Inkasso Gebühr

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paul500
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Gebühr

Hallo habe oft hier nützliche Informationen erhalten.
Dafür möchte ich mich bei den Seite Betreibern und Forum Mitgliedern bedanken. Danke.

Ich hätte da allerdings eine frage. Bei meiner Recherche
hat sich ergeben das Inkasso gebühren auf Niveau
der Rechtsanwaltsgebühren wäre.

Zu meiner Sache ich habe eine Titulierung.
Die Hauptforderung betrug 103, 49.Eu.
Nach Mahnbescheid allem drum und dran im Mahnbescheid
310,38.

Inkasso hat mir den GVZ geschickt habe ihn auch mit
310 Eu bezahlt. Was ich später erst bei genauen hinschauen festgestellt habe ist, das es eine Teilforderung ist. Da wollen sie noch 165 Eu von mir :bang:

Den Titel hat nach wie vor der Inkasso.
Auf eigen Initiative habe ich Forderungsaufstellung,
Titelkopie, und Vollmacht in Original vom Gläubiger.

Habe auch alles bekommen. Nur sehe ich das z.b.
in der Forderungsaufstellung z.b KontoFk. sind 20 Eu.
Bearbeitungsgebühr 97 Eu. Was nicht titulierte kosten sind. Also was nicht in den 310 Eu sind.

Die eigentliche Hauptforderung war 103,49.
Dann neben kosten 51,75 Eu. Mahnkosten 40 Eu.
2 Eu Auskünfte. 53,55 Inkassokosten.
Anwaltsvergleich 39 Eu. 14,28 Eu Kontoführungskosten.
Diese sin im Titel bzw. Mahnbescheid.

Ist es richtig das ich 1x Anwaltskosten, 2 x Bearbeitungsgebühr Inkasso, 2 X Kontoführungskosten zahlen muss ?

Bei diesen sind schon jeweils 1 Titel eingetragen.
Also doppelt zahlen ? Habe gelesen das KontoFk
nicht durchsetzbar sind. Was ist mit 2x Bearbeitungsgebühr
für die gleiche Sache. Und zusätzlich Anwaltskosten :-(
Wäre für jede Hilfe dankbar. Habe ja 300 Eu schon gezahlt. Stehe schon zu meinen Schulden. Aber ausnehmen lasse ich mich nicht.



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-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 20:16

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du die Forderungsaufstellung mal verlinken? Namen, Aktenzeichen und personenbezogene Daten vorher entfernen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Paul500
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. danke mache Ich. Danke mepeisen.

Forderungsaufstellung Bild1:

http://fs2.directupload.net/images/141216/9unc8ewn.jpg


Forderungsaufstellung Bild2:

http://fs1.directupload.net/images/141216/pikcsdca.jpg

Titel Bild 1:
http://fs1.directupload.net/images/141216/5sa7om5t.jpg



Titel Bild 2:


http://fs1.directupload.net/images/141216/4q5f6s45.jpg


-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 22:47

-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 22:48

-- Editiert Paul500 am 16.12.2014 22:50

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Kontoführungsgebühren sind natürlich nicht zu zahlen

Also alles abzüglich der Ktoführungeskosten zweckgebunden überweisen und den Inkassoladen schriftlich darüber in Kenntnis setzen das diese Gebühren Deinerseits nicht übernommen werden

Evtl finden ander user noch was

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also, ich würde folgendes streichen:
- Bonitätsprüfung vom 1.6.2011, 19.2.2014, 8.5.2014,
- Bearbeitungsgebühr vom 22.8.2011
- Kontoführungskosten vom 31.1.2012
Unterm Strich sollten also noch etwa 42€ offen sein (die Streichung hat auch etwas Auswirkung auf Zinsen).

Ich würde also gerundet 42€ bezahlen, danach direkt per Einschreiben den entwerteten Titel zurückfordern und eine Frist von 7 Tagen setzen. Ankündigen, dass man danach ohne zu zögern zu einem Anwalt geht und ihn die Titel einklagen lässt. Kurz schreiben, dass man die obigen fei erfundenen und nicht durchsetzbaren Posten zurückweist und sollte das Inkasso der Meinung sein, diese Posten durch Vollstreckung o.ä. erpressen zu wollen, würde man Strafanzeige erstatten und das Aufsichtsgericht verständigen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
Paul500
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ mepeisen

Danke. werde ich so machen.
Danke für die Zeit mepeisen.

Grüsse

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schade

Es gab leider keinerlei Teilwiderspruch bei d Mahnbescheid !?
In den titulierten 310 sind bereits rund 100 € an Märchengebühren enthalten (Punkt 3 : Nebenforderungen)

Die zusätzlich zu den RA Gebühren aufgelisteten Inkassokosten wären weggefallen - die 14,28 € Kontoführungsgebühren ebenfalls - und die 40 € Mahnkosten erscheinen stark überhöht

Da hättest Du erfolgreich teilwidersprechen sollen :-//

Die Sache ist ganz einfach auch so das wenn das Inkasso erkennt das der Schuldner diversen Positionen nicht im MB widersprochen hat man automatisch erneut versucht später Gebührentechnisch nachzuladen

Ein Inkassobüro versucht immer maximalen Profit einzufahren


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
Paul500
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja leider. ich war damals überfordert.
Ist meine Jugendsünde. Wurde mit Mahnbescheiden gerade zu
bombardiert. Und damit meine ich nicht das ich z.b was bestellt und nicht bezahlt habe. Sondern wurde arbeitslos. Was dann eins zum anderen führte.

Habe heute zwar fast alles bezahlt.
Aber irgendwo muss man mal anfangen ...
auch wenn es zu spät ist.

Möchte wieder ein schulden freies leben führen.
Erst heute wieder eine Forderung bekommen.
Hoffentlich ist das der letzte.


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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Bonitätsprüfung vom 1.6.2011, 19.2.2014, 8.5.2014,
- Bearbeitungsgebühr vom 22.8.2011
- Kontoführungskosten vom 31.1.2012


also diese von @mepeisens erwähnten nicht titulierten Positionen würde ich ebenfalls nicht bezahlen

und 42 € zweckgebunden überweisen
(Im Verwednungszweck des Überweisungsträgers :Restforderung)

Das Inkassobüro schriftlich nachweisbar darüber in kenntnis setzen das die obigen 3 Positionen nicht bveglichen werden

Anschließend Erledigungsschreiben bzw Titelrückgabe schriuftlich einfordern

Die Branche lebt von der Unkenntnis

Lies Dich evtl mal hier ein :
https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html





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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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