Inkasso Infoscore Deutsche Bahn

7. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
holahup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso Infoscore Deutsche Bahn

Ich habe vor 2 Tagen eine Forderung vom Inkassounternehmen infoscore Forderungsmanagement erhalten. Die Firma DB Vertrieb GmBH hat eine Forderung wegen erhöhtem Beförderungsentgelt vom 2.6.14 und ich konnte keinen gültig Fahrschein vorzeigen. Die Gesamtsumme beträgt 104,07 bzw. 104,08 bei der Forderungsdarlegung und soll bis zum 12.03.15 bezahlt werden. Der Betrag setzt sich zusammen aus erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 €, Inkassogebühr 45€, Auslagen 9 €, Zinsen 1,18 €, Ermittlungen 8.70 € und Postrückläuferbearbeitung 0,20 €
Nun zum Vorfall:
Ich habe vor der Bahnfahrt meine Fahrkarte gestempelt und bin in den Zug eingestiegen. Bei der Kontrolle habe ich meine Fahrkarte rausgeholt und bemerkt dass der Stempel fehlt. Ich habe dem Kontrolleur gesagt dass ich gestempelt habe aber kein Stempel war auf meiner Fahrkarte, daraufhin habe ich ihm gesagt dass der Stempelautomat kaputt sei. Er hat meine Daten aufgenommen die ich wahrheitsgemäss angegeben habe. Er meinte dass der Automat am Startbahnhof meiner Fahrt kontrolliert wird und ich dann Post bekomme, da die Sache ja unklar war. Ich habe meine Bahnfahrt fortgesetzt. Dann habe ich nochmal gestempelt und bin in der Straßenbahn eingestiegen, wo ich dann nochmal kontrolliert wurde und den richtigen Fahrschein vorgezeigt habe. Als ich meinen Zielort erreicht habe, habe ich meine Jacke gründlich durchsucht und 2 gültige abgestempelte Fahrkarten gefunden eine um 13:35 und die andere um 13:55. Als ich dann Später wieder nach Hause fahren wollte habe ich zuvor beim DB-Reisezentrum vorbeigeschaut und habe meine 2 Fahrtickets vorgezeigt und den Vorfall erläutert. Die Dame hat mir gesagt dass Sie nichts machen kann und dass ich mich an die Fahrpreisnacherhebung wenden soll.
Am 4.06.2014 habe ich dann im Internet recherchiert und die Email-Adresse gefunden. Dort habe ich den Vorfall geschildert und die 2 gültigen Fahrkarten eingescannt und als pdf- angehängt. Somit habe ich der Deutschen Bahn am 4.6.2014 meine gültige Fahrkarte vorgezeigt, dachte ich und die Sache wäre erledigt. Eine Woche Später habe ich eine Antwort bekommen mit der Bitte den Fahrpreiserhebungsbeleg zu kopieren und zu versenden sowie die Belegnummer anzugeben. Da war das letzte Mal dass ich bezüglich der Sache etwas von der Bahn gehört habe. Einen Brief habe ich von der Deutschen Bahn niemals bekommen. Da auf der Forderungsdarlegung der Posten Postrückläuferbearbeitung 2 mal auftaucht gehe ich mal davon aus dass die Deutsche Bahn post verschickt hat aber wohl an die falsche Adresse. Ich habe den Verdacht dass absichtlich auf die falsche Adresse versendet wurde um mehr Geld zu bekommen,so dass der Kunde nicht mehr die Möglichkeit hat seine gültige Fahrkarte fristgerecht vorzuzeigen. Man hört dass die Kontrolleure Provision bekommen wenn Sie Schwarzfahrer erwischen. Es kann aber auch nur ein Schreib- oder Verständisfehler gewesen sein. Am 05.03.2015 habe ich nach etwa 9. Monaten Post von infoscore bekommen. Ich habe bei infoscore angerufen und per Kontaktformular die Sache erläutert. Die Frage die mir jetzt stellt ist sollte ich jetzt einen schriftlichen Widerspruch der Forderung stellen oder erste auf Reaktionen abwarten ? Wie stehen meine Chancen? Habe ich mich ausreichend um die Klärung des Falls gekümmert oder wird man mir unterstellen dass ich noch mal Kontakt hätte aufnehmen müssen und die Fahrkarte nicht fristgerecht vorgezeigt habe, da ohne Belegnummer keine Zuordnung und somit keine Bearbeitung möglich war ? Ich sehe die Sache als erledigt an und die Forderung ist unberechtigt.Die Bahn hat mir die Fahrpreisnacherhebung nicht zugeschickt, dass ist ja nicht meine Schuld. Würde mich über Antworten freuen

hulahup



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13 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst insbesondere die Antwort der Bahn von damals noch nachweisen?

