Inkasso-Forderungen rechtens ohne Rechnung

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hexe911
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso-Forderungen rechtens ohne Rechnung

Hallo,
ich bin seit 2006 Mitglied eines Fitness-Studios, seit Ende 2006 jedoch wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes ohne Beiträge beurlaubt. Die Beurlaubung habe ich zweimal verlängert, einen zwischenzeitlich per Lastschrift eingezogenen Monatsbeitrag habe ich im Sommer 2008 zurückbuchen lassen und dies der Firma schriftlich mitgeteilt.
Gestern kam ein Mahnschreiben eines Inkassobüros mit entsprechend hohen Gebühren und dem Hinweis, dass das Studio aufgrund des ausstehenden Betrages die Mitgliedschaft zum Frühjahr 2010 kündigt.
Seit der Rückbuchung des Mitgliedsbeitrages habe ich jedoch nie mehr etwas von der Fitness-Kette gehört und frage mich nun, ob -abgesehen von der Rechtmäßigkeit der Gebühr während einer beitragsfreien Zeit- das Einschalten eines Inkassobüros ohne vorgeschaltete Rechnungs- und Mahnschreiben mit Fristsetzung überhaupt rechtlich einwandfrei ist. Und -sollte ich mich zwecks Streßreduktion auf die Begleichung der Forderung einlassen- mir tatsächlich die Begleichung der Inkassogebühren zugemutet werden könnte, obwohl ich bis gestern noch nicht einmal etwas von diesen Schulden wußte.
Da ich über keinerlei Rechtsschutzversicherung verfüge, stellt sich mir auch die Frage, ob sich ein Rechtsstreit über eine Summe in Höhe von im Moment Euro 120,- überhaupt lohnt.
Wie schätzen Sie diese Situation ein? Vielen Dank für Ihre Beiträge.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Jedes Unternehmen " darf " ein Inkassobüro einschalten um Forderung einzubringen
Ob die Inkassogebühren aber dann auch durchsetzungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt.
Ist die Haupt Forderung denn strittig ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Die Beurlaubung habe ich zweimal verlängert


Können Sie das beweisen (z.B. durch eine schriftliche Bestätigung des Fitnesstudios oder durch einen Beleg für ein Einschreiben, dass Sie versendet haben) ?

quote:
einen zwischenzeitlich per Lastschrift eingezogenen Monatsbeitrag habe ich im Sommer 2008 zurückbuchen lassen und dies der Firma schriftlich mitgeteilt.


War das zufällig der erste Monatsbeitrag nach der ersten Beurlaubung oder lag der irgendwo in der Mitte ?

Sind Sie sicher, dass tatsächlich nur ein Beitrag geplatzt ist? Typischerweise wird erst ab zwei ausstehenden Raten gekündigt.

quote:
das Einschalten eines Inkassobüros ohne vorgeschaltete Rechnungs- und Mahnschreiben mit Fristsetzung überhaupt rechtlich einwandfrei ist.


Wenn die Gebühr fällig war, war das in Ordnung. Bei der Lastschrift kommt man auch ohne Mahnung und Fristsetzung mit Rückbuchung der Lastschrift in Verzug. Von daher ist zentrale Frage, ob die Abbuchung zu Recht stattfand oder eben (nachweisbar!) nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hexe911
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

@thehellion: Ja, der Betrag ist strittig.

@Ebenezer: Ich habe schriftliche Bestätigungen über die Pausenverlängerung z.T. als Email zum Teil postschriftlich.
Die Abbuchung erfolgte zeitnah nach der 2. Pausenverlängerung, bei der es jedoch kurzfristig Probleme gab. Da die Verzögerung jedoch aufseiten der Fitness-Kette entstanden sind, war für mich die Abbuchung eines Monatsbetrag nicht einsichtig, zumal ich durchgehend seit Dezember 2006 nicht mehr in diesem Studio trainiere.
Es wurde lediglich ein einziger Monatsbetrag abgebucht und die Inkassoforderung bezieht sich auch nur auf einen Monatsbeitrag plus Gebühren.

Ich hatte gehofft, die Inkassoforderungen verweigern zu können, da der Rechtsweg (sorry, bin Laie) nicht eingehalten wurde (Rechnung, 1. und 2. Mahnung und dann Inkassofirma), aber wenn es da keinerlei Vorgaben gibt, habe ich wohl schlechte Karten.

Ich verfüge über keine Rechtsschutzversicherung und habe auch wenig Lust mich mit diesem unsäglichem Studio bzw. dem Inkassobüro zu streiten. Wenn Sie nicht noch eine Möglichkeit ausserhalb eines langwierigen Rechtsstreites sehen, werde ich wohl lieber die Forderung begleichen (und nebenbei so viele Menschen wie möglich vor dieser Firma warnen).
Danke für Ihre Hinweise.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was ist mit den kommenden 12 Monaten (Kündigung Frühjahr 2010) ??

Falls dieser 1 Monat unstrittig ist und Du der Lastschrift widersprochen hast bist Du automatisch im Verzug.
Dazu brauchst Du keinen Rechtsanwalt der Dir das sagt
ICH würde dann umgehend die Hauptforderung plus die Gebühr für die stornierte Lastschrift ( z.b 6 € ) plus 10 Mahngebühr unangekündigt direkt auf das konto des Studios überweisen und das Inkassoschreiben als nicht existierend erachten.

Liste doch mal die Gebühren des Inkassobüros auf (gerunded)

lg




-- Editiert von thehellion am 15.01.2009 21:52

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen