Inkasso Forderung trotz Zahlung

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Xamyca
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Forderung trotz Zahlung

Hallo
ich habe eine Mahnung von Amazon bekommen dass ich "bis spätestens 1.10.10 den offenen Betrag überweisen soll"
genau am 1.10 ist dieser betrag auch von meinem Konto abgegangen.
Nun habe ich heute am 9.10 post von infoscore inkasso bekommen (geschrieben am 8.10) mit einer Forderung des geammten Betrags + Inkasso gebühren.
Ist das überhaupt rechtlich in Ordnung, immerhin müsste mein Geld schon lange vor dem 8.10 bei Amazon angekommen sein da es ja genau am 1.10 bei mir abgebucht wurde??
Bei Amazon hatte ich bereits angerufen und wurde sehr unfreundlich darauf hingewissen das dass nicht ihr Problem sei und ich die Inkasso rechnung bezahlen muss...

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
hier ist die Rechtsprechung eigentlich Eindeutig: Zur Erfüllung genügt der Tag der Überweisung (nicht bei öffentlichen Abgaben!).
Ergo, deine Forderung wurde am 01.10. (Soll-/Wertstellung) überwiesen! Sollte das Inkasso noch weitere Forderungen geltend machen, nicht darauf eingehen. Notfalls dem eingehenden Mahnbescheid widersprechen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xamyca
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort
aberwie ist es hiermit
"Zur rechtzeitigen Zahlung des Zahlungspflichtigen genügt es nicht, den Überweisungsbeleg innerhalb der vorgegebenen Frist (z. B. innerhalb der Skontofrist) bei seiner Bank eingereicht zu haben; denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. April 2008 (Rs. C-306/06 ) erfolgt eine Zahlung per Überweisung nur dann rechtzeitig, wenn der Überweisungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist bei der Empfängerbank eingeht. Gleiches gilt in der Regel bei Zahlungen an eine Behörde. Dort gilt ein Betrag erst dann als bezahlt, wenn er auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde" ??
ausserdem hatte ich jetzt auch gelesen das ein Unternehmen erst zwei Mahnungen schicken muss bevor es Daten weitergeben darf....?
Und wenn ich das nun wirklich nicht bezahlen muss mit wem muss ich das denn dann klären weil Amazon interessiert es ja nicht!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In der amazon mahnung waren bereits mahngebühren enthalten ?
Hast Du den offnen Betrag inkl der Mahngebühren an amazon überwiesen ?
Dieser überwiesene Betrag ist nicht wieder von amazon retourniert worden ?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xamyca
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
ja Mahngebühren waren bereits enthalten 6 Euro oder so, (habe ja eine Rechnung bekommen die der Bestellung beilag und dann noch die eine und letzte Mahnung)
habe den gesamten Betrag + Mahngebühren an Amazon überwiesen.
DIese haben mir auch bestätigt das es am 3 oder so bei Ihnen auf dem Konto war und ihre Forderung damit erledigt sei aber das Inkasso Unternehmen (das ja erst am 8 einen Breif losgeschickt hat) bereits informiert sei und ich deswegen die Inkasso gebühren noch an selbige zu zahlen habe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
hallo
ja Mahngebühren waren bereits enthalten 6 Euro oder so, (habe ja eine Rechnung bekommen die der Bestellung beilag und dann noch die eine und letzte Mahnung)
habe den gesamten Betrag + Mahngebühren an Amazon überwiesen.

Dann warte doch erst mal ob sich der Inkassoladen nochmal meldet
Mit der zweckgebundenen Direktzahlung an den GL ink Mahngebühren bist Du M:M ohnehin aus dem Schneider da das Inkasso nicht mehr gem BGB 367 mit den eignen Gebühren verrechnen kann. Eine Klage expl wg Inkassogebühren halte ich aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung für extrem wenig wahrscheinlich
Falls sich das Inkassobüro nochmal melden sollte würde ich die Forderung gegenüber Infoscore mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und gut ist

Am Besten nochmal hier posten

lg

-----------------
""

-- Editiert am 10.10.2010 22:41

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wenn die Forderung zu dem Zeitpunkt bereits an das IKU abgegeben war, dann kann das IKU, unter den gegebenen Umständen, verrechnen, wie es will ... :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wenn die Forderung zu dem Zeitpunkt bereits an das IKU abgegeben war, dann kann das IKU, unter den gegebenen Umständen, verrechnen, wie es will


