Inkasso Frage, dummerweise schon dort angerufen

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso Frage, dummerweise schon dort angerufen

Halli Hallo, ich habe mal eine Frage, ich habe zwar hier schon einiges gelesen, aber da ich dummer weise bei dem Inkasso unternehmen angerufen habe, hätte ich gern noch einen individuellen Ratschlag ;-)

Es geht um meinen ehemaligen Stromanbieter. Habe gekündigt, gewechselt und eine Schlussrechnung in Höhe von 180,58€ erhalten. Diese habe ich leider in akuter Stilldmemenz vergessen, und nun kam, ca. 5 Monate später ein schreiben vom Inkasso Büro. Die Kosten belaufen sich inzwischen auf 264,78€, wovon 6€ Kontoführungsgebühren sind, 60,35€ Inkassovergütung und 17,85€ Zinsen.
Weil ich dieses Schuldanerkenntnis nicht unterschreiben wollte, habe ich dort angerufen, und eine Ratenzahlung vereinbart. Nun wollen sie 319€ haben, denn es fallen über 53€ Einigungsgebühr an.
Außerdem teilte mir die Dame am Telefon mit, dass sich die Kosten monatlich noch um ca. 3,30€ wegen der Zinsen und Kontoführungsgebühren erhöhen würden. Öhm, das finde ich jetzt aber echt heftig, der ursprüngliche Betrag verdoppelt sich ja schon fast. habt ihr einen Rat für mich?

Ach ja, das Schuldanerkenntnis soll ich trotzdem ausfüllen und ihnen zusenden, das möchte ich auf keinen Fall.

LG Dingenskirschen

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65 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Würde ich auch auf keinen Fall machen!!

Die Hauptforderung bezahlen (direkt an den Anbieter) und dann die ankommenden Mahnungen des Inkassos ertragen und nicht reagieren.
Wenn dann doch mal ein Mahnbescheid auftaucht, diesen Widersprechen.

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#2
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

und es macht auch nichts, dasss ich mit denen am Telefon schon was ausgehalndelt hatte?

Habe jetzt mal überwiesen, also die Hauptforderung an den Stromanbieter.

LG Dingenskirschen

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#3
 Von 
Cyrix
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hätte ich auch so gemacht. Die Sache dürfte erledigt sein.

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#4
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

@dingenskirschen
Nö, macht nichts. Hast ja nichts unterschrieben und ergo auch keine Spuren hinterlassen.

Die vom Inkasso werden dich noch versuchen mit Schreiben und Drohungen weichzuklopfen. Lass Dich nicht irritieren da wird nichts nachkommen, da meines Wissens nach Inkassogebühren nicht einklagbar sind. Habe ich jedenfalls so verstanden. Wenns falsch ist möge man mich berichtigen.

Also, künftige schreiben vom Inkasso in gleicher Sache in den Rundordner treten.

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#5
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 162x hilfreich)

Wer was wegen 'akuter Stilldemenz' was vergisst, kann kein schlechter Mensch sein - so viel Selbstironie trifft man nicht oft. :) :):):):)

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Vorbereitet sein !
2 bis 3 Bausteinmahnbriefe dürften trotzdem noch kommen.
Dem Inkasso gegenüber die Fprderung vollumfänglich zurückweisen und den rechtsweg anheim stellen

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#7
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen lieben Dank für eure Antworten, fühle mich schon besser.

@ohje :)

Schlimm ist es nur, wenn die Stilldemenz wieder in Schwangerschaftsdemenz übergeht, aus der dann wieder Stilldemenz wird ;-)

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#8
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Mus den Beitrag nochmal hochschieben, es gibt Neuigkeiten, zu denen ich gern noch einen Ratschlag hätte.

Der Stromanbieter will mir jetzt mein Geld zurück überweisen. Ich habe heute vormittag beim Aufräumen die Abschlussrechnung des Anbieters gefunden, der Betrag belief sich auf 87€ etwas. Weil ich mich gewundert habe, wie die Differenz zu den geforderten 180€ entstanden sind, habe ich dort angerufen. Es kam heraus, dass es gar nicht um diese Rechnung ging, die hatte ich schon längst gezahlt, sondern um eine ganz Alte, aus der vorigen Wohnung. Die Mitarbeiterin meinte dann, sie müsste mir das eingezahlte Geld zurück überweisen, da die Forderung schon an das Inkasso unternehmen verkauft worden wäre. Was mache ich denn nun?

LG Dingenskirschen

Vom Inkasso Büro ist inzwischen eine Ratenzahlungsvereinbarung eingetrudelt.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Diese Vereinbarung aber Bitte nicht unterschreiben ;)
hat sie denn zuücküberwiesen ?

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#10
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

ne, auf keinen Fall :-)

Das Telefonat fand ja erst heute morgen statt, denke mal, das Geld wird die nächsten Tage eintrudeln.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

wie alt ist die richtige Forderung die vom Inkasso angemahnt wurde ?
Stimmt die oben ( eingangsposting) aufgelistete Forderung ?

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#12
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Hm, also wir wohnen seit Juli 2006 in unserer jetzigen Wohnung. Die Forderung lief noch auf meinen Mädchennamen, den ich bis 2004 hatte, also denke ich, die Foderung muss von 2003/2004 sein.
Öhm, sorry, präziser kann ich grad nicht antworten, da ich es einfach nicht weiß. Müsste ich bei Vattenfall nachfragen, wie gesagt, ich hatte diese Rechnung überhaupt nicht mehr auf`m Zettel. War ja von einer ganz anderen Rechnung ausgegangen.

Ich glaube schon, dass 180€ richtig sind, irgendwas hat bei mir bei der Summe von Anfang an geklingelt. :augenroll:

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Nichttitulierte Forderung aus 2003 und 2004 dürften aber verjährt sein ( 3 Jahre) sofern Du nicht zwischenzeitlich Teilzahlungen geleistet hast ?
Check noch mal den Inkassobrief aus welchem Jahr die Forderung ist !

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#14
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Nö, habe keine Teilzahlungen geleistet, und in dem Inkasso Schreiben steht nichts von einem Datum drin, nur die Höhe der Forderung. Ich könnte ja mal bei Vattenfall anrufen und fragen?

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#15
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Forderung von 2003 verjährt am 1 Januar 2007
Forderung von 2004 verjährt am 1.Januar 2008

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#16
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

grummel, die Forderung ist doch noch jünger, laut Vattenfall von 2006, mist

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Hat man Dir das telefonisch mitgeteilt ?
Stimmt die Aussage des Mitarbeiters ?

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#18
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, telefonisch, mir kommt es schon etwas spät vor, laut Mitarbeiter sei die Forderung von Dezember 2006, es sei die Schlussrechnung gewesen, allerdings sind wir schon im Juli 2006 aus der Wohnung ausgezogen, wobei die paar Monate bezgl. einer Verjährung ja leider keinen Unterscheid machen.
Habe heute nochmal meine Wohnung durchwühlt, aber leider keine Unterlagen mehr dazu gefunden.

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#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Dann weise doch zunächst gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 bzw falls die Forderung tatsächlich ans Inkasso verkauft wurde mangels Vorlage der Abtretungserklärung gem BGB 410 zurück.
Und warte ab wie retourniert wird
Eine detailierte Forderungsaufstellung ist Bestandteil dieser Dokumente
Beide Urkunden müssten Dir im Orginal vorgelegt werden

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#20
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo thehellion,

sorry, muss nochmal fragen, wie finde ich heraus, was ich nun zurückweise? BGB 174 oder 410?

Das kann ich trotz der Ratendingens machen? Soll ich so tun, als hätte ich nichts vereinbart? Die erste Rate hätte ich jetzt eh verpasst, wäre zum 15. fällig gewesen.

Soll ich nicht lieber erst die Retoure abwarten?

Tut mir leid, habe null Ahnung von sowas, danke für die Hilfe! :)

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#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Hast Du denn eine ratenvereinbarung angefordert und unterschrieben ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

angefordert nicht, ich hatte telefonisch eine Ratenzahlung vereinbart, habe ich ja auch schon geschrieben, unterschrieben habe ich gar nichts, lief über einen einmaligen Anruf.

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#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Telefongespräche zählen nicht
Sei froh das Du nicht unterschrieben hast

lg

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

öhm, ja, aber was soll ich nun tun?

Lieber erst die eventuelle Rücküberweisung von Vattenfall abwarten, und hoffen, dass doch keine erfolgt?
Oder doch gleich alles bei der Inkassofirma zurückweisen, aber nach welchem Paragraphen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Du hast versehentlich einen falschen Betrag an Vattenfall überwiesen !
Mehr oder weniger wie der tatsächlich offene
(ich geh jetzt davon aus das NICHT verjährt ist)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, ich scheine zu begriffsstutzig zu sein.

Willst du mir sagen, dass ich die Ratenzahlung weiterführen soll? Den "richtigen" Betrag nochmal an Vattenfall zahlen soll? Forderung zurückweisen?
Verstehe grade wirklich nicht, was du mir nun rätst :???: :crazy:

Danke für deine Bemühungen!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Nein sorry !
Du hattest doch gepostet das Du einen falschen Betrag ( die falsche Rechnung ) versehentlich an Vattenfall überwiesen hast ?

----------------------------------------
Es kam heraus, dass es gar nicht um diese Rechnung ging, die hatte ich schon längst gezahlt, sondern um eine ganz Alte, aus der vorigen Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, da mißverstehen wir uns grad.

Ich war ursprünglich von einer anderen Rechnung ausgegangen (der Abschlussrechnung vom Ende letzten Jahres), hatte aber trotzdem den vom Inkasso Büro angeforderten Betrag zuzügliche Zinsen an Vattenfall überwiesen, also die 180,...€+17,85€ Zinsen.

Jetzt kam durch meinen blöden Anruf bei Vattenfall raus, dass es um eine ganz andere Rechnung ging, nämlich die aus der alten Wohnung, der Betrag aber stimmte. Die Rechnung vom letzten Jahr war längst bezahlt (du siehst, wie schusselig ich bin).

Und nun will Vattenfall den Betrag zurück überweisen, weil die Forderung angeblich ans Inkasso Unternehmen verkauft worden wäre. Das Geld ist aber noch nicht da, habe grad geschaut.

Mein erster Gedanke war ja, das Geld einfach wieder an Vattenfall zu überweisen, aber ich denke, dass kann dann ja endlos so weiter gehen. Meine Hoffnung ist jetzt, dass sie die Kohle doch behalten und die Sache damit für mich erledigt ist, bzw. ich nur noch ein paar Inkasso Schreiben aushalten muss.

Aber wenn sie es nicht behalten? Was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

alles klar :sweat:
Abwarten ob das Geld retourniert wird


lg

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12306.04.2012 14:27:14
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

So, mist, Vattenfall hat tatsächlich retouniert. Ist grad eingetrudelt. Was mache ich denn nun?

LG

0x Hilfreiche Antwort

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