Inkasso & Gerichtsvollzieher

9. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)
Inkasso & Gerichtsvollzieher

Wenn mann vor einem Jahr eine EV abgegebenn hat wegen einer Vorderung, und sich Finanziell noch nichts Verbessert hat, kann dann der Gerichtsvollzieher nach 1Jahr schon wieder eine EV verlangen?
Selbst wenn mann Ihm sagt mann könne höchstens 25€ für die Schuld bezahlen weil mann nachweißlich nicht mehr Geld hat, kann er dann trotzdem die EV nochmal Verlangen?

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" " Denke immer daran , dass es nur eine allerwichtigste Zeit gibt , nämlich : Sofort ! ""

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Keine Ahnung ob das irgendwer kann, aber lies mal § 903 ZPO , z.B. unter www.rechtliches.de

mfg specht

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Christian Steffens
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du zahlungswillig bist, dann darf der Gerichtsvollzieher garnicht erst kommen. Biete dem Gerichtsvollzieher doch einfach eine akzeptable Summe an, die du monatlich zahlen kannst, dann müsste das funktionieren.

Chris

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