Schönen guten Tag liebe Community,
bei mir geht es um folgenden Fall: Ich habe eine Bestellung mit Wert von 54,09 EUR bei einem Online-Händler mit meinem Paypal-Account Bezahlweise: Paypal-Rechnungszahlung getätigt. Diesen Service habe ich erstmalig genutzt. In meinem Paypalkonto gibt und gab es keinen Vermerk über Rechnung und mein für Paypal genutztes E-Mail-Konto erfüllt nur diesen einen Zweck. Zu meiner Schande muss ich jetzt gestehen, dass ich dem E-Mail-Konto keinerlei bzw. kaum Beachtung schenke, die Rechnung so in Vergessenheit geraten konnte und sämtliche Zahlungserinnerungen inkl. eines ersten Anschreibens seitens Paigo GmbH (Inkassounternehmen) vom 27.10.2020 somit ins Leere liefen. Das böse Erwachen kam dann, als ich heute Morgen einen Anruf eines Mitarbeiters der Paigo GmbH erhielt und er mir die Situation schilderte. Weiterhin fand ich Mittags dann auch die postalische Mitteilung über die offene Forderung seitens der Paigo GmbH aus der sich folgendes ergab:
Zitat:Sehr geehrter Herr xyz,
PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, nachdem Sie PayPal als Zahlungsdienstleister für einen Onlinekauf genutzt und den Rechnungsbetrag nicht bezahlt haben. Mehr Informationen dazu finden Sie anbei. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung
124,34 EUR
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Haupt- / Restforderung 54,09 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 01.11.2020 0,05 EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 1,3 Gebühr in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 11,70 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 124,34 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum
01.11.2020 bei uns eingegangen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH
Demnach ist die Hauptforderung gerechtfertigt.
ABER:
Aus BGH 4 StR 426/18 v. 14.03.2019 ergibt sich dass für Masseninkasso nur Kosten in Höhe einer 0,3-fachen Rechtsanwaltsgebühr verlangt werden können. Das müsste sich inzwischen auch in den Inkasso-Unternehmen herumgesprochen haben. Die schicken aber, in der Hoffnung, dass der rechtsunkundige Bürger schnell zahlt, prinzipiell weiterhin ihre Rechnungen mit dem zugrundeliegenden Faktor 1,3 raus?
Viele Grüße
Ben
-- Editiert von skyy708 am 30.10.2020 14:56
-- Editiert von skyy708 am 30.10.2020 14:56