Hallo habe oft hier nützliche Informationen erhalten.
Dafür möchte ich mich bei den Seite Betreibern und Forum Mitgliedern bedanken. Danke.
Ich hätte da allerdings eine frage. Bei meiner Recherche
hat sich ergeben das Inkasso gebühren auf Niveau
der Rechtsanwaltsgebühren wäre.
Zu meiner Sache ich habe eine Titulierung.
Die Hauptforderung betrug 103, 49.Eu.
Nach Mahnbescheid allem drum und dran im Mahnbescheid
310,38.
Inkasso hat mir den GVZ geschickt habe ihn auch mit
310 Eu bezahlt. Was ich später erst bei genauen hinschauen festgestellt habe ist, das es eine Teilforderung ist. Da wollen sie noch 165 Eu von mir
Den Titel hat nach wie vor der Inkasso.
Auf eigen Initiative habe ich Forderungsaufstellung,
Titelkopie, und Vollmacht in Original vom Gläubiger.
Habe auch alles bekommen. Nur sehe ich das z.b.
in der Forderungsaufstellung z.b KontoFk. sind 20 Eu.
Bearbeitungsgebühr 97 Eu. Was nicht titulierte kosten sind. Also was nicht in den 310 Eu sind.
Die eigentliche Hauptforderung war 103,49.
Dann neben kosten 51,75 Eu. Mahnkosten 40 Eu.
2 Eu Auskünfte. 53,55 Inkassokosten.
Anwaltsvergleich 39 Eu. 14,28 Eu Kontoführungskosten.
Diese sin im Titel bzw. Mahnbescheid.
Ist es richtig das ich 1x Anwaltskosten, 2 x Bearbeitungsgebühr Inkasso, 2 X Kontoführungskosten zahlen muss ?
Bei diesen sind schon jeweils 1 Titel eingetragen.
Also doppelt zahlen ? Habe gelesen das KontoFk
nicht durchsetzbar sind. Was ist mit 2x Bearbeitungsgebühr
für die gleiche Sache. Und zusätzlich Anwaltskosten :-(
Wäre für jede Hilfe dankbar. Habe ja 300 Eu schon gezahlt. Stehe schon zu meinen Schulden. Aber ausnehmen lasse ich mich nicht.
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""
-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 20:16
Inkasso Gebühr
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Kannst du die Forderungsaufstellung mal verlinken? Namen, Aktenzeichen und personenbezogene Daten vorher entfernen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ja. danke mache Ich. Danke mepeisen.
Forderungsaufstellung Bild1:
http://fs2.directupload.net/images/141216/9unc8ewn.jpg
Forderungsaufstellung Bild2:
http://fs1.directupload.net/images/141216/pikcsdca.jpg
Titel Bild 1:
http://fs1.directupload.net/images/141216/5sa7om5t.jpg
Titel Bild 2:
http://fs1.directupload.net/images/141216/4q5f6s45.jpg
-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 22:47
-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 22:48
-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 22:50
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Die Kontoführungsgebühren sind natürlich nicht zu zahlen
Also alles abzüglich der Ktoführungeskosten zweckgebunden überweisen und den Inkassoladen schriftlich darüber in Kenntnis setzen das diese Gebühren Deinerseits nicht übernommen werden
Evtl finden ander user noch was
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Also, ich würde folgendes streichen:
- Bonitätsprüfung vom 1.6.2011, 19.2.2014, 8.5.2014,
- Bearbeitungsgebühr vom 22.8.2011
- Kontoführungskosten vom 31.1.2012
Unterm Strich sollten also noch etwa 42€ offen sein (die Streichung hat auch etwas Auswirkung auf Zinsen).
Ich würde also gerundet 42€ bezahlen, danach direkt per Einschreiben den entwerteten Titel zurückfordern und eine Frist von 7 Tagen setzen. Ankündigen, dass man danach ohne zu zögern zu einem Anwalt geht und ihn die Titel einklagen lässt. Kurz schreiben, dass man die obigen fei erfundenen und nicht durchsetzbaren Posten zurückweist und sollte das Inkasso der Meinung sein, diese Posten durch Vollstreckung o.ä. erpressen zu wollen, würde man Strafanzeige erstatten und das Aufsichtsgericht verständigen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
@ mepeisen
Danke. werde ich so machen.
Danke für die Zeit mepeisen.
Grüsse
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Schade
Es gab leider keinerlei Teilwiderspruch bei d Mahnbescheid !?
In den titulierten 310 sind bereits rund 100 € an Märchengebühren enthalten (Punkt 3 : Nebenforderungen)
Die zusätzlich zu den RA Gebühren aufgelisteten Inkassokosten wären weggefallen - die 14,28 € Kontoführungsgebühren ebenfalls - und die 40 € Mahnkosten erscheinen stark überhöht
Da hättest Du erfolgreich teilwidersprechen sollen :-//
Die Sache ist ganz einfach auch so das wenn das Inkasso erkennt das der Schuldner diversen Positionen nicht im MB widersprochen hat man automatisch erneut versucht später Gebührentechnisch nachzuladen
Ein Inkassobüro versucht immer maximalen Profit einzufahren
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Ja leider. ich war damals überfordert.
Ist meine Jugendsünde. Wurde mit Mahnbescheiden gerade zu
bombardiert. Und damit meine ich nicht das ich z.b was bestellt und nicht bezahlt habe. Sondern wurde arbeitslos. Was dann eins zum anderen führte.
Habe heute zwar fast alles bezahlt.
Aber irgendwo muss man mal anfangen ...
auch wenn es zu spät ist.
Möchte wieder ein schulden freies leben führen.
Erst heute wieder eine Forderung bekommen.
Hoffentlich ist das der letzte.
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quote:
Bonitätsprüfung vom 1.6.2011, 19.2.2014, 8.5.2014,
- Bearbeitungsgebühr vom 22.8.2011
- Kontoführungskosten vom 31.1.2012
also diese von @mepeisens erwähnten nicht titulierten Positionen würde ich ebenfalls nicht bezahlen
und 42 € zweckgebunden überweisen
(Im Verwednungszweck des Überweisungsträgers :Restforderung)
Das Inkassobüro schriftlich nachweisbar darüber in kenntnis setzen das die obigen 3 Positionen nicht bveglichen werden
Anschließend Erledigungsschreiben bzw Titelrückgabe schriuftlich einfordern
Die Branche lebt von der Unkenntnis
Lies Dich evtl mal hier ein :
https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
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