Hallo Ihr,
in der Vergangenheit habe ich den eine oder auch anderen Fehler begangen, wie die meisten wohl.
Mit anderen Worten ich habe einen Schuldenhaufen erarbeitetet. Es sind im Großen und Ganzen etwa 12000 Euro.
Die meisten Forderungen bewegen sich um 300 bis 500 Euro teils tituliert teils nicht tituliert. Mit einer Ausnahme die aber direkt mit rund 5000 Euro zu Buche schlägt.
Das diese beglichen werden müssen steht außer Frage, allerdings sieht meine finanzielle Situation gerade nicht rosig aus da ich leider beschäftigungslos bin.
Gut ich liege weit unter der Pfändungsfreigrenze und habe auch eines dieser P Konten und könnte mich somit relativ entspannt Zurücklehen da bei mir zum einen nicht wirklich was zu holen ist und zum anderen die mir nicht so wirklich was können.
Aber das will ich nicht.
Also gibt es nur die Möglichkeit die Schulden nach und nach abzuzahlen oder in die Privatinsolvenz zu gehen wobei die Privatinsolvenz der letzte Weg wäre den ich einschlagen möchte.
Mein Gedankengang ist nun das ich nach und nach die Gläubiger mit einem Vergleichsangebot anschreibe wo ich auch direkt angebe das, sofern der Vergleich nicht angenommen wird, ich den Weg in die Privatinsolvenz einschlage.
Nun die Frage an Euch ob dieses Zielführend wäre besonders auch in Anbetracht das die Vergleichsangebote ja nicht so hoch ausfallen würden.
Es ist schon eine Sache wenn eine Forderung in Höhe von 500 Euro besteht und man dann mit einem Vergleich von etwa 50 Euro ankommt. Aber mehr geht halt nicht.
Bei einer Privatinsolvenz würden die wohl nichts sehen es sei denn das sich Arbeitstechnisch etwas gravierend ändern sollte allerdings muss ich ja von der jetzigen Situation ausgehen.
Also was meint Ihr?
Wäre dieser Weg von Erfolg gekrönt oder würde es ehr direkt mit einem lauten Lachen abgeschmettert werden?
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""
Inkasso / Gläubiger anschreiben?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Versuch es einfach - mehr wie Nein sagen können sie nicht
Tip
Bei einem Vergleichsangebot hat man nicht selbst das Geld sondern bekommt es zweckgebunden von z.b einem Familienangehörigen geliehen
Mit PI nicht direkt " drohen" sondern in einem Nebensatz einfliesen lassen
Anregungen auch hier . fsb.de
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Bei einer gewissen masse an Gläubigern kann es schwierig werden. Vor allem wenn sich einige quer stellen und nicht mitmachen bei einem Vergleich.
Mit Bedingungen, wie beispielsweise eine eidesstattlichen Versicherung solltest du dich schonmal anfreunden. Soweit da einiges tituliert ist, dürfte das sowieso anstehen.
Unabhängig davon kann niemand vorhersehen, wie die Gläubiger reagieren. Wie thehellion schon sagt, fragen kostet nichts (bzw. nur Zeit, Porto und etwas Nerven).
Vor der Privatinsolvenz bist du jedoch sowieso verpflichtet, einen außergerichtlichen Entschuldungsversuch zu unternehmen. Wenn die Gläubiger größtenteils Interesse haben an einem vergleich, vielleicht aber nicht zu den Konditionen, die du vorschlägst, wenn sich nur wenige weigern, dann würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Es gibt genug seriöse Anwälte, die dir da für einen Pauschalbetrag helfen (meist abgerechnet nach Anzahl der Gläubiger). Der Vorteil mit einem Anwalt ist auch, dass er zum einen Erfahrung hat, wie er die Gläubiger zum Einlenken bewegt aber auch, dass er u.U. vor Gericht eine Einigung erzwingen kann um deine Privatinsolvenz zu vermeiden.
Du solltest einen großen Bogen um irgendwelche kommerziellen Schuldnerberater machen. Die machen es meist nur noch schlimmer. Oder du solltest dich sehr sehr gut informieren. Schuldnerberatung bekommst du meist kostenlos von entsprechenden Vereinen. Beispielsweise durchaus auch von Caritas usw. Das problem hier ist immer nur, einen zeitnahen Termin zu bekommen.
Also: Wenn du Beratung und Hilfe von Extern willst, dann direkt einen auf Verschuldung spezialisierten Anwalt hinzuziehen oder eine kostenlose Beratungsstelle aufsuchen.
P.S.: Je nach Einkommenssituation lohnt es sich, das lokale Amtsgericht um Kostenhilfe zu bitten. Sprich: Die Anwaltskosten für einen außergerichtlichen Einigungsversuch komplett bezahlt zu bekommen. Sage vielleicht sogar dem Anwalt, den du dir ausguckst, dass du mit ihm gemeinsam den Antrag ausfüllen willst und ihn halt selbst nicht bezahlen kannst.
-- Editiert mepeisen am 15.09.2012 20:21
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