Wie der Inkassoladen intern verrechnet kann dem TE schnurz egal sein :)

-- Editiert am 11.10.2010 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xamyca
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und dh??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xamyca
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
soo ich habe jetzt mich doch einfach mal bei Infoscore Inkasso angerufen ging ja erst heute wieder wegen deren Öffnungszeiten und obwohl die von amazon so furchtbar unfreundlich waren meinte die Dame bei Infoscore das es sich einfach nur überschnitten hat und ich nichts an sie zahlen muss.
Aber bei Amazon werde ich nichts mehr bestellen da ist man jahrelang Kunde bezahlt dann eine Rechnung erst genau zu dem Termin an dem sie fällig wäre (nicht mal wirklich zu spät) und hat direkt so nen Streß...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Aber bei Amazon werde ich nichts mehr bestellen da ist man jahrelang Kunde bezahlt dann eine Rechnung erst genau zu dem Termin an dem sie fällig wäre (nicht mal wirklich zu spät) und hat direkt so nen Streß...

[color=red]Nicht die Rechnung sondern die Mahnung hast du arg knapp überwiesen!!![/color]

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xamyca
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja und?
ich beschwer mich ja auch nicht über die Mahngebühr um bei dem vielen Geld wo ich da schon gelassen habe erwarte ich zumindest ein bestimmtes Maß an Kundenfreundlichkeit und niemanden der am Telefon total unfreundlich wird!!!!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bleib doch cool ;-)
Du hattest doch lediglich mit einem Call Agenten gesprochen !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Nicht die Rechnung sondern die Mahnung hast du arg knapp überwiesen!!!
Er/Sie wird es nicht verstehen ... :)
quote:
Bleib doch cool ;-)
Du hattest doch lediglich mit einem Call Agenten gesprochen !
Und was heißt das?
Die sind sicher alle dumm, haben den IQ eines Feldwegs und sind dazu arbeitsscheues Gesindel... !?

Wo nehmen ausgerechnet Sie, die nach eigenem Bekunden genau diese Arbeit getätigt hat, eigentlich diese Überheblichkeit? :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

-- Editiert am 12.10.2010 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Und was heißt das?
Die sind sicher alle dumm, haben den IQ eines Feldwegs und sind dazu arbeitsscheues Gesindel... !?



Seltsam Was Du alles in mein Posting hineininterpretierst !
Sind deine Gedanken die Dir dazu eingefallen sind ;)

lg


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Seltsam Was Du alles in mein Posting hineininterpretierst !
Sind deine Gedanken die Dir dazu eingefallen sind


Genau das dachte ich auch gerade. Wow!!!

Noch kurz zur Sache:

Erfolgte Zahlung wird jedenfalls über Einreichung der entsprechenden Kontoauszüge nachgewiesen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mein Hinweis bezüglich des Call Agenten ist so zu verstehen das die MAs in dieser Berufsgattung sich traditionell i.d.R nicht sehr mit Ihren ständig wechelnden Auftraggebern identifizieren ( z.b Heute SKL Lose morgen Lotto Abos etc )

lg


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das ist aber völliger Unsinn.
Die CallCenter nahezu aller (großer) IKUs die ich kenne, gehören eben jenen IKUs. Es handelt sich nicht um externe Dienstleister, die heute für das IKU arbeiten und morgen für ein Telekommunikationsunternehmen.
Ohne Frau thehellion zu nahte treten zu wollen, die ja nach eigenem Bekunden dort gearbeitet hat und das auch wissen müsste, identifizieren sich deren Mitarbeiter sehr wohl mit den Unternehmen.
Das dort nicht immer der richtige Ton angewandt wird ist wohl eher ein psychologisches Problem. Wenn man nur mit Schuldnern zu tun hat, die mit so tollen Einfällen, wie hier im Forum vorgeschlagen, glauben einem IKU Ärger bereiten zu können, müssen sich die Betroffenen über den Ton wohl eher nicht beschweren!? :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
glauben einem IKU


hat IKU irgendetwas mit IQ zu tun?

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Was willst Du GEZ-Scherge und Inkassofritze eigentlich?

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Was wollen Sie Anti-GEZ-Scherge und Anti-Inkassofritze eigentlich!? :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen