Inkasso / Gerichtsvollzieher

9. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)
Inkasso / Gerichtsvollzieher

Hallo,

dürfen Inkassobüros einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn sie einen "gekauften" Titel besitzen? Dürfen sie auch einen Durchsuchungsbeschluss beantragen / erwirken? Ich habe gelesen, dass Inkassobüros nur aussergerichtlich Geld eintreiben dürfen. Was heisst das?`Wie weit dürfen sie gehen?

Das betreffende Inkasso hat schon mehrmals versucht bei mir vollzustrecken (15 Jahre alter Titel !) im Abstand von ca. 3-4 Jahren. Ich habe mehrmals eine Schuld-Abtretungsurkunde verlangt - die wurde mir nie vorgelegt!

Ich frfeue mich über Ihre Antwort.
Danke!

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Soviel ich weiss , muss ein Anwalt den Vollstreckungsbescheid ausfüllen , eine Inkasso darf dies nicht .
Auch würde ich die mal anschreiben wegen einsicht der Unterlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanja S.
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich hatte mich hier auch mal vor längerer Zeit informiert. Soweit ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe ist es so:

Ältere Inkassounternehmen können auch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragen. Die neueren nicht mehr. Den Gerichtsvollzieher können Inkassounternehmen wieder beauftragen, solange es lediglich um die Zwangsvollstreckung geht. Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dürfen sie dann wieder nicht. Aber das betrifft alles die die neueren Inkassobüros.

Bei großen Inkassobüros ist es ja aber auch oft so, dass dort ein Anwalt angestellt ist.

Klingt alles etwas verwirrend hoffe jedoch trotzdem etwas geholfen zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

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