Ich würde einmalig per Einschreiben beim Inkasso widersprechen. Gar nicht groß erklären. Nur dass man damals widersprochen hat und die Fahrscheine nachträglich vorgezeigt hat. Zudem eine Erklärung verlangen, wieso vorsätzlich eine falsche Adresse angeschrieben wurde. Mehr würde ich nicht schreiben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
holahup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja und noch mehr.
Ich habe das Schreiben an die Bahn vom 4.6.2014 mit der Schilderung des Vorfalls sowie den Fahrkarten als pdf außerdem , die Antwort der Bahn vom 11.6. und 12.6 zweimal das gleiche und die 2 Originale Fahrkarten. Ich habe jetzt auch den Widerspruch der Forderung geschickt und warte auf Antwort von infoscore und Deutsche Bahn. Ich werde jetzt mal die ganzen Unterlagen ausdrucken, damit ich etwas auf der Hand habe. Mal sehen wie es weitergeht.

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#3
 Von 
holahup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

So es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. Nun möchte ich den Fall auf dem aktuellen Stand bringen. Am 15.3 haben Sie mir eine Vergleichszahlung angeboten. 40 € sollte ich bis zum 1.April zahlen, danach wird der volle Betrag wieder fällig.Auf meine Antwort wird nicht Bezug genommen, sondern wieder erwähnt das ich keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte. Vor ein paar Tagen habe ich einen weiteren Brief bekommen.Es wird mir nochmal die Gelegenheit gegeben bis zum 27.4 die 40 € zu zahlen, danach ist von einer gerichtlichen Durchsetzung die Rede. Ausserdem wird behauptet dass ich mich an die Vergleichsvereinbarung nicht gehalten habe , die es nie gegeben hat. Da ich jetzt auch keine Erklärung auf die vorsätzliche Falschadressierung der Fahrpreisnacherhebung bekommen habe, werde ich Strafanzeige wegen versuchten Betrugs des Kontrolleurs der Deutschen Bahn erstatten, den bei der Kontrolle ist einiges anders gelaufen als normalerweise.
Sollte ich rechtliche Schritte wegen einer möglichen Klage und der Falschbehauptung der Vergleichsvereinbarung gehen ?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich rechtliche Schritte wegen einer möglichen Klage und der Falschbehauptung der Vergleichsvereinbarung gehen ?

Nö wieso. Die wollen doch was von dir. Also sollen sie am Ende auch klagen...

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Deutet darauf hin das man sich nicht sicher ist
Ich würde den vergleich nicht annehmen
Ich geh davon aus das Du trotzdem noch Post von der Vertragskanzlei Haas bekommst

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
holahup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

So es sind jetzt weitere 2,5 Monate vergangen und die Sache ist immer noch nicht vom Tisch. Eine kurze Zusammenfassung was sich so getan hat. Am 23.4.15 habe ich ein weiteres Schreiben vom Inkasso infoscore bekommen, nachdem ich nochmal nachgehackt habe und wissen wollte welche Adresse den angeschrieben wurde und warum die Falsche Adresse angeschrieben wurde , denn auf meinen Widerspruch vom 7.3.15 habe ich bisher keine Antwort bekommen, der muss bei denen verlorengegangen sein. Ich hab auch keine zufriedenstellende Antwort bekommen,da nach deren Aussage die Fahrpreisnacherhebung, welche mit Schreiben vom 9.06.14 an mich versanden würde, an die von mir angegebenen Anschrift ging, was schlicht falsch und unwahr ist. Hab niemals zu keinem Zeitpunkt eine Fahrpreisnacherhebung von der Bahn bekommen.
Es ging weiter mit der letzten Inkassomahnung vom 26.05.15 zur Forderung mit den Inkassokosten der jetzt auf einen Betrag von 104,46 € gestiegen ist. Das war der fünfte und letzte Brief von Infoscore. Am 11.06.15 habe ich dann ein Schreiben vom Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen bekommen und sollte jetzt bis zum 21.06.15 ein höheren Betrag von 142,34 € bezahlen . Am 16.06.15 habe ich mir einen Berechtigungsschein bei meinem zuständigen Amtsgericht für alle Fälle mal geholt. Am 2.7.15 ist der Antrag des gerichtlichen Mahnbescheids eingegangen den ich heute morgen geöffnet habe und am 7.7.15 zugestellt wurde. Der Betrag hat sich mit den Gerichtkosten etc. auf 214,03 € erhöht.
Ich werde jetzt auf jeden Fall den Anspruch insgesamt widesprechen. Ich gehe mal davon dass die Sache vor Gericht weitergeht, sonst wäre der gerichtliche Mahnbescheid umsonst. Sollte ich mir jetzt einen Rechtsanwalt holen, ich habe ja den Berechtigungsschein und wie finde ich einen kompetenten Rechtsanwalt aus meiner Region ? Ich will dass diese Sache endlich vom Tisch ist, das nervt mich schon schon seit 4 Monaten.

