Inkasso HFG welche Kosten sind korrekt und welche nicht

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
DelgadoFitzhugh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso HFG welche Kosten sind korrekt und welche nicht

Guten Tag,

ich hoffe sehr, dass mir hier weitergeholfen werden kann. Die HFG hat mich angeschrieben, dass sie noch eine Forderung aus dem Jahr 2006 im Auftrag eintreibt. Ich habe mit dem ursprünglichen Gläubiger damals eine Ratenzahlung vereinbart, es jedoch nach einem Umzug mit Kontowechsel aus den Augen verloren. Jetzt holt mich die Sache wieder ein. Ich habe der HFG bereits ein Vergleichsangebot in Höhe von 10 Raten à 35€ gemacht, dies hat die HFG jedoch abgelehnt. Nun habe ich eine Vollmacht oder Abtretungsurkunde angefordert. Parallel würde ich hier gerne um Hilfe bitten, ob die Höhe der Forderung überhaupt korrekt ist und wenn nicht, bei welchen Punkten der Forderungsaufstellung ich denn widersprechen kann.
Verlinkt ist die Forderungsaufstellung.

https://documentcloud.adobe.com/link/track?uri=urn:aaid:scds:US:4153861c-967d-448f-a7db-fb503d38ff77


Vielen Dank im Voraus.

Delgado Fitzhugh




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2660 Beiträge, 782x hilfreich)

Die Zinsen vor dem 1.1.18 könnten verjährt sein. Dazu musst du als Du die Einrede der Verjährung erheben.

Was ist der Sinn für das Anfordern der Vollmacht nachdem ein Vergleichsangebot erfolgte?

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16229x hilfreich)

Was genau steht im Titel? Ich vermute mal, dass die Posten aus 2006 (so formuliert nämlich purer Quatsch) im Titel stehen oder?

Der Posten "an GRA Raten ok + EG" ist wieder mal ein lustiges Kürzel. Da könnte eine Einigungsgebühr dahinter stecken. Hast du damals in 2007 irgendwas unterschrieben für diese Einigung?

Die Pfändungen und Gerichtsvollziehereinsätze in 2007 und 2008 gab es auch?

Die Kosten in 2009 (Mahngebühr HFG und Auslagenpauschale) sind frei erfundener Quatsch. Die müssen definitiv gestrichen werden. Es gab bereits titulierte Inkassokosten. Nach Titel steht denen keine weitere solche Inkassogebühr mehr zu.

Bei den Adressermittlungen und den anderen Kleinpositionen kann man ggf. nochmal schauen. Hier würde ich für jeden einzelnen Posten einen Rechnungsnachweis fordern. Wie oft bist du umgezogen seit 2006 und wann war das jeweils?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
DelgadoFitzhugh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht was im Titel steht, den habe ich nicht vorliegen. Eine Einigung gab es 2007, da habe ich eine Ratenzahlung vereinbart, diese jedoch nicht zu Ende gebracht. Pfändungen und Gerichtsvollzieherbesuche gab es bisher keine.
Ich frage nun also am Besten nach einer bereinigten Forderungsaufstellung in der sämtliche verjährten Zinsen und die Mahngebühren und Auslagenpauschalen aus 2009 gestrichen sind? Und nach dem Titel frage ich wohl auch lieber mal, wenn da evtl. was Absurdes drinsteht.
Vielen Dank aber schon mal euch beiden für die schnellen Antworten.

Delgado Fitzhugh

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16229x hilfreich)

Zitat:
Pfändungen und Gerichtsvollzieherbesuche gab es bisher keine.

Dann auf jeden Fall mal Nachweise und Rechnungsbelege für diese ganzen Positionen anfordern.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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