Inkasso Gebühr nach RVG und BGH-Urteil

30. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
skyy708
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso Gebühr nach RVG und BGH-Urteil

Schönen guten Tag liebe Community,

bei mir geht es um folgenden Fall: Ich habe eine Bestellung mit Wert von 54,09 EUR bei einem Online-Händler mit meinem Paypal-Account Bezahlweise: Paypal-Rechnungszahlung getätigt. Diesen Service habe ich erstmalig genutzt. In meinem Paypalkonto gibt und gab es keinen Vermerk über Rechnung und mein für Paypal genutztes E-Mail-Konto erfüllt nur diesen einen Zweck. Zu meiner Schande muss ich jetzt gestehen, dass ich dem E-Mail-Konto keinerlei bzw. kaum Beachtung schenke, die Rechnung so in Vergessenheit geraten konnte und sämtliche Zahlungserinnerungen inkl. eines ersten Anschreibens seitens Paigo GmbH (Inkassounternehmen) vom 27.10.2020 somit ins Leere liefen. Das böse Erwachen kam dann, als ich heute Morgen einen Anruf eines Mitarbeiters der Paigo GmbH erhielt und er mir die Situation schilderte. Weiterhin fand ich Mittags dann auch die postalische Mitteilung über die offene Forderung seitens der Paigo GmbH aus der sich folgendes ergab:




Zitat:
Sehr geehrter Herr xyz,

PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, nachdem Sie PayPal als Zahlungsdienstleister für einen Onlinekauf genutzt und den Rechnungsbetrag nicht bezahlt haben. Mehr Informationen dazu finden Sie anbei. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

124,34 EUR

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung 54,09 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 01.11.2020 0,05 EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 1,3 Gebühr in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 11,70 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 124,34 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum
01.11.2020 bei uns eingegangen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH


Demnach ist die Hauptforderung gerechtfertigt.

ABER:

Aus BGH 4 StR 426/18 v. 14.03.2019 ergibt sich dass für Masseninkasso nur Kosten in Höhe einer 0,3-fachen Rechtsanwaltsgebühr verlangt werden können. Das müsste sich inzwischen auch in den Inkasso-Unternehmen herumgesprochen haben. Die schicken aber, in der Hoffnung, dass der rechtsunkundige Bürger schnell zahlt, prinzipiell weiterhin ihre Rechnungen mit dem zugrundeliegenden Faktor 1,3 raus?

Viele Grüße

Ben

-- Editiert von skyy708 am 30.10.2020 14:56

-- Editiert von skyy708 am 30.10.2020 14:56

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Das ist nun eine theoretische Frage, deren Antwort hier keinen weiterbringt.
Es ist nicht "illegal", einen 1,3 fachen Satz zu verlangen. 0,3 finde ich z.B. auch zu wenig. Die Inkassos haben halt einfach eine andere Ansichten was das Thema betrifft.

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#2
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

1,3 finde ich überhöht, deswegen gebe ich dir Recht.
Verlang erstmal eine Vollmachtserklärung vom Inkassobüro welches es durch PayPal bekommen hat.
Und begleiche direkt deine Hauptforderung samt Zinsen und Mahngebühr an PayPal.
Direkt an PayPal, nicht an das Inkassobüro (IB).
Schreibe dem IB, dass du die Hauptforderung bei PayPal beglichen hast und jetzt die Vollmachtserklärung vom IB benötigst.
Als nächstes prüfst du diese dann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
skyy708
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Das ist nun eine theoretische Frage, deren Antwort hier keinen weiterbringt.
Es ist nicht "illegal", einen 1,3 fachen Satz zu verlangen. 0,3 finde ich z.B. auch zu wenig. Die Inkassos haben halt einfach eine andere Ansichten was das Thema betrifft.

Erstmal danke für deine rasche Antwort. Aber 0,3 soll zu wenig für einen maschinell erstellten Brief sein? Das sind immerhin noch 18€. In meinem Fall gab es keinerlei Recherchearbeit zu leisten und es ist auch sonst kein Fall, der einer erweiterten juristischen Beratung bedurft hätte.

Zitat (von The Mentalist):
Das ist nun eine theoretische Frage, deren Antwort hier keinen weiterbringt. Es ist nicht "illegal", einen 1,3 fachen Satz zu verlangen.

Wir sprechen hier von einem gesetzlich festgeschriebenen Satz nach RVG. Der Faktor ergibt sich aus dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Dazu gibt es ein höchstrichterliches Urteil vom BGH. Das ist also keine Kaffeesatzleserei oder eine verhandelbare Künstler-Gage.

Dass die Antwort auf auf meine theoretische Frage keinen weiterbringt, musst du mir näher erklären. Es gibt viele Leute, die als erste Reaktion auf Inkasso-Schreiben sofort und ohne sie in Zweifel zu ziehen, die gesamte Summe bezahlen. Mehrheitlich sind das Menschen und Mitbürger, die ohnehin ein bescheidenes Auskommen haben. Sich an diesen mit grundsätzlich zu hoch berechneten Kosten zu breichern, findest du so ethisch in Ordnung und entspricht dem Urteil des BGH? Du sprachst ja eben schon von der Sicht "der Inkassos".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von skyy708):
Das müsste sich inzwischen auch in den Inkasso-Unternehmen herumgesprochen haben.

Die vertreten halt eine andere Meinung.
Zumindest bis man ihnen erklärt, das sie diese Meinung doch bitte auch mal vor Gericht vertreten mögen - dann sinkt das Interesse gegen 0.



Zitat (von skyy708):
Die schicken aber, in der Hoffnung, dass der rechtsunkundige Bürger schnell zahlt, prinzipiell weiterhin ihre Rechnungen mit dem zugrundeliegenden Faktor 1,3 raus?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich halte auch eine 0,3 Gebühr für zu hoch. Warum? Paigo (ehemals Infoscore) erbringt keine Rechtsdienstleistung. Stattdessen kaufen die Forderungen auf und betreiben sie in eigenem Namen. Das ist aber gemäß RDG/RVG eine Gebühr von exakt 0,00€...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
skyy708
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich halte auch eine 0,3 Gebühr für zu hoch. Warum? Paigo (ehemals Infoscore) erbringt keine Rechtsdienstleistung. Stattdessen kaufen die Forderungen auf und betreiben sie in eigenem Namen. Das ist aber gemäß RDG/RVG eine Gebühr von exakt 0,00€...

Dementsprechend habe ich auch direkt an Paypal überwiesen, dort angerufen und die Zahlung vermerken lassen. Da hatten die auch kein Problem mit. Der Widerspruch an Paigo erfolgt heute per Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich halte auch eine 0,3 Gebühr für zu hoch. Warum? Paigo (ehemals Infoscore) erbringt keine Rechtsdienstleistung. Stattdessen kaufen die Forderungen auf und betreiben sie in eigenem Namen. Das ist aber gemäß RDG/RVG eine Gebühr von exakt 0,00€...


Paigo scheint aber hier nicht aufgekauft zu haben, sondern wurde beauftragt:
Zitat: "PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, [..]"
Insofern dürfte man in diesem Fall nicht von 0€ Inkassogebühr ausgehen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Paigo scheint aber hier nicht aufgekauft zu haben, sondern wurde beauftragt:

Das behaupten sie. Die Wahrheit sieht anders aus. Dazu muss man sich aber vorrangig die Firmenstrukturen anschauen. Der Infoscore-Konzern betreibt eine "Geld-Pool" GmbH, wo er mit 0 Mitarbeitern diese aufgekauften Forderungen verwaltet.

Man kann die ruhig mal fragen nach einem Beweis, beispielsweise das vollständige zwischen Gläubiger und Konzern geschlossene Vertragswerk in Kopie. Oder nach einem Beweis, dass jemals Inkassokosten überwiesen werden vom Gläubiger oder oder. All das wird man nie erhalten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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