-- Editiert von holahup am 08.07.2015 09:34

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Widersprich erstmal und warte auf die Dinge die da kommen. Ein MB sagt nicht aus, dass es auch zur Klage kommen wird.
Auf alle Fälle aber wird ein Schreiben mit der Bitte/Aufforderung der Rücknahme des WI kommen.
Mal ehrlich 4 Monate nerven ist nichts. Falls es zur Klage kommt wird das noch viel länger gehen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Am 11.06.15 habe ich dann ein Schreiben vom Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen bekommen und sollte jetzt bis zum 21.06.15 ein höheren Betrag von 142,34 € bezahlen

Ich persönlich würde das nun zum Anlass nehmen und Beschwerde beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht einlegen. Mit dem Tenor, dass dem Inkasso wegen nicht vorhandener Sachkenntnis und Fachkenntnis die Lizenz zu entziehen ist. Schließlich sind sie offensichtlich zwingend auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen.

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#9
 Von 
holahup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

So habe heute das Antwortschreiben vom RA Rainer Haas und Kollegen zu meinen Widerspruch bekommen. Wie oben schon erwähnt von "Ex Inkasssomitarbeiter" war eine Widerspruchsrücknahmeerklärung 2mal dabei. Sie verlangen 214,18 € bis zum 20.8.15 und werden bei Nichtzahlung die Klage begründen. Ich werde das Nicht Zahlen da ich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrausweises war und denn ja auch auch als Beweis noch habe. Auf meine Forderungen auf Auskunft wird nicht eingegangen: Welcher Kontroller das war, welche die angeblich von mir angegebene adresse sein soll an der Sie die Fahrpreisnacherhebung geschickt haben. Jetzt muss ich mir evtl. darüber Gedanken machen dass ich ein Schriftstück erstellen muss, mit der Begründung warum die Forderung unberechtigt ist und ob ich das lieber von einem RA machen lassen sollte ? Bin mal gespannt ob es zur Klage kommt. Finde das echt lächerlich . Ich habe gehofft dass die DB zumindest überprüft ob ihr Kontroller bzw. die Versandabteilung einen Fehler gemacht haben. Aber anscheind interessiert Sie das nicht. Werde abwarten was jetzt als nächstes kommt !

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auf meine Forderungen auf Auskunft wird nicht eingeg

Vielleicht mal dem Datenschutzbeauftragten des entsprechenden Bundeslandes schreiben, dass entsprechende Datenauskunft verweigert wird und man um ein Bußgeld bittet. Aber weniger wegen dem Namen des Kontrolleurs (IMHO hast du darauf keinen Anspruch) sondern vielmehr wegen der verweigerten Antwort, wo die falsche Adresse herkommt.
Zitat:
Jetzt muss ich mir evtl. darüber Gedanken machen dass ich ein Schriftstück erstellen muss, mit der Begründung warum die Forderung unberechtigt ist und ob ich das lieber von einem RA machen lassen sollte ?

Noch musst du gar nichts. Du musst erst vor Gericht reagieren und erst dann, wenn die Klageschrift vorliegt. Ich persönlich würde dann aber auch einen Anwalt hinzuziehen, allerdings auch nicht früher. Oft genug ist es so, dass sich jetzt erst ein Anwalt die Sache anschaut und dann beim Durchlesen deines Widerspruchs merkt "Huch, da haben wir uns verrannt". Oft hört man nach diesen Bausteinbriefchen nie wieder was.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gehofft dass die DB zumindest überprüft ob ihr Kontroller bzw. die Versandabteilung einen Fehler gemacht haben. Aber anscheind interessiert Sie das nicht.


Die DB hat das Thema Inkasso komplett ausgelagert. Da guckt sich Niemand mehr wirklich die fachlichen Einwände an. Die Briefe generiert ein Computer automatisch.
Es ist jetzt eben die Frage, ob Infoscore und RA Hass auch das Mandat haben, ein Klageverfahren durchzuziehen. Man muss dazu wissen, dass die DB kein Interesse an schwierigen Verfahren mit möglicherweise negativen Ausgang gegen die DB.

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#12
 Von 
holahup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist aber nun So dass ich abwesend sein werde wegen Urlaub. Wenn dann die Klageschrift vorliegt, habe ich ja 2 Wochen Zeit für die Verteidigungsanzeige und da es eine Notfrist ist kann man die ja nicht verlängern. Diese würde ich dann nicht mehr rechtzeitig abschicken können und dann die Klage aufgrund eines Versäumnisurteils verlieren. Vielleicht spekuliert ja DB/ Infoscore/RA Hass auf genau so was ? Deswegen ist die Frage ob ich nicht auf so etwas vorsorgen sollte um mich abzusichern ? Kann ich dem zuständigen Amtsgericht im Voraus erklären, dass ich mich im Falle einer Klageerhebung verteidigen werde oder geht das erst nach dem die Klageschrift vorliegt ?

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast weitere 2 Wochen Zeit, gegen ein Versäumnisurteil Einspruch zu erheben.
Du könntest ansonsten deinerseits die Abgabe ans Prozessgericht beantragen und gleichzeitig erklären, dass du dich verteidigen würdest, ggf. einen Anwalt dazu ziehen.

-- Editiert von mepeisen am 09.08.2015 13:33

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