Inkasso Gebühren für Ratenzahlung

28. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Masel1086
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso Gebühren für Ratenzahlung

Guten Morgen zusammen,
Es geht in einer Inkasso Sache um einen Betrag von Rund 137€.
Ich habe Kontakt zum Inkasso Unternehmen aufgenommen um eine Ratenzahlung in 2 Raten zu vereinbaren. Am Telefon sagte mir eine Dame das die Gebühren dafür zusätzlich 80€ betragen würden. Ich habe sie gefragt ob sie das Ernst meint, natürlich meinte die das Ernst, so sein die AGBs des Unternehmens
Mein Gefühl sagt mir das diese Gebühr nicht zulässig und total überzogen ist wenn man sich den Wert der eigentlichen Forderung anschaut. Würde gerne wissen welche rechtlichen Grundlagen gelten . Kann mir jemand helfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
so sein die AGBs des Unternehmens

So ein Argument ist natürlich selten dämlich, denn es gibt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Inkasso.

Theoretisch ist die gebühr irgendwie begründbar über das RVG. Dass mit Inkassogebühr und Rateneinigungsgebühr über 150€ entstehen, so dass sogar eine Ratenvereinbarung beim Gerichtsvollzieher (inklusive Mahnbescheid) günstiger ist, ist die zweite Geschichte.

Die Hauptforderung beträgt rund 60€, korrekt? Wie wäre es, dem Inkasso zweckgebunden nur diese 60€ zu bezahlen, samt Zinsen und Briefporto (würde auf 2€ aufrunden), sowie einer "Gebühr für ein Schreiben einfacher Art" (16,20€)?

Dem Inkasso dann schreiben, dass man sich informiert hat und dass dem Inkasso keine höhere Gebühr zusteht. Es möge, falls es das anders sieht, vor Gericht ziehen und es begründen, weitere Bettelbriefe würde man ignorieren.

Das ist das, was ich machen würde, selbst wenn ich ängstlich wäre. Wenn ich mutig wäre, würde ich nur maximal 3€ zusätzlich zur Hauptforderung bezahlen und dem Inkasso schreiben, dass man den Rest nicht bezahlt, egal wie viele Bettelbriefe noch folgen.

-- Editiert von mepeisen am 28.12.2015 09:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Masel1086
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die rasche Meinung.

Ja also der ursprüngliche Wert war 53,89.
Die Gebühren für das Unternehmen sind wie folgt aufgelistet:
1 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 RDGEG i.V.m . Nr. 2300 VV RVG aus 53,86
9= 49,50
Das sind die eigentlichen Gebühren.
Dann haben die noch ohne Belege angegeben das die eine Adressanfrage Basic und Adressanfrage plus durchgeführt haben. Das bezahle ich schon mal nicht weil dafür belege erbracht werden müssen, hab ich woanders erfahren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Warum überweist Du nicht einfach gerundet 60 direkt an den Gläubiger und ersparst dir die kosten.? Zweckgebunden (nur hauptforderung, und 6,11 verzugskosten)

In den 53 sind kosten mit intus?

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