Inkasso Forderung nach 3 Jahren

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Starbux93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Forderung nach 3 Jahren

Hallo liebe Leute,

Ich brauche professionellen Rat.

Am 11.11.2014 tätige ich eine Bestellung bei Amazon in Höhe von 23.05€.

Die Rechnung wurde, durch meinen Jugendlichen Leichtsinn, nicht bezahlt.

Kurz darauf, also Anfang 2015 erhielt ich ein Schreiben eines Inkasso Unternehmens.

Darauf hin wurde der Betrag von mir überwiesen.

Damit war der Fall für mich geklärt.

Vor einer Woche erhielt ich eine Email der Firma Amazon das mein Kundenkonto zwecks ausstehender Zahlungen gesperrt worden sei.
Auf Nachfrage erhielt ich die Information, daß die Zahlung der damals bestellten Ware noch nicht beglichen sei. Sie hätten ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet.

Auf Nachfrage wurde mir dort auch gesagt das der Betrag nie eingegangen sei.

Habe nun mit meiner Bank telefoniert und es stellt sich heraus, das dass Geld ca. Einen Monat später wieder kam. Habe scheinbar ein falsches Aktenkennzeichen vermerkt.

Wieso hat sich nie jemand gemeldet?
Besteht seitens Amazon und des Inkasso Unternehmens noch Anspruch auf die Zahlung?

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Starbux93):
Besteht seitens Amazon und des Inkasso Unternehmens noch Anspruch auf die Zahlung?


Du hast Ware bestellt und erhalten. Die vereinbarte Gegenleistung hast Du nicht erbracht.

Wie kann man bei so einem Sachverhalt auf die Idee kommen, dass kein Anspruch mehr besteht.

Berry

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#2
 Von 
Starbux93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Starbux93):
Besteht seitens Amazon und des Inkasso Unternehmens noch Anspruch auf die Zahlung?


Du hast Ware bestellt und erhalten. Die vereinbarte Gegenleistung hast Du nicht erbracht.

Wie kann man bei so einem Sachverhalt auf die Idee kommen, dass kein Anspruch mehr besteht.

Berry


Das Inkasso Unternehmen hatte sich nicht mehr gemeldet um mich darauf hinzuweisen, das noch keine Zahlung erfolgt ist.

Jetzt fordern Sie es nach 3 Jahren inklusive der Zinsen. Hätte da nicht früher etwas kommen sollen bzw. Müssen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Interessante Frage.
Zunächst einmal gibt es eine normale Verjährung, 3 Jahre zum Jahresende. Eine Forderung von 2014 wäre demnach Ende letzten Jahres verjährt gewesen.
Nun hast du aber gezahlt, auch wenn das Geld zurück überwiesen wurde. Eine Zahlung lässt die Verjährung neu beginnen.

Ich würde das einfach nochmals überweisen. Dieses mal mit dem richtigen Aktenzeichen. Ich würde etwaige weitere Zinsen und (erneute) Inkassokosten zurückweisen. Hauptargument wäre, dass es sich seitens Amazon um eine Annahmeverweigerung handelt. Das bewirkt, dass weitere Gebühren nicht von dir übernommen werden müssten.

Sie hätten das Geld auch anhand deines Namens sicherlich zuordnen können.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):


Sie hätten das Geld auch anhand deines Namens sicherlich zuordnen können.


Das kommt auf den Namen an. Heißt du Thomas Müller,... wird das wohl ein Problem sein.

Die Forderung selbst dürfte verjährt sein, somit kann das IB noch fordern, du jedoch kannst es zurückweisen. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass Amazon wieder irgendwelche Geschäfte mit dir macht.

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#5
 Von 
Starbux93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von mepeisen):


Sie hätten das Geld auch anhand deines Namens sicherlich zuordnen können.


Das kommt auf den Namen an. Heißt du Thomas Müller,... wird das wohl ein Problem sein.

Die Forderung selbst dürfte verjährt sein, somit kann das IB noch fordern, du jedoch kannst es zurückweisen. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass Amazon wieder irgendwelche Geschäfte mit dir macht.


https://imgur.com/gallery/UU59r

Habe hier mal fotografiert was ich bekommen habe falls das hilft.

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es gibt insgesamt drei Varianten von denen zwei erwähnt worden sind.
A.) du zahlst nicht und berufst dich auf die Verjährung und musst ggf. darauf verzichten, dass Amazon dich jemals wieder als Kunde annimmt
B.) du zahlst den Betrag der damaligen Bestellung plus 5€ Unkosten und Zinsen direkt an Amazon (zweckgebunden im Vwz) und wirst seitens infoscore noch eine Weile mit Betteleien beglückt
C.) du überweist alles an infoscore aus "Kulanz" und darfst problemlos wieder bei Amazon einkaufen

Wichtig: Amazon bzw. Bettelscore mitteilen, dass du jegliche Weitergabe deiner Daten gemäß BdsG aufgrund der Verjährung widersprechen wirst, unabhängig von einer Zahlung. Sonst leidet deine Bonität, obwohl du eigentlich nichts falsch gemacht hast

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das kommt auf den Namen an. Heißt du Thomas Müller,... wird das wohl ein Problem sein.

Wieso? Wenn beispielsweise ein Zahlendreher im Aktenzeichen ist, der Betrag zudem stimmig ist, kann ein Sachbearbeiter das manuell trotzdem zuordnen. Das Problem ist eher, dass das alles voll automatisiert stattfindet und man keinen Bock hat, Personal dafür einzustellen. Das ist aber erst mal ein Problem des Inkassos. Schließlich wollen die Spezialist für so etwas sein. Dann haben sie sich auch so zu verhalten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Starbux93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich dazu entschieden, den Betrag zu zahlen um weiterem aus dem Weg zu gehen. Habe aus Neugier heute online meine Schufa abgerufen. Dort steht der Betrag von vermerkt.

Kann ich mit Zahlung gleichzeitig die Löschung beantragen?

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