Wenn mann vor einem Jahr eine EV abgegebenn hat wegen einer Vorderung, und sich Finanziell noch nichts Verbessert hat, kann dann der Gerichtsvollzieher nach 1Jahr schon wieder eine EV verlangen?
Selbst wenn mann Ihm sagt mann könne höchstens 25€ für die Schuld bezahlen weil mann nachweißlich nicht mehr Geld hat, kann er dann trotzdem die EV nochmal Verlangen?
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" " Denke immer daran , dass es nur eine allerwichtigste Zeit gibt , nämlich : Sofort ! ""
Inkasso & Gerichtsvollzieher
9. Februar 2004
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Frage vom 9. Februar 2004 | 10:24
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1098x hilfreich)
Inkasso & Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 9. Februar 2004 | 10:46
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1098x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 10. Februar 2004 | 11:36
Von
Status: Beginner (148 Beiträge, 23x hilfreich)
Keine Ahnung ob das irgendwer kann, aber lies mal § 903 ZPO
, z.B. unter www.rechtliches.de
mfg specht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Februar 2004 | 12:38
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 214x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 11. Februar 2004 | 11:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn du zahlungswillig bist, dann darf der Gerichtsvollzieher garnicht erst kommen. Biete dem Gerichtsvollzieher doch einfach eine akzeptable Summe an, die du monatlich zahlen kannst, dann müsste das funktionieren.
Chris
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