofort auf.

Ob du wirklich aktiv klagen würdest oder nicht, interessiert ja eigentlich nicht.

Zitat:
Das Schreiben von 2016 mit Verzicht auf Kosten und Gebühren ist noch im Auftrag von servicebyphone GmbH ACE European Group Limited ausgestellt. Die Forderung jetzt aber von der CHUBB European Group, ich gehe von aus das man das im Laufe der Zeit gewechselt hat, aber immer noch die selbe Firma ist oder?

Das interessiert nicht, ob das zwischendrin gewechselt ist, verkauft wurde o.ä.. Die Aussage des ursprünglichen Gläubigers ist verbindlich.

Zitat:
Eine Handschriftliche Unterschrift ist da auch nicht drauf,

Auch das ist erst mal egal. Sollte es wirklich vor Gericht gehen, müssten die erst mal beweisen, dass du dieses Schreiben gefälscht hast. Dürfte unmöglich sein. Im Grunde wäre auch ein Furzen im Wind rechtsverbindlich, wenn klar ist, was damit gemeint ist und du den Geruch nachweisen kannst. Briefe sind halt deswegen besser, weil man sie beweisen kann. Einfach, indem man sie vorlegt.

Signatur:

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#25
 Von 
Donna3108
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, Super und Danke noch mal für deine schnellen und vor allem Hilfreichen Tipps!

Eine Sache ist mir gerade noch beim kleingedruckten aufgefallen.

"Wichtige Hinweise: Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt. Sollten Sie nicht der vorgesehene Adressat oder dessen autorisierter Vertreter sein, sind Sie hiermit darüber in Kenntnis gesetzt. Bitte informieren Sie umgehend den Absender und löschen Sie anschließend diese Nachricht und jede Kopie davon von Ihrem System. Jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes dieser E-Mail nicht gestattet ist."

Spielt das eine Rolle wenn ich die Kopie als Anhang zum Inkasso schicke?

-- Editiert von Donna3108 am 21.10.2018 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nö. Die Klausel ist sowieso in weiten Teilen völliger Unsinn. Du veröffentlichst die ja auch nicht in einer Zeitung o.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#27
 Von 
Donna3108
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
FräuleinE.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo :)

Mein Mann hat heute ebenfalls Post vom Inkasso erhalten. Die Forderung ist von 2014. Die sollte doch verjährt sein, oder?

Mahnungen etc. hat er nie erhalten, weshalb wir sehr verwundert waren.
Angeblich wurden mehrere Mahnungen versendet, per Post und Email. Da ist aber nie was angekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die Forderung ist von 2014. Die sollte doch verjährt sein, oder?

Wenn "sonst nichts passiert ist", dann ja.

Mit "sonst nichts passiert" sind beispielsweise gerichtliche Aktivitäten gemeint, Schuldanerkenntnisse/Unterschriften, Teilzahlungen...

Auch eine einfache Mahnung, selbst wenn sie angekommen wäre, ändert an der Verjährung aber auch nichts. Von daher braucht man sich nicht zu streiten, ob die ankamen. Verjährungseinrede und gut ist :-)

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
FräuleinE.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die Forderung ist von 2014. Die sollte doch verjährt sein, oder?

Wenn "sonst nichts passiert ist", dann ja.

Mit "sonst nichts passiert" sind beispielsweise gerichtliche Aktivitäten gemeint, Schuldanerkenntnisse/Unterschriften, Teilzahlungen...

Auch eine einfache Mahnung, selbst wenn sie angekommen wäre, ändert an der Verjährung aber auch nichts. Von daher braucht man sich nicht zu streiten, ob die ankamen. Verjährungseinrede und gut ist :-)


Vielen Dank für deine schnelle Antwort :-)

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