Inkasso - Hauptforderung bereits bezahlt

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anni93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Hauptforderung bereits bezahlt

Hallo,

ich habe heute 16.03.2019 ein Schreiben von Infoscore bekommen. Darin werde ich aufgefordert eine noch offene Rechnung zu bezahlen. Diese Rechnung habe ich am 11.02.2019 inkl. Mahngebühren bereits bezahlt.
Die Firma bei der ich die Rechnung offen hatte hat mir telefonisch mitgeteilt das ich bereits im Zahlungsverzug war und sie deshalb Infoscore eingeschaltet haben, der Rechnungsbetrag aber bei ihnen verbucht wurde.

Da ich die zweite Mahnung der Firma im Januar bekommen habe, war ich ganz klar im Zahlungsverzug da ich erst Anfang Februar bezahlt habe. Das nun über 1 Monat später noch ein Inkassoschreiben kommt damit habe ich nicht gerechnet ist aber so wohl mein Verschulden.

Was soll ich nun dem Inkassounternehmen genau mitteilen? Die Hauptforderung + Mahnkosten ist bereits beglichen, also bekommen die von mir "nur" noch die Inkassogebühren?

Forderung Warenlieferung - 132,19 €
Mahnauslagen für Mahnungen vor dem 13.03.19 - 7,90 €
Inkassokosten - 70,20 €
Zinsen aus Hauptforderung - 1,50 €

Kann ich also ein Schreiben senden das die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich nur die 70,20 € zahle?

Danke und LG Anni

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich nehme an, dass das Geld auch nicht zurück kam.

Dem Inkasso schreiben, dass es längst bezahlt ist und sie keinen Cent mehr erhalten. Mehr nicht.

Sollen die doch klagen und einem Richter erzählen, warum sie erst einen Monat später ein Inkassoschreiben raus senden. Sonst ist Infoscore doch immer eins zwei Tag nach Verzugseintritt direkt dabei ihre Briefe raus zu schicken. Wieso dieses Mal erst nach einem Monat? Und wieso ist deine Überweisung immer noch nicht verbucht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Anni93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, zurückgekommen ist es nicht und laut telefonischer Auskunft auch bei der Firma angekommen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich würde bei gleichem Tenor etwas fachlicher schreiben.

Du warst in Verzug, lässt sich ja nicht abstreiten, aber der Verzug wurde mit Zahlungseingang rund gerechnet zwei Tage nach Überweisung behoben. Hätte das Inkasso bis zum Verzugsende reagiert, wären die Kosten (in richtiger Höhe) durchsetzbar als Verzugsschaden.

Da deren Aktivitäten jedoch erst nach Verzugsende einsezten, sind die Inkassokosten nicht mehr als Verzugsschaden anzusehen und daher nicht auf den Schuldner abwälztbar.

Argumentation: Inkassokosten entstanden erst nach Verzugsende.

Berry

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wie schon jemand schrieb, nachweislich dem Inkasso mitteilen, daß keine Forderung mehr besteht. Nachweise beifügen und gut ist.

Mich würde aber inetessieren, ist der Gläubiger nicht auch verpflichtret, das Inkasso auszusetzen? Nach so langer Zeit, einen Monat später, ist arg spät. Ich würde auch nicht mehr mit einer solchen Maßnahme rechnen.

Immerhin ist der Inkassodienst, warum auch immer, erst nach vier Wochen aktiv geworden. Und, der Zahlungsverzug war ja bereits vier Wochen vor dem Anschreiben des Inkassos beendet dadurch, als daß die Außenstände nebst der bis dahin angefallenen Nebenkosten vollständig beglichen wurden.

Frage: Wurde im Februar entlastend gezahlt? M.E. ja. Der Inkasso stand ja zu der Zeit noch gar nicht zur Disposition.

Wer trägt die Inkassogebühren? Der Gläubiger hat doch die Möglichkeit als Auftraggeber, bei seinem dienstleistenden Unternehmen, also dem Inkasso, den Auftrag zu stornieren.

Ich meine, die 70 EUR und ein paar zerlegte. Das Inkasso bekam ja den Auftrag, der sich aber wohl als nicht mehr berechtigt, bzw. überhohlt, erwies. Zumindest, nach dem 11. Februar.

Blöd gefragt: Wer haftet nun für die Inkassokosten? Sieht es nach einem Vergleich aus?

-- Editiert von Spejbl am 16.03.2019 21:57

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Da deren Aktivitäten jedoch erst nach Verzugsende einsezten, sind die Inkassokosten nicht mehr als Verzugsschaden anzusehen und daher nicht auf den Schuldner abwälztbar.

Argumentation: Inkassokosten entstanden erst nach Verzugsende.


Eben, wer trägt denn nun die Inkassokosten? Der Auftraggeber? Nur mal interessehalber gefragt.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hätte das Inkasso bis zum Verzugsende reagiert, wären die Kosten (in richtiger Höhe) durchsetzbar als Verzugsschaden.

Wieso? Wie du weißt, arbeitet Infoscore kostenlos für die Auftraggeber. Damit liegt echtes/unechtes Factoring vor. Gemäß BGH darf dann keine Gebühr gefordert werden.
Zitat:
Mich würde aber inetessieren, ist der Gläubiger nicht auch verpflichtret, das Inkasso auszusetzen?

Nö, aber der Gedankengang ist auch nicht so relevant.
Zitat:
Wer trägt die Inkassogebühren?

Der Auftraggeber. Und nur er. Ganz grundsätzlich. Denn: Verträge zu lasten Dritter sind schlichtweg verboten. Das heißt: Inkasso und Gläubiger dürfen ganz grundsätzlich keinen Vertrag schließen, bei dem ein Schuldner verpflichtet wird, Inkassokosten zu zahlen. Das verbietet im Prinzip bereits das Grundgesetz.

Der Gläubiger kann ggf. dann Schadensersatz fordern. Dies unter der Voraussetzung, dass A) ein Schaden entstanden ist und B) der Schuldner diesen Schaden verursacht hat.

Und hier ist ein Knackpunkt. Da das Inkasso verspricht, kostenlos zu arbeiten, entsteht nie irgendein Schaden. Daher kann auch nie irgendein Cent an gebühren vom Schuldner im Wege des Schadensersatzes gefordert werden.

Die Inkassobranche hebelt sich hier argumentativ selbst aus den Angeln. Deswegen verweigern sie auch, die Verträge vorzulegen. Dem AK Inkassowatch liegen mittlerweile 2 konkrete Vertragswerke großer Inkassobüros vor. Alle versprechen, kostenlos zu arbeiten. Keiner berechnet jemals gegenüber dem Auftraggeber irgendeinen Cent. Weitere 3 Inkassobüros stehen in konkretem Verdacht, so zu arbeiten (vor allem aufgrund fehlender Bilanz-Angaben).

Die Branche verarscht seit Jahrzehnten Millionen Menschen und scheffelt im illegalen Bereich Milliarden...

-- Editiert von mepeisen am 17.03.2019 14:27

Signatur:

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#7
 Von 
Anni93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Wäre dann ein Schreiben (als Einschreiben) in dieser Art richtig mit einem Ausdruck als Beleg der Überweisung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich die von Ihnen erhobene Forderung der Firma XXXX vollumfänglich zurück.
Ich habe keine Zahlungen bei o.g. Firma offen. Die von Ihnen erhobenen Inkassokosten entstanden erst nach Verzugsende.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann man so machen.

Signatur:

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#9
 Von 
Anni93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

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